Akkordarbeit

Definition: Was ist Akkordarbeit?

Akkordarbeit ist eine Form der Erwerbstätigkeit, bei der der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nach seiner geleisteten Arbeitsmenge statt der Arbeitszeit bezahlt. Die Vergütung erfolgt durch den sogenannten Akkordlohn, auch Leistungslohn genannt. Dieser errechnet sich anhand eines vereinbarten Lohnsatzes und der tatsächlichen Arbeitsleistung des Angestellten. Daher funktioniert Akkordarbeit nicht in jeder Branche, sondern ist häufig in der Produktion zu finden. Je größer die Leistung ist, desto höher fällt das Gehalt für den Akkordarbeiter aus.

Was versteht man unter Akkordlohn?

Bei der Akkordarbeit erhält der Arbeitnehmer seine Bezahlung durch den Akkordlohn. Dieser bezieht sich auf das Arbeitsergebnis des Angestellten und berechnet sich anhand seiner erbrachten Leistung. Der Akkordlohn steht somit im Gegensatz zum Zeitlohn, der die häufigste Form der Vergütung darstellt. Der Zeitlohn ist nicht abhängig von der Leistung, sondern von der Arbeitszeit eines Mitarbeiters.

Der Akkordlohn teilt sich in zwei unterschiedliche Formen auf – in den Zeitakkord und den Geldakkord. Der Zeitakkord, auch gemischter Akkordlohn genannt, besteht aus einem Zeitlohn und einem Akkordzuschlag. Der Geldakkord beruht ausschließlich auf leistungsabhängigen Komponenten, beispielsweise pro zusammengeschraubtem Fahrrad, und trägt daher auch die Bezeichnung reiner Akkordlohn.

Die Festlegung der Akkordzulage erfolgt schriftlich im Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers, in einem Tarifvertrag oder auch in der Betriebsvereinbarung.

Was ist der Mindestlohn bei Akkordarbeit?

Auch bei Akkordarbeit muss der gesetzliche Mindestlohn eingehalten werden. Der Akkordsatz setzt sich aus dem Mindest- oder Grundlohn und einem Akkordzuschlag zusammen, der zwischen fünf und 25 Prozent des Mindestlohns liegt. Unabhängig von der erbrachten Leistung darf der Verdienst nicht unter den gesetzlichen Mindestlohn fallen.

Der Arbeitgeber muss dem Angestellten unabhängig von der tatsächlichen Leistung den gesetzlichen Mindestlohn zahlen, damit der Arbeitnehmer sozial abgesichert ist und der Vorgesetzte das Mindestlohngesetz einhält. Zwar ist dieses Vorgehen nicht konform mit der eigentlichen Definition von Akkordarbeit, für die Einhaltung des Gesetzes aber notwendig. Eine solche schriftliche Vereinbarung findet sich in der Regel in der Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag. 

Zeitakkord

Der Zeitakkord ist die am meisten genutzte Form des Leistungslohns. Für die Berechnung benötigt man den Grundlohn des Arbeitnehmers und dessen Akkordzuschlag. Der Grundlohn ist ein vom Arbeitgeber festgesetzter Stundenlohn. Der Akkordzuschlag bezeichnet eine prozentual festgelegte Zulage. Aus beiden Faktoren ergibt sich ein Geldfaktor, wenn man den Grundlohn mit dem Prozentsatz multipliziert und dieses Ergebnis durch 60 Minuten teilt. Zusätzlich legt der Arbeitgeber eine Vorgabezeit fest. Dies ist eine festgesetzte Zeit, die der Angestellte laut Arbeitgeber für die Arbeitsleistung einer Mengeneinheit benötigt. Sie ist unabhängig von der Zeit, die der Mitarbeiter tatsächlich für eine Arbeitsmenge benötigt.

Um den Lohn des Mitarbeiters anhand des Zeitakkords zu berechnen, multipliziert man die Vorgabezeit mit der tatsächlich geleisteten Arbeit und mit dem Geldfaktor. Die tatsächlich geleistete Arbeit misst der Arbeitgeber anhand verschiedener Faktoren. Zu diesen zählen beispielsweise die Stückzahl, die Länge, das Gewicht, das Volumen des Produkts oder andere messbare Werte.

