Was sind die häufigsten Formen von Zeitlohn?
Der Zeitlohn kann je nach Arbeitsvertrag und Branche unterschiedlich ausgestaltet sein. Besonders oft kommen in Deutschland folgende Lohnformen vor:
Stundenlohn
Beim Stundenlohn wird die Vergütung direkt auf Basis der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden berechnet. Der Arbeitnehmer erhält einen vorher festgelegten Betrag pro Stunde, sodass das Einkommen je nach Arbeitszeit schwanken kann. Diese Lohnform ist besonders verbreitet in Branchen mit variierenden Arbeitszeiten, wie der Gastronomie, im Einzelhandel oder im Handwerk.
Beispiel:
Ein Mitarbeiter erhält einen Stundenlohn von 15 Euro. Arbeitet er in einer Woche 40 Stunden, beträgt sein Bruttolohn 600 Euro (40 × 15 €).
Monatsgehalt
Beim Monatsgehalt handelt es sich um eine feste Vergütung, die unabhängig von der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit gezahlt wird. Arbeitnehmer mit einem Monatsgehalt erhalten jeden Monat denselben Betrag, was für finanzielle Planungssicherheit sorgt. Diese Lohnform ist typisch für Angestellte in Bürojobs, im öffentlichen Dienst oder in Unternehmen mit festen Arbeitszeiten.
Beispiel:
Ein Angestellter mit einem monatlichen Gehalt von 3.000 Euro erhält diesen Betrag unabhängig davon, ob der Monat 20 oder 23 Arbeitstage hat.
Monatslohn mit Berücksichtigung der Arbeitstage
Beim Monatslohn, der die Arbeitstage pro Monat berücksichtigt, wird das Gehalt an die tatsächliche Anzahl der Arbeitstage angepasst. Das bedeutet, dass der Lohn in Monaten mit mehr Arbeitstagen höher ausfällt als in Monaten mit weniger Arbeitstagen. Diese Methode wird seltener angewendet, kann aber in bestimmten Arbeitsverhältnissen mit unregelmäßigen Einsatzzeiten vorkommen.
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer verdient 3.000 Euro für einen Monat mit 20 Arbeitstagen. Hat der nächste Monat 22 Arbeitstage, steigt das Gehalt entsprechend auf 3.300 Euro (3.000 € ÷ 20 × 22).
Der Betriebsrat eines Unternehmens hat gemäß § 87 Abs. 1 Ziffer 10 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) das Recht, bei Fragen der betrieblichen Lohngestaltung mitzubestimmen, sofern keine gesetzlichen oder tariflichen Regelungen zugrunde liegen.