Maximale Arbeitszeit pro Tag/Woche laut ArbZG

Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Deutschland wissen, dass es Regelungen für die maximale Arbeitszeit pro Tag und Woche gibt. Trotzdem gibt es einige Dinge, die man im Arbeitsalltag falsch machen kann. Die Höchstarbeitszeit beträgt acht Stunden und es gibt gesetzliche Ruhepausen. Das ist den meisten klar, doch welcher Ausgleichszeitraum gilt? Gibt es Sonderregelungen für Pausen? Und welche Ruhepause gilt bei mehreren Arbeitgebern? Lesen Sie hier, wie es nicht geht!

Wecker für die maximale Arbeitszeit
Arbeitgeber haften, wenn Mitarbeiter die maximale Arbeitszeit nicht einhalten.

Warum ist die maximale Arbeitszeit wichtig?

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) legt klare Grenzen für die maximale Arbeitszeit fest, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und Überlastung zu vermeiden. Ohne feste Regeln drohen Erschöpfung, Leistungseinbußen und langfristige gesundheitliche Schäden. Gleichzeitig verhindert das Gesetz, dass Arbeitgeber übermäßige Arbeitszeiten durchsetzen.

Arbeitgeber tragen die Verantwortung für die Einhaltung der Höchstarbeitszeit. Verstöße können Bußgelder oder weitergehende Sanktionen nach sich ziehen. Eine verlässliche Zeiterfassung stellt sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Unternehmen haften für Verstöße und sollten daher Systeme nutzen, die Arbeitszeiten transparent dokumentieren.

Maximale Arbeitszeit laut ArbZG: Was ist erlaubt?

Wie viele Stunden darf man am Tag arbeiten?

Das Arbeitszeitgesetz regelt klar, wie viele Stunden man am Tag arbeiten darf. Die maximale Arbeitszeit pro Tag beträgt 8 Stunden. In Ausnahmefällen sind bis zu 10 Stunden erlaubt, sofern innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen der Durchschnitt wieder auf 8 Stunden pro Tag sinkt. 

Wie viele Stunden darf man in der Woche arbeiten?

Die maximale Arbeitszeit pro Woche liegt bei 48 Stunden. In einer 6-Tage-Woche kann die Höchstarbeitszeit pro Woche durch Überstunden auf bis zu 60 Stunden ansteigen. Eine 48-Stunden-Woche bleibt jedoch der gesetzliche Standard.

Nicht nur aktive Tätigkeiten zählen zur Arbeitszeit. Auch Bereitschaftsdienste, in denen Beschäftigte am Arbeitsplatz auf Abruf bereitstehen, fallen darunter. Reisezeiten können unter Umständen auch zur Arbeitszeit gezählt werden.

Unter welchen Voraussetzungen ist Reisezeit auch Arbeitszeit? Lesen Sie dazu mehr in unserem Ratgeber zum Thema.

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Pausen und Ruhezeiten: Was ist vorgeschrieben?

Gesetzlich vorgeschriebene Pausenregelungen und Ruhezeiten schützen die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) legt genau fest, wann und wie lange Pausen eingehalten werden müssen.

Mindestpausen: Wie lange sind Unterbrechungen vorgeschrieben?

Arbeitnehmer müssen während ihres Arbeitstags gesetzlich festgelegte Erholungszeiten einhalten:

  • Ab 6 Stunden Arbeitszeit: Mindestens 30 Minuten Pause.
  • Ab 9 Stunden Arbeitszeit: Mindestens 45 Minuten Pause.
  • Aufteilung möglich, jedoch müssen einzelne Pausen mindestens 15 Minuten dauern.

Arbeitgeber dürfen nicht verlangen, dass Pausen durchgearbeitet oder nachträglich ausgeglichen werden. Auch unbezahlte Unterbrechungen, z. B. durch erzwungene Arbeitsunterbrechungen, ersetzen die gesetzlichen Ruhepausen nicht.

Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen: Mindestens 11 Stunden

Nach einem Arbeitstag muss eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden folgen. Diese Vorgabe verhindert Übermüdung und sichert die Regeneration. Beschäftigte dürfen in dieser Zeit weder arbeiten noch auf Abruf bereitstehen. 

