Arbeiten trotz Krankschreibung

„Darf ich arbeiten trotz Krankschreibung?“ Diese Frage stellen sich Arbeitnehmer immer dann, wenn sie sich vor Ablauf einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon wieder gesund genug fühlen, um zu arbeiten.

Generell gilt: Eine Krankschreibung ist kein Arbeitsverbot. Rein rechtlich darf man also zur Arbeit gehen, obwohl die Krankschreibung noch aktuell ist. Doch auf was sollte man dabei achten? Wie steht es um den Versicherungsschutz? Darf der Arbeitgeber einen krankgeschriebenen Mitarbeiter nach Hause schicken? Und welche Konsequenzen kann es haben, wenn man trotz Krankschreibung arbeitet?
Die Antworten auf all diese Fragen erhalten Sie in diesem Beitrag.

Mitarbeiterin arbeitet trotz Krankschreibung

Das Wichtigste in Kürze

  • Darf man trotz Krankschreibung arbeiten?
    Eine Krankmeldung bedeutet nicht automatisch ein Arbeitsverbot. Das Arbeiten trotz Krankschreibung ist demnach generell erlaubt.
     
  • Ist man versichert, wenn man trotz Krankschreibung arbeiten geht?
    Ja, der Versicherungsschutz von Unfall- und Krankenversicherung bleibt bestehen, wenn man trotz Krankschreibung arbeitet. Dem Arbeitgeber kann allerdings unter Umständen vorgeworfen werden, seine Fürsorgepflicht verletzt zu haben. Dies kann zu einer Schadensersatzpflicht führen.
     
  • Was sollten Arbeitnehmer bedenken, wenn Sie trotz Krankschreibung arbeiten gehen möchten?
    Der Arbeitgeber kann den Wunsch eines Mitarbeiters ablehnen, der trotz Krankschreibung zur Arbeit kommen möchte.

Darf man trotz Krankschreibung arbeiten?

Das deutsche Arbeitsrecht erlaubt prinzipiell, dass Arbeitnehmer trotz einer ärztlichen Krankschreibung arbeiten. Wenn Arbeitnehmer früher genesen als erwartet, dürfen sie nach eigenem Ermessen zur Arbeit zurückkehren. Häufig kämpfen Mitarbeiter mit der Balance zwischen Geduld für die eigene Genesung und beruflichem Pflichtgefühl. Sie wollen ihre Kollegen nicht unnötig durch eine Vertretungssituation belasten, aber auch niemanden anstecken.
Außerdem gilt: Ignorieren sie ärztliche Ratschläge, riskieren sie eine Verschlechterung ihres Gesundheitszustands und längere Ausfallzeiten.

Eine Entscheidung des Arbeitnehmers für Arbeit trotz Krankschreibung sollte daher unbedingt individuell und in Absprache sowohl mit dem behandelnden Arzt als auch mit dem Arbeitgeber geschehen.

Keine „Gesundschreibung“ notwendig

Für Arbeit trotz Krankschreibung ist keine schriftliche Erlaubnis durch den Arzt nötig. Eine sogenannte „Gesundschreibung“ gibt es im deutschen Gesundheitssystem nicht. Eine mündliche Erklärung des Arbeitnehmers, dass dieser arbeiten möchte, und eine Zustimmung des Arbeitgebers, dass er dies erlaubt, reichen aus.

Es kann sein, dass Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Personalabteilung Sie darum bitten, sich zu melden, wenn Sie nach einer Krankheitszeit Ihre Arbeit wieder antreten – gesetzlich vorgeschrieben ist dies allerdings nicht. Solch eine informelle Gesundmeldung dient lediglich der internen Absprache, damit das Personalmanagement Ihres Unternehmens den Überblick behält.

Praktisches Vorgehen beim Arbeiten trotz Krankschreibung

Wünscht der Arbeitnehmer, trotz Krankschreibung zur Arbeit zurückzukehren und ist der Arbeitgeber einverstanden,  besprechen beide gemeinsam, welche Tätigkeiten trotz eventuell noch bestehender gesundheitlicher Einschränkungen ausgeführt werden können.  Dazu gehören beispielsweise die Optionen, bestimmte Aufgaben im Home-Office zu erledigen oder dass leichtere Arbeiten bereits ohne Gefahr für die Gesundheit möglich sind. Im Zweifelsfall beziehen sie dabei erneut die Meinung des behandelnden Arztes in ihre Entscheidung ein.

Achtung: Nebenwirkungen von Medikamenten beachten

Medikamente können Nebenwirkungen wie Konzentrationsstörungen oder eingeschränkte Reaktionsfähigkeit verursachen. Dies kann die Sicherheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz beeinträchtigen. Es sollte daher vorab mit dem Arzt geklärt werden, ob eine Medikation den Mitarbeiter beeinflusst, bevor er trotz Krankschreibung arbeiten geht.