Beispiel Zeitakkord

Patrick arbeitet in einem Produktionsbetrieb und montiert Dreiräder im Endprozess. Er hat einen festgelegten Stundenlohn von 18 Euro und bekommt einen Akkordzuschlag von 25 Prozent. In einer Stunde produziert er drei Dreiräder. Sein Arbeitgeber legt für ihn eine Vorgabezeit von 25 Minuten für ein Dreirad vor.

Berechnung des Geldfaktors:

Stundenlohn × Prozentsatz des Akkordzuschlags / 60

18 € × 1,25 / 60 = 0,375 € / Minute

Berechnung des Zeitakkords:

Erreichte Stückzahl × Vorgabezeit × Geldfaktor

3 Stück × 25 Minuten × 0,375 € / Minute = 28,125 € 

Patrick erhält somit einen Akkordlohn von 28,125 Euro pro Stunde.

Geldakkord

Der Geldakkord berechnet sich nicht wie beim Zeitakkord mithilfe eines Grundlohns, sondern orientiert sich ausschließlich an der Leistung. Der Mitarbeiter erhält für jede produzierte Stückzahl einen festgesetzten Lohn. Das bedeutet: Produziert der Angestellte die doppelte Menge, erhält er auch doppeltes Gehalt. Sein Akkordlohn berechnet sich, indem man einen Stückgeldsatz mit der tatsächlichen Arbeitsleistung, beispielsweise der Stückzahl, multipliziert. Für den Stückgeldsatz multipliziert man den Grundlohn pro Stunde mit dem Prozentsatz des Akkordzuschlags und dividiert das Ergebnis durch eine, vom Arbeitgeber vorgegebene, Normalleistung.

Beispiel Geldakkord

Patrick erhält nun keinen Zeitakkord mehr, sondern den Geldakkord. Aufgrund der vorgegebenen Zeit von 25 Minuten für ein Dreirad ergibt sich eine Normalleistung von 2,4 Dreirädern pro Stunde (60 Minuten / 25 Minuten). 

Berechnung des Stückgeldsatzes: 

Stundenlohn x Prozentsatz des Akkordzuschlags / Normalleistung 

18 € × 1,25 / 2,4 = 9,375 €

Berechnung des Geldakkords:

Stückgeldsatz x Ist-Leistung: 

9,375 € × 3 Stück = 28,125 €

Patrick erhält einen Akkordlohn von 28,125 Euro pro Stunde, wenn er drei Dreiräder schafft.

Unterschied Einzelakkord und Gruppenakkord

Zusätzlich unterscheidet man beim Geldakkord zwischen Einzelakkord und Gruppenakkord. Für den Einzelakkord zählt die erbrachte Leistung einer einzelnen Person und für den Gruppenakkord die erbrachte Leistung einer gesamten Gruppe. Beim Gruppenakkord handelt es sich um eine gemeinschaftlich zu erbringende Arbeit.

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Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für Akkordarbeit?

Grafik Voraussetzungen für Akkordarbeit

Voraussetzung für die Leistungsarbeit ist, dass keine externen Faktoren den Arbeitsprozess beeinflussen. Der Angestellte muss den Arbeitsablauf selbst bestimmen können. Er darf nicht von anderen Mitarbeitern oder vom Takt einer Maschine abhängig sein. Zusätzlich müssen die Arbeitssysteme eine fließende Arbeit ohne Störungen ermöglichen. Die Vorgabezeit pro Stück muss vollständig reproduzierbar und der Arbeitsablauf wiederholbar sein. Arbeit, die aufgrund dieser Voraussetzungen nicht als Akkordarbeit gelten darf, ist beispielsweise Fließbandarbeit. Hier ist die produzierte Stückzahl nicht vom Mitarbeiter beeinflussbar. Um Akkordarbeit nutzen zu können, muss also eine quantitative Arbeitsleistung vorhanden sein.

Akkord arbeiten unterliegt gewissen gesetzlichen Vorschriften. Diese Form der Erwerbstätigkeit ist nur unter Einhaltung des Arbeitsschutzes und verschärften Schutzmaßnahmen (zum Beispiel bei Jugendlichen) erlaubt. Dies soll Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Folgeschäden schützen. Daher ist es in vielen Berufen gar nicht möglich, im Akkord zu arbeiten.

