Neue Gesetze 2025: Änderungen für die Arbeitswelt im Überblick

Der Mindestlohn steigt, die E-Rechnung wird Pflicht und der digitale Arbeitsvertrag kommt. Im Jahr 2025 treten diverse Änderungen und neue Gesetze in Kraft. Eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen rund um die Arbeitswelt finden Sie hier aufgelistet. 

Jahreswechsel auf 2025: Neue Gesetze

Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar von 12,41 Euro auf 12,82 Euro pro Stunde. Bereits zum Start in das Jahr 2024 war der Mindestlohn von 12,00 Euro auf 12,41 Euro erhöht worden. Am 15. November 2023 wurde per Rechtsverordnung der gesetzliche Mindestlohn für die Jahre 2024 und 2025 festgelegt. Grundlage dafür war der Beschluss der Mindestlohnkommission. 

Die Entwicklung des Mindestlohns

  • seit 01.10.2022: 12 Euro
  • seit 2024: 12,41 Euro
  • ab 2025: 12,81 Euro
  • 2026: bisher keine Erhöhung beschlossen

Die Verdienstgrenze bei Mini-Jobs steigt

Ab 2025 steigt auch die Verdienstgrenze für Minijobs von 538 Euro auf 556 Euro, parallel zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns. Minijobber können somit weiterhin die gleiche Stundenzahl leisten, ohne Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen. Der maximale Jahresverdienst erhöht sich entsprechend von 6.456 Euro auf 6.672 Euro.

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erhöhen sich

2025 steigen die Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung deutlich. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich von 1,7 Prozent auf 2,5 Prozent. Außerdem ist eine Anhebung des Beitrags zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozent ab Januar geplant. Hier muss jedoch noch der Bundesrat zustimmen (Stand: Dezember 2024).

Die Renten steigen

Laut vorläufigen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung steigt die Rente ab 1. Juli 2025 um 3,5 Prozent. Die Berechnung ist gesetzlich geregelt und von der Lohn- und Konjunkturentwicklung in Deutschland abhängig. Endgültige Daten folgen aber erst im Frühjahr 2025, sodass Abweichungen von der derzeitigen Prognose möglich sind. 

Höhere Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken- und Rentenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken- und Rentenversicherung werden ab 2025 angehoben. Das bedeutet für Gutverdiener höhere Sozialabgaben, da ein größerer Teil ihres Einkommens sozialabgabenpflichtig wird.
Konkret gelten ab Januar 2025 folgende Grenzen: In der Krankenversicherung 66.150 Euro jährlich (5.512,50 Euro im Monat) und in der allgemeinen Rentenversicherung 96.600 Euro jährlich (8.050 Euro im Monat). In der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt die Grenze 118.800 Euro pro Jahr (9.900 Euro im Monat).

Die Mindestausbildungsvergütung steigt

Azubis, die 2025 ihre Ausbildung beginnen, haben Anspruch auf folgende Mindestvergütungen: 682 Euro im ersten Lehrjahr, 805 Euro im zweiten, 921 Euro im dritten und 955 Euro im vierten Jahr bei 3,5-jähriger Ausbildung. In tarifgebundenen Betrieben gilt mindestens die tariflich festgelegte Vergütung.

Die E-Rechnung wird Pflicht

Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen (elektronische Rechnungen) empfangen können. Diese müssen in einem vorgegebenen strukturierten elektronischen Format im Sinne der europäischen Normenreihe EN 16931 vorliegen und eine automatisierte Verarbeitung ermöglichen. Ein gängiges Format ist beispielsweise die X-Rechnung. Einfache PDF-Rechnungen reichen nicht aus. Diese werden als sonstige Rechnungen bezeichnet.

Wollen Sie gerade Ihre erste Rechnung schreiben und sind etwas unsicher, was Sie dabei alles beachten müssen? In unserem Ratgeber “Rechnung schreiben” erklären wir alles, was Sie zur Rechnungserstellung wissen müssen.

Einführung des digitalen Arbeitsvertrags

Ab Januar 2025 wird der Abschluss von Arbeitsverträgen erleichtert. Nach dem Nachweisgesetz (§2 NachwG) müssen Arbeitgeber bislang wesentliche Vertragsbedingungen wie Arbeitsort, Vergütung, Urlaubsdauer und Kündigungsfrist schriftlich aushändigen. Künftig reicht hierfür ein unterschriebenes PDF, das per E-Mail versandt wird. Ausnahmen bleiben jedoch bestehen: Befristete Arbeitsverträge, Wettbewerbsverbote und einige Branchen wie beispielsweise das Baugewerbe erfordern weiterhin eine eigenhändige Unterschrift in Schriftform. 

Kein Support mehr für Windows 10 und Windows Office

Ab dem 14. Oktober 2025 stellt Microsoft Sicherheitsupdates, Fehlerbehebungen und technischen Support für Windows 10 sowie Office 2016 und 2019 ein. Eine weitere Nutzung bedeutet also ein höheres Sicherheitsrisiko.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt in Kraft

Ab dem 28. Juni 2025 gilt Barrierefreiheit auch für privatwirtschaftliche Unternehmen. Laut Barrierefreiheitsstärkungsgesetz müssen Produkte und Dienstleistungen, einschließlich Online-Shops, für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein. Dies kann beispielsweise durch Vorlesefunktionen oder anpassbare Schriftgrößen geschehen. Ausgenommen von der neuen Regelung sind Kleinstunternehmen. Bei Verstößen drohen Abmahnungen und Bußgelder bis zu 100.000 Euro.

