Arbeitszeitgesetz: Vorschriften zu Arbeitszeiten von Arbeitnehmern

Was ist das Arbeitszeitgesetz und was regelt es?

Das Arbeitszeitgesetz, kurz ArbZG, regelt die Arbeitszeiten für Arbeitnehmer. Es bestimmt die Höchstanzahl von Arbeitsstunden am Tag und in der Woche sowie den Umgang mit Mehrarbeit. Auch einzuhaltende Pausenzeiten und Ruhephasen zwischen den Arbeitstagen sind dort festgelegt. Ziel des Arbeitszeitgesetzes ist es, die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeiten zu gewährleisten.

Ab sofort ist die Arbeitszeiterfassung für alle Arbeitgeber in Deutschland Pflicht, nicht nur wie bisher die Erfassung der Überstunden und Sonn- und Feiertagsarbeit. Das hat das BAG-Urteil vom 13. September 2022 festgelegt.

Das Wichtigste in Kürze 

Das Arbeitszeitgesetz legt klare Regeln und Pflichten fest, die Arbeitgeber in Deutschland einhalten müssen. Diese Vorschriften dienen dem Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer sowie der Sicherstellung fairer Arbeitsbedingungen.

  • Regelung der Arbeitszeit: Die tägliche Höchstarbeitszeit darf grundsätzlich nicht überschritten werden.
  • Pausen: Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine adäquate Pausenregelung
  • Ruhezeiten: Zwischen zwei Arbeitstagen muss eine Ruhezeit liegen, um den Arbeitnehmern ausreichend Erholung zu ermöglichen. 
  • Überstunden und Ausnahmen: Überstunden sind nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt und müssen angemessen vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Es gibt Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen, wie beispielsweise Schichtarbeiter oder Beschäftigte in der medizinischen Versorgung. 
  • Dokumentationspflicht: Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter genau zu dokumentieren. Dies umfasst sowohl die reguläre Arbeitszeit als auch Überstunden.

Für wen gilt das Arbeitszeitgesetz?

Das Arbeitszeitgesetz gilt für alle Arbeitnehmer in Deutschland und legt verbindliche Regeln für die Arbeitszeitgestaltung fest. Es betrifft Unternehmen aller Branchen und Größen sowie deren Beschäftigte, unabhängig von der Art ihres Arbeitsvertrags oder ihrer Position im Unternehmen. Grundsätzlich können für alle Arbeitnehmer besondere Ausnahmen bestehen, wenn Mehrarbeit unvermeidlich ist, um Schäden zu verhindern, sofern diese Mehrarbeit entsprechend ausgeglichen wird. 

Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Einhaltung des Gesetzes und die Aufzeichnung der geleisteten Arbeitszeit seiner Mitarbeiter. Diese muss allen Regelungen nachkommen. Das ArbZG muss zur Ansicht ausgehängt oder ausgelegt werden.

Für die Überwachung der Einhaltung sind die Aufsichtsbehörden des jeweiligen Landes zuständig. Die Behörden können Auskünfte über gearbeitete Zeiten verlangen und Maßnahmen anordnen. Sie dürfen Betriebe während der Arbeitszeit auch betreten.
 

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Ziele und Inhalte: Was schreibt das Arbeitszeitgesetz vor?

Im Arbeitsreport Deutschland von 2016 berichtete die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, dass sich die gesundheitlichen Beschwerden dann häufen, wenn auch mehr Überstunden anfallen. Schon zwei Überstunden pro Woche erhöhten das Auftreten von Rücken- und Kreuzschmerzen, Schlafstörungen, Müdigkeit und Erschöpfung. 

