Urlaubsplanung im Team: Rechte, Tipps & kostenlose Vorlage

Urlaubsplanung mit Kalender in maritimer Dekoration
Aktualisiert am 07. April 2025
Kollegin Katharina
Geschrieben von Katharina Primke
Kollegin Katha
Geschrieben von Katharina Hagedorn

Jeder kennt diese Fragen: Wer bekommt welche Brückentage und welche Kollegen die Wochen in den Sommerferien? Wann verfällt der Urlaub und wie sorgen Sie als Arbeitgeber vor, sodass die Urlaubsplanung im Unternehmen gar nicht erst zum Konfliktthema wird?

Das Wichtigste in Kürze

  • Arbeitgeber berücksichtigen Urlaubswünsche, treffen jedoch die abschließende Entscheidung.
  • Resturlaub verfällt zum 31. März des Folgejahres, wenn Unternehmen nicht rechtzeitig informieren.
  • Der Betriebsrat gestaltet die Urlaubsplanung aktiv mit.
  • Digitale Tools reduzieren Fehler, sparen Zeit und sorgen für Transparenz.
  • Bonus: Kostenlose Excel-Vorlage zum Herunterladen!

Was bedeutet Urlaubsplanung im Unternehmen?

Eine durchdachte Urlaubsplanung bildet die Grundlage für einen reibungslosen Betriebsablauf. Unternehmen mit klaren Regelungen vermeiden Engpässe, steigern die Produktivität und erhöhen die Zufriedenheit ihrer Mitarbeiter. Gleichzeitig sichern sie die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und reduzieren potenzielle Konflikte im Team.

Kritische Phasen entstehen vor allem dann, wenn mehrere Teammitglieder gleichzeitig Urlaub nehmen möchten oder kurzfristige Ausfälle nicht kompensiert werden. Auch unklare Regelungen oder fehlende Transparenz bei der Genehmigung von Urlaubsanträgen verursachen Unmut.

Welche Regelungen gelten für die Urlaubsplanung im Unternehmen?

Generell entscheidet der Arbeitnehmer, wie er seinen Urlaub über das Jahr verteilt. Er darf den kompletten Jahresurlaub zusammenhängend nehmen. Eine solche Urlaubsplanung ist zu gewähren, denn der Urlaubswunsch des Mitarbeiters hat erst einmal Vorrang.

Sie als Arbeitgeber können aber „dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe“ anmerken. Dann muss der Arbeitnehmer die Tage weiter aufteilen. Trotzdem stehen dem Mitarbeiter mindestens zwei Wochen zusammenhängender Urlaub zu, wenn dieser das wünscht (§ 7 BUrlG).

Es gibt die Möglichkeit, Urlaubsplanung von Seiten des Arbeitgebers vorzugeben. Hierzu richten Unternehmen Betriebsurlaub ein. Zum Beispiel in Arztpraxen ist das der Fall. Dieser Betriebsurlaub darf nur bis zu 60 Prozent des Urlaubskontingentes eines Mitarbeiters abdecken. Das Arbeitsrecht sieht vor, dass die Mitarbeiter über die restlichen Urlaubstage frei verfügen (BAG-Urteil von 1981). Ein übergreifender Urlaubsplaner schafft den Überblick.

Beispiel Urlaubsplanung

Irini arbeitet in einer Arztpraxis. Sie hat ein Urlaubskontingent von 25 Tagen. Irinis Chef Paul hat bereits genau geplant, in welchen Zeiträumen er seine Praxis im kommenden Jahr schließen und Urlaub machen möchte. Sie soll in den gleichen Zeiträumen Urlaub nehmen, da die Praxis betriebsbedingt geschlossen ist. Die Urlaubsplanung von Irini passt aber nicht hundertprozentig mit der von Paul überein und sie möchte zehn der bereits von Paul geplanten 25 Urlaustage zu einem anderen Zeitpunkt nehmen als dieser ihr vorgibt. Laut Arbeitsrecht muss Paul ihr diese zehn Urlaubstage auch zu einem anderen Zeitpunkt gewähren, da er Irini laut Arbeitsrecht nur den Zeitraum von 15 Urlaubstagen, also 60 Prozent der 25 Tage, vorgeben darf.