Was bedeutet das stundenweise Arbeiten trotz Krankschreibung für die Bezahlung?

Eine Alternative kann auch sein, dass der Mitarbeiter nur stundenweise statt ganztags arbeitet. Wer stundenweise trotz Krankschreibung arbeitet, erhält in der Regel das volle Gehalt für die geleisteten Stunden. Die Krankenkasse zahlt für die restlichen Stunden weiterhin das Krankengeld. Wichtig bleibt, dass die Arbeitszeit mit dem Arbeitgeber und der Krankenkasse abgestimmt wird, damit keine rechtlichen oder finanziellen Nachteile entstehen.

Nebenjobs und Ehrenämter bei Krankheit: Regeln im Überblick

Grundsätzlich gilt laut Arbeitsschutzgesetz, dass Arbeitnehmer während einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für ihre Hauptarbeit von sämtlicher beruflicher Tätigkeit freigestellt sind. Wenn die Krankschreibung eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, ist normalerweise jede Erwerbstätigkeit ausgeschlossen. Ist ein Arbeitnehmer also krankgeschrieben, gilt dies in der Regel für:

  • Die Haupttätigkeit
  • Jeden Nebenjob
  • Ehrenämter

In diesem Fall darf man also weder woanders arbeiten noch ehrenamtlich tätig sein. Falls die beruflichen Tätigkeiten allerdings sehr unterschiedliche Arbeitsbedingungen mit sich bringen, können individuelle Regelungen möglich sein. Wer zum Beispiel hauptberuflich Sportler ist, sich den Fuß verletzt hat, und nebenberuflich einen Bürojob im eigenen Zuhause ausübt, könnte mit seinen Vorgesetzten absprechen, ob die Ausübung der Nebentätigkeit trotz Verletzung möglich ist.

Bonustipp für Arbeitnehmer

Es empfiehlt sich immer, direkt mit dem behandelnden Arzt und dem Arbeitgeber zu sprechen, um Missverständnisse zu vermeiden. Ein offenes Gespräch klärt alle Fragen und verhindert Konflikte. Trifft ein Arbeitgeber seinen Mitarbeiter während der Krankschreibung bei einem Nebenjob an, kann dies ernste Konsequenzen nach sich ziehen – bis hin zu einer Abmahnung. Daher sollte immer vorab geklärt werden, welche Regelungen möglich sind.

Beispiele: Arbeiten trotz Krankschreibung

Die folgenden Beispiele beschreiben, zu welchen Situationen es in der Praxis kommen kann, wenn ein Arbeitnehmer trotz einer Krankschreibung arbeiten möchte, und worauf der Arbeitgeber achten sollte.

Eine Arbeitsaufnahme trotz Krankheit ist unbedenklich

Eine Mitarbeiterin hatte eine Knieoperation und wurde für mehrere Wochen krankgeschrieben. Zwei Wochen vor Ablauf der Krankschreibung fühlt sie sich jedoch fit genug, um ihre Büroarbeit, die hauptsächlich am Schreibtisch stattfindet, wieder aufzunehmen. Da keine körperlichen Belastungen erforderlich sind, spricht sie mit ihrem Arzt und kehrt in Absprache mit dem Arbeitgeber in den Job zurück.

In einem anderen Fall kann beispielsweise ein Mitarbeiter, der wegen einer Migräne krankgeschrieben wurde, für ein wichtiges Projektmeeting für ein paar Stunden ins Büro kommen. Voraussetzung bleibt immer, dass die Arbeit die Genesung nicht gefährdet und die betroffene Person dies selbst möchte.

Der Arbeitgeber sollte einer Arbeitsaufnahme widersprechen

Ein Ingenieur, der an einer schweren Erkältung leidet und hohes Fieber hat, möchte trotz Krankschreibung zurück auf die Baustelle. Der Arbeitgeber sollte hier eingreifen und die Rückkehr verweigern, da die körperlich anstrengende Arbeit seine Genesung verlangsamen oder der Mitarbeiter andere Kollegen anstecken könnte.

Der Arbeitgeber würde bei einer Arbeitsaufnahme Schadensersatzpflicht riskieren

Eine Produktionsmitarbeiterin hat sich die Hand verletzt und trägt eine Schiene. Trotz der Krankschreibung bietet sie an, an den Maschinen zu arbeiten. Wenn der Arbeitgeber dies zulässt und ein Unfall passiert, weil der Mitarbeiter nur eingeschränkt arbeiten kann, könnte das Unternehmen für eventuelle Schäden und Verletzungen haftbar gemacht werden.

