Minijob

Definition: Was ist ein Minijob?

Ein Minijob ist ein Arbeitsverhältnis, bei dem Angestellte in Deutschland im Monat höchstens 538 Euro verdienen (ab Januar 2024) Er wird auch als Geringfügige Beschäftigung bezeichnet. Die Gehaltsgrenze ist in § 8 SGB IV festgelegt. Eine weitere Form des Minijobs im selben Paragraph ist eine Beschäftigung über einen Zeitraum von höchstens 70 Tagen beziehungsweise drei Monaten.

Minijobber gelten gesetzlich als Teilzeitbeschäftigte. Die meisten Belange zu geringfügigen Beschäftigungen werden von der Minijob-Zentrale verwaltet. Dazu gehören zum Beispiel An- und Abmeldung sowie Zahlungsnachweise für geringfügig Beschäftigte.

Was dürfen Minijobber verdienen?

Die Verdienstgrenzen im Minijob sind streng. Seit Januar 2024 dürfen im Monat höchstens 538 Euro verdient werden. Im Jahr sind das 6.456 Euro, die nicht überschritten werden dürfen. Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld zählen bereits dazu. Im Gegensatz dazu sind steuerfreie Einnahmen wie Zuschläge nicht mitzurechnen.

Verdient der Minijobber jeden Monat unterschiedlich, müssen alle Beträge zusammengerechnet werden. Der Arbeitgeber muss dann im Voraus schätzen, ob die 6.456 Euro im Jahr realistisch sind. Erhebliche Schwankungen aber sind nicht erlaubt. Beschäftigt der Arbeitgeber eine 538-Euro-Kraft zunächst in Vollzeit, um danach nur noch wenig zu zahlen, ist dies insgesamt kein Minijob. Für den Arbeitsplatz typische Schwankungen hingegen stellen kein Problem dar.

In Ausnahmefällen, wenn ein Mehrverdienst nicht vorhersehbar war, ist das für drei Monate innerhalb von zwölf Monaten in Ordnung.

Bis einschließlich 2012 lag die Grenze für Geringverdiener bei 400 Euro, bis September 2022 bei 450.

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Wer darf Minijobs machen?

Grundsätzlich darf jeder einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Das gilt auch für Angestellte, die bereits eine Hauptbeschäftigung für ihren Lebensunterhalt ausüben. Diese dürfen dann aber nur einen Minijob haben, auch wenn bei zweien insgesamt 538 Euro eingehalten werden. Ein dritter Job an sich ist möglich, kann jedoch nicht als Minijob gelten und wird mit dem Haupteinkommen verrechnet und in Steuerklasse 6 versteuert. Insgesamt dürfen Minijobber mit allen Jobs zusammengerechnet nicht die Lohngrenze von 538 Euro beziehungsweise 6.240 Euro überschreiten. Zwei Minijobs bei einem Arbeitgeber gelten als ein einziges Arbeitsverhältnis. Dabei ist es egal, ob die Tätigkeiten völlig unterschiedlich sind.

Auch während einer Elternzeit oder beim Bezug von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld I und II dürfen 538-Euro-Jobs verrichtet werden.

Jugendliche unter 18 Jahren müssen beim Minijob strenger gefasste Arbeitszeiten einhalten. Grundsätzlich dürfen Minderjährige allgemein nach § 8 Jugendarbeitsschutzgesetz höchstens acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten.

Arbeitgeber müssen bei der Einstellung eines Minijobbers nach weiteren Beschäftigungen fragen. Nehmen Minijobber nach der Einstellung einen weiteren Job an, müssen sie den Arbeitgeber darüber informieren. Die schriftlichen Angaben dazu muss der Arbeitgeber aufbewahren. Ein Personalbogen für Minijobs ist dazu gang und gäbe.