Unterschied zwischen Urlaubsplan und Urlaubsliste

  Urlaubsplan Urlaubsliste
Zweck Übersicht über geplante Abwesenheiten zur Vermeidung von Engpässen Erfassung individueller Urlaubswünsche der Mitarbeiter
Zielgruppe Arbeitgeber, Personalverantwortliche, Teamleitung Beschäftigte
Funktion Koordination und Abstimmung aller Abwesenheiten (Urlaub, Krankheit, etc.) Grundlage für spätere Genehmigungsentscheidungen
Flexibilität Anpassbar an betriebliche Anforderungen Offene Liste mit Eintragungen durch Mitarbeiter
Synonyme Abwesenheitsplan Urlaubs-Wunschliste

Rechtliche Grundlagen: Was Unternehmen wissen müssen

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) bildet die gesetzliche Basis für den Urlaubsanspruch in Deutschland.

Zentrale Regelungen:

  • Jeder Arbeitnehmer erhält mindestens 24 Werktage Urlaub bei einer 6-Tage-Woche (§3 BUrlG).
  • Der volle Urlaubsanspruch entsteht nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit (§4 BUrlG).
  • Zwei Wochen zusammenhängender Urlaub müssen möglich bleiben (§5 BUrlG). 

Welche Rolle spielt der Betriebsrat?

Der Betriebsrat nimmt eine zentrale Rolle bei der Urlaubsplanung ein. Nach §87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG besitzt er ein Mitbestimmungsrecht bei Fragen zur Urlaubsgrundsätzen und zur zeitlichen Festlegung des Urlaubs einzelner Mitarbeiter. Arbeitgeber müssen alle Regelungen zur Urlaubsvergabe mit dem Betriebsrat abstimmen.

Was passiert mit Resturlaub?

Resturlaub verfällt grundsätzlich zum 31. März des Folgejahres. Voraussetzung ist, dass Arbeitgeber ihre Angestellten rechtzeitig, transparent und eindeutig auf den drohenden Verfall hinweisen. Ohne diesen Hinweis bleibt der Urlaubsanspruch erhalten. Unternehmen sichern sich rechtlich ab, indem sie eine schriftliche Erinnerung an den Mitarbeiter senden und dabei auf den genauen Verfallstermin hinweisen.

Übrigens wird Urlaub nicht ausgezahlt. Er dient der Erholung der Mitarbeiter und eine Auszahlung widerspräche diesem Zweck.

Darf der Arbeitgeber Zwangsurlaub anordnen?

Zwangsurlaub ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Bei Betriebsferien oder akuten betrieblichen Notlagen dürfen Arbeitgeber Urlaub einseitig festlegen. Dabei müssen sie jedoch die Interessen der Mitarbeiter berücksichtigen und ggf. den Betriebsrat einbinden.

Was genau ist Zwangsurlaub und welche Voraussetzungen gibt es? 

Alles zu diesem Thema lesen Sie im Lexikonartikel Zwangsurlaub.

Typische Herausforderungen in der Urlaubsplanung – und wie Sie sie lösen

Urlaubskonflikte vermeiden

Urlaubswünsche führen oft zu Spannungen, wenn sie sich überschneiden oder wichtige Fachbereiche gleichzeitig fehlen. Mit diesen Strategien reduzieren Unternehmen Konflikte:

