Sonderurlaub

Definition: Was ist Sonderurlaub?

Sonderurlaub im Sinne des § 616 BGB bezeichnet im Allgemeinen eine bezahlte Freistellung von der Arbeit. Bei dieser entbindet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer in Ausnahmesituationen von dessen Arbeitspflichten und leistet ihm weiterhin eine Entgeltfortzahlung. Als Ausnahmesituationen gelten Gründe, die in der Person des Arbeitnehmers liegen und ihn ohne eigenes Verschulden für eine unerhebliche Dauer von seinen Pflichten abhalten (§ 616 BGB).

Als Synonym für Sonderurlaub wird im alltäglichen Gebrauch häufig Freistellung genutzt. Während für Sonderurlaub gemäß § 616 BGB ein Anspruch auf Vergütung besteht, greift dieser bei einer Freistellung nicht. Zum Einsatz kommt diese beispielweise bei längeren Fehlzeiten und findet in der Regel unbezahlt statt. Eine vertragliche Vereinbarung für eine Vergütung während einer Freistellung bildet allerdings durchaus einen Vergütungsanspruch.

Sonderurlaub und gesetzlicher Urlaubsanspruch

Sonderurlaub gewähren Arbeitgeber unabhängig vom gesetzlichen Urlaubsanspruch. Das Bundesurlaubsgesetz regelt den gesetzlichen Urlaubsanspruch, der im eigentlichen Sinne zur Erholung dienen soll. Die Gründe für Sonderurlaub entsprechen nicht der Intention von Erholungsurlaub. Deswegen handelt es sich dabei nicht um Urlaub nach §§ 1, 11 BUrlG.

Hat man Anspruch auf Sonderurlaub?

Der § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) begründet einen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub, wenn ein Arbeitnehmer unverschuldet, verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit und aus persönlichen Gründen seinen Arbeitspflichten nicht nachkommen kann. Ist der Arbeitnehmer aus krankheitsbedingten Gründen verhindert, greift in diesem Fall stattdessen das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG). Näher definiert der Gesetzgeber in dieser sogenannten Auffangnorm den Anspruch auf Sonderurlaub nicht. Daher orientieren sich viele Arbeitgeber aus der Privatwirtschaft am Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (siehe unten). Aus dem Gesetz ergibt sich allerdings, dass Sonderurlaub nur für einen kürzeren Zeitraum gewährt wird. Je nach Fall und Ermessen handelt es sich dabei meist um maximal fünf Tage.

Führen äußere Umstände dazu, dass ein Arbeitnehmer der Arbeit fernbleibt, besteht kein Anrecht auf Sonderurlaub. Hindert zum Beispiel ein Bahnstreik den Mitarbeiter daran, zur Arbeit zu erscheinen, kann dieser nicht erwarten, dass sein Chef ihn bezahlt freistellt. Er ist dafür verantwortlich pünktlich zu Arbeitsbeginn bei der Arbeit zu sein oder beispielsweise einen regulären Urlaubstag dafür einsetzen.

Bonustipp für Unternehmer

Arbeitgeber haben die Möglichkeit, den Anspruch auf Sonderurlaub nach § 616 BGB im Rahmen des Arbeitsvertrages oder der Betriebsvereinbarung einzugrenzen, genauer zu bestimmen oder den Umfang festzusetzen. Aufgrund der in Deutschland herrschenden Vertragsfreiheit haben Arbeitgeber sogar die Möglichkeit, den Anspruch auf Sonderurlaub gemäß § 616 BGB in tarifvertraglichen (BAG 18.01.2001, Az. 6 AZR 492/99) oder einzelvertraglichen Vereinbarungen (BAG 25.04.1960, Az. 1 AZR 16/58) auszuschließen.Ob bestimmte Regelungen rechtens sind, muss im Zweifelsfall ein Anwalt prüfen.

Die Zeiterfassung Clockodo verschafft Überblick dank integriertem Urlaubsplaner. Prüfen Sie, wann Mitarbeiter fehlen und wer wie viel Urlaub offen hat. Jetzt testen!

