Leitfaden: Wie schreibe ich mich richtig krank?
Normalerweise ist bereits im Arbeits- oder Tarifvertrag festgeschrieben, wie genau Mitarbeiter sich im Fall der Fälle krankmelden sollten. Der Arbeitgeber sollte seine Belegschaft genau darüber informieren, ab welchem Tag einer Krankmeldung er eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangt. Oft ist es z. B. üblich, dass Mitarbeiter einen Tag ohne Krankenschein fehlen dürfen, und erst für zwei oder mehr Tage eine AU abgeben müssen – solche Vorgaben muss der Arbeitgeber allerdings eindeutig festlegen und an die Mitarbeiter kommunizieren. Solange keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Krankmeldung bis zum 4. Tag auch ohne ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu akzeptieren.
Meist erfolgt eine Krankmeldung an die Personalabteilung oder direkt beim unmittelbaren Vorgesetzten. Sie kann telefonisch oder per E-Mail stattfinden – da eine unverzügliche Information über eine Abwesenheit vorgesehen ist, sind Krankschreibungen per Brief unüblich. Nutzt das Unternehmen ein Human Resource Management-System oder einen gemeinsamen digitalen Kalender zur Verwaltung von Abwesenheiten, können Sie Ihre Krankheit hier ebenfalls eintragen.
Hierzu sind Sie bei der Krankmeldung verpflichtet:
- den Arbeitgeber umgehend über Krankheit und ggf. Zeitraum der Erkrankung informieren
- dringend betriebsnotwendige Informationen auf Nachfrage dem Arbeitgeber angeben, wenn nur Sie über diese verfügen
- bei andauernder Krankheit eine Verlängerung der AU beim Arzt anfragen und darüber ebenfalls das Unternehmen informieren
Dies sind Arbeitnehmer berechtigt, nur freiwillig zu tun:
- dem Arbeitgeber genaue Informationen zur Art der Erkrankung angeben
- telefonisch, via SMS oder E-Mail erreichbar sein
- einer Vertretung Zugriff auf den beruflichen Mail-Account erteilen (nur auf Nachfrage und wenn eine private Nutzung des Accounts im Vorhinein explizit ausgeschlossen war)
Online-Krankmeldung
Ist von Online-Krankmeldungen die Rede, geht es meistens um den Versand der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Gesetzlich Versicherte müssen allerdings nichts tun, um die eAU an den Arbeitgeber zu senden – dies erfolgt automatisch durch die gesetzliche Krankenversicherung.
Ausnahmen bestehen nur für …
- Privatversicherte
- Minijobber
- Beihilfeberechtigte
- Eltern, die kranke Kinder betreuen (dazu untenstehend genauere Informationen)
… oder wenn die elektronische Übertragung aufgrund technischer Probleme nicht automatisch funktioniert. In diesen Ausnahmefällen wird noch ein schriftlicher Krankenschein ausgestellt, den die Erkrankten eigenständig mit dem Arbeitgeber teilen müssen.
Telefonische Krankschreibung und Krankmeldung
Bundestag und Bundesrat haben beschlossen, dass es ab dem 07. Dezember 2023 möglich ist, Krankschreibungen telefonisch vom Arzt zu erhalten. Erkrankte ohne schwere Symptome können sich bis zu fünf Arbeitstage telefonisch krankschreiben lassen, wenn sie in der entsprechenden Arztpraxis bereits bekannt sind. Daraufhin wird die eAU automatisch an den Arbeitgeber übermittelt.
Für eine telefonische Krankmeldung rufen Sie so früh wie möglich innerhalb der Arbeitszeiten die Personalabteilung oder direkt bei Ihrem Vorgesetzten an. Geben Sie dabei klar an, dass Sie krankheitsbedingt ausfallen werden. Es ist ratsam, die voraussichtliche Dauer Ihrer Abwesenheit zu erwähnen. Genauere Informationen zum Zeitraum erhält das Unternehmen aber auch durch die eAU.
Wichtiger Hinweis: Notieren Sie sich das Datum, die Uhrzeit und den Gesprächspartner, um eine klare Kommunikation sicherzustellen, sollte es im Nachgang Fragen zu Ihrer Krankmeldung geben.
Krankmeldung per E-Mail
Alternativ zur telefonischen Benachrichtigung können Sie auch eine formelle Krankmeldung per E-Mail senden. Verfassen Sie eine präzise Nachricht, in der Sie Ihren Gesundheitszustand, das voraussichtliche Rückkehrdatum und gegebenenfalls weitere relevante Informationen erwähnen. Sollten Sie erst später einen Arzt aufsuchen, geben Sie an, wann Sie einen Arzttermin wahrnehmen und voraussichtlich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten werden.
Wichtiger Hinweis: Achten Sie auf den/die richtigen Empfänger – oft sollen Krankmeldungen an eine besondere zentrale E-Mail-Adresse gerichtet werden (z. B. krankmeldung@firma-XY.de oder das HRM-Team), nicht nur an Ihre direkten Vorgesetzten.