  • Rotation bei beliebten Zeiträumen: Besonders an Weihnachten, Ostern oder in den Sommerferien möchten viele Mitarbeiter Urlaub nehmen. Eine rotierende Vergabepraxis sorgt für Fairness: Wer im laufenden Jahr bevorzugt wurde, stellt sich im nächsten Jahr hinten an. So entsteht ein transparenter und gerechter Rhythmus, der von allen akzeptiert wird.
  • Soziale Kriterien fair anwenden: Eltern schulpflichtiger Kinder oder Mitarbeiter, die sich mit ihrem Partner abstimmen müssen, haben oft weniger Spielraum bei der Urlaubsplanung. Berücksichtigen Unternehmen solche Umstände gezielt, vermeiden sie damit Frust im Team. Eine nachvollziehbare, schriftlich dokumentierte Bewertungslogik hilft bei der transparenten Entscheidungsfindung.
  • Frühzeitige Abstimmung im Team: Wer Urlaub langfristig plant, verhindert Engpässe. Unternehmen fördern diese Planungskultur, indem sie verbindliche Fristen für Anträge einführen und regelmäßig zur Abstimmung im Team aufrufen. Je früher Mitarbeiter ihre Wünsche äußern, desto leichter lassen sich Überschneidungen vermeiden. Auch spontane Änderungen lassen sich einfacher koordinieren, wenn eine solide Basis vorhanden ist.

Krankheit während des Urlaubs – Was gilt?

Erkrankt ein Mitarbeiter während seines genehmigten Urlaubs, gelten die Urlaubstage nicht als genommen – vorausgesetzt, die Erkrankung wird nachgewiesen. Der Arbeitnehmer muss in diesem Fall folgende Schritte einhalten:

  1. Unverzügliche Krankmeldung beim Arbeitgeber: Der Mitarbeiter informiert seinen Vorgesetzten oder die Personalabteilung so schnell wie möglich über die Erkrankung. Dies sollte am besten telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
  2. Ärztliches Attest vorlegen: Für jeden Krankheitstag ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erforderlich. Das Attest muss eindeutig erkennen lassen, dass die Arbeitsunfähigkeit genau in den Zeitraum des genehmigten Urlaubs fällt. Idealerweise lässt sich der Nachweis bereits am ersten Krankheitstag ausstellen.
  3. Attest fristgerecht einreichen: Das Attest sollte innerhalb von drei Tagen beim Arbeitgeber eingehen. Viele Unternehmen erwarten eine frühere Vorlage – hier hilft ein Blick in das interne Urlaubs- oder Krankheitsverfahren.
  4. Urlaubstage zurückfordern: Nach Rückkehr aus dem Urlaub beantragt der Arbeitnehmer die Gutschrift der krankheitsbedingt nicht genommenen Urlaubstage. Dies erfolgt schriftlich oder digital über das Zeiterfassungssystem. Arbeitgeber dokumentieren diese Korrektur nachvollziehbar.
  5. Neuen Urlaubszeitraum abstimmen: Die zurückerhaltenen Urlaubstage lassen sich später neu einplanen. Auch hier gelten wieder die betrieblichen Abstimmungsprozesse und Genehmigungspflichten.

Die rechtliche Grundlage dafür liefert §9 BUrlG. Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeitenden über diese Vorgehensweise aktiv informieren, um Missverständnisse zu vermeiden und Ansprüche korrekt umzusetzen.

Was ist eigentlich Urlaubsgeld, wer bekommt es und wer hat einen Anspruch darauf?

Alles zu diesem Thema lesen Sie im Lexikonartikel Urlaubsgeld.

Sinnvolle Urlaubsvertretung sicherstellen

Relevant für die Urlaubsplanung ist auch die Vertretung der einzelnen Mitarbeiter und des Chefs. Herrschen hier klare Strukturen, erübrigen sich andere Fragen. Vertreten sich zwei Kollegen beispielsweise untereinander, ist automatisch klar, dass nicht beide gleichzeitig Urlaub nehmen können.

Die Urlaubsvertretung kann auf verschiedenste Weisen geregelt werden. Kommen Kollegen nicht infrage, ist auch eine externe Kraft möglich oder ein Sekretariatsservice. Wichtig ist allerdings, dass sich Mitarbeiter, die Kollegen vertreten, trotzdem an das Arbeitszeitgesetz halten. Der Arbeitgeber hat ein Weisungsrecht und darf verlangen, dass ein Angestellter eine Vertretung übernimmt. Überstunden dagegen sind aus einem solchen Grund nicht einfach so zulässig anzuordnen.

