Mehrarbeit

Logistiker, der den Gabelstapler bei der Arbeit schiebt
Aktualisiert am 04. Juni 2025
Kollegin Katharina
Geschrieben von Katharina Primke

Mehrarbeit liegt vor, wenn die Arbeitszeit die gesetzlich erlaubte Höchstdauer überschreitet. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) legt klare Grenzen fest: In der Regel darf ein Arbeitnehmer acht Stunden pro Tag arbeiten. Dieser Beitrag erklärt, was Mehrarbeit im Sinne des Gesetzes bedeutet, wie viel Mehrarbeit gesetzlich zulässig ist, worin der Unterschied zu Überstunden liegt und welche Rechte Arbeitnehmer haben.

Definition: Was ist Mehrarbeit?

Laut Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist Mehrarbeit jede Zeit, die über acht Stunden pro Werktag hinausgeht. Nach § 3 ArbZG beträgt die maximale Arbeitszeit am Tag acht Stunden. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden täglich ist nur erlaubt, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen ein Ausgleich erfolgt – im Durchschnitt dürfen die acht Stunden nicht überschritten werden.

Das bedeutet: Bereits ab der ersten Minute über acht Stunden handelt es sich um Mehrarbeit im Sinne des Gesetzes. Diese unterliegt besonderen Regelungen zum Gesundheitsschutz.

Im Gegensatz zu Überstunden, bei denen nur die Arbeitsstunden zählen, die über die vertraglich geregelte Wochenarbeitszeit hinausgehen, handelt es sich bei der Mehrarbeit um die Stunden, die über die gesetzliche Höchstgrenze von acht Stunden pro Arbeitstag hinausgehen. 

Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, ihre Stunden mit einem Arbeitszeitkonto aufzunehmen. Plus- und Minusstunden addieren sich automatisch und Mitarbeiter und Chef haben einen Überblick über die Gesamtzeit.

Anders als bei der Mehrarbeit zählen bei Überstunden nur die Arbeitsstunden, die über die im Vertrag geregelte Wochenarbeitszeit hinausgehen. Sie müssen nicht zwangsläufig auch über der gesetzlichen Höchstgrenze liegen.

In Österreich bedeuten Überstunden Arbeitszeit, die über eine 40-Stunden-Woche hinausgeht. Mehrarbeit ist Arbeitszeit, die bei Teilzeitkräften über deren vereinbarter Zeit liegt.

Geplante Steuererleichterung bei Mehrarbeit (Stand: Entwurf 2025)

Die kommende Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD plant steuerliche Entlastungen für Arbeitnehmer, die freiwillig über die reguläre Vollzeitarbeit hinaus tätig sind. Zuschläge für Mehrarbeit sollen steuerfrei bleiben, wenn sie über diese Grenzen hinausgehen:

  • Bei Tarifbindung: Mehrarbeit über 34 Wochenstunden
  • Ohne Tarifbindung: Mehrarbeit über 40 Wochenstunden

Ziel: Wer mehr arbeitet, soll spürbar mehr Netto vom Brutto behalten.

Die konkrete Umsetzung steht noch aus. Der Entwurf sieht eine praxisnahe Lösung in Abstimmung mit den Sozialpartnern vor. Bis zur Einführung gelten die bisherigen steuerlichen Regelungen.

Was steht zu Mehrarbeit im Arbeitszeitgesetz?

Das Arbeitszeitgesetz regelt in § 3, dass:

  • maximal acht Stunden pro Tag gearbeitet werden darf,
  • eine Ausweitung auf zehn Stunden möglich ist,
  • aber im Schnitt über sechs Monate die Acht-Stunden-Grenze eingehalten werden muss.

Die Pausenregelung sieht innerhalb dieser Stunden festgelegte Unterbrechungen vor, die nicht zur Arbeitszeit gehören. Zusätzlich verlangt das Gesetz Ruhezeiten von elf Stunden zwischen zwei Arbeitstagen. Wer für mehrere Arbeitgeber tätig ist, muss die Stunden zusammenzählen – auch hier gelten dieselben Obergrenzen..