Durch die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes können mehrere Zwecke und Ziele verfolgt werden, die das Wohlergehen der Arbeitnehmer schützen und faire Arbeitsbedingungen gewährleisten:   

  • Gewährleistung angemessener Ruhezeiten und Erholungsphasen für Arbeitnehmer, um ihre Gesundheit und Sicherheit zu schützen. 
  • Regulierung der Arbeitszeiten, um Überlastung zu vermeiden und die Work-Life-Balance zu verbessern. 
  • Festlegung von Höchstarbeitszeiten pro Tag und pro Woche, um die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen und Burnout vorzubeugen. 
  • Sicherstellung einer gerechten Entlohnung für Überstunden und Arbeit an Sonn- und Feiertagen. 
  • Schutz vor Ausbeutung und unzumutbaren Arbeitsbedingungen durch klare Regelungen und Überwachung. 
  • Förderung einer produktiven und effizienten Arbeitsumgebung durch angemessene Pausenregelungen

Gesetzliche Höchstarbeitszeit

Die Frage nach der maximal zulässigen Arbeitszeit pro Tag ist von zentraler Bedeutung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Das Arbeitszeitgesetz legt klare Richtlinien fest, die angeben, wie viele Stunden ein Arbeitnehmer arbeiten darf und wann er Pausen machen muss. Diese Regelungen gelten, bis auf ein paar Ausnahmen, für jeden Erwerbstätigen. 

Tägliche Arbeitszeit – der 8-Stunden-Tag

Am Tag darf ein Arbeitnehmer nach § 3 ArbZG acht Stunden arbeiten. Diese können durch Überstunden auf eine Höchstarbeitszeit von zehn Stunden erweitert werden. Innerhalb von sechs Kalendermonaten beziehungsweise 24 Wochen sind aber im Durchschnitt acht Stunden einzuhalten. Mehrarbeit muss also in diesem Zeitraum auch wieder abgebaut werden. Für Nachtarbeiter gilt eine Frist von einem Monat oder vier Wochen.

Arbeitszeitgesetz: tägliche Arbeitszeit

Wie viele Arbeitstage sind in der Woche zulässig?

Bei einem Achtstundentag sind in der Woche höchstens sechs Arbeitstage vorgeschrieben. Die gesamte wöchentliche Arbeitszeit darf also 48 Stunden nicht überschreiten. Fällt Mehrarbeit an, darf diese pro Woche nur zwölf Stunden betragen, zwei für jeden Arbeitstag. Diese muss auch wieder im festgelegten Zeitraum von sechs Kalendermonaten/24 Wochen abgebaut werden, siehe § 3 ArbZG. Bei fünf oder weniger Arbeitstagen pro Woche verringern sich Wochenarbeitszeit und Überstunden entsprechend.

Pausenregelung in der Arbeitszeit

Das Arbeitszeitgesetz regelt in § 4 auch die Pausen streng: Spätestens nach sechs Stunden müssen Arbeitnehmer eine Pause machen. Innerhalb einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden fallen 30 Minuten Pause an. Diese kann auf zwei Pausen aufgeteilt werden, die jeweils mindestens 15 Minuten dauern müssen. Arbeitet jemand an einem Tag länger als neun Stunden, sind es insgesamt 45 Minuten Pause.

Gesetze zu Ruhezeiten

Auch die Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen ist gesetzlich geregelt und beträgt mindestens elf Stunden. Diese Vorschrift soll die Erholung der Arbeitnehmer sicherstellen und ihre Gesundheit schützen.

Sonn- und Feiertagsarbeit

Ist die Arbeit an einem Ruhetag notwendig, dann ist auch Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit erlaubt. Im Jahr müssen aber insgesamt mindestens 15 Sonntage frei sein. Zusätzlich erhalten Arbeitnehmer bei Sonntagsarbeit innerhalb von zwei Wochen einen Ersatzruhetag, bei Feiertagsarbeit innerhalb von acht Wochen. Diese Fristen gelten jeweils, einschließlich des gearbeiteten Tages. Diese Regelungen sind in den Paragrafen 9ff festgelegt.

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Beispiel Stundenüberzug in einer Fünftagewoche

Mika arbeitet laut Vertrag fünf Tage die Woche jeweils acht Stunden lang für Paul. Letzte Woche ist ein spontaner Auftrag eines Großkunden reingekommen, der dringend bearbeitet werden musste. Mika hat einige Überstunden gemacht und kommt für die letzte Woche nun auf 51 Stunden. Pro Woche sind laut Arbeitszeitgesetz inklusive Überstunden 60 Stunden erlaubt.

