Jiri bekommt einen Jahresvertrag in einer neuen Firma. Am 1. Juni geht es los. Von seinem vorherigen Arbeitsplatz hat er eine Bescheinigung darüber bekommen, dass er seinen Urlaubsanspruch für die Monate Januar bis Mai bereits alle genommen hat. Dieser Anspruch betrug ein Zwölftel des Jahresanspruchs pro Monat. Jiris Urlaubstage in der alten Firma betrugen 30 und somit hatte er Anspruch auf 30 Tage durch zwölf Monate mal fünf Monate gleich 12,5 Tage. Jiri hatte also zweieinhalb Wochen frei, bevor er die neue Stelle antrat.
In der neuen Firma hat er Anspruch auf 28 Tage im Jahr. Diesen erhält er jedoch erst nach sechs Monaten im Unternehmen. So gewinnt er pro Monat, den er dableibt, ein Zwölftel seines Anspruchs, also 2,33 Tage. Diese dürfen nicht abgerundet werden. Jiri sammelt während der Probezeit seine Urlaubstage an, statt sie zwischendurch zu nehmen – er möchte sich beweisen. So hat er am 1. Dezember den vollen Urlaubsanspruch für die sieben Monate im Unternehmen erlangt: 28 Tage durch 12 Monate mal sieben Monate gleich 16,33 Tage. Diese möchte er nun alle im Dezember nehmen, was ihm sein neuer Arbeitgeber gestattet.
Leider erleidet Jiri am 15. Dezember eine schlimme Lungenentzündung und wird vom Arzt für drei Wochen krankgeschrieben. So darf Jiri erst am 5. Januar wieder arbeiten und konnte vorher nur zehn von 16,33 Tagen Urlaub nehmen. Bei Krankheit und in Ausnahmefällen aber darf man seine Urlaubstage mit ins neue Jahr nehmen. Jiri nimmt nun die übrigen 6,33 Tage direkt im Anschluss an seine Krankheit und bleibt noch etwas länger als eine Woche zu Hause.
Nun beginnt ein neues Jahr mit neuem Urlaubsanspruch, der laut Vertrag 28 Tage beträgt. Bis einschließlich Mai, dem Ende des Jahresvertrages, sind es 11,66 Tage, also aufgerundet zwölf, denn ab mehr als 0,5 wird aufgerundet. Jiri wartet mit seinem Urlaub und will ihn in den letzten Tagen seines Vertrages nehmen, um Zeit zu haben, sich auf seine neue Arbeitsstelle vorzubereiten, die er bis dahin hoffentlich hat. Im April jedoch kommt sein Arbeitgeber auf ihn zu und bietet ihm an, ein halbes Jahr länger zu bleiben.
Sein Vertrag wird verlängert und damit fällt Jiris Ausscheiden nicht mehr in die erste Jahreshälfte. Für ein Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte sieht das Gesetz keine Zwölftelregel vor. Im Umkehrschluss schließen einige Arbeitgeber und -nehmer daraus, dass der volle Jahresanspruch nun besteht. Das wären für Jiri 28 Tage, obwohl sein Vertrag Ende November ausläuft. Sein Arbeitgeber hat jedoch berechtigt die Zwölftelregel für das laufende Jahr im Vertrag aufgenommen und somit bekommt Jiri seinen Anspruch von 2,33 Tagen für den Dezember nicht mehr. Es bleibt bei 25,66, also aufgerundet 26 Tagen.