Teilzeit

Definition: Was bedeutet Teilzeit?

Ein Irrtum ist, dass Teilzeit immer die Hälfte der normalen Arbeitszeit ist. Zwar arbeiten viele Menschen 20 Stunden die Woche. Unter Teilzeit versteht § 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) aber jede Vereinbarung, die weniger Arbeitszeit vorsieht als eine Vollzeitstelle.

Dazu zieht der Arbeitgeber die normale Stundenzahl eines Mitarbeiters in seinem Unternehmen zu Rate, der eine gleiche oder vergleichbare Arbeit macht. Arbeitet zum Beispiel die vorhandene Supportkraft 40 Stunden die Woche, sind 35 Stunden im Support bereits Teilzeit. Die persönliche Anzahl der Stunden steht im Arbeitsvertrag.

Eine geringfügige Beschäftigung, auch Minijob oder 450-Euro-Job, ist nach § 2 TzBfG immer eine Teilzeitstelle.

Die Gründe, warum Arbeitnehmer in Teilzeit gehen möchten, sind unterschiedlich. Häufig kümmern sich Elternteile um minderjährige Kinder oder Menschen pflegen Familienangehörige. Mehr Freizeit für Hobbys ist ein anderer Grund, genauso gesundheitliche Gründe.

Wie viele Stunden beinhaltet ein Teilzeitjob?

Da eine Teilzeitstelle in Relation zu einer Vollzeitstelle steht, ist die Frage nach der Stundenanzahl nicht pauschal zu beantworten. Laut Gesetz liegt Teilzeit vor, wenn die Arbeitsstunden pro Woche weniger sind als bei einer Vollzeitstelle. Diese volle Stelle zum Vergleich muss im selben Unternehmen und von der Arbeit her vergleichbar sein. Arbeiten alle Angestellten normalerweise 40 Stunden, sind 39 Stunden theoretisch bereits eine Teilzeitstelle.

Deswegen gibt es den Begriff vollzeitnahe Teilzeit, der allgemein eine Teilzeitstelle mit 30 oder mehr Stunden pro Woche beschreibt.

Nach § 12 TzBfG gibt es die Möglichkeit, Arbeit auf Abruf zu verrichten. Teilzeitmitarbeiter kommen dann, wenn Arbeit anfällt. Auch hier ist eine wöchentliche Stundenanzahl vereinbart oder es gilt die gesetzliche von 20 Stunden. Ein Arbeitgeber muss solche Mitarbeiter mindestens vier Tage im Voraus über ihre Arbeitstage benachrichtigen. Er darf maximal 25 Prozent mehr beziehungsweise 20 Prozent weniger als die vereinbarten Stunden pro Woche verlangen.

Gibt es einen Anspruch auf Teilzeit?

Es gibt nach § 8 TzBfG einen Anspruch auf Teilzeit. Diesen hat jeder Angestellte, der bestimmte Voraussetzungen erfüllt:

  • Er arbeitet seit mehr als sechs Monaten in seiner Firma.
  • Die Firma hat mehr als 15 Angestellte.
  • Er beantragt die Verringerung der Stunden schriftlich mit gewünschtem Beginn und Stundenanzahl.
  • Es sprechen keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen.

Mitarbeiter und Vorgesetzter handeln eine Stundenzahl aus, sodass beide damit einverstanden sind.

Ein Arbeitgeber darf den Antrag nur ablehnen, wenn dringende Gründe dagegensprechen und der Betrieb gefährdet ist. Bevor eine Firma allerdings gefährdet ist, sind auch Umstrukturierungen zumutbar. Die Gründe überbringt der Arbeitgeber dem Antragsteller schriftlich bis spätestens einen Monat vor Beginn der gewünschten Teilzeit. Bekommt der Mitarbeiter bis einen Monat vorher keine Rückmeldung, gilt die Zustimmung des Arbeitgebers als erteilt. Einen erneuten Anspruch auf Verringerung kann der Mitarbeiter zwei Jahre nach dem letzten Antrag schriftlich beantragen.

Nach § 7 TzBfG ist jede Jobausschreibung für eine Arbeit, die auch in Teilzeit erledigt werden könnte, sowohl für Voll- als auch für Teilzeit auszuschreiben.

Möchte ein Mitarbeiter seine Arbeitszeit verlängern, so hat ein Arbeitgeber ihn bei der Neubesetzung von Vollzeitstellen vorrangig zu berücksichtigen.

