Wie werden Überstunden berechnet?
Arbeitgeber können sich dazu entscheiden, angefallene Überstunden finanziell auszugleichen – pauschal oder pro geleisteter Überstunde. Dabei gelten bei der pauschalen Abgeltung besondere Regelungen, die zu viele Überstunden verbieten. Eine Alternative dazu ist die Vergütung pro geleisteter Stunde. Dafür ist es notwendig, dass der Arbeitgeber den Stundenlohn des betroffenen Mitarbeiters kennt, um die Überstunden auf dessen Basis auszuzahlen. Bei Arbeitnehmern, die einen Stundenlohn erhalten, braucht der Arbeitgeber deshalb keine Umrechnung. Wer hingegen seinen Angestellten ein festes Monatsgehalt zahlt, erhält mit den folgenden Formeln den für die Überstundenberechnung erforderlichen Bruttostundenlohn.
Berechnung der Überstundenvergütung auf Grundlage des Stundenlohns
Für die erste Berechnung wird das dreifache Gehalt pro Monat brutto durch 13, die Anzahl an Wochen, geteilt und dieses Ergebnis wiederum wird durch die Anzahl der Stunden in der Woche dividiert. Zur Veranschaulichung: Maya erhält ein Bruttomonatsgehalt von 3.200 Euro und arbeitet 42 Stunden die Woche. Die 3.200 Euro (Monatsgehalt) mal 3 ergibt 9.600, das geteilt durch 13 (Wochen) ist 738,46. Nimmt man diese Zahl durch 42 (Wochenstunden) erhält man einen Stundenlohn von 17,58 Euro.
(Bruttomonatsgehalt x 3 ÷ 13) ÷ Wochenstunden = Bruttostundenlohn
Bei einer zweiten Variante die Auszahlung der Überstunden zu berechnen, multipliziert man die Wochenstunden mit 4,33. Dieser Faktor steht für die durchschnittliche Anzahl an Wochen pro Monat. Im nächsten Schritt teilt man das Bruttomonatsgehalt durch das Ergebnis der ersten Rechnung. Nimmt man Mayas 42 Wochenstunden mal 4,33, erhält man 181,86. Teilt man die 3.200 Euro (Bruttogehalt) durch dieses Ergebnis, kommt man auf einen Stundenlohn von 17,59 Euro.
Bruttomonatsgehalt ÷ (Wochenstunden x 4,33) = Bruttostundenlohn
Beide Rechnungen erzielen in etwa den gleichen Bruttostundenlohn, mit dem Arbeitgeber Überstunden berechnen können. Ist ein Überstundenzuschlag vereinbart, müssen Arbeitgeber den (berechneten) Stundenlohn dementsprechend anpassen.