Zum Urlaubsplaner

Auch Tarifverträge können den Anspruch und Umfang regeln. Ebenso kann sich ein Anspruch auf Sonderurlaub durch eine betriebliche Übung ergeben.

Sonderurlaub in Tarifverträgen: TVöD

Das Anrecht auf Sonderurlaub kann sich durch einen bestehenden Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder eine vertragliche Vereinbarung ergeben. Dabei besteht für den Arbeitgeber die Möglichkeit, die Fortzahlung des Lohns bei Sonderurlaub auszuschließen, indem er dies vertraglich festhält.

Der § 29 des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes (TVöD) regelt den Umfang des Sonderurlaubs abhängig von den vorgelegten Gründen. Auch in der privaten Wirtschaft richten sich viele Arbeitgeber danach, da die Bedingungen klarer ausgeführt sind als in der Auffangnorm § 616 BGB (siehe oben).

Folgende Gründe deckt § 29 TVöD mit entsprechendem Umfang ab:

  • Geburt des eigenen Kindes
    = ein Arbeitstag

  • Tod des Ehepartners/Lebenspartners, des eigenen Kindes oder eines Elternteils
    = zwei Arbeitstage

  • Umzug aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen an einen anderen Ort
    = ein Arbeitstag

  • 25- und 40-jähriges Arbeitsjubiläum
    = ein Arbeitstag

  • schwere Erkrankung

    • eines Angehörigen im eigenen Haushalt
      = ein Arbeitstag pro Kalenderjahr

    • eines Kindes unter zwölf Jahren, sofern kein Anspruch nach § 45 SGB V besteht (Erhalt von Kinderkrankengeld für gesetzlich Krankenversicherte)
      = bis zu vier Arbeitstage pro Kalenderjahr

    • einer Betreuungsperson eines Kindes, das das achte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und der Mitarbeiter die Betreuung übernehmen muss
      = bis zu vier Arbeitstage pro Kalenderjahr

  • Ärztliche Behandlungen, wenn diese während der Arbeitszeit erfolgen müssen
    = entspricht der erforderlichen Zeit für die An- und Abreise sowie der Behandlungszeit 

Sonderurlaubsverordnung

Für deutsche Bundesbeamte gilt in Bezug auf Sonderurlaub die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV). Diese regelt jegliche Arten von Ansprüchen auf Sonderurlaub und definiert die Dauer für den jeweiligen Grund.

Wann gibt es Sonderurlaub?

Grafik Gründe für Sonderurlaub

Die Gründe, für die Arbeitgeber Sonderurlaub gestatten, ergeben sich aus Tarif-, Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen. Sollte vertraglich nichts geregelt sein, gibt es dennoch Gründe für die Verhinderung, die Arbeitgeber allgemein akzeptieren, um Sonderurlaub zu vergeben. Für diejenigen, die unter den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) fallen, gilt dessen § 29. Für alle anderen greift § 616 BGB. In der Praxis richten sich viele Arbeitgeber in Bezug auf Freistellungen an die Bestimmungen des TVöD (siehe oben). Maßgeblich für die Handhabung von Sonderurlaub kann aber auch die Dauer der Betriebszugehörigkeit oder die Art des Arbeitsverhältnisses sein. Für folgende allgemein anerkannte Anlässe können Chefs und Mitarbeiter beispielweise bezahlten Sonderurlaub vereinbaren, darüber hinaus können Arbeitgeber weitere Gründe nach Rücksprache akzeptieren:

Sonderurlaub im Todesfall/Beerdigung

Bei einem Todesfall ist der Verwandtschaftsgrad ausschlaggebend für den Sonderurlaub. Üblicherweise gewährt man Sonderurlaub für den Ehepartner und Verwandte ersten Grades. Darunter fallen eigene Kinder (auch Stief- und Adoptivkinder), Eltern und manchmal auch Geschwister. Die Länge des Sonderurlaubs kann dabei abhängig von der Beziehung zueinander variieren. Die Spanne liegt zwischen einem und drei Tagen. Für den Tod des Ehepartners genehmigen Arbeitgeber in der Regel drei Tage Sonderurlaub. Stirbt die Schwiegermutter, sprechen sie einen Tag zu.

