Wie funktionieren Dokumentation, Stundenzettel und Arbeitszeit?
Nach dem EuGH-Urteil von Mai 2019 müssen alle Arbeitgeber in der Europäischen Union die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter verfolgen. Bisher galt dies nur für Überstunden.
Geringfügig Beschäftigte müssen laut § 17 Mindestlohngesetz schon jetzt ihre komplette Arbeitszeit dokumentieren. Die Arbeitszeitnachweise beinhalten Beginn und Ende der Arbeitszeit an einem bestimmten Datum. Die Länge der Pause(n) kommt hinzu, deren genaue Lage ist aber nicht entscheidend. Diese Stundennachweise für Minijobber sind spätestens am siebten Tag nach der Arbeit aufzuzeichnen. Außerdem hat ein Arbeitgeber sie zwei Jahre lang aufzubewahren.
Eine Stunde bedeutet genau 60 Minuten. Für diese Minuten ist der Mindestlohn zu zahlen. Andere Berechnungen wie Schulstunden á 45 Minuten sind nicht erlaubt.
Dasselbe gilt durch denselben Paragraphen für Angestellte, die in einem der folgenden Gewerbe tätig sind:
- Baugewerbe,
- Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe,
- Personenbeförderung,
- Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe,
- Schausteller,
- Forstwirtschaft,
- Gebäudereinigung,
- Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen,
- Fleischwirtschaft.
(siehe Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz SchwarzArbG § 2a)
Die Aufzeichnungspflicht beim Mindestlohn hat auch Ausnahmen. Sie gilt nicht für Arbeitnehmer, deren monatliches Bruttoentgelt bei über 4.319 Euro liegt. Angestellte, die nachweislich über 2.879 Euro pro Monat in den letzten zwölf Monaten verdienten, sind ebenso ausgenommen. Familienangehörige wie Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern gehören auch zu den Ausnahmen.
Für manche Arbeitnehmer reicht auch die Dokumentation der Dauer der Arbeitszeit aus. Das gilt dann, wenn der Mitarbeiter ausschließlich mobil arbeitet, keine festen Anfangs- und Endzeiten hat und die Arbeitszeit selbst einteilt. Solche Mitarbeiter verfügen frei über Beginn und Ende sowie Pausen bei der Arbeit. Ist einer dieser Faktoren nicht gegeben, gilt die Aufzeichnungspflicht.
Eine mobile Tätigkeit besteht zum Beispiel bei der Postzustellung. Eigene zeitliche Einteilung darf einen Zeitkorridor beinhalten, in dem die Arbeit erledigt wird. Außerdem wird sie dadurch gekennzeichnet, dass der Arbeitnehmer nicht permanent als Ansprechpartner für weitere Aufgaben zur Verfügung stehen muss.
Arbeitgeber aus dem Ausland, die Mitarbeiter nach Deutschland schicken, müssen diese in Deutschland anmelden. Damit einher geht eine schriftliche Erklärung, dass sie diesen Angestellten den Mindestlohn zahlen.
Selbstverständlich bedeutet „pro Stunde“ eine Zeit von 60 Minuten. Unter Arbeitszeit fällt die Zeit, die tatsächlich gearbeitet wird. Der Weg dorthin und nach Hause zählt nicht dazu, ebenso die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen. In manchen Branchen wie dem Transport gibt es allerdings Ausnahmen für die Pausenregelung.