Wöchentliche oder monatliche Arbeitszeit
In vielen Arbeitsverträgen findet sich eine Wochenarbeitszeit. Stattdessen gibt es auch die Möglichkeit, eine monatliche Arbeitszeit zu vereinbaren. Mitarbeiter sind in der Lage, ihre Arbeitszeit nach Aufträgen und privaten Terminen zu richten. Die Vorteile für Arbeitgeber liegen darin, dass Angestellte mehr arbeiten, wenn viel Arbeit anfällt. Ein schriftlicher Tätigkeitsnachweis hilft, den Überblick zu behalten.
Funktionszeit
Das flexible Arbeitszeitmodell „Funktionszeit“ koppeln Vorgesetzte zum Beispiel mit Gleitzeit. Ähnlich wie in der Kernarbeitszeit besteht für einen Zeitraum Anwesenheitspflicht. Wie der Name bereits sagt, erfüllen Mitarbeiter zu der Zeit eine bestimmte Funktion. Ein Anwendungsbeispiel ist das Besetzen einer Hotline, die zu festgelegten Uhrzeiten erreichbar ist. So läuft der Betrieb trotz Arbeitszeitflexibilisierung weiter.
Vertrauensarbeitszeit
Bei Vertrauensarbeitszeit nehmen die Mitarbeiter ihre Arbeitszeit nicht akribisch auf. Sie bestimmen selbst über Beginn und Ende des Arbeitstages und der Chef vertraut darauf, dass sie sich an Vorgaben halten. Die Arbeitnehmer sind hier verantwortlich dafür, dass sie ihre Aufgaben erledigen. Eine bestimmte Anzahl an Stunden pro Woche oder Monat ist dennoch im Arbeitsvertrag festgehalten.
Unternehmen, die mit Vertrauensarbeitszeit arbeiten, brauchen keine Zeiterfassung. Stattdessen ist ein hohes Maß an Vertrauen wichtig. Die Arbeitnehmer haben die Chance, ihren Tag nach ihren Vorlieben zu strukturieren. Eventuelle Überstunden vergütet der Chef aber unter Umständen nicht, da sie nicht notiert werden.
Home-Office
Wie der Name schon sagt, arbeiten Angestellte beim Home-Office von zu Hause aus. Es handelt sich um eine Art der Telearbeit. Bei alternierender Telearbeit wechseln die Mitarbeiter zwischen ihrem Büro zu Hause und dem Büro vor Ort in der Firma. In welchem Rhythmus das stattfindet, ist jedem Arbeitgeber selbst überlassen. Home-Office bietet die Möglichkeit, auch Beschäftigte aus anderen Städten oder Bundesländern einzustellen. Dabei ist ein hohes Maß an Vertrauen notwendig. Außerdem stehen Arbeitgeber in der Pflicht, die Home-Office-Arbeitsplätze auf ihre Tauglichkeit hin zu prüfen, zum Beispiel darauf, ob es einen ergonomischen Stuhl gibt.
Mobile Arbeit
Bei der mobilen Arbeit sind die Angestellten nicht ortsgebunden. Im Gegensatz zum Home-Office, bei dem ein eingerichteter Arbeitsplatz notwendig ist, dürfen die Mitarbeiter von überall aus Aufgaben erledigen. Mit einem Laptop funktioniert das beispielsweise auf dem Sofa, unterwegs in der Bahn oder in einem Café. Zwar gilt die Arbeitsstättenverordnung nicht und der Arbeitgeber muss die Arbeitsplätze nicht überprüfen. Das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitszeitgesetz finden jedoch auch für die mobile Arbeit Anwendung.
Schichtarbeit
Schichtarbeit beschreibt Arbeitszeiten zu wechselnden Tageszeiten, doch auch hier sind pro Tag acht Stunden maximal festgelegt (§ 6 ArbZG). Für Arbeitnehmer ist diese Wechselschicht keins der flexiblen Arbeitszeitmodelle, für Arbeitgeber schon. Sie teilen den Arbeitstag in verschiedene Schichten ein, die die Mitarbeiter bedienen. Gerade in der Produktion ist diese geläufig, um eine bessere Maschinenauslastung zu gewährleisten. Auch in Krankenhäusern, bei der Polizei, in Call-Centern, im Handel oder an Flughäfen besteht Schichtarbeit. Die Schichten der Mitarbeiter wechseln in einem festgelegten Intervall.