Häufige Formen von Minijobs sind Aushilfsjobs oder Ferienjobs für Schüler und Studenten. Ein Minijob als Rentner kommt auch oft vor, weiterhin auch ein Nebenjob am Wochenende für Vollzeitarbeiter. 2022 waren laut Statista insgesamt 7,6 Millionen Menschen geringfügig beschäftigt, mehr als die Hälfte davon weiblich.

Worauf müssen Arbeitgeber bei Minijobs achten?

Minijob Gesetze und Regelungen

Gleichbehandlung aller Arbeitskräfte

Minijobber muss ein Arbeitgeber laut Minijobzentrale genauso behandeln wie andere Arbeitnehmer. Sie unterliegen also einer Gleichbehandlung, beispielsweise beim Weihnachtsgeld. Gleichzeitig müssen sie sich genauso an den Arbeitsschutz, wie das Arbeitszeitgesetz, halten. Eine Geringfügige Beschäftigung ist eine normale Erwerbstätigkeit, die nur einige Sonderregelungen aufweist.

Kündigungsschutz, Fortzahlungen und Arbeitsvertrag

Genauso genießen Geringverdiener Kündigungsschutz sowie einen gesetzlichen Urlaubsanspruch und Entgeltfortzahlungen. Sie haben Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Ein Arbeitsvertrag beim Minijob ist nicht notwendig. Stattdessen ist aber mindestens ein schriftlicher Nachweis über die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses Vorgabe.

Kündigungsfristen für 538-Euro-Jobber

Auch die Kündigungsfristen sind dieselben wie für andere Arbeitnehmer auch. Für Hauptbeschäftigte darf in der Probezeit eine kürzere Frist vereinbart werden. Bei 538-Euro-Jobbern gilt das nur in den ersten drei Monaten. Und das auch nur für vorübergehende Aushilfen. In Tarifverträgen können andere Kündigungsfristen vereinbart werden. Die Fristen des Arbeitnehmers dürfen dabei niemals länger sein als die für den Arbeitgeber.

Minijob anmelden bei der Zentrale

Minijobber müssen vom Arbeitgeber bei der Minijob-Zentrale gemeldet werden. Dorthin müssen Vorgesetzte jeden Monat Nachweise für die Zahlungen der Abgaben senden. Ab 2022 gilt für Arbeitgeber auch die Pflicht, der Zentrale die Krankenversicherung des Minijobbers zu nennen.

Arbeitszeitkonto Minijobber

Arbeitet ein Minijobber flexibel, ist ein Arbeitszeitkonto notwendig. Überstunden müssen und können so wieder abgebaut werden. So übersteigt der Lohn nicht die 6.456-Euro-Jahresgrenze. Auf ein Arbeitszeitkonto dürfen höchstens 50 Prozent der monatlich geleisteten Arbeitszeit fließen. Eine flexible Arbeitszeit ist so planbar. Kann der Arbeitgeber absehen, dass die Lohnjahresgrenze überschritten wird, und handelt absichtlich nicht, besteht kein 538-Euro-Jobverhältnis mehr.

Aufzeichnungspflicht Arbeitszeit

Arbeitgeber sind nach § 17 Mindestlohngesetz gesetzlich verpflichtet, für jede 538-Euro-Kraft die Arbeitszeit aufzuzeichnen. Dazu zählen Start- und Endzeit sowie Pausen. Diese Aufzeichnungen müssen zwei Jahre lang aufbewahrt werden. Mittlerweile gilt eine Aufzeichnungspflicht sogar für alle Mitarbeiter.

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Was muss der Arbeitgeber zahlen?

Mindestlohn für geringfügige Beschäftigung

Auch Minijobber haben einen Anspruch auf den Mindestlohn von 12,41 Euro brutto die Stunde ab Januar 2024. Dadurch ergibt sich bei 538 Euro im Monat eine Stundenanzahl von höchstens ca. 43. Hat ein Minijobber Anspruch auf einen höheren Lohn, reduzieren sich dementsprechend die Stunden.