Angeordnete Mehrarbeit ist zulässig, wenn die Existenz des Unternehmens auf dem Spiel steht. Die Vermeidung von Personen- und Sachschäden sind beispielsweise begründete Ausnahmen. Andernfalls gibt es keinen Zwang, überhaupt Mehrarbeit zu leisten. Eine schlechte Personalbedarfsplanung oder spontane Aufträge sind keine berechtigten Gründe. Beschließen Mitarbeiter selbst, länger zu bleiben, vergütet der Arbeitgeber die zusätzliche Zeit nur, wenn er sie genehmigt oder stillschweigend hinnimmt.

Die Arbeitsstunden an einem Tag gelten auch bei mehreren Arbeitgebern. Arbeitet ein Angestellter für zwei Unternehmen, zählt er seine Stunden zusammen. Acht Stunden Regelarbeitszeit und zwei extra Stunden Mehrarbeit sind insgesamt die Höchstgrenze. Zusätzlich gilt eine gesetzliche Ruhepause von elf Stunden zwischen zwei Arbeitstagen.

Mehrarbeit pro Tag

Wie viel Mehrarbeit ist gesetzlich zulässig?

Nach dem Arbeitszeitgesetz sind maximal zwei Stunden Mehrarbeit pro Tag zulässig, wenn im Ausgleichszeitraum die Acht-Stunden-Grenze eingehalten wird. Pro Woche ergibt das eine maximale Arbeitszeit von 60 Stunden. Dennoch darf im Durchschnitt nur 48 Stunden pro Woche gearbeitet werden.

In einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung sind andere Regelungen für Mehrarbeit möglich. Diese fallen dann in jedem Fall günstiger für die Arbeitnehmer aus als das Gesetz.

Ausgenommen vom Arbeitszeitgesetz, das die Mehrarbeit regelt, sind nach § 18 bestimmte Arbeitnehmer. Darunter fallen leitende Angestellte und Mitarbeiter, die Personal einstellen und Kündigungen aussprechen dürfen. Ebenfalls ausgenommen sind Chefärzte und Personen, die mit ihnen anvertrauten Bedürftigen in einem Haushalt leben.

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Abbau von Mehrarbeit

Die Mehrarbeit muss innerhalb von sechs Monaten bzw. 24 Wochen ausgeglichen werden. Für Arbeit an Sonn- und Feiertagen gelten laut § 11 Arbeitszeitgesetz besondere Ausgleichsfristen:

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Beispiel Abbau von Mehrarbeit

Yong arbeitet sechs Tage pro Woche und sammelt über zwölf Wochen hinweg jeweils zwei Stunden Mehrarbeit pro Tag – das ergibt 144 Stunden. Es handelt sich um Mehrarbeit, weil die tägliche Arbeitszeit die gesetzlich zulässige Grenze von acht Stunden überschreitet. Nun hat er laut Gesetz weitere zwölf Wochen Zeit, diese abzubauen, damit er innerhalb von 24 Wochen bei acht Stunden bleibt. Sein Chef Frank gibt Yong zwei Möglichkeiten vor: Er bleibt die folgenden Wochen nur sechs Stunden pro Tag oder er bleibt an den nächsten 18 Arbeitstagen zu Hause und baut alles auf einmal ab.

Frank darf den Ausgleich anordnen. Zwar sind Yongs persönliche Wünsche zu berücksichtigen, doch letztlich ist Frank verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeiten – dazu gehört auch, dass Mehrarbeit rechtzeitig abgebaut wird.

Im Arbeitsalltag geht es nicht immer komplett strukturiert zu. Da entstehen schnell Fehler bei Arbeits- und Pausenzeiten.

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Unterschied zwischen Mehrarbeit und Überstunden

Mehrarbeit und Überstunden sind zwei Begriffe, die oft synonym verwendet werden, jedoch unterschiedliche Bedeutungen haben.

Mehrarbeit bezieht sich auf die Arbeitszeit, die über die gesetzlich erlaubte Höchstarbeitszeit hinausgeht. Diese Höchstarbeitszeit ist im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt und liegt in der Regel bei acht Stunden pro Tag bzw. 48 Stunden pro Woche. Mehrarbeit ist daher jede Arbeitszeit, die diese gesetzliche Grenze überschreitet.