Ausnahmen gelten für bestimmte Branchen, etwa das Gesundheitswesen, Rettungsdienste oder Hotellerie und Gastronomie. In diesen Bereichen kann die Ruhezeit auf 10 Stunden verkürzt werden, wenn innerhalb eines bestimmten Zeitraums ein entsprechender Ausgleich erfolgt. 

Sonderregelungen für Nacht- und Schichtarbeit

Bei Nachtarbeit und Schichtarbeit sind Anpassungen der Ruhezeiten möglich. Falls betriebliche Erfordernisse es erfordern, lässt sich die gesetzliche Ruhezeit in Einzelfällen verkürzen. Allerdings muss ein angemessener Ausgleich innerhalb eines bestimmten Zeitraums erfolgen.

Für Nachtarbeiter gelten zudem zusätzliche Schutzmaßnahmen:

  • Regelmäßige Gesundheitschecks müssen angeboten werden.
  • Erhöhte Erholungszeiten oder kürzere Schichten sind möglich.
  • Arbeitgeber müssen Nachtarbeit möglichst ergonomisch und gesundheitsschonend gestalten.

Besonders bei längeren Schichtmodellen ist eine effektive Zeiterfassung essenziell, um sicherzustellen, dass Pausenregelungen und Ruhezeiten eingehalten werden. Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben können zu Sanktionen führen.

Bonustipp für Unternehmer

§ 11 Jugendarbeitsschutzgesetz regelt die Pausen für Minderjährige noch einmal strenger als das Arbeitszeitgesetz. Frühestens nach einer Stunde Arbeitszeit und spätestens eine Stunde vor Ende des Arbeitstages nehmen sie ihre Pausen. Bereits bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als viereinhalb Stunden stehen ihnen 30 Minuten Pause zu, ab mehr als sechs Arbeitsstunden 60 Minuten. Diese Pausen dürfen die Minderjährigen nicht direkt am Arbeitsplatz verbringen, damit tatsächlich eine Erholung stattfindet.

Sonntags- und Feiertagarbeit: Wann ist sie erlaubt?

In Deutschland gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Arbeitnehmer vor übermäßiger Belastung schützt. Eine zentrale Regelung ist die Sonntagsruhe, die von 0 bis 24 Uhr gilt. Damit soll sichergestellt werden, dass Beschäftigte mindestens einmal pro Woche einen arbeitsfreien Tag zur Erholung erhalten.

Sonntagsarbeit sowie Feiertagsarbeit sind grundsätzlich untersagt. Das bedeutet, dass keine regulären Tätigkeiten durchgeführt werden dürfen. Verstöße gegen diese Vorschrift können mit Bußgeldern oder Sanktionen geahndet werden.

Ausnahmen für bestimmte Branchen

In einigen Branchen lässt sich ein Arbeitsverbot an Sonn- und Feiertagen nicht umsetzen. Das Gesetz erlaubt daher Ausnahmen, wenn der Betrieb an diesen Tagen notwendig ist. Dazu gehören unter anderem:

  • Gesundheitswesen: Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Notfalldienste müssen rund um die Uhr funktionieren.
  • Gastronomie und Hotellerie: Restaurants, Hotels und Cafés arbeiten auch am Wochenende.
  • Verkehrswesen: Öffentliche Verkehrsmittel, Bahnhöfe, Flughäfen und Logistikunternehmen gewährleisten Mobilität.
  • Medien und Kommunikation: Zeitungen, Rundfunk und Nachrichtendienste sind auf kontinuierliche Berichterstattung angewiesen.
  • Notdienste und Versorgung: Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienste sowie Energie- und Wasserversorgung müssen auch an Feiertagen einsatzbereit sein.
  • Produktion mit ununterbrochenem Betrieb: In bestimmten Industriezweigen, z. B. Hochöfen oder chemischer Industrie, sind kontinuierliche Produktionsprozesse erforderlich. 

Neben diesen Branchen können Bundesländer oder Behörden für besondere Anlässe (Messen, Märkte, Veranstaltungen) befristete Genehmigungen für Sonntags- und Feiertagsarbeit erteilen.

Pflicht zum Ausgleich bei Sonntagsarbeit

Wenn eine Person sonntags arbeiten muss, steht ihr ein Ersatzruhetag innerhalb der folgenden zwei Wochen zu. Wer an einem gesetzlichen Feiertag arbeitet, muss den Ausgleichstag innerhalb von acht Wochen erhalten. 