Für Führungskräfte ergibt sich bei Schichtarbeit der Vorteil, dass das Unternehmen beziehungsweise die Maschinen immer ausgelastet sind. Der Nachteil ist eine geringere Motivation der Mitarbeiter bis hin zu schlechterer Arbeitsleitung durch die körperliche Belastung.
Nachtarbeit
Nachtarbeit liegt laut Gesetz zwischen 23 und 6 Uhr vor, in Bäckereien und Konditoreien zwischen 22 und 5 Uhr (§ 2 ArbZG). Sie kommt bei Schichtarbeit vor oder wenn Arbeitnehmer einer Tätigkeit nachgehen, die ausschließlich nachts stattfindet. Einige wenige Menschen arbeiten lieber zu dieser Tageszeit.
Der Beweggrund für Arbeitgeber liegt hier ebenfalls bei der Abdeckung aller Stunden und nicht in der Arbeitszeitflexibilisierung für die Mitarbeiter.
Rufbereitschaft
Die klassische Rufbereitschaft kennen Arbeitgeber aus Berufen, in denen Notfälle entstehen. Das ist im Krankenhaus oder bei der Feuerwehr der Fall. Bei einer Rufbereitschaft hält sich der Mitarbeiter nicht zwangsläufig am Arbeitsort auf. Braucht das Unternehmen ihn spontan, springt er ein und arbeitet erst dann. Solche Systeme setzen Betriebe vereinzelt auch in anderen Bereichen ein, in denen der Arbeitsaufwand unvorhergesehen anwächst. Über Freelancer regeln sie zusätzliche Aufgaben, die die festen Angestellten nicht alleine bewältigen.
Solche Abruf-Modelle sind kapazitätsorientiert und bieten unter den flexiblen Arbeitszeitmodellen für beide Seiten große Freiheiten. Arbeitgeber sparen Personalkosten, während der Selbstständige seine Zeit einteilt und Anfragen auch absagt.
Jobsharing
Eine Vollzeitstelle lässt sich in zwei Teilzeitstellen aufteilen. Vorgesetzte, die eine Stelle zu vergeben haben, teilen hier die Stunden auf zwei Personen auf. Die beiden Mitarbeiter arbeiten entweder nacheinander oder gleichzeitig. Das hängt von den Anforderungen des Jobs ab. Sie teilen sich sowohl die Arbeitszeit als auch das Entgelt. Wie sie die Aufteilung der Stunden handhaben, ist ihnen und dem Vorgesetzten überlassen. Eine 50/50-Einteilung ist nicht zwingend.
Für den Chef bleibt das Geld, das er zahlt, gleich. Die Beschäftigten haben durch die wenigen Arbeitsstunden mehr Freizeit.
Zeitwertkonto oder Lebensarbeitszeitkonto
Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Zeitwertkonto, auch Lebensarbeitszeitkonto genannt, spart der Mitarbeiter darauf Geld an. Dieses kommt aus seinem Gehalt, eingezahlten Überstunden, tariflichen Leistungen oder Arbeitgeberleistungen und nicht genommenem Urlaub, der über den gesetzlichen Anspruch hinausgeht.
Das angesparte Geld zahlt die Führungskraft dem Mitarbeiter monatlich im Vorruhestand, in Altersteilzeit oder zu anderen Gegebenheiten wie Auszeiten und Pflegezeiten. Eingezahlte Überstunden und Urlaube richten sich nach dem aktuellen Stundenlohn des Beschäftigten. Normalerweise sind Überstunden in einem Ausgleichszeitraum von sechs Monaten wieder abzubauen. Bei einem Lebensarbeitszeitkonto beziehungsweise Zeitwertkonto ist das anders und die Zeit bleibt bis zum Ende erhalten.
Der Arbeitgeber ist durch solche Arbeitszeitkonten attraktiver für potentielle Mitarbeiter. Angestellte haben die Möglichkeit, Überschuss und Gehalt flexibel einzusetzen und bezahlte Freizeit zu gewinnen.