Überstunden hingegen sind Arbeitszeiten, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistet werden. Dies kann auch innerhalb der gesetzlichen Höchstarbeitszeit geschehen. Überstunden entstehen also, wenn ein Arbeitnehmer beispielsweise mehr als die im Arbeitsvertrag festgelegten 40 Stunden pro Woche arbeitet, aber dabei die gesetzlichen Grenzen nicht überschreitet.

In beiden Fällen müssen die zusätzlichen Arbeitsstunden entweder vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Dabei ist es wichtig, die spezifischen Regelungen im Arbeitsvertrag und Tarifvertrag zu beachten.

Beispiel für Mehrarbeit und Überstunden

Anna arbeitet bei einer Firma, bei der ihr Arbeitsvertrag eine wöchentliche Arbeitszeit von 35 Stunden vorsieht.

Fall 1: Überstunden
Anna arbeitet in einer Woche 45 Stunden. Diese 10 Stunden mehr als die vertraglich festgelegten 35 Stunden gelten als Überstunden. Sie hat ihre vertragliche Arbeitszeit überschritten, aber nicht die gesetzliche Höchstarbeitszeit.

Fall 2: Mehrarbeit
Anna arbeitet in einer Woche 50 Stunden. In diesem Fall hat sie 15 Stunden mehr gearbeitet, als vertraglich festgelegt sind. Sie hat 15 Überstunden gemacht und gleichzeitig 2 Stunden Mehrarbeit geleistet, weil sie die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden überschritten hat.

Zusammengefasst sind Überstunden alle Stunden, die über die im Arbeitsvertrag festgelegte Arbeitszeit hinausgehen. Erst die darüber hinausgehenden Arbeitsstunden sind Mehrarbeit.

Wie funktioniert Mehrarbeit bei Teilzeit?

Bei Teilzeitkräften gelten die gleichen gesetzlichen Höchstgrenzen. Alles, was über die individuelle vertragliche Arbeitszeit hinausgeht, sind Überstunden. Dabei spielt es keine Rolle, wie viele Stunden genau im Arbeitsvertrag stehen. Mehrarbeit liegt vor, wenn die gesetzlich zulässigen acht Stunden pro Tag überschritten werden.

Hat also ein Mitarbeiter in Teilzeit seine vertragliche Arbeitszeit erreicht, etwa sechs Stunden, aber noch nicht die maximalen acht, leistet er danach zunächst Überstunden. Es ist nicht gegen das Gesetz, weiterzuarbeiten. Die Überstunden vergütet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in Teilzeit dennoch.

Beispiel Mehrarbeit bei Teilzeit

Fabian arbeitet laut Arbeitsvertrag 25 Stunden die Woche, von Montag bis Freitag jeweils fünf Stunden. Eines Tages entsteht ein Personalengpass und seine Chefin bittet ihn, länger zu bleiben. Fabian arbeitet zunächst seine vertraglich vereinbarten fünf Stunden und macht danach drei Überstunden, bis er die Höchstgrenze des Tages von acht Stunden erreicht. Er bleibt eine weitere, weil noch nicht alles erledigt ist. Bei dieser Stunde handelt es sich um Mehrarbeit. Da täglich bis zu zwei Stunden Mehrarbeit in Ordnung sind, bewegen sich Mitarbeiter und Chef im rechtlichen Rahmen. Die vier Stunden, die an diesem Tag insgesamt zusätzlich angefallen sind, baut Fabian später wieder ab.

Wie sieht die Vergütung von Mehrarbeit aus?

Arbeitgeber müssen Mehrarbeit entweder durch Bezahlung oder durch Freizeitausgleich kompensieren. Die Vergütung erfolgt zum regulären Stundensatz und ist ganz normal zu versteuern. Das heißt, für eine Überstunde bekommt der Angestellte dasselbe Geld wie für eine normale Arbeitsstunde. Auch ein Zuschlag für Mehrarbeit ist möglich. Auch bei einem Freizeitausgleich gilt: Eine Stunde Mehrarbeit entspricht einer Stunde Freizeit an anderer Stelle.

