Mehrarbeit

Definition: Was ist Mehrarbeit?

Im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist Mehrarbeit definiert. Die Regelung laut § 3 besagt, dass all das Mehrarbeit ist, was über die tägliche Arbeitszeit von acht Stunden hinausgeht.

Unabhängig davon, wann ein Tag beginnt, beträgt die Arbeitszeit am Tag höchstens acht Stunden. Bis zu zehn Stunden sind insgesamt erlaubt, jedoch nur acht im Durchschnitt. Bereits die erste Minute Arbeit nach den vorgegebenen acht Stunden ist Mehrarbeit im Sinne des Gesetzes.

Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, ihre Stunden mit einem Arbeitszeitkonto aufzunehmen. Plus- und Minusstunden addieren sich automatisch und Mitarbeiter und Chef haben einen Überblick über die Gesamtzeit.

Anders als bei der Mehrarbeit zählen bei Überstunden nur die Arbeitsstunden, die über die im Vertrag geregelte Wochenarbeitszeit hinausgehen. Sie müssen nicht zwangsläufig auch über der gesetzlichen Höchstgrenze liegen.

In Österreich bedeuten Überstunden Arbeitszeit, die über eine 40-Stunden-Woche hinausgeht. Mehrarbeit ist Arbeitszeit, die bei Teilzeitkräften über deren vereinbarter Zeit liegt.

Was steht zu Mehrarbeit im Arbeitszeitgesetz?

Gesetzliche Regelung zu Mehrarbeit

Höchstens acht Arbeitsstunden sind pro Tag vorgesehen. Das Arbeitszeitgesetz spricht von 48 Arbeitsstunden pro Woche, basierend auf einer Sechs-Tage-Woche. Umgerechnet auf fünf Tage pro Woche sind das 40 Stunden. In beiden Fällen handelt es sich um acht Stunden pro Tag, die vorgesehen sind. Zwei weitere Stunden täglich sind im Durchschnitt von sechs Monaten erlaubt.

Die Pausenregelung sieht innerhalb dieser Stunden festgelegte Unterbrechungen vor, die nicht zur Arbeitszeit gehören.

Angeordnete Mehrarbeit ist zulässig, wenn die Existenz des Unternehmens auf dem Spiel steht. Die Vermeidung von Personen- und Sachschäden sind beispielsweise begründete Ausnahmen. Andernfalls gibt es keinen Zwang, überhaupt Mehrarbeit zu leisten. Eine schlechte Personalbedarfsplanung oder spontane Aufträge sind keine berechtigten Gründe. Beschließen Mitarbeiter selbst, länger zu bleiben, vergütet der Arbeitgeber die zusätzliche Zeit nur, wenn er sie genehmigt oder stillschweigend hinnimmt.

Die Arbeitsstunden an einem Tag gelten auch bei mehreren Arbeitgebern. Arbeitet ein Angestellter für zwei Unternehmen, zählt er seine Stunden zusammen. Acht Stunden Regelarbeitszeit und zwei extra Stunden Mehrarbeit sind insgesamt die Höchstgrenze. Zusätzlich gilt eine gesetzliche Ruhepause von elf Stunden zwischen zwei Arbeitstagen.

Mehrarbeit pro Tag

Wie viel Mehrarbeit ist erlaubt?

Da insgesamt bis zu 10 Arbeitsstunden pro Tag in Ordnung sind, macht das 2 Stunden Mehrarbeit täglich. Innerhalb von sechs Monaten beziehungsweise 24 Wochen sind die acht Stunden Höchstzeit im Durchschnitt einzuhalten. Das bedeutet, in dieser Gesamtzeit sind die Stunden Mehrarbeit gleich null. Das gewährleistet ein Überstundenabbau, bei dem Mitarbeiter bezahlt zu Hause bleiben.

In einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung sind andere Regelungen für Mehrarbeit möglich. Diese fallen dann in jedem Fall besser für die Arbeitnehmer aus als das Gesetz.

Ausgenommen vom Arbeitszeitgesetz, das die Mehrarbeit regelt, sind nach § 18 bestimmte Arbeitnehmer. Darunter fallen leitende Angestellte und Mitarbeiter, die Personal einstellen und kündigen dürfen. Ebenfalls ausgenommen sind Chefärzte und Personen, die mit ihnen anvertrauten Bedürftigen in einem Haushalt leben.

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Abbau von Mehrarbeit

Der Abbau von Mehrarbeit muss innerhalb der folgenden sechs Monate, beziehungsweise 24 Wochen stattfinden. Das Gesetz besagt in §3, dass innerhalb dieses Zeitraums die durchschnittliche Arbeitszeit höchstens acht Stunden am Tag betragen darf.