Diese Regelung verhindert, dass Beschäftigte übermäßig belastet werden und sich keine ausreichende Erholungszeit nehmen können. Der Ersatzruhetag muss an einem Werktag gewährt werden, sodass innerhalb einer Sieben-Tage-Woche mindestens ein freier Tag sichergestellt bleibt. 

Kontrolle und Dokumentation der Sonntagsarbeit

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Einhaltung dieser Vorschriften sicherzustellen. Wer Sonntagsarbeit anordnet, muss nachweisen, dass eine gesetzliche Ausnahme vorliegt und dass die Ersatzruhetage gewährt wurden. 

Eine verlässliche Zeiterfassung ist essenziell, um Sonn- und Feiertagsarbeit korrekt zu dokumentieren. Unternehmen müssen darauf achten, dass sie Arbeitszeiten präzise erfassen, um Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz zu vermeiden. 

Verstöße und Konsequenzen: Was droht Arbeitgebern und Arbeitnehmern?

Das Arbeitszeitgesetz dient nicht nur dem Schutz der Beschäftigten, sondern regelt auch Sanktionen bei Verstößen. Arbeitgeber tragen die Hauptverantwortung für die Einhaltung der maximalen Arbeitszeit und Ruhezeiten. Missachtungen der Vorgaben können hohe Bußgelder und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen (§ 22 ArbZG). Auch für Arbeitnehmer hat übermäßige Arbeitszeit negative Auswirkungen – insbesondere auf die Gesundheit. 

Wer ist verantwortlich?

Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Einhaltung der Höchstarbeitszeit und Pausenregelungen beim Arbeitgeber. Dieser muss sicherstellen, dass: 

  • die maximale Arbeitszeit pro Tag nicht überschritten wird. 
  • die maximale wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden eingehalten wird. 
  • erforderliche Ruhezeiten zwischen zwei Arbeitstagen gewährt werden. 
  • Arbeitszeiterfassungssysteme genutzt werden, um Verstöße zu vermeiden. 

Arbeitnehmer sind dagegen verpflichtet, sich an die betrieblichen Vorgaben zu halten und ihre Arbeitszeiten korrekt zu dokumentieren. Wer bewusst gegen die Regelungen verstößt, z. B., indem er eigenmächtig Überstunden macht oder falsche Angaben zur Arbeitszeit macht, kann arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Abmahnung oder Kündigung riskieren. 

Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Das ArbZG sieht empfindliche Sanktionen für Arbeitgeber vor, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeiten überschritten oder Ruhezeiten nicht eingehalten werden. Die wichtigsten Strafen sind: 

  • Bußgelder bis zu 15.000 Euro (§ 22 ArbZG) bei Verstößen gegen die Höchstarbeitszeit oder fehlende Ruhezeiten. 
  • Bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, wenn der Verstoß vorsätzlich geschieht und die Gesundheit der Beschäftigten gefährdet (§ 23 ArbZG). 
  • Haftung des Unternehmens, wenn es systematische Verstöße gibt, die durch betriebliche Strukturen oder Anweisungen verursacht wurden. 

Wiederholte Verstöße können zudem zu behördlichen Auflagen führen. Im schlimmsten Fall droht ein Betriebsverbot oder der Entzug von Betriebsgenehmigungen, wenn Unternehmen wiederholt gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen. 

Aufziehuhr für die maximale Arbeitszeit
Das Arbeitszeitgesetz regelt alle Fragen rund um die tägliche, wöchentliche und monatliche Arbeitszeit.

Pflicht zur Arbeitszeiterfassung: Was bedeutet das für Unternehmen?

Seit dem BAG-Urteil von 2022 besteht für alle Arbeitgeber die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Unternehmen müssen nachweisen, wie viele Stunden man am Tag arbeiten darf und ob Ruhezeiten eingehalten wurden. Fehlt eine lückenlose Dokumentation, drohen rechtliche Konsequenzen. 

Folgende Pflichten ergeben sich aus der Zeiterfassungspflicht: 

  • Erfassung der täglichen Arbeitszeit jedes Beschäftigten.
  • Dokumentation von Pausen und Überstunden.
  • Nachweisführung für die Einhaltung der Höchstarbeitszeit (auch rückwirkend bei Prüfungen).
  • Bereitstellung der Daten für Kontrollen durch Behörden

Unternehmen, die keine Zeiterfassung einführen, laufen Gefahr, bei Kontrollen der Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaften belangt zu werden. Verstöße können nicht nur Bußgelder nach sich ziehen, sondern auch arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit Mitarbeitern auslösen. 

