Arbeitsvertrag

Definition: Was ist ein Arbeitsvertrag?

Mit einem Dienstvertrag wird festgelegt, dass eine Partei ihre Arbeitskraft anbietet und die andere Partei diese Arbeitskraft vergütet. Bei den Parteien handelt es sich um den Arbeitnehmer, der seine Dienste anbietet, und den Arbeitgeber, der den Arbeitnehmer für diese Dienste bezahlt. Ein Arbeitsvertrag ist eine Form des Dienstvertrags nach § 611 BGB. Laut § 611a BGB hat ein Arbeitgeber ein Weisungsrecht gegenüber einem Arbeitnehmer bezüglich Inhalt, Durchführung, Zeit und Ort der Tätigkeit und ist im Gegenzug zur Vergütung verpflichtet.

Ein Arbeitsvertrag kann unbefristet oder befristet geschlossen werden.

Der Gebrauch einer Zeiterfassung gehört in den Arbeitsvertrag. Noch keine Zeiterfassung? Lernen Sie Clockodo kennen.

Zur Arbeitszeiterfassung

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsvertrag, Dienstvertrag und Werkvertrag?

Die Wörter Arbeitsvertrag und Dienstvertrag werden im allgemeinen Sprachgebrauch häufig synonym verwendet. Ein Arbeitsvertrag aber wird im Gesetz definiert als Dienstvertrag mit Weisungsgebundenheit des Arbeitnehmers.

Das bedeutet, ein Dienstvertrag ist dann ein Arbeitsvertrag, wenn der Mitarbeiter seine Tätigkeit und seine Arbeitszeit nicht frei bestimmen kann. Weitere Merkmale sind eine soziale Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber und die Nutzung der firmeninternen Arbeitsmittel. Liegt kein Arbeitsvertrag vor, aber das Verhältnis entspricht einem weisungsgebundenen Arbeitsverhältnis, gilt dies als Arbeitsvertrag. Das ist wichtig, um Scheinselbstständigkeit vorzubeugen.

Ein Dienstvertrag kann im Gegensatz dazu auch mit Selbstständigen abgeschlossen werden, die frei über ihre Zeit verfügen.

Bei einem Werkvertrag geht es um die Herstellung eines Werkes. Das können Dinge jeglicher Art sein, zum Beispiel Produkte oder digitale Programme oder Texte. Hierbei wird eine einmalige Leistung erbracht, die der Auftraggeber prüft, abnimmt und einmalig vergütet. Es geht nicht um eine regelmäßige Arbeit, sondern um die Herstellung und die Abgabe einer bestimmten Sache.

Unterschied Arbeitsvertrag & Dienstvertrag

Welchen Bedingungen unterliegt ein Arbeitsvertrag?

Jeder Arbeitnehmer hat ein Recht auf einen Arbeitsvertrag. Einzige Ausnahme sind Aushilfen, die höchstens einen Monat im Unternehmen beschäftigt sind.

Es gibt kein Erfordernis für die Schriftform des unbefristeten Arbeitsvertrags. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer aber laut Nachweisgesetz spätestens am ersten Tag beziehungsweise zu Beginn der Tätigkeit schriftlich über bestimmte Details des Arbeitsvertrages informieren. Eine elektronische Form reicht dazu nicht aus.

Schlüssiges Verhalten zieht einen Arbeitsvertrag nach sich. Das bedeutet, wenn jemand ohne Vertrag arbeitet und die Firma unternimmt nichts dagegen, dann ist ein abhängiges Arbeitsverhältnis entstanden.

Gegebenenfalls muss auch der Betriebsrat einer Einstellung zustimmen, wenn im Unternehmen mehr als 20 Arbeitnehmer berechtigt sind, den Betriebsrat zu wählen.

Änderungen im Vertrag muss der Arbeitgeber dem Mitarbeiter spätestens am ersten Geltungstag später schriftlich mitteilen.