Da Mika jedoch eine Fünftagewoche hat und keine Sechstagewoche, sind ihr nur 50 Stunden erlaubt – jeden Tag reguläre acht Stunden plus zwei Überstunden. Eine Stunde auf ihrem Arbeitszeitkonto ist rechtswidrig. Ein spontaner Auftrag zählt auch nicht als Notfall oder Ausnahmesituation. Das ist nur der Fall, wenn die Existenz des Unternehmens bedroht ist.

Arbeitszeitgesetz zur Schichtarbeit

Das Arbeitszeitgesetz bietet spezifische Anpassungen für Schichtarbeit, um sowohl Flexibilität im Betriebsablauf zu ermöglichen als auch die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen. Neben der grundsätzlichen Regelung der elfstündigen Ruhezeit gibt es Ausnahmen, die besonders bei kontinuierlich betriebenen Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Produktionsstätten relevant sind. In solchen Fällen kann die Ruhezeit auf bis zu neun Stunden verkürzt werden, sofern innerhalb eines Ausgleichszeitraums die Gesamtruhezeit gewahrt bleibt. Dies erlaubt eine flexiblere Gestaltung von Schichtsystemen, erfordert jedoch eine sorgfältige Planung und Überwachung durch den Arbeitgeber, um die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes sicherzustellen.

Arbeitszeitgesetz zur Arbeitszeiterfassung

Das Arbeitszeitgesetz fordert eine genaue Aufzeichnung der Arbeitszeiten, um die Einhaltung der Höchstarbeitsgrenzen und Ruhepausen zu gewährleisten. Diese Vorgaben sind essenziell, um Überarbeitung und die damit verbundenen Gesundheitsrisiken zu vermeiden. Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass sie nicht nur Anfang und Ende der Arbeitszeiten dokumentieren müssen, sondern auch die Pausen. Diese Maßnahmen fördern nicht nur die Transparenz, sondern schützen auch die Rechte der Arbeitnehmer, indem sie eine klare und nachprüfbare Datenbasis für Arbeitsstunden und Überstunden bieten. Diese Dokumentation der Arbeitszeit ist auch entscheidend für die Durchsetzung von Ansprüchen auf Überstundenvergütungen oder bei Arbeitszeitstreitigkeiten.

Dokumentation von Überstunden

Das Arbeitszeitgesetz legt in §16 Abs. 2 fest, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, die über die reguläre werktägliche Arbeitszeit hinausgehenden Arbeitsstunden zu erfassen. Zusätzlich müssen sie ein Verzeichnis der Arbeitnehmer führen, die einer Verlängerung ihrer Arbeitszeit zustimmen. Diese Aufzeichnungen müssen mindestens zwei Jahre lang aufbewahrt werden, um eine Überprüfung durch die zuständigen Behörden zu ermöglichen. Diese Vorschrift stellt sicher, dass die Einhaltung der Arbeitszeiten nachvollziehbar und transparent dokumentiert wird.

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Welche Konsequenzen drohen bei Missachtung des Arbeitszeitgesetzes?

Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz können ernste rechtliche Konsequenzen für Arbeitgeber haben. Das Gesetz legt klare Regeln für die Arbeitszeitgestaltung fest, die eingehalten werden sollten.