Gemäß § 29 TVöD stehen den Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst bei einem Todesfall generell zwei Tage Sonderurlaub zu. Der eine Tag für den Todestag und der zweite für den Tag der Beerdigung.

Sonderurlaub Hochzeit

Der Paragraph 29 TVöD erwähnt die eigene Hochzeit nicht ausdrücklich als Grund für Sonderurlaub. Arbeitsgerichte gehen aber davon aus, dass man gemäß Absatz 3 „für sonstige dringende Fälle”, worunter die Eheschließung fallen kann, bis zu drei Tage gewähren darf darf.

In Anlehnung an § 616 BGB können Arbeitgeber einen Tag Sonderurlaub für die Trauung zulassen. Dem Arbeitgeber steht es frei, einen entsprechenden Nachweis darüber zu verlangen.

Auch für die Hochzeit des eigenen Kindes oder der eigenen Eltern sowie für die Silber- und Goldhochzeit kann es bezahlten Sonderurlaub geben.

Sonderurlaub Geburt

Werdende Eltern können für den Geburtstermin ihres Kindes einen Tag Sonderurlaub beantragen. Mütter sind aufgrund des Mutterschutzgesetzes ohnehin von der Arbeit freigestellt.

Laut § 29 TVöD steht einem Arbeitnehmer für die Niederkunft seiner Ehefrau oder Lebenspartnerin im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes ein Tag Sonderurlaub zu. Achtung: Manche Tarifverträge sprechen nur verheirateten werdenden Vätern das Recht auf Sonderurlaub zu (BAG, 6 AZR 492/99).

Beispiel

Marleen wartet gespannt auf die Geburt ihrer Tochter, mit der ihre Ehepartnerin Ira schwanger ist. Schon jetzt hat sie mit ihrem Chef Riccardo für den Tag der Geburt Sonderurlaub vereinbart. Riccardo hat sie darum gebeten, noch einmal Bescheid zu geben, sollte sich der geplante Tag ändern. Ira befindet sich am Tag der Geburt bereits in Mutterschutz und benötigt keinen Sonderurlaub.

Sie beschäftigen schwangere Mitarbeiterinnen? Erhalten Sie in unserem Ratgeber-Artikel Mutterschutzgesetz & Arbeitszeit einhalten: 5 einfache Beispiele wichtige Fakten und hilfreiche Tipps. Jetzt reinlesen!

Sonderurlaub Umzug

Wenn aus dienstlichen Gründen ein Umzug bevorsteht, kann ein Arbeitnehmer Sonderurlaub beantragen, um seine Arbeitsleistung nicht erbringen zu müssen.

Im öffentlichen Dienst gewährt man dem Angestellten dafür einen Tag.

Sonderurlaub Kinderbetreuung

Haben Arbeitnehmer keine Möglichkeit, ihr Kind in den Kindergarten oder in die Schule zu bringen, weil diese geschlossen sind, können sie unter bestimmten Voraussetzungen ihren Vergütungsanspruch behalten, um das Kind zu betreuen. Dafür ist es wichtig, dass andere Betreuungsmöglichkeiten nicht zumutbar oder realisierbar sind. Relevant ist hierbei das Alter des Kindes. Hat dieses das zwölfte Lebensjahr erreicht, sind die Bedingungen strenger, um Sonderurlaub für die Betreuung zu erhalten.

Arbeitgeber können in diesen Fällen individuell die Umstände abwägen und entsprechend handeln.

Sonderurlaub Dienstjubiläum

Gemäß § 616 BGB ist Sonderurlaub für ein Arbeitsjubiläum nicht angedacht, da keine Verhinderung zur Ausführung der Arbeitsleistung vorliegt.

Hierüber könnte der Arbeits- oder Tarifvertrag Aufschluss geben. Im öffentlichen Dienst ist auch dieser Fall klar geregelt: Für ein 25- und 40-jähriges Dienstjubiläum gewährt man dem Mitarbeiter einen freien Arbeitstag.

Sonderurlaub Arzttermine

Sonderurlaub ist für einen Arztbesuch nicht vorgesehen. Diesen muss der Arbeitnehmer außerhalb seiner Arbeitszeiten wahrnehmen. In dringenden Fällen können Arbeitgeber hier eine Ausnahme machen und dem Mitarbeiter bezahlten Sonderurlaub zusprechen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Arztbesuch nur zu Arbeitszeiten wahrzunehmen ist oder ein Notfall vorliegt.

Sonderurlaub bei Erkrankung eines Angehörigen

Wird ein Angehöriger des eigenen Haushaltes plötzlich schwer krank und benötigt kurzzeitig Pflege, gewährt der TVöD einen Tag Sonderurlaub. Dieser kann gegebenenfalls verlängert werden. In der Regel leistet der Arbeitgeber dann allerdings keine Lohnfortzahlung mehr.

Sonderurlaub bei Erkrankung eines Kindes

Erkrankt das eigene Kind und kann aus diesem Grund nicht in den Kindergarten oder in die Schule, sondern muss daheim beaufsichtigt werden, kann das für Privatversicherte Sonderurlaub bedeuten. Dafür muss das Kind allerdings unter zwölf Jahre alt sein. Dann stehen dem Mitarbeiter bis zu vier bezahlte, freie Arbeitstage zu.

Für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer gilt dies nicht. Für sie greift § 45 SGB (V): Sie erhalten eine Entgeltersatzleistung, werden also unbezahlt freigestellt und die Krankenkasse kommt für den Entgeltausfall auf. Diesen Arbeitnehmern steht ein Krankengeld zu, das 90 Prozent des ausgefallenen Nettoverdienstes entspricht. Bei einem Kind stehen dem Mitarbeiter 10 Tage Krankengeld im Kalenderjahr zu, bei mehr Kindern sind es 25. Für alleinerziehende Arbeitnehmer verdoppeln sich die Krankengeldtage jeweils.

Sonderurlaub für Jobsuche

Arbeitgeber sind nach § 629 BGB verpflichtet, einem gekündigten Mitarbeiter innerhalb der Kündigungsfrist bezahlten Sonderurlaub zu gewähren. Dadurch hat der künftige Ex-Mitarbeiter die Möglichkeit, sich bei der Arbeitsagentur zu melden oder zu Bewerbungsgesprächen zu gehen.

Sonderurlaub für Weiterbildung

In den meisten Bundesländern sieht der Gesetzgeber fünf Tage bezahlten Sonderurlaub für Weiterbildungen vor. Eine Ausnahme bilden die Bundesländer Bayern, Thüringen, Sachsen und Baden-Württemberg.

Ist der Arbeitnehmer in der Nachweispflicht?

Um Sonderurlaub zu erhalten, müssen Arbeitnehmer diesen beantragen und auf die Genehmigung des Arbeitgebers warten. Dieser kann prinzipiell einen Nachweis für den Grund des Antrages fordern. Das Nachweisdokument ist in seiner Form abhängig vom Grund.

Katharina Bensch

Katharina Bensch ist die Clockodo-Expertin für Themen rund um den Arbeitsalltag.
Mit zertifiziertem Fachwissen zu rechtlichen Arbeitsthemen und vielfältiger Erfahrung als Redakteurin betreut sie das Clockodo-Info-Portal.

stripes illustration
Jetzt mit Clockodo starten und die Zeiterfassung 14 Tage kostenlos testen.
Alle Funktionen 14 Tage kostenlos testen
Mit dem Absenden des Formulars akzeptieren Sie unsere AGB und unsere Datenschutz­erklärung und bestätigen, dass Sie Clockodo als Unternehmer nutzen.

Nutzen Sie die Erfahrungen von 10.000 weiteren Unternehmen:

Bechtle Mannheim LogoBechtlePeerigon LogoPeerigon GmbH
Phoenix Logistik LogoPhoenix LogistikFieda LogoFidea