Definition: Was ist Mehrarbeit?
Laut Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist Mehrarbeit jede Zeit, die über acht Stunden pro Werktag hinausgeht. Nach § 3 ArbZG beträgt die maximale Arbeitszeit am Tag acht Stunden. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden täglich ist nur erlaubt, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen ein Ausgleich erfolgt – im Durchschnitt dürfen die acht Stunden nicht überschritten werden.
Das bedeutet: Bereits ab der ersten Minute über acht Stunden handelt es sich um Mehrarbeit im Sinne des Gesetzes. Diese unterliegt besonderen Regelungen zum Gesundheitsschutz.
Im Gegensatz zu Überstunden, bei denen nur die Arbeitsstunden zählen, die über die vertraglich geregelte Wochenarbeitszeit hinausgehen, handelt es sich bei der Mehrarbeit um die Stunden, die über die gesetzliche Höchstgrenze von acht Stunden pro Arbeitstag hinausgehen.
Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, ihre Stunden mit einem Arbeitszeitkonto aufzunehmen. Plus- und Minusstunden addieren sich automatisch und Mitarbeiter und Chef haben einen Überblick über die Gesamtzeit.
Anders als bei der Mehrarbeit zählen bei Überstunden nur die Arbeitsstunden, die über die im Vertrag geregelte Wochenarbeitszeit hinausgehen. Sie müssen nicht zwangsläufig auch über der gesetzlichen Höchstgrenze liegen.
In Österreich bedeuten Überstunden Arbeitszeit, die über eine 40-Stunden-Woche hinausgeht. Mehrarbeit ist Arbeitszeit, die bei Teilzeitkräften über deren vereinbarter Zeit liegt.