  • Geldbußen: Arbeitgeber, die gegen die Bestimmungen des ArbZG verstoßen, können mit Geldbußen belegt werden. Die Höhe der Geldstrafen richtet sich nach der Schwere des Verstoßes und kann bis zu 30.000Euro betragen. 
  • Freiheitsstrafen: In besonders schwerwiegenden Fällen, wie zum Beispiel bei wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen, können auch Freiheitsstrafen verhängt werden. Diese Strafen können gegen Arbeitgeber verhängt werden, die die Gesundheit oder Sicherheit ihrer Mitarbeiter vorsätzlich gefährden. 
  • HaftungundSchadenersatz: Arbeitgeber können auch zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet werden, wenn ihren Mitarbeitern durch Verstöße gegen das ArbZG Schäden entstehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Mitarbeiter aufgrund von Überarbeitung gesundheitliche Probleme erleiden. 
  • Reputationsverlust: Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz können auch zu einem erheblichen Reputationsverlust für das Unternehmen führen. Öffentliche Aufmerksamkeit und negative Berichterstattung können das Image des Unternehmens nachhaltig schädigen und das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern beeinträchtigen.

Ist Vertrauensarbeitszeit mit dem Arbeitszeitgesetz vereinbar? 

Die Vertrauensarbeitszeit, bei der Arbeitnehmer weitgehend selbst über die Verteilung ihrer Arbeitszeit entscheiden können, ist unter Beachtung des Arbeitszeitgesetzes zulässig. Dies setzt voraus, dass die gesetzlichen Obergrenzen für die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit sowie die vorgeschriebenen Ruhezeiten strikt eingehalten werden. Arbeitgeber sind weiterhin verpflichtet, auch in Systemen der Vertrauensarbeitszeit, die Arbeitszeiten zu erfassen und zu kontrollieren, um Überlastung der Arbeitnehmer zu vermeiden und die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Diese Überwachung hilft, die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen und den Arbeitszeitnachweis gegenüber den Aufsichtsbehörden zu erleichtern.

Welche Ausnahmen gibt es vom Arbeitszeitgesetz?

Nach § 18 Arbeitszeitgesetz gibt es einige Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz:

  • Die gesetzlichen Arbeitszeiten gelten nicht für leitende Angestellte und Leiter öffentlicher Dienststellen sowie Arbeitnehmer mit Entscheidungsmacht in Personalangelegenheiten. Chefärzte sowie Pfleger und Betreuer, die mit den anvertrauten Personen im Haushalt leben, sind ebenfalls ausgenommen.
  • Mitglieder eines Betriebsrates arbeiten auf dieser Position im unentgeltlichen Ehrenamt. Überstunden, die durch Belange des Betriebsrates anfallen, sind also keine.
  • Jugendliche unter 18 Jahren dürfen am Tag nur acht Stunden und in der Woche nicht mehr als 40 Stunden arbeiten.
  • Schwangere dürfen grundsätzlich laut § 4 Mutterschutzgesetz keine Mehrarbeit leisten. In den letzten sechs Wochen vor der errechneten Geburt dürfen sie gar nicht mehr arbeiten. Eine Ausnahme besteht, wenn sie sich ausdrücklich dazu bereiterklären und keine gesundheitlichen Risiken bestehen. Nach der Geburt sind Mütter acht Wochen in Mutterschutz.
  • Für die Luftfahrt, die Binnenschifffahrt, den Straßentransport und hoheitliche Aufgaben im öffentlichen Dienst bestehen jeweils eigene gesetzliche Regelungen.

In Tarifverträgen sind besondere Regelungen zulässig, wenn die Arbeit andere Zeiten erfordert. Auch der Ausgleichszeitraum kann ausgedehnt werden. Sonn- und Feiertagsarbeit kann hier ebenfalls anders geregelt sein. Dies betrifft zum Beispiel mehrere Kurzpausen in Verkehrsbetrieben oder eine notwendige Ernte in der Landwirtschaft sowie Pflege- und Betreuungskräfte.

Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst können ebenfalls dazu führen, dass die täglich zulässige Arbeitszeit überschritten wird.

In Krankenhäusern, in der Pflege und Betreuung, in der Bewirtung, beim Rundfunk und in der Vieh- und Landwirtschaft dürfen die Ruhezeiten zwischen den Arbeitstagen um eine Stunde verkürzt werden, wenn sie innerhalb von vier Wochen ausgeglichen werden (§ 5 ArbZG).

Der Arbeitsort spielt keine Rolle. Auch im Home-Office oder an anderen Arbeitsplätzen gelten dieselben Regelungen.

