Verletzung der Fürsorgepflicht: Welche Konsequenzen drohen dem Arbeitgeber?
Bei Gefahren für Gesundheit und Leben
Versäumt der Arbeitgeber den Schutz von Gesundheit oder Leben, drohen Schadensersatzforderungen. Ein Beispiel ist der Anspruch eines Mitarbeiters auf Entschädigung nach einem Arbeitsunfall aufgrund mangelhafter Sicherheitsvorkehrungen.
Bei Arbeitsunfall
Arbeitsunfälle, die auf mangelnden Arbeitsschutz zurückzuführen sind, können zu rechtlichen Konsequenzen führen. Ein typischer Fall ist der Einsatz defekter Maschinen, die zu Verletzungen führen.
Bei Sachschaden
Wird Eigentum der Mitarbeiter durch Nachlässigkeit des Arbeitgebers beschädigt, kann dieser haftbar gemacht werden. Ein Beispiel ist die Beschädigung einer hochwertigen Jacke, die in einem nicht ausreichend geschützten Bereich der Garderobe durch auslaufende Reinigungsmittel verschmutzt wurde.
Arbeitgeber verklagen wegen Verletzung der Fürsorgepflicht
Mitarbeiter können bei Verletzungen der Fürsorgepflicht Klage erheben. Voraussetzungen sind Nachweise wie ein ärztliches Attest oder Belege für fehlende Schutzmaßnahmen.
Beispiel für eine erfolgreiche Klage:
Eine Arbeitnehmerin klagte erfolgreich auf Schadensersatz, weil ihr Arbeitgeber durch seine Nachlässigkeit dazu beitrug, dass ihre Hochzeit abgesagt werden musste. Die Arbeitnehmerin hatte ihren Hochzeitstermin geplant, doch obwohl ihr Arbeitgeber Erkältungssymptome hatte, nahm er die Klägerin mehrfach im Auto mit zu Arbeitsterminen. Er unternahm keine Schutzmaßnahmen, steckte sie mit dem Coronavirus an und sie musste in Quarantäne. Die Hochzeit konnte nicht wie geplant stattfinden, und die Kosten für die Absage waren erheblich. Das Gericht entschied, dass der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht gemäß § 241 Abs. 2 BGB verletzt hatte, da er nicht ausreichende Schutzmaßnahmen zur Vermeidung einer Ansteckung ergriff. Schadensersatz wurde für die entstandenen Kosten der abgesagten Hochzeit zugesprochen.
Beispiel für eine erfolglose Klage:
In einem anderen Fall verlangte eine Arbeitnehmerin Schadensersatz wegen behaupteten Mobbings am Arbeitsplatz. Sie führte an, dass sie systematischen Anfeindungen und Zermürbungen ausgesetzt gewesen sei, was zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen geführt habe. Das Bundesarbeitsgericht wies die Klage ab, da die Klägerin nicht ausreichend nachweisen konnte, dass der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzt hatte.
Diese Beispiele verdeutlichen, dass der Erfolg einer Klage wegen Verletzung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers maßgeblich von der Beweislage und der konkreten Situation abhängt.