Gesetzlich geregelte Arbeitszeiten
In Deutschland gelten feste Regeln für die maximale Arbeitszeit. Pro Tag sind nach § 3 Arbeitszeitgesetz acht Stunden Höchstarbeitszeit festgelegt, mit höchstens zwei zusätzlichen Stunden Mehrarbeit. Das ergibt bei einer Sechstagewoche eine Arbeitszeit von 48 Stunden, 60 Stunden mit Überstunden. Der Abbau der Mehrarbeit ist ebenfalls festgelegt: Nach spätestens sechs Monaten müssen die Überstunden abgebaut sein, sodass Beschäftigte in sechs Monaten im Schnitt die acht Stunden pro Tag nicht überschreiten.
Auch die Pausen haben in der Stundenabrechnung für Angestellte genaue Vorschriften. 30 Minuten Pause bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Arbeitsstunden, 45 Minuten bei insgesamt mehr als neun Stunden (§ 4 Arbeitszeitgesetz). Zwischen zwei Arbeitstagen ist eine Ruhepause von elf Stunden einzuhalten (§ 5 Arbeitszeitgesetz). Weitere Informationen finden Sie im Lexikon-Artikel zum Arbeitszeitgesetz. Vertragliche Vereinbarungen aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung legen unter Umständen andere Regeln fest.
Dokumentation der Arbeitszeit
Mit dem BAG-Urteil vom 13. September 2022 müssen nun alle deutschen Unternehmen die Arbeitszeiten aller Mitarbeiter erfassen. Das betrifft Beginn, Ende und die Pausen.
Um den Überblick über jedes einzelne Arbeitszeitkonto zu behalten, braucht es eine Zeiterfassung für die Eingabe. Die Stundenabrechnung zählt Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie die Pausen dazwischen. Aus den eingetragenen Stunden erfolgt die Berechnung der Plus- und Minusstunden, die ein einzelner Mitarbeiter an Differenz hat. Die Arbeitszeit steht für Tag, Woche, Monat und das komplette Jahr fest. Der Vorgesetzte weist seinen Arbeitnehmern bestimmte Sollstunden zu, die diese erfüllen. Die Übersicht ermöglicht es den Mitarbeitern, angefallene Mehrarbeit rechtzeitig abzubauen und ihre gesetzlichen Pausen einzuhalten. Für jedes vergangene Datum sind die Zeiten abrufbar.
Die Dokumentation der Stundenabrechnung erfolgt über eine handschriftliche Tabelle oder in einem digitalen Zeiterfassungssystem. Bei ausgedruckten Zetteln schreiben Mitarbeiter jeden Tag Anfangs- und Endzeit sowie ihre Pausenzeiten in die Zeilen. In einer Software loggen sie sich ein und aus und das Programm zählt die Zeiten automatisch zusammen. Abwesenheiten wie Urlaub, Krankheit und Feiertage gehören ebenfalls in die Auflistung. Zu diesen Zeiten fällt keine Arbeit für den betreffenden Mitarbeiter an, was die Zeiterfassung in der Endsumme des Monats berücksichtigt.
Verarbeitung der Daten
Die gesammelten Daten aus der Stundenabrechnung sind Grundlage für die Lohnabrechnung. Arbeitnehmer mit einem festen Gehalt sammeln Plus- und Minusstunden, die sie über einen Zeitraum ausgleichen. Die Lohnzahlung auf Stundenbasis erfolgt mit den einzelnen Daten. Die Fehlzeiten sind ebenfalls übersichtlich geordnet und können in die Abrechnung einfließen. Bei Minijobs und Berufen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz ist eine Aufzeichnung und Aufbewahrung der Arbeitszeiten schon jetzt Pflicht. Außerdem ist bereits jeder Arbeitgeber verpflichtet, Überstunden seiner Mitarbeiter aufzuzeichnen. Besonders mit einem Zeiterfassungsprogramm kommen Vorgesetzte dieser Verpflichtung nach.