Checkliste für klar geregelte Urlaubsvertretungen

1. Zuständigkeiten frühzeitig festlegen
 ▢ Für jede Position eine feste Vertretung definieren
 ▢ Gegenseitige Vertretungen im Team abstimmen
 ▢ Vorgesetztenvertretung klar regeln

2. Überschneidungen vermeiden
 ▢ Gemeinsame Urlaube von Vertretungspaaren ausschließen
 ▢ Urlaubsübersichten im Teamkalender oder der Zeiterfassungssoftware sichtbar machen
 ▢ Urlaub erst nach Klärung der Vertretung genehmigen

3. Übergabe verbindlich regeln
 ▢ Aufgaben und Fristen vor Urlaubsbeginn übergeben
 ▢ Vertretung schriftlich über laufende Vorgänge informieren
 ▢ Zugriffsrechte und Passwörter rechtzeitig freigeben

4. Vertretung extern absichern
 ▢ Bei Bedarf externe Kräfte oder Sekretariatsservices einplanen
 ▢ Kontaktpersonen und Prozesse vorab abstimmen
 ▢ Datenschutz bei externen Lösungen prüfen

5. Rechtliche Rahmenbedingungen beachten
 ▢ Arbeitszeitgesetz auch in Vertretungszeiten einhalten
 ▢ Keine Überstunden ohne gesonderte Vereinbarung anordnen
 ▢ Weisungsrecht fair und transparent nutzen

Kostenlose Checkliste für geregelte Urlaubsvertretung

Diese Checkliste hilft Ihnen dabei, Urlaubsvertretungen im Team klar zu organisieren – von Zuständigkeiten über Übergaben bis zu rechtlichen Vorgaben.

Screenshot Checkliste Urlaubsvertretung

Digitale vs. manuelle Urlaubsplanung – Was ist effizienter?

  Excel & Papier Digitale Lösung (Clockodo)
Transparenz Manuelle Listen, oft veraltet Live-Planung für Teams und Vorgesetzte
Fehleranfälligkeit Hohe Fehlerquote bei manueller Eingabe Automatisierte Berechnung aller Daten
Verwaltung Zeitaufwändig Schnelle Genehmigungsprozesse
Zugriff Eingeschränkt auf lokale Rechner Von überall aus möglich
Updates Mühsam, keine Warnungen Erinnerungen und Automatisierung

Planen Sie und Ihre Mitarbeiter die Urlaube und Abwesenheiten im übersichtlichen Clockodo-Urlaubsplaner!

Praktische Tipps für eine effiziente Urlaubsplanung

Urlaubszeiten fordern Unternehmen jedes Jahr heraus. Wer früh plant, verhindert Engpässe, sichert Abläufe und stärkt die Zufriedenheit im Team. Diese Checkliste unterstützt Arbeitgeber und Führungskräfte bei einer klaren, fairen und digitalen Urlaubsplanung.

Checkliste für Arbeitgeber und Führungskräfte für die Urlaubsplanung

1. Urlaubswünsche frühzeitig erfassen
 ▢ Jährliche Abfrage der Urlaubsplanung zu Jahresbeginn starten
 ▢ Alle Teammitglieder zur Einreichung ihrer Wunschtermine auffordern
 ▢ Engpässe in Ferienzeiten direkt identifizieren

2. Fristen für Anträge festlegen
 ▢ Klare Einreichfristen für Urlaubsanträge kommunizieren
 ▢ Fristen regelmäßig im Teamkalender oder Intranet anzeigen
 ▢ Späte Anträge konsequent nachrangig behandeln

3. Vertretungen klären
 ▢ Vertretungsregelungen schriftlich festhalten
 ▢ Aufgabenübergaben rechtzeitig organisieren
 ▢ Erreichbarkeiten im Ausnahmefall dokumentieren