Bei Arbeit an einem Sonntag gilt nach § 11 Arbeitszeitgesetz lediglich eine Frist von zwei Wochen, um die Mehrarbeit abzubauen. Für Nachtarbeit liegt die Frist bei vier Wochen, für Arbeit an einem Feiertag bei acht Wochen. Für Sonn- und Feiertagsarbeit gilt laut Gesetz, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer innerhalb dieser Frist einen Ersatzruhetag gewährt.

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Beispiel Abbau von Mehrarbeit

Yong arbeitet in Vollzeit und baut in zwölf Wochen die höchstmögliche Zahl an Mehrarbeit auf: sechs Wochentage mal zwölf Wochen mal zwei Stunden Mehrarbeit pro Tag – gleich 144 Stunden. Es handelt sich ebenfalls um Mehrarbeit, weil die tägliche Anzahl über der im Vertrag genannten liegt. Nun hat er noch zwölf Wochen Zeit, diese abzubauen, damit er innerhalb von 24 Wochen bei acht Stunden bleibt. Sein Chef Eros gibt Yong zwei Möglichkeiten vor: Er bleibt die folgenden Wochen nur sechs Stunden pro Tag. Oder er bleibt an den nächsten 18 Arbeitstagen zu Hause und baut alles auf einmal ab.

Eros ist berechtigt, Überstundenabbau anzuordnen. Das persönliche Interesse von Yong spielt eine Rolle, Eros aber entscheidet. Denn er ist verantwortlich für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes und der rechtzeitige Abbau der Mehrarbeitsstunden gehört dazu.

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Mehrarbeit vs. Überstunden – was ist der Unterschied?

Mehrarbeit und Überstunden sind zwei Begriffe, die oft synonym verwendet werden, jedoch unterschiedliche Bedeutungen haben.

Mehrarbeit bezieht sich auf die Arbeitszeit, die über die gesetzlich erlaubte Höchstarbeitszeit hinausgeht. Diese Höchstarbeitszeit ist im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt und liegt in der Regel bei acht Stunden pro Tag bzw. 48 Stunden pro Woche. Mehrarbeit ist daher jede Arbeitszeit, die diese gesetzliche Grenze überschreitet.

Überstunden hingegen sind Arbeitszeiten, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistet werden. Dies kann auch innerhalb der gesetzlichen Höchstarbeitszeit geschehen. Überstunden entstehen also, wenn ein Arbeitnehmer beispielsweise mehr als die im Arbeitsvertrag festgelegten 40 Stunden pro Woche arbeitet, aber dabei die gesetzlichen Grenzen nicht überschreitet.

In beiden Fällen müssen die zusätzlichen Arbeitsstunden entweder vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Dabei ist es wichtig, die spezifischen Regelungen im Arbeitsvertrag und Tarifvertrag zu beachten.

Beispiel für Mehrarbeit und Überstunden

Anna arbeitet bei einer Firma, bei der ihr Arbeitsvertrag eine wöchentliche Arbeitszeit von 35 Stunden vorsieht.

Fall 1: Überstunden
Anna arbeitet in einer Woche 45 Stunden. Diese 10 Stunden mehr als die vertraglich festgelegten 35 Stunden gelten als Überstunden. Sie hat ihre vertragliche Arbeitszeit überschritten, aber nicht die gesetzliche Höchstarbeitszeit.

Fall 2: Mehrarbeit
Anna arbeitet in einer Woche 50 Stunden. In diesem Fall hat sie 15 Stunden mehr gearbeitet, als vertraglich festgelegt sind. Sie hat 15 Überstunden gemacht und gleichzeitig 2 Stunden Mehrarbeit geleistet, weil sie die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden überschritten hat.

Zusammengefasst sind Überstunden alle Stunden, die über die im Arbeitsvertrag festgelegte Arbeitszeit hinausgehen. Erst die darüber hinausgehenden Arbeitsstunden sind Mehrarbeit.

Wie funktioniert Mehrarbeit bei Teilzeit?

Alles, was über die vertraglich geregelte Arbeitszeit eines Mitarbeiters hinausgeht, sind Überstunden. Dabei spielt es keine Rolle, wie viele Stunden genau im Arbeitsvertrag stehen, ob 40, 20 oder zehn Arbeitsstunden wöchentlich. Lediglich wenn die Arbeitsstunden über die acht erlaubten Stunden pro Tag überschreiten, handelt es sich um Mehrarbeit.

Hat also ein Mitarbeiter in Teilzeit seine vertragliche Arbeitszeit erreicht, etwa sechs Stunden, aber noch nicht die maximalen acht, leistet er danach zunächst Überstunden. Es ist nicht gegen das Gesetz, weiterzuarbeiten. Die Überstunden vergütet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in Teilzeit dennoch.

