Wie viel Mehrarbeit ist erlaubt?
Da insgesamt bis zu zehn Stunden pro Tag in Ordnung sind, macht das zwei Stunden Mehrarbeit täglich. Innerhalb von sechs Monaten beziehungsweise 24 Wochen sind die acht Stunden Höchstzeit im Durchschnitt einzuhalten. Das bedeutet, in dieser Gesamtzeit sind die Stunden Mehrarbeit gleich null. Das gewährleistet ein Überstundenabbau, bei dem Mitarbeiter bezahlt zu Hause bleiben.
In einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung sind andere Regelungen für Mehrarbeit möglich. Diese fallen dann in jedem Fall besser für die Arbeitnehmer aus als das Gesetz.
Ausgenommen vom Arbeitszeitgesetz, das die Mehrarbeit regelt, sind nach § 18 bestimmte Arbeitnehmer. Darunter fallen leitende Angestellte und Mitarbeiter, die Personal einstellen und kündigen dürfen. Ebenfalls ausgenommen sind Chefärzte und Personen, die mit ihnen anvertrauten Bedürftigen in einem Haushalt leben.
Der Abbau von Mehrarbeit muss innerhalb der folgenden sechs Monate, beziehungsweise 24 Wochen stattfinden. Das Gesetz besagt in § 3, dass innerhalb dieses Zeitraums die durchschnittliche Arbeitszeit höchstens acht Stunden am Tag betragen darf.
Bei Arbeit an einem Sonntag gilt nach § 11 Arbeitszeitgesetz lediglich eine Frist von zwei Wochen, um die Mehrarbeit abzubauen. Für Nachtarbeit liegt die Frist bei vier Wochen, für Arbeit an einem Feiertag bei acht Wochen. Für Sonn- und Feiertagsarbeit gilt laut Gesetz, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer innerhalb dieser Frist einen Ersatzruhetag gewährt.