Verstößt eine Klausel gegen das Gesetz, dann ist sie nichtig. Auch Formmängel können zur Nichtigkeit eines Arbeitsvertrages führen.

Aus einem Arbeitsvertrag ergeben sich nach § 618 BGB automatisch Hauptpflichten und Nebenpflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Zur Hauptflicht gehört, dass der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung erbringt und der Arbeitgeber diese vergütet. Nebenpflichten des Arbeitgebers sind beispielsweise vor Gefahren zu schützen (Arbeitsschutzgesetz), Lohnfortzahlung, Gleichbehandlungspflicht, Fürsorgepflicht, Urlaubsanspruch gewähren und Personalkosten, wie Sozialabgaben, zahlen. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich zum Beispiel zu Pünktlichkeit, ordnungsgemäßer Krankmeldung und Wahrung der Betriebsgeheimnisse.

Um einen Arbeitsvertrag überhaupt aufsetzen zu können, brauchen Arbeitgeber geeignete Kandidaten. Wie wählt man unter den Bewerbern am besten aus?

Lesen Sie im Ratgeber, wie Sie ein Bewerbungsgespräch führen: 9 Fragen, die Sie nicht stellen

Was gehört in einen Arbeitsvertrag?

Laut Gesetz muss im Arbeitsvertrag mindestens stehen:

  1. Name und Anschrift der Parteien
  2. Beginn und Dauer des Dienstverhältnisses
  3. Probezeit inklusive der in dieser Zeit festgelegten Regeln wie Kündigungsfrist*
  4. Einsatzort und/oder der Hinweis, dass dieser theoretisch geändert werden kann, wenn dies dem Mitarbeiter zumutbar ist
  5. Beschreibung der zu leistenden Tätigkeit, am besten auch die genaue Berufsbezeichnung
  6. Arbeitsentgelt einschließlich jeglicher Zuschläge und Sonderzahlungen sowie die Auszahlungsfristen*
  7. Arbeitszeit inklusive Pausen- und Ruhezeiten*, Rufbereitschaft und Schichtsystem, wenn zutreffend
  8. Für Arbeit auf Abruf den Hinweis auf Leistung entsprechend dem Arbeitsanfall, Mindestvergütung in Stunden, Zeitrahmen inklusive Referenztage, Frist zur Mitteilung der Arbeitszeit
  9. Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzung*
  10. Urlaub**
  11. Anspruch auf Fortbildungen durch den Arbeitgeber**
  12. Betriebliche Altervorsorge**
  13. Kündigungsfristen und Klagefristen**
  14. Schriftform der Kündigung
  15. Anzuwendende Tarifverträge und Vereinbarungen, falls vorhanden

* Hinweis auf Regelung auch durch Vereinbarungen oder Tarifvertrag möglich
** Hinweis auf Regelung auch durch Vereinbarung oder Tarifvertrag oder Hinweis auf die Anwendung des Gesetzes möglich

Laut Nachweisgesetz sind die Nummern 1, 6, 7 spätestens am ersten Tag mitzuteilen, 2 bis 5 sowie 8 und 9 spätestens nach sieben Tagen, alle anderen Punkte spätestens nach einem Monat.

Ist das Arbeitsverhältnis vor dem 1. August 2022 gestartet und verlangt der Arbeitnehmer einen Nachweis, so gilt für Nummer 1 bis 9 eine Frist von sieben Tagen nach Beginn, für den Rest eine von einem Monat.

