Freier Mitarbeiter

Definition: Wer ist ein freier Mitarbeiter?

In dem Wort steckt die Erklärung bereits drin: Freie Mitarbeiter sind in ihrem Arbeitsalltag frei. Ein anderes Wort dafür ist Selbstständiger. Freie Mitarbeiter sind nicht über einen Arbeitsvertrag an einen Arbeitgeber gebunden. Stattdessen arbeiten sie oft für mehrere Auftraggeber und sind bei keinem davon weisungsgebunden. Das bedeutet, sie teilen sich ihre Arbeitszeit frei ein und arbeiten dort, wo sie möchten. Sie übernehmen keine zusätzlichen Aufgaben, die nicht vereinbart sind. Im Gegenteil: Aufträge nehmen sie nur innerhalb ihres Spezialgebietes an.

Ein freier Mitarbeiter ist nicht in das Unternehmen eingegliedert. Er arbeitet meist nicht vor Ort, gehört im engen Sinne nicht zum Team und nutzt auch kein Material des Auftraggebers. Genauso wenig erhält er eine Firmen-E-Mail-Adresse oder eine eigene interne Telefonnummer.

Anstelle des Arbeitsvertrags schließt ein Auftraggeber mit freien Mitarbeitern Dienst- oder Werkverträge (§§ 611 und 631ff BGB). Häufig gelten diese Verträge für ein bestimmtes Projekt oder für eine bestimmte Anzahl an Stunden. Freie Mitarbeiter dürfen Aufträge aber jederzeit ablehnen.

Freie Mitarbeiter unterliegen also nicht den Rechten und Pflichten, die sich aus einem Arbeitsvertrag ergeben. Wie sie ihre Selbstständigkeit rechtlich regeln, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel der Unternehmensform.

Andere Synonyme für freie Mitarbeiter sind Honorarkraft oder der englische Begriff Freelancer. Typische Firmen mit freien Mitarbeitern sind IT- und Medienunternehmen.

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Wie ist das Verhältnis zwischen Auftraggeber und freiem Mitarbeiter?

Sogenannte Freelancer sind nicht bei einem Arbeitgeber fest angestellt. Die Auftraggeber schließen Dienst- oder Werkverträge mit ihnen, die für ein Projekt oder einen Zeitraum gelten. In diesen Verträgen vereinbaren Auftraggeber und -nehmer, wie viel der Selbstständige arbeitet oder wann ein bestimmtes Projekt fertig sein soll. Das Honorar und ein Abgabedatum finden dort ebenfalls ihren Platz.

Ein freier Mitarbeiter ist ein Gewerbetreibender oder Kleinunternehmer. Eine Meldung beim Gewerbe- oder Finanzamt ist deswegen Pflicht. Eine Person kann auch Arbeitnehmer sein und zusätzlich freier Mitarbeiter, sogar im selben Betrieb. Freie Mitarbeiter können auch Freiberufler sein. Wie diese sich von Gewerbetreibenden unterscheiden, lesen Sie weiter unten.

Als freie Mitarbeiter haben solche Kräfte keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Das gilt sowohl für den Urlaubsanspruch als auch für Krankheitstage. Gleichzeitig sind sie nicht vom Arbeitgeber her sozialversicherungspflichtig. Selbstständige kümmern sich selbst um Krankenkasse, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung.

Freie Mitarbeiter dürfen ihre Aufträge an andere übergeben. Arbeitet jemand als freier Software-Entwickler und gründet eine Firma, übergibt er Aufgaben an seine Angestellten.

Unterschied Freier Mitarbeiter Angestellter

Beispiel freie Mitarbeit

Tim arbeitet als freier Programmierer für ein Unternehmen. Statt eines Arbeitsvertrages hat er einen Dienstvertrag, der für ein bestimmtes Projekt geschlossen wurde und ein Abgabedatum enthält. Im Dienstvertrag sind Vergütung und Vorgaben detailliert festgehalten. Tim arbeitet von zu Hause aus und teilt sich die Arbeit ein, wie er es möchte. Somit ist er nicht weisungsgebunden oder anderweitig in das Unternehmen eingegliedert.

Tims Chef Nico schätzt an der freien Mitarbeit besonders die Flexibilität. Zwar ist Tim nicht immer zur selben Zeit erreichbar und verfügbar wie die fest Angestellten. Aber Nico muss Tim nach Beendigung des Projektes nicht weiter bezahlen und durch das Abgabedatum im Dienstvertrag gibt es automatisch ein Vertragsende. Mit freien Mitarbeitern kann Nico sich jederzeit für einen begrenzten Zeitraum Expertise ins Haus holen.

Was ist der Unterschied von freien Mitarbeitern zu Freiberuflern?

Freiberufler melden sich beim Finanzamt, nicht beim Gewerbeamt. Verschiedene Berufe gehören zu den freien Berufen. Freie Mitarbeiter sind entweder gewerbliche Freelancer oder als Freiberufler tätig. Paragraph 18 des Einkommensteuergesetzes zählt folgende Berufe und Felder zu den Freiberufen:

  • Eine wissenschaftliche,
  • künstlerische,
  • schriftstellerische,
  • unterrichtende oder
  • erzieherische Tätigkeit,
  • die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Tierärzte,
  • Rechtsanwälte,
  • Notare,
  • Patentanwälte,
  • Vermessungsingenieure,
  • Ingenieure,
  • Architekten,
  • Handelschemiker,
  • Wirtschaftsprüfer,
  • Steuerberater,
  • beratenden Volks- und Betriebswirte,
  • vereidigten Buchprüfer,
  • Steuerbevollmächtigten,
  • Heilpraktiker,
  • Dentisten,
  • Krankengymnasten,
  • Journalisten,
  • Bildberichterstatter,
  • Dolmetscher,
  • Übersetzer,
  • Lotsen
  • und ähnlicher Berufe

gehören zu freiberuflichen Tätigkeiten. Freiberufler sind nicht gewerbesteuerpflichtig, dafür aber in den meisten Fällen umsatzsteuerpflichtig. Freiberufler können innerhalb dieser Berufe und Felder auch angestellt sein.