Ein Akkordarbeitsvertrag ist ein Dienstvertrag nach §§ 611 ff. BGB. Die hier festgehalten Regelungen findet der Arbeitnehmer in der Regel auch in der Betriebsvereinbarung oder dem Tarifvertrag. Alle Vereinbarungen zum Akkordlohn muss der Arbeitgeber schriftlich festhalten (§ 2 Abs. 1 Nr. 6 NachwG).

Wann ist Akkordarbeit verboten?

Arbeiten im Akkord ist gesetzlich für Schwangere, Jugendliche und Fahrpersonal verboten, da der hohe Leistungsdruck und das gesteigerte Arbeitstempo gesundheitliche Risiken und Unfallgefahr erhöhen können (§ 11 MuSchG, § 23 JArbSchG, § 3 FPersG). Ausnahmen sind für Schwangere und ausgebildete Jugendliche unter bestimmten Voraussetzungen und mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde möglich.

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Akkordarbeit für Schwangere und Stillende

Gemäß § 11 Abs. 6 Nr. 1 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) ist es Arbeitgebern untersagt, schwangere oder stillende Frauen mit Akkordarbeit oder sonstigen Tätigkeiten zu beschäftigen, bei denen durch ein gesteigertes Arbeitstempo ein höheres Entgelt erzielt werden kann. Dieses Verbot dient dem Schutz vor Überbeanspruchung und gesundheitlichen Risiken für Mutter und Kind. In Ausnahmefällen kann die zuständige Aufsichtsbehörde gemäß § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 8 MuSchG eine Ausnahme bewilligen, wenn die Art der Arbeit und das Arbeitstempo eine Beeinträchtigung der Gesundheit von Frau und Kind nicht befürchten lassen. 

Akkordarbeit für Jugendliche

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) regelt in § 23, dass Jugendliche grundsätzlich nicht mit Akkordarbeit oder sonstigen Arbeiten beschäftigt werden dürfen, bei denen durch ein gesteigertes Arbeitstempo ein höheres Entgelt erzielt werden kann. Dieses Verbot soll Jugendliche vor Überlastung und den damit verbundenen gesundheitlichen Gefahren schützen. Ausnahmen sind möglich, wenn die Akkordarbeit für die Ausbildung des Jugendlichen erforderlich ist und eine qualifizierte Aufsichtsperson anwesend ist.

Gibt es eine Altersgrenze bei Akkordarbeit?

In Deutschland ist Akkordarbeit für Jugendliche unter 18 Jahren grundsätzlich verboten, da der hohe Leistungsdruck und das gesteigerte Arbeitstempo gesundheitliche Risiken bergen. Ausnahmen bestehen für Jugendliche, die eine Berufsausbildung in diesem Bereich absolvieren; hierbei muss jedoch ein Fachkundiger den Schutz des jugendlichen Arbeitnehmers gewährleisten. Für ältere Arbeitnehmer gibt es keine gesetzlich festgelegte Altersgrenze für Akkordarbeit. Allerdings sollten Arbeitgeber die individuelle Leistungsfähigkeit und Gesundheit älterer Mitarbeiter berücksichtigen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen, um Überlastungen zu vermeiden.

Akkordarbeit für Fahrpersonal

Für Fahrpersonal, wie beispielsweise LKW-Fahrer, ist Akkordarbeit gemäß § 3 des Fahrpersonalgesetzes (FPersG) verboten. Dieses Verbot soll verhindern, dass durch den Leistungsdruck die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird. Eine Entlohnung, die an die Fahrleistung gekoppelt ist, könnte Fahrer dazu verleiten, schneller zu fahren oder Pausen zu verkürzen, was das Unfallrisiko erhöht.

Ausnahmen vom Akkordarbeit-Verbot und Genehmigungen 

In bestimmten Fällen können Ausnahmen von den genannten Verboten gemacht werden. Für schwangere oder stillende Frauen kann die Aufsichtsbehörde eine Ausnahmegenehmigung erteilen, wenn sichergestellt ist, dass die Gesundheit von Mutter und Kind nicht gefährdet wird. Bei Jugendlichen ist eine Ausnahme möglich, wenn die Akkordarbeit für die Ausbildung notwendig ist und eine fachkundige Aufsicht gewährleistet ist. In beiden Fällen müssen jedoch strenge Voraussetzungen erfüllt sein, um den Schutz der betroffenen Personen sicherzustellen.
 