Folgen für Arbeitnehmer: Gesundheitsrisiken durch Verstöße

Nicht nur Unternehmen haben mit Konsequenzen zu rechnen, wenn die maximale Arbeitszeit pro Woche überschritten wird. Für Arbeitnehmer ergeben sich durch dauerhafte Überlastung erhebliche Gesundheitsrisiken

Arbeitnehmer sollten Verstöße frühzeitig melden, wenn sie feststellen, dass ihre Arbeitszeiten regelmäßig über die gesetzlichen Grenzen hinausgehen. Ansprechpartner können der Betriebsrat, die Gewerkschaft oder die zuständigen Aufsichtsbehörden sein. 

Mögliche gesundheitliche Folgen sind:

  • Erhöhte Erschöpfung und Burnout-Risiko: Wer regelmäßig mehr als die erlaubte maximale Arbeitszeit leistet, gerät in einen Zustand chronischer Erschöpfung. Dies kann zu psychischen und physischen Erkrankungen führen.
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Bluthochdruck: Studien zeigen, dass überlange Arbeitszeiten das Risiko für Herzinfarkte und andere Herz-Kreislauf-Probleme erhöhen.
  • Schlechte Work-Life-Balance: Wer ständig Überstunden macht, hat weniger Zeit für Familie, Freunde und Erholung. Dies kann sich negativ auf die Lebensqualität und soziale Beziehungen auswirken.
  • Höheres Unfallrisiko: Übermüdete Arbeitnehmer sind anfälliger für Fehler und Unfälle – sowohl im Straßenverkehr als auch am Arbeitsplatz. 

Besonders betroffen sind ältere Arbeitnehmer. Die Arbeitszeit für über 60-Jährige sollte individuell angepasst werden, um gesundheitliche Risiken zu reduzieren. Mit zunehmendem Alter steigt die Belastung durch lange Arbeitszeiten, und die Erholungsphasen werden wichtiger. Viele Unternehmen setzen daher auf flexible Arbeitszeitmodelle für ältere Beschäftigte, um deren Leistungsfähigkeit zu erhalten und gesundheitliche Beschwerden zu vermeiden. 

Alle Regelungen rund um das Gesetz zur Arbeit inklusive Pausen, Überstunden und Abbau von Mehrarbeit finden sich in unserem Lexikonbeitrag „Arbeitszeitgesetz“ – jetzt lesen!

5 häufige Fehler bei der maximalen Arbeitszeit

Viele Unternehmen kennen die gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeit, doch in der Praxis kommt es immer wieder zu Verstößen. Ob durch fehlende Zeiterfassung, falsche Pausenregelungen oder zu viele Überstunden – Fehler bei der maximalen Arbeitszeit können teuer werden. Hier sind fünf typische Probleme und wie sich diese vermeiden lassen.

Fehler 1: Die Pause falsch aufgeteilt

Beispiel

Tina, 54 Jahre, ist Vollzeit-Büroangestellte in einer großen Firma. Tina loggt sich heute nach knapp sechs Stunden aus ihrem Zeiterfassungssystem aus. Sie weiß: Die maximale Arbeitszeit vor der ersten Pause beträgt sechs Stunden. Zehn Minuten später klingelt ihr Telefon. Weil sie die Nummer des Chefs erkennt, geht sie ran und loggt sich wieder im System ein. Kurze Zeit später ist das Telefonat beendet und Tina macht für weitere 20 Minuten Pause. Danach arbeitet sie bis zum Ende des Arbeitstages weiter.

Insgesamt war Tina 30 Minuten lang ausgeloggt. Bei einer Arbeitszeit von insgesamt mehr als sechs Stunden muss sie auch 30 Minuten Pause machen. Teilt man diese Zeit allerdings auf zwei Pausen auf, müssen diese jeweils mindestens 15 Minuten lang sein. Tina hat also die maximale Arbeitszeit überschritten.
(§ 4 ArbZG)

Lösung:
Sie hätte ein Telefonat erst nach 15 Minuten annehmen dürfen, um später weitere 15 Minuten Pause zu machen. Oder sie hätte nach dem Telefonat insgesamt 30 Minuten lang ausgeloggt sein müssen, um die gesetzlichen Pausenzeiten einzuhalten.