Freie Mitarbeit ist ein attraktives Arbeitsmodell, das für viele Bereiche infrage kommt.

Lesen Sie im Ratgeber, wie Sie Freelancer werden: Selbstständig in 7 Schritten!

Freier Mitarbeiter oder Scheinselbstständigkeit?

Freie Mitarbeiter geraten schnell in eine Scheinselbstständigkeit. Arbeitet eine Honorarkraft ausschließlich für einen Auftraggeber und ist bei diesem auch noch weisungsgebunden, ist sie kein freier Mitarbeiter mehr. Das Finanzamt überprüft, ob jemand tatsächlich freier Mitarbeiter ist. Bei der Feststellung kommt es nicht darauf an, was im Dienst- oder Werkvertrag steht. Vielmehr ist der tatsächliche Arbeitsalltag ausschlaggebend. Das Finanzamt kann eine solche Überprüfung jederzeit anordnen.

Indizien dafür, dass eine Scheinselbstständigkeit vorliegt, sind folgende:

  • Abhängigkeit von einem einzigen Auftraggeber über einen längeren Zeitraum
  • Weisungsgebundenheit in Zeit und / oder Ort
  • Nutzung von Material und Geräten des Unternehmens
  • Annahme anderer Tätigkeiten als vertraglich vereinbart

Grundsätzlich gilt es, immer den konkreten Fall zu prüfen.

Stellt sich eine freie Mitarbeit als Schein heraus, fallen einige Kosten an:
Der Arbeitgeber muss dem bis dato freien Mitarbeiter Entgeltfortzahlungen für Urlaub und Krankheit rückwirkend für bis zu drei Jahre zahlen. Für bis zu vier Jahre rückwirkend fallen Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung und Krankenversicherung an. Bei vorsätzlicher Scheinselbstständigkeit sind es bis zu 30 Jahre in die Vergangenheit.

Der Arbeitnehmer ist unter Umständen verpflichtet, den höheren Stundenlohn einer freien Mitarbeit im Gegensatz zu tatsächlich Angestellten zurückzuzahlen.

Beide Parteien müssen die Lohnsteuer für zehn Jahre rückwirkend zahlen.

Der Arbeitnehmer kann in diesem Fall einen festen Arbeitsvertrag einklagen. Seine Stelle wird dann sozialversicherungspflichtig durch den Arbeitgeber. Dem neuen Arbeitsverhältnis liegt ein Arbeitsvertrag zugrunde, kein reiner Dienst- oder Werkvertrag.

Arbeitnehmerähnliche Personen sind durchaus wirtschaftlich von einem Auftraggeber abhängig. Sie sind aber nicht ins Unternehmen eingegliedert, sondern sind eigenständige Unternehmer, die persönlich nicht vom Auftraggeber abhängig sind. Aus diesem Grund zählen sie nicht als scheinselbstständig.

Was sind die Vorteile und Nachteile freier Mitarbeiter für Arbeitgeber?

Für die freien Mitarbeiter selbst hat diese Arbeitsweise den Vorteil, dass sie sich ihre Zeit einteilen und ihre Aufträge aussuchen können. Auf der anderen Seite besteht immer eine Unsicherheit, ob genügend Aufträge warten. Zusätzlich zahlen Selbstständige ihre Sozialabgaben selbst.

Freie Mitarbeiter bieten auch für die Auftraggeber einige Vorteile:

  • Personalplanung: Bei Engpässen in der Personaldecke oder bei spontanem Aufkommen von Arbeit eignen sich freie Mitarbeiter, um die Lücken zu schließen. 
  • Flexibilität: Auftraggeber stellen freie Mitarbeiter für einen kurzen Zeitraum ein, heuern sie erneut an oder warten, bis sich neuer Bedarf auftut.
  • Geringere Kosten: Über einen kurzen Zeitraum sind freie Mitarbeiter günstiger als wenn Auftraggeber direkt jemanden fest einstellen. Selbstständige gehen nach einem Projekt wieder und zahlen ihre Sozialabgaben selbst.
  • Keine Kündigungsfrist: Die geschlossenen Verträge enden automatisch, sobald die vereinbarten Ziele erreicht sind. Bei Bedarf stellen Auftraggeber die Freelancer erneut ein.

Es gibt jedoch auch Nachteile:

  • Unsicherheit: Freie Mitarbeiter dürfen Aufträge auch ablehnen und der Auftraggeber muss eine andere Honorarkraft suchen.
  • Wenig Teamgefühl: Da die Selbstständigen nicht mit vor Ort arbeiten, entsteht kein Zusammengehörigkeitsgefühl mit den Kollegen und Loyalität stellt sich langsamer ein.
  • Höherer Stundenlohn: Für die Zeit, in der freie Mitarbeiter an einem Auftrag arbeiten, erhalten Sie oft einen höheren Stundenlohn als fest Angestellte.
Katharina Bensch

Katharina Bensch ist die Clockodo-Expertin für Themen rund um den Arbeitsalltag.
Mit zertifiziertem Fachwissen zu rechtlichen Arbeitsthemen und vielfältiger Erfahrung als Redakteurin betreut sie das Clockodo-Info-Portal.

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