Was muss der Arbeitgeber zahlen?
Mindestlohn für geringfügige Beschäftigung
Auch Minijobber haben einen Anspruch auf den Mindestlohn von 9,82 Euro brutto die Stunde ab 2022 (2021: 9,60 Euro). Dadurch ergibt sich bei 450 Euro im Monat eine Stundenanzahl von höchstens 45,82. Hat ein Minijobber Anspruch auf einen höheren Lohn, reduzieren sich dementsprechend die Stunden.
Versicherungen im Minijob
Grundsätzlich sind Minijobs, mit Ausnahme der Rentenversicherung und Unfallversicherung, versicherungsfrei. Dennoch müssen Arbeitgeber pauschale Abgaben machen. Die Abgaben für Versicherungen setzen sich wie folgt zusammen: 13 Prozent für die (gesetzliche) Krankenversicherung nach § 249b SGB V und 15 Prozent für die Rentenversicherung nach § 127 SGB VI. Die Höhe der Unfallversicherung ist individuell.
Minijob und Krankenversicherung
Achtung: Minijobber müssen sich selbst krankenversichern, wenn dies nicht über einen anderen Arbeitgeber geschieht. In Deutschland besteht für Personen eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Die Pauschalbeiträge des Arbeitgebers decken dies für geringfügige Beschäftigungen nicht ab. Möglichkeiten für eine Krankenversicherung bestehen zum Beispiel über eine Familienversicherung oder das Job-Center. Arbeitnehmer zahlen auch im Minijobverhältnis Rentenversicherung von ihrem Gehalt. Mit einem Antrag können sie sich aber davon befreien. Dies meldet der Arbeitgeber bei der Minijob-Zentrale.
Gesetzlicher Urlaubsanspruch für Minijobs
Auch 450-Euro-Jobber haben einen gesetzlichen Urlaubsanspruch, der nach einem Monat im Unternehmen greift. Pro Arbeitstag in der Woche beträgt der Anspruch im Jahr vier Tage. Wegen der erforderlichen Gleichbehandlung darf ein Minijobber nicht ohne Grund weniger Urlaub haben als andere Mitarbeiter. Das gilt für auch für zusätzliches Urlaubsgeld. Im Urlaub beträgt das Entgelt den Durchschnitt des Lohns eines Arbeitstages. Die Zahlung des Urlaubsentgelts erfolgt vor Urlaubsantritt.
Umlagen bei 450-Euro-Kräften
Folgende Prozente müssen ab 2022 laut Minijobzentrale für gewerbliche Minijobs gezahlt werden: 0,9 Prozent Umlage bei Krankheit des Minijobbers und 0,29 Prozent bei Mutterschaft sowie 0,09 Prozent Insolvenzgeldumlage.
Lohnsteuer für Minijobber
Die Höhe der Lohnsteuer wird nach den jeweiligen Merkmalen des Minijobbers festgelegt oder beträgt laut Minijobzentrale pauschal 2 Prozent.
Die Abgaben richten sich nach dem vereinbarten Monatsverdienst. Stellt sich heraus, dass ein Arbeitsverhältnis kein Minijob ist, wird die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig.