Sonderurlaub Umzug
Wenn aus dienstlichen Gründen ein Umzug bevorsteht, kann ein Arbeitnehmer Sonderurlaub beantragen, um seine Arbeitsleistung nicht erbringen zu müssen.
Im öffentlichen Dienst gewährt man dem Angestellten dafür einen Tag.
Sonderurlaub Kinderbetreuung
Haben Arbeitnehmer keine Möglichkeit, ihr Kind in den Kindergarten oder in die Schule zu bringen, weil diese geschlossen sind, können sie unter bestimmten Voraussetzungen ihren Vergütungsanspruch behalten, um das Kind zu betreuen. Dafür ist es wichtig, dass andere Betreuungsmöglichkeiten nicht zumutbar oder realisierbar sind. Relevant ist hierbei das Alter des Kindes. Hat dieses das zwölfte Lebensjahr erreicht, sind die Bedingungen strenger, um Sonderurlaub für die Betreuung zu erhalten.
Arbeitgeber können in diesen Fällen individuell die Umstände abwägen und entsprechend handeln.
Sonderurlaub Dienstjubiläum
Gemäß § 616 BGB ist Sonderurlaub für ein Arbeitsjubiläum nicht angedacht, da keine Verhinderung zur Ausführung der Arbeitsleistung vorliegt.
Hierüber könnte der Arbeits- oder Tarifvertrag Aufschluss geben. Im öffentlichen Dienst ist auch dieser Fall klar geregelt: Für ein 25- und 40-jähriges Dienstjubiläum gewährt man dem Mitarbeiter einen freien Arbeitstag.
Sonderurlaub Arzttermine
Sonderurlaub ist für einen Arztbesuch nicht vorgesehen. Diesen muss der Arbeitnehmer außerhalb seiner Arbeitszeiten wahrnehmen. In dringenden Fällen können Arbeitgeber hier eine Ausnahme machen und dem Mitarbeiter bezahlten Sonderurlaub zusprechen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Arztbesuch nur zu Arbeitszeiten wahrzunehmen ist oder ein Notfall vorliegt.
Sonderurlaub bei Erkrankung eines Angehörigen
Wird ein Angehöriger des eigenen Haushaltes plötzlich schwer krank und benötigt kurzzeitig Pflege, gewährt der TVöD einen Tag Sonderurlaub. Dieser kann gegebenenfalls verlängert werden. In der Regel leistet der Arbeitgeber dann allerdings keine Lohnfortzahlung mehr.
Sonderurlaub bei Erkrankung eines Kindes
Erkrankt das eigene Kind und kann aus diesem Grund nicht in den Kindergarten oder in die Schule, sondern muss daheim beaufsichtigt werden, kann das für Privatversicherte Sonderurlaub bedeuten. Dafür muss das Kind allerdings unter zwölf Jahre alt sein. Dann stehen dem Mitarbeiter bis zu vier bezahlte, freie Arbeitstage zu.
Für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer gilt dies nicht. Für sie greift § 45 SGB (V): Sie erhalten eine Entgeltersatzleistung, werden also unbezahlt freigestellt und die Krankenkasse kommt für den Entgeltausfall auf. Diesen Arbeitnehmern steht ein Krankengeld zu, das 90 Prozent des ausgefallenen Nettoverdienstes entspricht. Bei einem Kind stehen dem Mitarbeiter 10 Tage Krankengeld im Kalenderjahr zu, bei mehr Kindern sind es 25. Für alleinerziehende Arbeitnehmer verdoppeln sich die Krankengeldtage jeweils.
Sonderurlaub für Jobsuche
Arbeitgeber sind nach § 629 BGB verpflichtet, einem gekündigten Mitarbeiter innerhalb der Kündigungsfrist bezahlten Sonderurlaub zu gewähren. Dadurch hat der künftige Ex-Mitarbeiter die Möglichkeit, sich bei der Arbeitsagentur zu melden oder zu Bewerbungsgesprächen zu gehen.
Sonderurlaub für Weiterbildung
In den meisten Bundesländern sieht der Gesetzgeber fünf Tage bezahlten Sonderurlaub für Weiterbildungen vor. Eine Ausnahme bilden die Bundesländer Bayern, Thüringen, Sachsen und Baden-Württemberg.