Fehler 2: Die maximalen Wochenstunden überschritten

Beispiel

Als angestellter Journalist ist Philip, 43 Jahre, es gewohnt, dass Überstunden anfallen und die höchstzulässige Arbeitszeit ausgereizt wird. Das ist nicht weiter schlimm für ihn, denn er bekommt sie gutgeschrieben und kann sie wieder abbauen. Letzte Woche war ein Kollege krank und Philip hat ein paar seiner Artikel übernommen. Dabei kam Philip auf 63 Stunden für seine wöchentliche Arbeitszeit. Die Überstunden baut er jetzt direkt wieder ab.

Philip hat die maximale Arbeitszeit pro Woche überschritten. Arbeitnehmer müssen eine Wochenarbeitszeit von 48 Stunden einhalten. Mit Überstunden darf man höchstens 60 Stunden arbeiten. Das ergibt sich aus einer maximalen Arbeitszeit von acht regulären plus zwei Überstunden pro Tag für sechs Arbeitstage. Auch ein Abbau direkt danach ändert die Höchstarbeitszeit nicht.
(§ 3 ArbZG)

Lösung:
Philips Arbeitgeber hätte die anfallende Arbeit auf mehrere Kollegen aufteilen oder sich eine Alternative einfallen lassen müssen, damit keiner von ihnen die Höchstgrenze der Zeit überschreitet. Zusätzlich zur täglichen Zeit müssen Chefs auch die wöchentliche Arbeitszeit im Auge behalten.

Fehler 3: Die Ruhezeit bei mehreren Arbeitgebern nicht eingehalten

Beispiel

Petra, 35 Jahre, arbeitet hauptberuflich als Arzthelferin für 30 Stunden die Woche. Montags bis freitags ist sie jeden Tag von acht bis 14 Uhr vor Ort. Danach holt sie ihre Kinder vom Kindergarten ab und verbringt den Nachmittag mit ihnen. Abends ist auch ihr Mann zu Hause und Petra macht sich auf den Weg zu ihrem Zweitjob. Dort hilft sie einer älteren Dame von 19:30 bis 21:30 beim Haushalt und beim Waschen.

Zwar hat Petra mit insgesamt acht Stunden nicht die maximale Arbeitszeit pro Tag überschritten. Trotzdem muss sie neben den Pausen während einer Arbeitszeit auch die Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen einhalten. Diese beträgt mindestens elf Stunden, von denen Petra jeden Tag nur zehneinhalb bekommt. Bei Tätigkeiten für unterschiedliche Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer die Ruhephase von einem Tag auf den anderen auch einhalten.
(ArbZG § 2 (1) und § 5)

Lösung:
Erfahren die Arbeitgeber jeweils vom anderen Job, sollten sie Petra auf das Arbeitszeitgesetz aufmerksam machen. Besonders einzuhaltende Ruhezeit und die maximale Arbeitszeit pro Tag und Woche spielen hier eine Rolle. Tipp: Arbeitgeber können im Arbeitsvertrag festhalten, dass Mitarbeiter einen Zweitjob bei ihm melden müssen. So geht er sicher, dass seine Angestellten die Höchstarbeitszeit und Ruhepausen nicht heimlich übergehen.

Fehler 4: Arbeiten an Sonn- und Feiertagen ohne Ausnahme

Beispiel

Herr Schuster fährt am Montag in den Urlaub und sein Badezimmer ist samstags noch nicht ganz fertig gefliest. Dabei waren die Handwerker seit Montag jeden Tag vor Ort! Markus, 39 Jahre, Fliesenverleger, weiß, dass der Rest schnell erledigt ist. Deswegen schickt sein Chef Markus Sonntagvormittag noch einmal schnell bei Herrn Schuster vorbei. Schließlich hat Markus am Freitag nur sechs Stunden gearbeitet und seine maximale Arbeitszeit noch nicht ausgereizt. Nach einer Stunde fährt Markus nach Hause, um sich für den Montag auszuruhen.