Versicherungen im Minijob

Grundsätzlich sind Minijobs, mit Ausnahme der Rentenversicherung und Unfallversicherung, versicherungsfrei. Dennoch müssen Arbeitgeber pauschale Abgaben machen. Die Abgaben für Versicherungen setzen sich wie folgt zusammen: 13 Prozent für die (gesetzliche) Krankenversicherung nach § 249b SGB V und 15 Prozent für die Rentenversicherung nach § 127 SGB VI. Die Höhe der Unfallversicherung ist individuell.

Minijob und Krankenversicherung

Achtung: Minijobber müssen sich selbst krankenversichern, wenn dies nicht über einen anderen Arbeitgeber geschieht. In Deutschland besteht für Personen eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Die Pauschalbeiträge des Arbeitgebers decken dies für geringfügige Beschäftigungen nicht ab. Möglichkeiten für eine Krankenversicherung bestehen zum Beispiel über eine Familienversicherung oder das Job-Center. Arbeitnehmer zahlen auch im Minijobverhältnis Rentenversicherung von ihrem Gehalt. Mit einem Antrag können sie sich aber davon befreien. Dies meldet der Arbeitgeber bei der Minijob-Zentrale.

Ab Januar 2023 finden Krankschreibungen elektronisch statt. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rufen Arbeitgeber bei der Krankenkasse ab. Deswegen ist es spätestens jetzt nötig, die Krankenkasse eines Minijobbers zu kennen.

Gesetzlicher Urlaubsanspruch für Minijobs

Auch 538-Euro-Jobber haben einen gesetzlichen Urlaubsanspruch, der nach einem Monat im Unternehmen greift. Pro Arbeitstag in der Woche beträgt der Anspruch im Jahr vier Tage. Wegen der erforderlichen Gleichbehandlung darf ein Minijobber nicht ohne Grund weniger Urlaub haben als andere Mitarbeiter. Das gilt für auch für zusätzliches Urlaubsgeld. Im Urlaub beträgt das Entgelt den Durchschnitt des Lohns eines Arbeitstages. Die Zahlung des Urlaubsentgelts erfolgt vor Urlaubsantritt.

Umlagen bei 538-Euro-Kräften

Folgende Prozente müssen ab 2023 laut Minijobzentrale für gewerbliche Minijobs gezahlt werden: 1,1 Prozent Umlage bei Krankheit des Minijobbers und 0,24 Prozent bei Mutterschaft sowie 0,06 Prozent Insolvenzgeldumlage.

Lohnsteuer für Minijobber

Die Höhe der Lohnsteuer wird nach den jeweiligen Merkmalen des Minijobbers festgelegt oder beträgt laut Minijobzentrale pauschal 2 Prozent.

Die Abgaben richten sich nach dem vereinbarten Monatsverdienst. Stellt sich heraus, dass ein Arbeitsverhältnis kein Minijob ist, wird die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig.

Was passiert bei Krankheit im Minijob?

Auch bei Krankheit haben Geringverdiener einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Ebenso verhält es sich bei einer Mutterschaft. Eltern haben auch Anspruch auf eine Fortzahlung, wenn ihr Kind krank ist und betreut werden muss. Dazu ist eine Bescheinigung des Arztes notwendig. Wie bei Vollzeitkräften kann diese Regelung im (Tarif-)Vertrag oder durch eine Vereinbarung außer Kraft gesetzt werden.

Bei Krankenkassen besteht nicht unbedingt ein Anspruch auf Krankengeld, wenn die Krankheit länger als sechs Wochen dauert. Dann sind weder Arbeitgeber noch Krankenkasse verpflichtet, zu zahlen.

