Fixierung in Arbeits- und Tarifverträgen
Arbeitszeitkonten werden oft im Arbeitsvertrag erwähnt, um die Bedingungen für die Nutzung und Verwaltung klar zu definieren. Auch in Tarifverträgen wird dies berücksichtigt. Tarifverträge sind Vereinbarungen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, die die Arbeitsbedingungen für eine bestimmte Branche oder einen bestimmten Wirtschaftszweig regeln. Diese Regelungen können branchenspezifisch sein und beispielsweise die Höchstgrenzen für die Anzahl der Überstunden festlegen, die Voraussetzungen für die Einführung von Arbeitszeitkonten definieren oder die Vergütung von Überstunden regeln.
Es ist wichtig, dass die Regelungen in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen miteinander in Einklang stehen, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen.
Auswirkungen auf die Gehaltsabrechnung
Bei einem festen Monatslohn bleibt dieser unabhängig vom Stand des Arbeitszeitkontos bestehen. Minusstunden können zu einem Vorschuss des Arbeitgebers führen, während Plusstunden den Arbeitnehmer in Vorleistung bringen.
Berücksichtigung des Mindestlohngesetzes
Besonders wichtig ist, dass Arbeitgeber auf die Einhaltung des Mindestlohngesetzes achten. Bei vielen Überstunden muss der Monatslohn der Angestellten durch die gearbeiteten Stunden im Monat geteilt werden. Liegt das Ergebnis unter dem Mindestlohn, ist das verboten. Das müssen Arbeitgeber im Vorfeld verhindern.
Arbeitszeitkonten für Minijobs
Für Beschäftigte in Minijobs gelten besondere Regelungen bezüglich der Arbeitszeitkonten. Da Minijobber in der Regel eine geringfügige Beschäftigung ausüben, unterliegen ihre Arbeitszeiten oft einem festen Rahmen. Arbeitszeitkonten können dennoch genutzt werden, um die geleisteten Stunden zu dokumentieren und gegebenenfalls Überstunden oder Minusstunden zu verwalten.
Umgang mit Urlaub und Krankheit
Urlaubs- und Krankheitstage beeinflussen das Arbeitszeitkonto nicht, da sie keine Minusstunden verursachen. Allerdings werden Überstunden bei einem Abbau mit dem Guthaben verrechnet.
Regelungen bei einem Austritt
Scheidet ein Angestellter aus dem Unternehmen aus und hat Plusstunden, kann er diese abbauen, wenn noch Zeit dazu ist. Da Überstunden vergütet werden müssen, muss der Arbeitgeber diese andernfalls auszahlen. Das gilt für notwendige Überstunden, die durch Arbeitsaufträge vom Arbeitgeber angeordnet oder von ihm gebilligt sind. Für Minusstunden bei Kündigungen kommt es darauf an, wer diese verschuldet hat. War keine Arbeit vorhanden, muss der Arbeitgeber trotzdem den vollen Lohn zahlen. Hat der Arbeitnehmer eigenmächtig gehandelt, werden die Stunden vom Lohn abgezogen.
Betriebsvereinbarungen und die Auswirkungen auf das Arbeitszeitkonto
In vielen Unternehmen werden Regelungen zur Nutzung von Arbeitszeitkonten in Betriebsvereinbarungen festgehalten. Diese Vereinbarungen werden zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat getroffen und können spezifische Regelungen für die Einrichtung, Verwaltung und Nutzung von Arbeitszeitkonten enthalten. Betriebsvereinbarungen können beispielsweise festlegen, wie Überstunden abgebaut oder vergütet werden, wie das Arbeitszeitguthaben berechnet wird und welche Mitbestimmungsrechte der Betriebsrat bei der Einführung und Änderung von Arbeitszeitkonten hat.