Markus hat unerlaubterweise am Sonntag gearbeitet. Die maximale Arbeitszeit von höchstens 48 Stunden wurde zwar eingehalten. Aber Arbeitnehmer dürfen nicht am Sonntag arbeiten. Es gibt Ausnahmen, bei denen bestimmte Branchen auch sonntags arbeiten können (§ 10 ArbZG). Zu denen gehört Markus jedoch nicht. (§ 9 ArbZG)

Lösung:
Der Arbeitgeber durfte Markus nicht am Sonntag noch einmal hinschicken. Das gilt auch, wenn unvorhergesehener Arbeitsbedarf besteht. Stattdessen hätte er ihn oder einen anderen Kollegen am Samstag zu Ende arbeiten lassen können. Überstunden innerhalb der sechs Wochenarbeitstage sind bis zu einem gewissen Grad erlaubt.

Fehler 5: Überstunden nicht rechtzeitig abgebaut

Beispiel

Jan, 22 Jahre, arbeitet leidenschaftlich gerne als Kommunikationsdesigner. Da machen ihm auch die Überstunden nach einem Achtstundentag nicht viel aus. Pro Tag macht er höchstens zwei Stunden Mehrarbeit, denn die maximale Arbeitszeit pro Tag beträgt zehn Stunden. Weil er für nächstes Jahr eine kleine Auszeit plant, spart er seine Überstunden auf. Jan freut sich schon sehr darauf, obwohl es noch mehr als sieben Monate bis dahin sind.

Mehrarbeit muss im Ausgleichszeitraum von 24 Wochen beziehungsweise sechs Kalendermonaten wieder abgebaut sein. Auf einem speziellen Langzeitkonto für Mehrarbeit dürfte Jan Überstunden für längere Zeit aufbauen. Bei einem normalen Stundenkonto allerdings verstößt er so gegen das Gesetz.
(§ 3 ArbZG)

Lösung:
Das Ansammeln von Überstunden, ohne zwischendurch abzubauen, dürfte nur sechs Kalendermonate vor Jans Rückkehr von der Auszeit beginnen. Dabei muss er sich natürlich auch an die Höchstarbeitszeit halten. Arbeitgeber müssen das wissen und Jan darauf aufmerksam machen.

Aufzeichnung der maximalen Arbeitszeit
Eine Arbeitszeiterfassung zeigt genau, welcher Mitarbeiter wie viele Überstunden hat.

Wie können Arbeitgeber die Arbeitszeit richtig erfassen?

Eine präzise Arbeitszeiterfassung ist nicht nur sinnvoll, sondern mittlerweile verpflichtend. Spätestens seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2019 und der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) von 2022 müssen Arbeitgeber ein verlässliches Zeiterfassungssystem einführen. Die Vorgaben sollen sicherstellen, dass die maximale Arbeitszeit pro Tag und die Höchstarbeitszeit pro Woche eingehalten werden. 

Rechtliche Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung

Das EuGH-Urteil von 2019 verpflichtet Unternehmen, die gesamte Arbeitszeit der Beschäftigten systematisch zu erfassen. Ziel ist es, Überstunden und Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz zu vermeiden. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2022 konkretisierte diese Pflicht für Deutschland: Arbeitgeber müssen ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Arbeitszeiterfassung bereitstellen. 

Besonders wichtig: 

  • Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen genau dokumentiert werden.
  • Die maximale Arbeitszeit am Tag mit Pause darf nicht überschritten werden.
  • Manuelle Erfassungen oder Stundenzettel gelten als unsicher und fehleranfällig.
  • Arbeitgeber haften für Verstöße und müssen die Einhaltung der Vorgaben nachweisen können. 

Digitale Lösungen für eine effiziente Arbeitszeiterfassung

Um die gesetzlichen Anforderungen zuverlässig zu erfüllen, setzen viele Unternehmen auf digitale Zeiterfassungssysteme. Moderne Lösungen ermöglichen eine automatische Erfassung der Arbeitszeiten per Klick, eine einfache Auswertung und eine rechtssichere Dokumentation

Eine digitale Zeiterfassungssoftware bietet zahlreiche Vorteile: 

  • Automatische Erfassung der Arbeitszeit über Web, App oder stationäre Terminals.
  • Echtzeit-Daten ermöglichen eine bessere Planung und verhindern Überschreitungen der maximalen Arbeitszeit.
  • Individuelle Anpassung an verschiedene Arbeitsmodelle wie Gleitzeit, Schichtarbeit oder mobiles Arbeiten.
  • Integrierte Pausenberechnung, damit die gesetzlichen Ruhezeiten und Mindestpausen eingehalten werden.
  • Transparenz für Arbeitnehmer: Beschäftigte können ihre Arbeitszeiten jederzeit einsehen. 