Zusätzlich können folgende Regelungen festgelegt werden:

  • Erfassung der Arbeitszeit in einem Stundenkonto und der Umgang mit Mehrarbeit
  • Krankheitsregelung und die Einreichung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
  • Verschwiegenheitspflicht, insbesondere, wenn der Mitarbeiter Einsicht in Kundendaten hat oder das Unternehmen in hohem Wettbewerb mit anderen Firmen steht
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Nebentätigkeit und die eventuelle Notwendigkeit einer schriftlichen Zusage dafür
  • Vertragsstrafe, vor allem die Gründe dafür und die Höhe der Strafe
  • Verfallsfristen oder Nichtigkeit des Vertrages, Salvatorische Klausel
  • Das Verbot für den Mitarbeiter, ebenfalls bei Wettbewerbern zu arbeiten
  • Vertragsveränderungen und wie sie gehandhabt werden

Was muss in einen Arbeitsvertrag für Praktikanten?

Praktikanten sind genauso zu behandeln wie andere Arbeitnehmer. Allerdings muss der Vertrag vor Aufnahme der Tätigkeit ausgehändigt werden. Bestandteile dieses Arbeitsvertrages sind laut Gesetz mindestens:

  • Name und Anschrift von Praktikant und Arbeitgeber
  • Lern- und Ausbildungsziele
  • Zeitraum
  • Vergütung
  • Urlaubsanspruch
  • Hinweis auf relevante Tarifverträge oder Vereinbarungen

Arbeit im Ausland

Auch Arbeitnehmer, die länger als einen Monat außerhalb von Deutschland arbeiten sollen, müssen den Arbeitsvertrag vor der Abreise bekommen. Zusätzlich zum normalen Vertrag gehören noch folgende Regelungen hinein:

  • die Dauer der Tätigkeit im Ausland
  • die Währung der Vergütung
  • zusätzliches Arbeitsentgelt und zusätzlich Sachleistungen, die mit dem Aufenthalt verbunden sind
  • die Bedingungen für die Rückkehr des Mitarbeiters
Arbeitsvertrag Inhalt

Was sind befristete und unbefristete Arbeitsverträge?

Wird ein unbefristeter Vertrag geschlossen, gibt es für diesen kein Enddatum. Ein Austreten aus dem Unternehmen kann durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Renteneintritt erfolgen.

Befristete Verträge können mit oder ohne Sachgrund geschlossen werden. Sachgründe sind zum Beispiel Maßnahmen oder Vertretungen, die zeitlich begrenzt sind. Einzelne Projekte können darunterfallen oder auch der Ersatz für Mitarbeiter, die in Mutterschutz oder Elternzeit gehen. Ein befristeter Vertrag endet mit dem festgelegten Datum, kann aber verlängert oder in einen unbefristeten Arbeitsvertrag umgewandelt werden. Eine ordentliche Kündigung eines befristeten Vertrags ist nur möglich, wenn dies zuvor im Arbeitsvertrag festgehalten wurde.

Befristete Arbeitsverträge müssen im Gegensatz zu unbefristeten schriftlich erfolgen.

Das Gesetz regelt Befristungen und Verlängerungen von Arbeitsverträgen im Teilzeit- und Befristungsgesetz.

Wie funktioniert die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages?

Befristete Verträge mit Sachgrund, beispielsweise Elternzeitvertretungen und projektbezogene Verträge, dürfen theoretisch unendlich oft verlängert werden.

Ein Arbeitsvertrag mit Befristung ohne einen Sachgrund allerdings darf höchstens dreimal verlängert werden. Insgesamt darf die Befristung inklusive aller Verlängerungen aber nicht länger als zwei Jahre andauern. Danach wird der Mitarbeiter nicht weiter beschäftigt oder bekommt einen unbefristeten Vertrag. Ausnahmen gelten für Unternehmen in den ersten vier Gründungsjahren: Hier sind mehrfache Verlängerungen bis zu einer Gesamtzeit von vier Jahren möglich.