Beispiel Minijob

Arni arbeitet neben seinem Hauptberuf auf 538-Euro-Basis als Trainer in einem Fitnessstudio. Er arbeitet nach Bedarf und auf Stundenbasis. Seine Arbeitszeit schreibt sein Chef Dirk auf und Überstunden baut Arni je nach Auslastung ab. Dabei muss Dirk darauf achten, dass Arni im Jahr nicht über 6.456 Euro Verdienst kommt, da er sonst kein Minijobber mehr ist, sondern ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer.

Trotz geringem Verdienst hat Arni einen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Ist er einmal wegen einer Zerrung arbeitsunfähig, zahlt Dirk ihm weiterhin das Gehalt. Auch wenn Arni Urlaub machen möchte, hat er Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub und Lohnfortzahlung währenddessen.

Arni überlegt, einen zweiten Minijob anzunehmen, weil ein neues Fitnessstudio mit 24-Stunden-Betrieb in seiner Nachbarschaft aufgemacht hat. Als er erfährt, dass dieser jedoch mit dem Hauptjob zusammengerechnet und versteuert wird, überlegt er sich anders und genießt seine Freizeit.

Was ist der Unterschied zwischen kurzfristiger Beschäftigung und Minijob?

Während einer kurzfristigen Beschäftigung eines Minijobbers darf die Arbeitszeit höchstens 70 Tage oder drei Monate pro Jahr betragen. Es kommt bei dieser Form des Minijobs nicht auf das Gehalt an, sondern auf die Zeitspanne. Diese gilt für das Kalenderjahr. Mehrere kurzfristige Beschäftigungen müssen zusammengezählt werden.

Sichert der Angestellte mit dem Job seinen Lebensunterhalt, ist er kein Minijobber. Er arbeitet „berufsmäßig“ beziehungsweise gilt als erwerbstätige Person. Verdient ein Minijobber mehr als 538 Euro im Monat, was er in einer kurzfristigen Beschäftigung auch darf, muss eine Berufsmäßigkeit geprüft werden. Das fällt dem Arbeitgeber zu.

Als grundsätzlich nicht berufsmäßig gelten Minijobs, die nebenbei verrichtet werden. Denn diese dienen nicht vorrangig dem Lebensunterhalt.

Für kurzfristig Beschäftigte zahlt der Arbeitgeber Umlagen zum Ausgleich der Anwendungen für Krankheit und Mutterschaft. Hinzu kommen eine Insolvenzgeldumlage und Steuern sowie die Unfallversicherung. Beiträge für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung fallen weg.

Ist der kurzfristig Beschäftigte im Privathaushalt angestellt, muss auch keine Insolvenzgeldumlage gezahlt werden.

Steuern können Arbeitgeber entweder nach der jeweiligen Steuerklasse des Minijobbers oder pauschal mit 25 Prozent zahlen. Letzteres gilt nur, wenn der Minijobber nur gelegentlich oder nicht länger als 18 zusammenhängende Arbeitstage da ist. Zusätzlich darf er pro Tag nicht mehr als 120 Euro verdienen.

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Wie funktionieren Minijobs im Privathaushalt?

Sind 538-Euro-Kräfte in einem privaten Haushalt angestellt, fallen laut Minijobzentrale 2024 geringere Abgaben an:

  • (gesetzliche) Krankenversicherung 5 Prozent
  • Rentenversicherung 5 Prozent
  • Umlage Aufwendungen Krankheit 1,10 Prozent
  • Umlage Aufwendungen Mutterschaft 0,24 Prozent
  • Gesetzliche Unfallversicherung 1,6 Prozent
  • Lohnsteuer 2 Prozent

Die Insolvenzgeldumlage entfällt.

Auch Minijobber im Privathaushalt zahlen Rentenversicherung, wenn sie sich nicht davon befreien lassen.

Katharina Bensch

Katharina Bensch ist die Clockodo-Expertin für Themen rund um den Arbeitsalltag.
Mit zertifiziertem Fachwissen zu rechtlichen Arbeitsthemen und vielfältiger Erfahrung als Redakteurin betreut sie das Clockodo-Info-Portal.

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