Was gilt für eine Kündigung in der Probezeit?
Während der Probezeit können Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen beenden (§ 622 Abs. 3 BGB). Wichtig ist, dass die Kündigung innerhalb der Probezeit stattfindet. Das tatsächliche Ende der Beschäftigung kann bereits außerhalb des Zeitraums liegen. Beispielsweise kann eine Partei das Arbeitsverhältnis noch am letzten Tag der Probezeit beenden, das tatsächliche Ende der Tätigkeit liegt dann aber bereits außerhalb dieser.
Ausnahmen gelten für Tarifverträge, da in diesen eine kürzere Kündigungsfrist stehen darf. Zum Beispiel beträgt die Frist für Maler und Lackierer sechs Tage in den ersten sechs Monaten und nur einen Tag für die ersten zwei Wochen. (Quelle: arbeitsrecht-berlin.de)
Sobald die Probezeit vorbei ist oder ab spätestens dem siebten Monat, gilt die gesetzliche oder gegebenenfalls vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist. Die gesetzliche Frist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats und verlängert sich mit den Beschäftigungsjahren innerhalb einer Firma. (§ 622 BGB)
Der reguläre Kündigungsschutz laut Kündigungsschutzgesetz (KschG) gilt immer erst nach sechs Monaten, auch wenn die Probezeit einen kürzeren Zeitraum dauert. Das Beenden des Arbeitsverhältnisses muss ab dem siebten Monat vom Arbeitgeber begründet werden. (§ 1 KschG)
Steht im Arbeitsvertrag eine Probezeit, die länger als sechs Monate angesetzt ist, dürfen beide Parteien nach Ablauf der gesetzlichen Höchstdauer nicht mehr von der verkürzten Kündigungsfrist und der grundlosen Kündigung Gebrauch machen.
Der Arbeitnehmer hat im Falle einer Entlassung in der Probezeit das Recht auf eine Entgeltfortzahlung bei Krankheit bis sechs Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Achtung: Ist die Probezeit beendet, hat das keinen Einfluss auf die Art des Beschäftigungsverhältnisses. Ob dieses in eine befristete oder unbefristete Anstellung übergeht, legt der Arbeitgeber vor Antritt der Arbeitsstellte im Arbeitsvertrag fest. Auch in der Probezeit muss der Betriebsrat zustimmen.