Erhöhung des Grundfreibetrags

Im Jahr 2025 werden sowohl der Grundfreibetrag als auch der Kinderfreibetrag spürbar angehoben. Der Grundfreibetrag, der das steuerfreie Existenzminimum eines Erwachsenen sichert, steigt auf 12.084 Euro. Bis zu diesem Betrag fällt keine Einkommensteuer an.

Auch der Kinderfreibetrag wird erhöht und beträgt im Jahr 2025 9.600 Euro. Diese Anpassungen sollen die steuerliche Entlastung von Familien und Einzelpersonen weiter verbessern.

Änderung bei der Besteuerung von Abfindungen

Ab Januar 2025 wird die Anwendung der Fünftelregelung für steuerliche Vergünstigungen bei Abfindungen grundlegend geändert. Statt wie bisher im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens erfolgt die steuerliche Entlastung künftig ausschließlich über die Einkommensteuererklärung.

Für Arbeitgebende bedeutet dies eine Entlastung, da sie die komplizierte Berechnung der Fünftelregelung nicht mehr vornehmen müssen. Arbeitnehmende hingegen müssen beachten, dass Abfindungen im Auszahlungsmonat zunächst in voller Höhe als Arbeitslohn versteuert werden. Die steuerliche Begünstigung durch die Fünftelregelung kann erst im Nachgang durch die Einreichung der Einkommensteuererklärung in Anspruch genommen werden.

Erhöhung der CO₂-Steuer

Ab Januar 2025 steigt die CO₂-Steuer von 45 auf 55 Euro pro Tonne, was Benzin, Öl und Gas verteuert. Ziel ist es, Emissionen zu reduzieren und klimafreundliche Alternativen zu fördern. Diese Regelung wird insbesondere energieintensive Handwerksbetriebe besonders treffen.

Reform der Kleinunternehmerregelung

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 vom 18.10.2024 werden die Umsatzgrenzen 2025 auf 25.000 Euro (Vorjahr) und 100.000 Euro (laufendes Jahr) erhöht. Zudem können künftig auch Unternehmer aus anderen EU-Ländern die Regelung in Deutschland nutzen. Ziel ist die Umsetzung der EU-Richtlinie 2020/285.

Kürzere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege

Ab 2025 müssen Buchungsbelege nur noch acht statt zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Beleg erstellt wurde. Dies ist im Bürokratieentlastungsgesetz IV festgelegt.

Neues Postgesetz

Das neue Postgesetz erlaubt ab 2025 längere Zustellzeiten für Briefe: 95 Prozent der Sendungen müssen innerhalb von drei statt bisher zwei Tagen zugestellt werden.

Zeiterfassung: Kommt auch hier ein neues Gesetz?

Unternehmen und Beschäftigte warten weiterhin auf ein neues Gesetz zur Arbeitszeiterfassung, doch eine Einigung der Regierungsparteien steht noch aus. Ein erster Referentenentwurf liegt vor, jedoch gibt es keine Aussagen zum Zeitplan. Klar ist lediglich, dass Zeiterfassung verpflichtend ist, basierend auf Urteilen des EuGH (2019) und des Bundesarbeitsgerichts (2022). Durch die anstehenden Neuwahlen im Februar wird das Thema vermutlich vorerst an zeitlicher Priorität verlieren. Die neue Regierung wird sich anschließend auf eine Regelung einigen müssen. Geplant ist eine Anpassung des Arbeitszeitgesetzes, die elektronische Zeiterfassung verpflichtend machen soll – mit Ausnahmen für kleine und tarifgebundene Unternehmen.

Wer sich bereits jetzt zukunftssicher aufstellen möchte, kann mit Clockodo schon heute die digitale Zeiterfassung einführen. Unsere Lösung ist einfach, flexibel und erfüllt bereits jetzt die Anforderungen moderner Zeiterfassungssysteme.

Jetzt kostenlos testen
Anna GeislerAnna Geisler

Anna Geisler ist unsere Expertin für Themen rund um einen entspannten Arbeitsalltag und modernes Zeitmanagement. Mit ihrer vielfältigen Erfahrung als Online-Redakteurin und ihrem akademischen Hintergrund betreut sie das Clockodo-Info-Portal.

stripes illustration
Jetzt mit Clockodo starten und die Zeiterfassung 14 Tage kostenlos testen.
Alle Funktionen 14 Tage kostenlos testen
Mit dem Absenden des Formulars akzeptieren Sie unsere AGB und unsere Datenschutz­erklärung und bestätigen, dass Sie Clockodo als Unternehmer nutzen.

Nutzen Sie die Erfahrungen von 10.000 weiteren Unternehmen:

Bechtle Mannheim LogoBechtlePeerigon LogoPeerigon GmbH
Phoenix Logistik LogoPhoenix LogistikFieda LogoFidea