Vor- und Nachteile von Akkordarbeit

Für Arbeitgeber und Akkordarbeiter kann die Leistungsarbeit sowohl Vorteile als auch Nachteile bedeuten. Insgesamt überwiegen für viele Arbeitgeber die Nachteile, weshalb sie die Akkordarbeit heutzutage immer weniger nutzen.

Vorteile der Akkordarbeit

Vorteile Beschreibung
Leistungsanreiz Da Lohn und Leistung gekoppelt sind, entsteht für Arbeitnehmer ein starker Leistungsanreiz. Höhere Leistung steigert das Gehalt des Mitarbeiters und gewährleistet für den Arbeitgeber eine gute Arbeitsleistung.
Prozessorientierung Arbeitgeber optimieren kontinuierlich Prozesse, um ungestörte Akkordarbeit zu ermöglichen. Die Vorgabezeiten helfen bei der Planung und Kalkulation.

Nachteile der Akkordarbeit

Nachteile Beschreibung
Hoher Leistungsdruck Der Leistungsdruck kann zu Überbeanspruchung führen, da der Mitarbeiter ständig hohe Leistung für ein angemessenes Gehalt erbringen muss.
Mehr Krankmeldungen Mitarbeiter melden sich bei leichter Krankheit eher krank, da sie andernfalls weniger verdienen würden. Lohnfortzahlung wird vorgezogen.
Kein Teamgefühl Gruppenakkord kann zu Spannungen führen, da erfahrene Mitarbeiter sich möglicherweise ausgebremst fühlen, was ihre Entlohnung negativ beeinflussen könnte.
Geringere Produktqualität Mitarbeiter arbeiten eventuell unsorgfältig, um eine hohe Menge zu erreichen, was zu Qualitätsmängeln und zusätzlichen Kosten durch Qualitätskontrollen führt.
Unzufriedenheit durch Vorgabezeiten Die vorgegebene Zeit für die Berechnung des Akkordlohns kann als ungerecht empfunden werden, was Unruhe auslöst.
Verursachung von Störungen Längere Pausen als gesetzlich vorgeschrieben führen zu Gehaltseinbußen, wodurch Mitarbeiter Störungen provozieren könnten, um zusätzliche Pausen ohne Lohnverlust zu nehmen.

Welche Berufe sind für Akkordarbeit geeignet?

Viele Berufe, die Akkordarbeit nutzen, befinden sich in der Produktion. In diesem Bereich ist die Leistung eines Angestellten in der Regel sehr gut messbar – was wiederum Voraussetzung für die Leistungsarbeit ist. Häufig ist diese Form der Arbeit auch mit Schichtarbeit verknüpft.

Jobs, die häufig Akkordarbeit nutzen:

  • Produktionsarbeiter, beispielsweise in der Verpackungsindustrie
  • Montagehelfer, zum Beispiel für Kleinteile
  • Maschinenbediener, beispielsweise in der Automobilbranche

Berufe, die nicht für Akkordarbeit infrage kommen, sind beispielsweise Pflegeberufe, Berufe bei der Polizei oder Verwaltungsjobs, da hier eine qualitative Arbeitsleistung statt einer quantitativen stattfindet. In kaufmännischen Jobs kann eine gewisse Form von Leistungsarbeit durch eine leistungsorientierte Entlohnung vorkommen. Dies ist beispielsweise im Vertrieb der Fall, da Mitarbeiter Provisionen für ihre Neukundenakquise erhalten. Eine solche leistungsorientierte Entlohnung gilt aber nicht als Akkordarbeit.

Ist für Akkordarbeit eine Zustimmung vom Betriebsrat notwendig?

Ja, die Einführung von Akkordarbeit erfordert die Zustimmung des Betriebsrats. Gemäß Betriebsverfassungsgesetz darf der Arbeitgeber Akkordlohn nur einführen, wenn der Betriebsrat dem zustimmt. Der Betriebsrat prüft dabei Aspekte wie Messbarkeit der Leistungsmenge, Mitspracherecht der Beschäftigten bei der Produktionsmenge und angemessene Festlegung der Normleistung. 

Anna GeislerAnna Geisler

Anna Geisler ist unsere Expertin für Themen rund um einen entspannten Arbeitsalltag und modernes Zeitmanagement. Mit ihrer vielfältigen Erfahrung als Online-Redakteurin und ihrem akademischen Hintergrund betreut sie das Clockodo-Info-Portal.

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