Es ist notwendig, eine Verlängerung auszusprechen, während der alte Vertrag noch gültig ist. Spätestens am letzten Tag verlängern Arbeitgeber ihn, ansonsten handelt es sich nicht mehr um eine Verlängerung des alten Vertrags. Ändern sich die Konditionen bei einer Verlängerung, zum Beispiel das Gehalt, verlängert der Chef den Arbeitsvertrag nicht, sondern ändert ihn. Der befristete wird zum unbefristeten Vertrag, denn faktisches Tun oder einvernehmliches Arbeiten ziehen automatisch einen unbefristeten Vertrag nach sich. Arbeitet also ein Angestellter an mindestens einem Tag zwischen zwei befristeten Verträgen, entsteht ein unbefristetes Verhältnis. Dieses zu kündigen und ein befristetes anzubieten ist nicht erlaubt, denn es ist keine Befristung möglich, wenn bereits einmal ein unbefristeter Vertrag bestand (Ausnahme ist ein Ausbildungsvertrag).

Ändern sich die Konditionen bei einer kalendermäßigen Verlängerung ohne Sachgrund, zum Beispiel das Gehalt, verlängert der Chef den Arbeitsvertrag nicht der Definition nach, sondern schließt einen neuen Vertrag. Der befristete wird zum neuen, unbefristeten Vertrag.

In Tarifverträgen können Abweichungen für diese Zeiträume bestehen. Hier kann es durchaus sein, dass die Höchstdauer und maximale Anzahl der Verlängerungen höher liegt.

Bei Kettenbefristungen, also vielen Verlängerungen mit Sachgrund über mehrere Jahre hinweg, entscheiden Arbeitsgerichte mittlerweile zugunsten des Arbeitnehmers. Dies sind jedoch Einzelfallbetrachtungen und es gibt noch keine festgelegte Grenze.

Wird eine Befristung für unwirksam erklärt, wandelt sich der Vertrag in einen unbefristeten.

Beispiel Arbeitsvertragsverlängerung

Hannah arbeitet seit eineinhalb Jahren in Olafs Firma. Sie hat zunächst drei Monate befristet auf ihrer Stelle gearbeitet und dann einen Jahresvertrag bekommen, der somit vor drei Monaten ausgelaufen ist. Im Anschluss an diesen Vertrag hat Olaf ihr erneut einen Jahresvertrag angeboten, denn er darf dreimal einen befristeten Vertrag anbieten.

Da Hannahs Befristung allerdings somit länger als zwei Jahre andauert, also zwei Jahre und drei Monate, sind die letzten drei Monate des neuen Vertrags nicht als befristete Beschäftigung erlaubt. Olaf muss ihr einen befristeten Vertrag über neun Monate anbieten oder einen Festvertrag, da sich die Befristungen nicht auf einen bestimmten Grund wie eine Elternzeitvertretung stützen.

Was passiert bei Änderungen im Betrieb mit den Arbeitsverträgen?

Nach § 613a BGB übernimmt ein neuer Inhaber einer Firma die Pflichten des vorherigen. Das bezieht Arbeitsverträge ein. Bei einem Inhaberwechsel ist der neue Inhaber genauso verantwortlich für die Arbeitnehmer wie der vorherige. Falls Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen bestehen, dürfen diese innerhalb eines Jahres nicht geändert werden, wenn sich dadurch Nachteile für den Mitarbeiter ergeben. Dies gilt jedoch nicht, wenn durch den neuen Inhaber andere Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen bestehen.

Eine Kündigung wegen eines Übergangs des Betriebs ist unzulässig. Sie darf weder vom alten noch vom neuen Arbeitgeber ausgesprochen werden.

Kündigung Arbeitsvertrag und Aufhebungsvertrag

Für die Kündigung gelten bestimmte Fristen. Auch für Aufhebungsverträge gibt es besondere Vorschriften.

Katharina Bensch

Katharina Bensch ist die Clockodo-Expertin für Themen rund um den Arbeitsalltag.
Mit zertifiziertem Fachwissen zu rechtlichen Arbeitsthemen und vielfältiger Erfahrung als Redakteurin betreut sie das Clockodo-Info-Portal.

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