Ist man versichert, wenn man trotz Krankschreibung arbeitet?

Arbeitnehmer in Deutschland sind versichert, auch wenn sie trotz einer ärztlichen Krankschreibung arbeiten. Die gesetzliche Krankenversicherung bleibt bestehen, da sie generell die medizinische Versorgung im Krankheitsfall absichert. Auch die Unfallversicherung ist nicht beeinträchtigt, wenn sich ein Wegeunfall auf dem Weg zur Arbeit ereignet, während der Mitarbeiter krankgeschrieben ist. Rein aus Versicherungssicht ist es also nicht bedenklich, trotz Krankschreibung zur Arbeit zu gehen.

Bezahlung während der Krankschreibung

Während einer ärztlichen Krankschreibung besteht laut des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EntgFG) ein Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer bis zu sechs Wochen lang sein reguläres Gehalt oder seinen Stundenlohn für die Arbeitszeit erhält, die er aufgrund der Krankheit ausgefallen ist (§ 3 EntgFG).
 
Dabei spielt es für die Höhe der Bezahlung keine Rolle, ob der Mitarbeiter gar nicht arbeitet, stundenweise einspringt oder in Vollzeit trotz Krankschreibung arbeitet. Er wird für die Dauer seiner Arbeitsunfähigkeit regulär bezahlt: Arbeitet er normalerweise zum Beispiel acht Stunden am Tag, erhält er während seiner Krankheit jeden Tag den Zeitlohn für acht Stunden – egal, ob er an einem spezifischen Krankheitstag einige Stunden oder ganztags gearbeitet hat.

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Entscheidungsspielraum des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber kann krankgeschriebene Mitarbeiter nicht zur Arbeit nötigen: Bei einer Krankmeldung sind sie bis zum Ablauf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gesetzlich geschützt. In Deutschland regelt das Arbeitsrecht, insbesondere das Entgeltfortzahlungsgesetz, dass Arbeitnehmer während einer ärztlich bescheinigten Krankschreibung nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet sind.

Darüber hinaus besteht eine Fürsorgepflicht der Arbeitgeber gegenüber ihren Angestellten. Diese beschreibt die Verantwortung des Arbeitgebers für das Wohl und die Sicherheit seiner Mitarbeiter und ist u. a. im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 618 BGB) und im Arbeitsschutzgesetz (§3 ArbSchG) verankert. Kommt ein Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nach, können ihm Schadensersatzzahlungen drohen.

Die gesetzliche Regelung soll jedem Mitarbeiter eine faire, sichere und menschenwürdige Arbeitsumgebung garantieren. Sie sieht auch den Gesundheitsschutz der Belegschaft vor. Das bedeutet:

  • Mitarbeiter sollen davor geschützt werden, aufgrund Ihrer Arbeit zu erkranken. 
  • Erkrankte Mitarbeiter sollen zur Genesung freigestellt werden. 
  • Eine Ansteckung gesunder Mitarbeiter soll vermieden werden. 

Rechte des Arbeitgebers

  • Der Arbeitgeber darf nicht verlangen, dass ein krankgeschriebener Mitarbeiter arbeitet.
  • Er kann einem Mitarbeiter erlauben, trotz Krankschreibung zu arbeiten, wenn dieser es möchte, und es sein Gesundheitszustand erlaubt.
  • Der Arbeitgeber kann einen Mitarbeiter nach Hause schicken, wenn dieser vor Ablauf der Krankschreibung am Arbeitsplatz erscheint.
  • Er kann einem Mitarbeiter nahelegen, sich bei Krankheit krankschreiben zu lassen oder von zu Hause aus zu arbeiten.
Arbeiten trotz Krankschreibung - darauf sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer achten

FAQ zum Arbeiten trotz Krankschreibung

Grundsätzlich bescheinigt eine ärztliche Krankschreibung Arbeitsunfähigkeit. Es wird davon abgeraten, während dieser Zeit zu arbeiten, um die Genesung nicht zu gefährden. Wer trotzdem arbeitet, tut dies nur in Ausnahmefällen nach eigenem Ermessen und sollte dies genau mit Arbeitgeber und Arzt absprechen. Grundsätzlich ist das Arbeiten trotz Krankschreibung aber nicht verboten.

Kollegin KatharinaKatharina Primke

Katharina Primke ist unsere Expertin für Themen rund um den modernen Arbeitsalltag und effiziente Arbeitsorganisation. Mit ihrer umfangreichen Erfahrung als Redakteurin und ihrem akademischen Abschluss in Germanistik betreut sie das Clockodo-Info-Portal. 

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