Schneller Überblick mit dem Arbeitszeitrechner

Um kurzfristig und schnell Ihre Arbeitszeiten und die Ihrer Mitarbeiter zu erhalten, kann ein Arbeitszeitrechner nützlich sein. Testen Sie gerne kostenlos unseren hier eingebundenen Arbeitszeitrechner, um schnell einen Überblick über mögliche Überstunden oder Fehlzeiten zu erhalten. Langfristig effizienter sind Sie jedoch mit einer Zeiterfassungssoftware wie Clockodo.











Clockodo: Digitale Zeiterfassung für Unternehmen

Mit Clockodo erhalten Unternehmen eine intuitive und rechtskonforme Zeiterfassungslösung, die sich flexibel an betriebliche Anforderungen anpasst. Die Software bietet: 

  • Einfache Zeiterfassung von Arbeits- und Projektzeiten per App oder Web.
  • Automatische Pausenberechnung für gezielten Überblick über Ruhezeiten und gesetzliche Pausenregelungen.
  • Detaillierte Arbeitszeitberichte, die Sie individuell zusammenstellen.
  • Integration mit anderen Tools wie Lohnbuchhaltung oder HR-Softwares.
  • Datenschutzkonforme Speicherung, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. 

Durch den Einsatz von Clockodo behalten Unternehmen die Kontrolle über die maximale Wochenarbeitszeit, vermeiden Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz und steigern die Effizienz der Personalplanung.

Clockodo Stundenkonto
Ein Programm zur Zeiterfassung wie Clockodo zählt alle Arbeitsminuten.

Vorteile für Unternehmen: Rechtssicherheit und bessere Planung

Eine zuverlässige Zeiterfassung bringt nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch betriebliche Vorteile: 

  • Vermeidung von Bußgeldern durch lückenlose Dokumentation.
  • Optimierte Personalplanung dank transparenter Arbeitszeitübersicht.
  • Schutz vor Überstundenproblemen durch Warnungen bei Grenzwerten.
  • Mehr Fairness und Transparenz für Mitarbeiter, da Arbeitszeiten nachvollziehbar erfasst werden. 

Mit digitalen Lösungen wie Clockodo lassen sich gesetzliche Vorgaben mühelos einhalten und betriebliche Abläufe effizienter gestalten. So profitieren Unternehmen und Mitarbeiter gleichermaßen.

Fazit: Was gilt es zu beachten bei der maximalen Arbeitszeit?

Eine ausgewogene Arbeitszeitgestaltung schützt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Beschäftigte bleiben gesund, leistungsfähig und motiviert, wenn sie gesetzliche Arbeitszeitgrenzen einhalten, Pausen nutzen und ausreichend Erholungszeiten haben. Arbeitgeber profitieren von produktiven, zufriedenen Teams und vermeiden rechtliche Risiken sowie hohe Fehlzeiten durch Überlastung. 

Klare Regeln und eine verlässliche Zeiterfassung sorgen für Transparenz und verhindern unbewusste Verstöße. Wer frühzeitig erkennt, dass Überstunden zur Regel werden oder Pausen nicht ausreichend genutzt werden, sollte das Gespräch suchen – sei es mit Vorgesetzten, dem Betriebsrat oder der Personalabteilung. Unternehmen wiederum stehen in der Verantwortung, gesetzliche Vorgaben einzuhalten, Überlastung zu vermeiden und Prozesse so zu gestalten, dass realistische Arbeitszeiten möglich sind. 

Gesunde Arbeitszeiten sind kein Selbstzweck, sondern Grundlage für langfristigen Erfolg – für Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen.

FAQ: Die wichtigsten Fragen zur maximalen Arbeitszeit pro Tag/Woche

Laut § 3 ArbZG sind acht Stunden pro Tag erlaubt. In Ausnahmefällen können es bis zu zehn Stunden sein, wenn der Durchschnitt innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen wieder auf acht Stunden fällt. 

Katharina PrimkeKatharina Primke

Katharina Primke ist unsere Expertin für Themen rund um den modernen Arbeitsalltag und effiziente Arbeitsorganisation. Mit ihrer umfangreichen Erfahrung als Redakteurin und ihrem akademischen Abschluss in Germanistik betreut sie das Clockodo-Info-Portal. 

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