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Arbeitsvertrag
Kurz und knapp: Der Arbeitsvertrag
- Der Arbeitsvertrag regelt alle wichtigen Bestandteile einer Beschäftigung.
- Dazu gehören vor allem Gehalt, Arbeitszeit und Arbeitsort.
- Verstößt eine Klausel des Arbeitsvertrags gegen das Gesetz, ist sie nichtig.
- Der Arbeitsvertrag läuft befristet oder ohne Enddatum.
Arbeitsvertrag Definition: Was ist ein Arbeitsvertrag?
Mit Dienstvertrag wird festgelegt, dass eine Partei ihre Arbeitskraft anbietet und die andere Partei diese Arbeitskraft vergütet. Bei den Parteien handelt es sich um den Arbeitnehmer, der seine Dienste anbietet, und den Arbeitgeber, der den Arbeitnehmer für diese Dienste bezahlt. Ein Arbeitsvertrag ist eine Form des Dienstvertrags nach § 611 BGB. Laut § 611a BGB hat ein Arbeitgeber ein Weisungsrecht gegenüber einem Arbeitnehmer bezüglich Inhalt, Durchführung, Zeit und Ort der Tätigkeit und ist im Gegenzug zur Vergütung verpflichtet.
Ein Arbeitsvertrag kann unbefristet oder befristet geschlossen werden.
Welchen Bedingungen unterliegt ein Arbeitsvertrag?
Jeder Arbeitnehmer hat ein Recht auf einen Arbeitsvertrag. Einzige Ausnahme sind Aushilfen, die höchstens einen Monat im Unternehmen beschäftigt sind.
Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer spätestens vier Wochen nach Beginn der Tätigkeit über die Details des Arbeitsvertrages informieren. Ein unbefristeter Arbeitsvertrag kann theoretisch auch mündlich geschlossen werden. Jedoch muss der Arbeitgeber in derselben Frist der Nachweispflicht mit den Details des Vertrages schriftlich nachkommen. Eine elektronische Form reicht dazu nicht aus.
Gegebenenfalls muss auch der Betriebsrat einer Einstellung zustimmen, wenn im Unternehmen mehr als 20 Arbeitnehmer berechtigt sind, den Betriebsrat zu wählen.
Änderungen im Vertrag muss der Arbeitgeber dem Mitarbeiter spätestens einen Monat später schriftlich mitteilen.
Verstößt eine Klausel gegen das Gesetz, dann ist sie nichtig. Auch Formmängel können zur Nichtigkeit eines Arbeitsvertrages führen.
Aus einem Arbeitsvertrag ergibt sich nach § 618 BGB automatisch die Pflicht des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer am Arbeitsplatz vor Gefahren zu schützen. Auch die Zahlung des Lohns gehört zu den Pflichten des Arbeitgebers, genauso wie die Gleichbehandlungspflicht und die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes.
Was gehört in einen Arbeitsvertrag?
Was sind befristete und unbefristete Arbeitsverträge?
Wird ein unbefristeter Vertrag geschlossen, gibt es für diesen kein Enddatum. Ein Austreten aus dem Unternehmen kann durch Kündigung oder Renteneintritt erfolgen.
Befristete Verträge können mit oder ohne Sachgrund geschlossen werden. Sachgründe sind zum Beispiel Maßnahmen oder Vertretungen, die zeitlich begrenzt sind. Einzelne Projekte können darunterfallen oder auch der Ersatz für Mitarbeiter, die in Mutterschutz oder Elternzeit gehen. Ein befristeter Vertrag endet mit dem festgelegten Datum, kann aber verlängert oder in einen unbefristeten Arbeitsvertrag umgewandelt werden. Das Gesetz regelt Befristungen und Verlängerungen von Arbeitsverträgen im Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Wie funktioniert die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages?
Befristete Verträge mit Sachgrund, beispielsweise Elternzeitvertretungen und projektbezogene Verträge, dürfen theoretisch unendlich oft verlängert werden.
Ein Arbeitsvertrag mit Befristung ohne einen Sachgrund allerdings darf höchstens dreimal verlängert werden. Insgesamt darf die Befristung inklusive aller Verlängerungen aber nicht länger als zwei Jahre andauern. Danach wird der Mitarbeiter nicht weiter beschäftigt oder bekommt einen unbefristeten Vertrag.
Es ist notwendig, eine Verlängerung auszusprechen, während der alte Vertrag noch gültig ist. Spätestens am letzten Tag verlängern Arbeitgeber ihn, ansonsten handelt es sich nicht mehr um eine Verlängerung des alten Vertrags. Ändern sich die Konditionen bei einer Verlängerung, zum Beispiel das Gehalt, verlängert der Chef den Arbeitsvertrag nicht, sondern ändert ihn. Der befristete wird zum unbefristeten Vertrag.
In Tarifverträgen können Abweichungen für diese Zeiträume bestehen. Hier kann es durchaus sein, dass die Höchstdauer und maximale Anzahl der Verlängerungen höher liegt.
Was passiert bei Änderungen im Betrieb mit den Arbeitsverträgen?
Nach § 613a BGB übernimmt ein neuer Inhaber einer Firma die Pflichten des vorherigen. Das bezieht Arbeitsverträge ein. Bei einem Inhaberwechsel ist der neue Inhaber genauso verantwortlich für die Arbeitnehmer wie der vorherige. Falls Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen bestehen, dürfen diese innerhalb eines Jahres nicht geändert werden, wenn sich dadurch Nachteile für den Mitarbeiter ergeben. Dies gilt jedoch nicht, wenn durch den neuen Inhaber andere Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen bestehen.
Eine Kündigung wegen eines Übergangs des Betriebs ist unzulässig. Sie darf weder vom alten noch vom neuen Arbeitgeber ausgesprochen werden.
Kündigung Arbeitsvertrag und Aufhebungsvertrag
Für die Kündigung gelten bestimmte Fristen. Auch für Aufhebungsverträge gibt es besondere Vorschriften.
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