Was ist Arbeitszeit, was Pause?
Die gesetzlichen Pausenvorschriften behandeln Zeiten, in denen Angestellte nicht arbeiten. Sie zählen nach § 2 Arbeitszeitgesetz grundsätzlich nicht zur Arbeitszeit und Arbeitgeber vergüten sie nicht. Das Unternehmen ist berechtigt, die Pausen trotzdem zu bezahlen. Die Fahrt zur und von der Arbeit ist keine Arbeitszeit.
Der Toilettengang oder eine neue Tasse Kaffee zu holen fällt in die Arbeitszeit. Das gilt auch für Bildschirmpausen im Büro. Ob der Chef eine Raucherpause in der Arbeitszeit erlaubt, ist unterschiedlich. Generell ist es ihm erlaubt, das zu unterbinden. Raucher stempeln sich für ihre Zigarette aus und im Anschluss ein und holen die verlorene Zeit nach.
Unterschied zwischen Ruhepause und Betriebspause
Insgesamt unterscheiden sich Ruhepausen und Betriebspausen wesentlich in ihrer Ursache und ihrer Funktion. Eine Ruhepause ist eine Unterbrechung der Arbeitszeit, die dem Arbeitnehmer zur Erholung dient. Eine Betriebspause hingegen ist eine Unterbrechung der Arbeit, die aus technischen oder betrieblichen Gründen entsteht. Sie entstehen beispielsweise durch Maschinenstillstand, Materialmangel oder äußere Einflüsse wie Stromausfälle.
Diese Pausen sind unfreiwillig und gehören zur Arbeitszeit, das bedeutet, dass der Arbeitnehmer während dieser Pausen weiterhin bezahlt wird. Betriebspausen zählen nicht zu den gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen und beeinflussen diese nicht. Das heißt, auch wenn eine Betriebspause stattfindet, muss der Arbeitnehmer dennoch seine gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen einhalten.
Welche Pausenzeiten gelten für Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft?
Bereitschaftsdienst vor Ort beim Arbeitgeber ist ebenfalls Teil der Arbeitszeit. Nach einem Bereitschaftsdienst sind genau wie nach einem normalen Arbeitstag elf Stunden Ruhezeit vorgeschrieben. Die Rufbereitschaft zu Hause oder woanders als am Arbeitsort gilt nicht als Arbeit. Ruft der Chef einen Mitarbeiter aus der Rufbereitschaft in den Dienst, ist das wieder Arbeitszeit.