Eine pauschale Abgeltung von Mehrarbeit im Arbeitsvertrag ist nur zulässig, wenn der Umfang transparent und verhältnismäßig ist. Beispiel:

  • "Mehrarbeit ist mit dem Gehalt abgegolten" – unzulässig
  • "Zwei Überstunden pro Woche sind mit dem Gehalt abgegolten" – zulässig, sofern kein Verstoß gegen das Mindestlohngesetz vorliegt

Beispiel Vergütung von Mehrarbeit

Ein Arbeitgeber stellt einen neuen Mitarbeiter ein. Im Arbeitsvertrag steht: „Mehrarbeit ist mit dem Gehalt abgegolten." Das ist unzulässig. Der Arbeitnehmer weiß nicht, worauf er sich einlässt, und hat keine Möglichkeit, den Aufwand einzuschätzen. Die Aussage „Pro Woche sind zwei Überstunden mit dem Gehalt abgegolten“ ist in Ordnung, wenn die monatliche Bezahlung inklusive der Mehrarbeit nicht unangemessen ist oder gar unter dem Mindestlohn liegt.

Wer darf keine Mehrarbeit machen?

Schwangere und stillende Mütter sind laut § 4 Mutterschutzgesetz von Mehrarbeit ausgenommen. Ihre maximale tägliche Arbeitszeit beträgt achteinhalb Stunden. Innerhalb von zwei Wochen sind es 90 Stunden. Nachtarbeit zwischen 20 und sechs Uhr ist ihnen nicht erlaubt, genau wie Sonn- und Feiertagsarbeit. Im Mutterschutz gibt es noch weitere Sonderregelungen rund um die Arbeit.

Jugendliche leisten nach § 8 Jugendarbeitsschutzgesetz keine Mehrarbeit. Täglich arbeiten sie höchstens acht Stunden, wöchentlich höchstens 40.

Arbeitnehmer, die den Mindestlohn bekommen, achten besonders auf ihre Stunden. Haben sie zum Zeitpunkt der Lohnzahlung Überstunden auf dem Konto, die der Arbeitnehmer nicht auszahlt, geraten sie im Durchschnitt unter den Mindestlohn pro Stunde.

Fazit: Mehrarbeit nur im gesetzlichen Rahmen zulässig

Mehrarbeit ist klar im Arbeitszeitgesetz geregelt und nur innerhalb enger Grenzen erlaubt. Grundsätzlich darf die tägliche Arbeitszeit von acht Stunden nicht überschritten werden. Bis zu zehn Stunden sind nur zulässig, wenn im Schnitt innerhalb von sechs Monaten ein Ausgleich erfolgt. Wie viel Mehrarbeit gesetzlich zulässig ist, hängt somit nicht nur vom Tag, sondern auch vom Gesamtzeitraum ab. Wichtig ist die klare Abgrenzung zu Überstunden, die sich nach dem Arbeitsvertrag richten.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen gemeinsam sicherstellen, dass Mehrarbeit korrekt dokumentiert, vergütet oder ausgeglichen wird. Nur so lassen sich gesundheitliche Risiken vermeiden und rechtliche Konsequenzen verhindern.

Mehrarbeit – häufig gestellte Fragen

Zwei Stunden pro Tag zusätzlich, solange im Sechs-Monats-Zeitraum der Acht-Stunden-Schnitt eingehalten wird.

Kollegin Katharina
Geschrieben von Katharina Primke

Katharina Primke ist unsere Expertin für Themen rund um den modernen Arbeitsalltag, Zeitmanagement und effiziente Arbeitsorganisation. Mit ihrer umfangreichen Erfahrung als Redakteurin und ihrem akademischen Abschluss in Germanistik betreut sie das Clockodo-Info-Portal. Dort bereitet sie komplexe Fragestellungen verständlich auf, bezieht aktuelle Entwicklungen wie gesetzliche Neuerungen zur Arbeitszeiterfassung ein und liefert praxisnahe Inhalte für Unternehmer und Personalverantwortliche. Darüber hinaus sammelt sie Tipps und Hintergründe, die den Berufsalltag digitaler und strukturierter machen.

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