Elternteilzeit

Für Elternteilzeit im Anschluss an den Mutterschutz gelten dieselben Regeln. Außerdem liegt die Anzahl der Stunden zwingend zwischen 15 und 30 Stunden. Eine Elternteilzeit dauert mindestens zwei Monate. Den Antrag stellen Mütter und Väter sieben Wochen vorher (bis zum dritten Geburtstag des Kindes) beziehungsweise 13 Wochen vorher (bis zum achten Geburtstag des Kindes).

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Mehr zur Zeiterfassung

Worauf achten Arbeitgeber bei Teilzeit?

Genehmigung

Sprechen keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen und erfüllt ein Mitarbeiter alle Voraussetzungen, genehmigt der Chef nach § 6 TzBfG einen Wunsch auf Teilzeit. Ablehnungen sind schriftlich mitzuteilen und zu begründen.

Diskriminierung

Teilzeitmitarbeiter haben nach § 4 TzBfG dieselben Rechte wie Beschäftigte in Vollzeit. Das heißt, sie sind beispielsweise nicht von Weiterbildungen ausgeschlossen. Bei Nachteilen, die nur für Teilzeitler gelten, ist Vorsicht geboten. Da häufig viele Frauen in Teilzeit arbeiten, kann das als geschlechtliche Diskriminierung gesehen werden.

Rückkehr in Vollzeit

Den Anspruch auf eine Aufstockung der Zeiten gibt es im Gegensatz zum Anspruch auf Teilzeit so nicht. Ist jedoch eine freie Vollzeitstelle vorhanden, haben Teilzeitangestellte mit dem Wunsch nach Vollzeit laut § 9 TzBfG Vorrang vor externen Bewerbern.

Führungskräfte in Teilzeit

Ungewohnt, aber möglich: Vorgesetzte, die in Teilzeit arbeiten, haben mehr Zeit zur Regeneration und Erholung. Viele Menschen treffen Entscheidungen dann gelassener und bringen eine positive Atmosphäre ins Team.

Stillschweigende Vertragsänderung

Ordnet ein Arbeitgeber seinen Teilzeitlern über einen längeren Zeitraum täglich Mehrarbeit an, kann sich der Arbeitsvertrag ändern. Werden Überstunden zur Regel und Mitarbeiter haben keine Möglichkeit, diese abzubauen, sind die tatsächlichen täglichen Arbeitsstunden maßgebend. Der Arbeitsvertrag ändert sich dadurch automatisch und stillschweigend, siehe Urteil LAG Hamm vom 4. Mai 2006.

Arbeitszeiterfassung bei Teilzeit

Auch für Teilzeitkräfte gilt die Pflicht zur Zeiterfassung.

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Welche Teilzeit-Modelle gibt es?

Wer in Teilzeit arbeiten möchte, hat verschiedene Möglichkeiten.

Tägliche Arbeitszeit reduzieren

Statt acht Stunden jeden Tag nur noch sechs oder vier Stunden arbeiten. Das schafft Freiraum für tägliche Arbeiten und Hobbys.

Arbeitstage reduzieren

Ein anderes Modell ist, statt fünf Tage die Woche drei oder vier zu arbeiten. So entsteht ein ganzer Tag Freizeit, zum Beispiel für eine Nebentätigkeit.

Saisonteilzeit

Einige Betriebe, wie solche aus der Tourismusbranche, sind saisonabhängig. Firmen können Arbeitnehmer flexibel einstellen und übers Jahr hinweg mal Vollzeit, mal Freizeit anbieten.

Jobsharing

Ein Arbeitszeitmodell ist das Teilen einer Vollzeitstelle in zwei Teilzeitstellen. Zwei Menschen arbeiten gemeinsam wie eine Vollzeitkraft. Die Arbeitnehmer haben mehr Freizeit, der Arbeitgeber hat einen kompletten Arbeitsplatz besetzt. Diese Art ist in § 13 TzBfG aufgenommen.

2/3 arbeiten, 1/3 frei

Häufiger gibt es auch Regelungen, die längere Freizeit-Zeiträume ermöglichen. Arbeitgeber können mit dem Mitarbeiter ausmachen, dass er nur zwei Drittel des Gehalts bekommt, aber in Vollzeit arbeitet. Das macht der Arbeitnehmer zwei Jahre lang, im dritten Jahr ist er für dasselbe Gehalt komplett freigestellt.

Allein für Teilzeit gibt es viele verschiedene Möglichkeiten, diese einzuteilen. Es gibt jedoch noch viel mehr Vorgehensweisen, um seine Arbeitszeit zu strukturieren.

Lesen Sie im Ratgeber mehr über flexible Arbeitszeitmodelle!

Was ist Brückenteilzeit?

