Kate ist schwanger. Das war nicht geplant und leider hat sie keinen Partner, der ihr hilft. Sie ist in der vierten Woche und informiert ihren Arbeitgeber Sören direkt über die Schwangerschaft und den vom Arzt errechneten Geburtstermin.
Sofort tritt der Kündigungsschutz ein, obwohl Kate erst seit fünf Monaten im Unternehmen ist. Sören kann ihr frühestens vier Monate nach der Geburt kündigen. Glücklicherweise hat Kate sich bisher so gut geschlagen, dass Sören sie behalten möchte.
Ihren übrigen Urlaub für das Jahr nimmt Kate unmittelbar vor ihrem Beschäftigungsverbot vor der Geburt.
Kate arbeitet im Chemielabor mit gefährlichen Substanzen. Ein paar davon können schädlich für das Ungeborene sein, wenn sie aus Versehen in den Kreislauf gelangen. Deswegen muss Sören Kate von diesem Arbeitsplatz abziehen. Sie soll für die Schwangerschaft und Stillzeit im Büro helfen, wo sie nicht gefährdet ist und sich außerdem jederzeit hinsetzen und ausruhen kann.
Da Kate alleinerziehend ist, hat sie einen Anspruch auf Elternzeit von 14 Monaten, den sie direkt bei Sören und bei ihrer Krankenkasse anmeldet.
Sören kümmert sich um eine Vertretung für Kate. Er braucht ab sofort eine im Labor und verteilt die Aufgaben der dortigen Mitarbeiter neu. Außerdem stellt er eine Elternzeitvertretung ein, die von den anderen Mitarbeitern eingearbeitet wird und zunächst einen befristeten Vertrag erhält. Sollte sich die Firmensituation bis zu Kates Rückkehr ändern, übernimmt er die Vertretung unter Umständen.
Sechs Wochen vor der Geburt hört Kate komplett auf zu arbeiten und geht ins Beschäftigungsverbot. Es kommt jedoch anders als erwartet, und zwei Wochen später, einen Monat zu früh, kommt ihr Sohn gesund auf die Welt. Die vier Wochen Beschäftigungsverbot, die vor der Geburt nun weggefallen sind, werden zu den acht Wochen nach der Geburt dazugerechnet.
Im Beschäftigungsverbot zahlt Sören Kate Lohnfortzahlung und stockt den Betrag, den sie von der Krankenkasse bekommt, bis zu ihrem Gehalt auf. In Kates Fall zahlt Sören also zwei Wochen vor und zwölf Wochen nach der Geburt. In der direkt darauffolgenden Elternzeit zahlt der Staat.
Sören hat aufgrund von Kates Schwangerschaft also einige Ausgaben, die ansonsten nicht angefallen wären, da er eine Vertretung einstellen muss.