Beispiel Mehrarbeit bei Teilzeit

Ein Mitarbeiter arbeitet laut Arbeitsvertrag 25 Stunden die Woche, von Montag bis Freitag jeweils fünf Stunden. Eines Tages entsteht ein Personalengpass und der Chef bittet ihn, länger zu bleiben. Der Mitarbeiter arbeitet zunächst seine vertraglich vereinbarten fünf Stunden und macht danach drei Überstunden, bis er die Höchstgrenze des Tages von acht Stunden erreicht. Er bleibt eine weitere Stunde, weil noch nicht alles erledigt ist. Bei dieser einen Stunde handelt es sich um Mehrarbeit. Da täglich bis zu zwei Stunden Mehrarbeit in Ordnung sind, bewegen sich Mitarbeiter und Chef im rechtlichen Rahmen. Der Mitarbeiter hat nämlich die gesetzlich geregelten Höchstarbeitszeiten von 48h nicht überschritten. Die vier Stunden, die an diesem Tag insgesamt zusätzlich angefallen sind, baut der Mitarbeiter später wieder ab.

Wie sieht die Vergütung von Mehrarbeit aus?

Mehrarbeit leistet ein Arbeitnehmer nicht umsonst. Der Arbeitgeber vergütet sie, indem er den Mitarbeiter explizit dafür bezahlt oder einen Freizeitausgleich gewährt.

Die Vergütung durch Geld ist dem normalen Lohn gleichgestellt. Das heißt, für eine Überstunde bekommt der Angestellte dasselbe Geld wie für eine normale Arbeitsstunde. Der Lohn für diese ist ganz normal zu versteuern. Die Mehrarbeitsvergütung ist auch als Gewährung von freier Zeit möglich. Hier gilt das Gleiche: Eine Stunde Mehrarbeit entspricht einer Stunde Freizeit an anderer Stelle. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, einen Zuschlag für Mehrarbeit zu zahlen.

Eine automatische Abgeltung von Mehrarbeit mit dem Gehalt ist zulässig, wenn der Umfang der Mehrarbeit beziffert ist. Das gilt, wenn die Zahl der zusätzlichen Stunden verhältnismäßig ist und nicht unannehmbar hoch.

Beispiel Vergütung von Mehrarbeit

Ein Arbeitgeber stellt einen neuen Mitarbeiter ein. Im Arbeitsvertrag steht: „Mehrarbeit ist mit dem Gehalt abgegolten." Das ist unzulässig. Der Arbeitnehmer weiß nicht, worauf er sich einlässt, und hat keine Möglichkeit, den Aufwand einzuschätzen. Die Aussage „Pro Woche sind zwei Überstunden mit dem Gehalt abgegolten“ ist in Ordnung, wenn die monatliche Bezahlung inklusive der Mehrarbeit nicht unangemessen ist oder gar unter dem Mindestlohn liegt.

Wer darf keine Mehrarbeit machen?

Schwangere und stillende Mütter sind laut § 4 Mutterschutzgesetz von Mehrarbeit ausgenommen. Ihre maximale tägliche Arbeitszeit beträgt achteinhalb Stunden. Innerhalb von zwei Wochen sind es 90 Stunden. Nachtarbeit zwischen 20 und sechs Uhr ist ihnen nicht erlaubt, genauso Sonn- und Feiertagsarbeit. Im Mutterschutz gibt es noch weitere Sonderregelungen rund um die Arbeit.

Jugendliche leisten nach § 8 Jugendarbeitsschutzgesetz keine Mehrarbeit. Täglich arbeiten sie höchstens acht Stunden, wöchentlich höchstens 40.

Arbeitnehmer, die den Mindestlohn bekommen, achten besonders auf ihre Stunden. Haben sie zum Zeitpunkt der Lohnzahlung Überstunden auf dem Konto, die der Arbeitnehmer nicht auszahlt, geraten sie im Durchschnitt unter den Mindestlohn pro Stunde.

Mehrarbeit – häufig gestellte Fragen

Mehrarbeit bezieht sich auf Arbeitszeit über die gesetzliche Höchstarbeitszeit hinaus, während Überstunden die Arbeitszeit über die vertraglich festgelegte Arbeitszeit hinaus darstellen.

Kollegin KatharinaKatharina Primke

Katharina Primke ist unsere Expertin für Themen rund um den modernen Arbeitsalltag und effiziente Arbeitsorganisation. Mit ihrer umfangreichen Erfahrung als Redakteurin und ihrem akademischen Abschluss in Germanistik betreut sie das Clockodo-Info-Portal. 

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