4. Transparenz durch digitale Tools schaffen
 ▢ Urlaubsstände und Abwesenheiten im digitalen Kalender abbilden
 ▢ Genehmigungsprozesse über Software vereinfachen
 ▢ Mobile Zugänge für schnelle Urlaubsanträge bereitstellen

5. Konflikte durch klare Regeln minimieren
 ▢ Urlaubsrichtlinie im Unternehmen veröffentlichen
 ▢ Prioritäten bei Überschneidungen transparent regeln (z. B. Familien mit Schulkindern)
 ▢ Persönliche Gespräche bei Streitfällen aktiv führen

Kostenlose Checkliste für die Urlaubsplanung im Team

Wer früh plant, verhindert Engpässe. Diese Checkliste hilft Ihnen, Urlaubswünsche fair zu koordinieren, Vertretungen zu klären und digitale Tools sinnvoll zu nutzen.

Screenshot Checkliste Urlaubsplanung

Fazit: So gelingt die Urlaubsplanung ohne Stress

Erfolgreiche Urlaubsplanung beginnt mit einer klaren Struktur. Unternehmen, die transparente Prozesse etablieren und frühzeitig kommunizieren, vermeiden Konflikte innerhalb des Teams. Durch nachvollziehbare Richtlinien entsteht ein gerechter Rahmen, der individuelle Wünsche berücksichtigt und gleichzeitig die betrieblichen Abläufe sichert.

Soziale Kriterien wie Kinderbetreuung oder familiäre Urlaubsplanung spielen dabei eine wichtige Rolle. Vorgesetzte schaffen Vertrauen, wenn sie diese Aspekte aktiv in ihre Entscheidungen einbeziehen. Gleichzeitig bleibt die Einhaltung betrieblicher Anforderungen gewährleistet, etwa in Zeiten erhöhter Auslastung oder bei saisonalen Besonderheiten.

Digitale Tools wie Clockodo bieten dabei eine echte Unterstützung: Sie vereinfachen die Urlaubsverwaltung, zeigen automatisch Resturlaub an, machen auch dem Team genehmigte Urlaubstage der Kollegen transparent und ermöglichen eine mobile Antragsstellung. Das spart Zeit, reduziert Fehler und schafft eine gerechte, transparente Lösung für alle Beteiligten.

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FAQ: Die wichtigsten Fragen rund um die Urlaubsplanung

Arbeitgeber dürfen eine frühzeitige Urlaubsplanung verlangen, um betriebliche Abläufe zu koordinieren. Sie können eine Frist setzen, bis zu der Urlaubsanträge eingereicht werden sollen.

Kollegin Katharina
Geschrieben von Katharina Primke

Katharina Primke ist unsere Expertin für Themen rund um den modernen Arbeitsalltag, Zeitmanagement und effiziente Arbeitsorganisation. Mit ihrer umfangreichen Erfahrung als Redakteurin und ihrem akademischen Abschluss in Germanistik betreut sie das Clockodo-Info-Portal. Dort bereitet sie komplexe Fragestellungen verständlich auf, bezieht aktuelle Entwicklungen wie gesetzliche Neuerungen zur Arbeitszeiterfassung ein und liefert praxisnahe Inhalte für Unternehmer und Personalverantwortliche. Darüber hinaus sammelt sie Tipps und Hintergründe, die den Berufsalltag digitaler und strukturierter machen.

Kollegin Katha
Geschrieben von Katharina Hagedorn

Katharina Hagedorn ist unsere Expertin für Themen rund um einen modernen Arbeitsalltag, effektives Zeitmanagement und HR-Themen. Ihre langjährige Erfahrung aus PR-, Verlags- und Redaktionsarbeit verbindet sie bei Clockodo mit zertifiziertem Fachwissen zu rechtlichen Arbeitsthemen. 2018 hat sie als Online-Redakteurin angefangen, das Info-Portal aufzubauen und dort aktuelle sowie relevante Fragestellungen für Unternehmen aufzubereiten. Sie verfasst Texte für Webseite, Newsletter, Social Media und die Anwendung selbst und wirkte aktiv am Relaunch der Marke Clockodo mit.

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