Seit Januar 2019 gibt es die Brückenteilzeit. Es handelt sich dabei um eine befristete Verringerung der Arbeitsstunden, die als § 9a des TzBfGs hinzugefügt wurde. Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf diese Teilzeit, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie arbeiten seit mehr als sechs Monaten in ihrem Betrieb.
  • Die Firma hat mehr als 45 Mitarbeiter.
  • Drei Monate vor Beginn der Brückenteilzeit stellen sie einen schriftlichen Antrag dazu.
  • Sie planen diese Teilzeit für einen Zeitraum von einem bis fünf Jahren.

Arbeitgeber haben die Möglichkeit, Anträge auf Brückenteilzeit abzulehnen. Dazu sind dringende betriebliche Gründe erforderlich. Vorgesetzte haben jedoch nur die Pflicht, einem Antrag pro angefangenen 15 Mitarbeitern im Unternehmen zuzustimmen.

Hat Teilzeit Auswirkungen auf den Urlaubsanspruch?

Jein. Der Urlaubsanspruch errechnet sich im Bundesurlaubsgesetz aus der Anzahl der Tage, die ein Arbeitnehmer pro Woche arbeitet. Die Stundenzahl pro Tag hat keine Auswirkungen darauf. Pro Wochenarbeitstag gibt es mindestens vier Urlaubstage im Jahr. Für die normale Woche mit fünf Arbeitstagen bedeutet das einen gesetzlichen Anspruch von mindestens 20 Tagen.

Arbeitet eine Teilzeitkraft fünf Mal die Woche für vier Stunden, bekommt sie genau wie Vollzeitkräfte mindestens 20 Tage. Reduziert ein Arbeitnehmer die Anzahl der Tage, reduziert sich auch der gesetzliche Urlaubsanspruch. Für eine Dreitagewoche zum Beispiel gibt es zwölf Urlaubstage im Jahr.

Urlaubsanspruch in Teilzeit

Beispiel Teilzeit

Marie geht in Teilzeit. Sie hat einen Anspruch darauf, denn sie arbeitet seit mehr als sechs Monaten bei ihrem Chef Levin und im Unternehmen sind über 15 Angestellte. Es gibt keinen Grund, warum Levin ihr das aus betrieblichen Gründen verweigern sollte.

Deswegen beantragt Marie schriftlich eine Reduzierung ihrer Stunden. Bisher hat sie wie die Kollegen aus ihrer Abteilung 40 Stunden die Woche gearbeitet. Für Teilzeit muss sie die Stunden nicht halbieren, sondern nur reduzieren. Deswegen geht sie nur auf 30 Stunden runter und kommt weiterhin fünf Tage die Woche, jeweils für sechs Stunden.

Ihr Gehalt verringert sich anteilig, aber ihre Urlaubstage bleiben gleich, denn sie kommt an gleich vielen Tagen zur Arbeit wie bisher. Sie hat auch weiterhin Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld, denn sie behält alle Rechte und Pflichten, die auch Vollzeitmitarbeiter haben.

Welche Vorteile und Nachteile haben Teilzeitstellen?

Vorteile für Arbeitgeber

Die Mitarbeiter sind produktiver, weil sie mehr Zeit zur Erholung haben. Durch längere Ruhephasen fallen weniger Krankheitstage an. Einige Modelle bieten flexiblen Personaleinsatz, zum Beispiel für Randzeiten und Hochsaison. Eine Teilzeitkraft ist günstiger als eine Vollzeitkraft.

Nachteile für Arbeitgeber

Bei einer Teilzeitstelle steht weniger Arbeitskraft zur Verfügung als bei einer Vollzeitstelle. Zwei Teilzeitstellen ergeben den doppelten organisatorischen Aufwand einer Vollzeitstelle.

Vorteile für Arbeitnehmer

Teilzeitangestellte vereinen den Beruf einfacher mit ihrem Privatleben. Teilzeit lässt Raum für eine zusätzliche Selbstständigkeit. Es gibt mehr Zeit für Weiterbildungen. Die gewonnene Freizeit dient der Erholung und motiviert.

Nachteile für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer in Teilzeit bekommen weniger Gehalt, inklusive Weihnachts- und Urlaubsgeld. Dadurch schmälern sich Ansprüche auf Rente und Arbeitslosengeld. Es besteht kein Anspruch auf Erhöhung der Arbeitszeit. Vollzeitkräfte steigen häufiger auf.

Katharina Bensch

Katharina Bensch ist die Clockodo-Expertin für Themen rund um den Arbeitsalltag.
Mit zertifiziertem Fachwissen zu rechtlichen Arbeitsthemen und vielfältiger Erfahrung als Redakteurin betreut sie das Clockodo-Info-Portal.

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