Auswirkungen des Arbeitszeitgesetzes auf die Work-Life-Balance und das Wohlbefinden der Arbeitnehmer

Das Arbeitszeitgesetz spielt eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung von Arbeitsbedingungen, die die Work-Life-Balance und das Wohlbefinden der Arbeitnehmer beeinflussen. Arbeitgeber profitieren ebenfalls von den Bestimmungen: 

Vorteile für Arbeitnehmer

  • Gesundheit und Wohlbefinden: Überarbeitung und Stress werden reduziert. Regelmäßige Pausen und Ruhezeiten ermöglichen es, sich zu erholen und neue Energie zu tanken. 
  • Work-Life-Balance: Berufliche Verpflichtungen können in Einklang mit dem Privatleben gebracht werden. Dies trägt zu einer besseren Work-Life-Balance und einer höheren Lebensqualität bei. 
  • Fairness und Gerechtigkeit: Rechte und Pflichten sind für alle Arbeitnehmer gewährleistet. Dies schafft ein Gefühl der Gerechtigkeit und des Respekts am Arbeitsplatz. 

Vorteile für Arbeitgeber

  • Rechtssicherheit: Klare Richtlinien und Vorschriften führen zu einer höheren Rechtssicherheit, wodurch das Risiko für Konsequenzen verringert wird.  
  • Produktivität und Effizienz: Es wird eine ausgewogene Arbeitsbelastung gewährleistet, was zu einer gesteigerten Produktivität und Effizienz der Mitarbeiter führt. 
  • Mitarbeiterbindung und Zufriedenheit: Ein ausgeglichenes Verhältnis von Arbeit und Freizeit trägt dazu bei, die Zufriedenheit und Bindung der Mitarbeiter zu erhöhen. Zufriedene Mitarbeiter sind loyal gegenüber ihrem Arbeitgeber und tragen zu einem positiven Arbeitsklima bei. 

Wie gewährleiste ich als Arbeitgeber die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes?

Ein Arbeitgeber muss über die Arbeitszeit seiner Mitarbeiter Buch führen und das nicht bloß, wenn es sich um Überstunden handelt. Auf Anfrage der zuständigen Aufsichtsbehörde muss er fähig sein, Auskunft zu geben und diese schriftlich oder digital zu belegen. Deswegen führen viele Unternehmen Stundenzettel zum Ausfüllen oder greifen auf (Online-) Software für die Zeiterfassung zurück. Für jeden Mitarbeiter müssen Arbeitszeit und Pausen einzeln aufgeführt werden.

Tipps für die Praxis

  1. Dokumentation: Erfassen Sie Arbeitszeiten genau, um Überstunden und Pausenzeiten korrekt zu überwachen. 
  2. Pausen festlegen: Gewährleisten Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen für Mitarbeiter. 
  3. Höchstarbeitszeit: Achten Sie darauf, dass die zulässige Arbeitszeit nicht überschritten wird. Kontrollieren Sie dies regelmäßig.  
  4. Ruhezeiten: Sorgen Sie auch dafür, dass Ihre Mitarbeiter die vorgeschriebenen Ruhezeiten einhalten. 
  5. Nachtarbeit: Beachten Sie unbedingt die besonderen Regelungen für Nacht- und Schichtarbeit. 
  6. Gesundheitsschutz: Ergreifen Sie Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit Ihrer Mitarbeiter. 

FAQ zum Arbeitszeitgesetz

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) legt die Arbeitszeiten für Arbeitnehmer in Deutschland fest, um ihre Gesundheit und Sicherheit zu schützen und eine ausgewogene Work-Life-Balance zu ermöglichen. 

Kollegin KatharinaKatharina Primke

Katharina Primke ist unsere Expertin für Themen rund um den modernen Arbeitsalltag und effiziente Arbeitsorganisation. Mit ihrer umfangreichen Erfahrung als Redakteurin und ihrem akademischen Abschluss in Germanistik betreut sie das Clockodo-Info-Portal. 

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