Akkordarbeit

Eine Gruppe von Menschen, die in einer Fabrik arbeiten.
Aktualisiert am 07. Mai 2025
Anna Geisler
Geschrieben von Anna Geisler
Rechtsanwalt Prof. Christian Solmecke
Juristisch geprüft von Prof. Christian Solmecke

Mit Akkordarbeit steigt der Lohn mit der produzierten Menge, anstatt sich nach der geleisteten Arbeitszeit zu richten. Unternehmen setzen so auf Effizienz und Ergebnisorientierung. Das Prinzip: Mehr Leistung führt zu mehr Verdienst. Besonders in produktionsnahen Branchen spielt Akkordarbeit eine Rolle, da hier die Arbeitsmenge gut messbar ist. Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Begriffe wie Akkordlohn, Akkordrichtsatz oder Einzelakkord, zeigt Berechnungsbeispiele und geht auf rechtliche Vorgaben ein.

Definition: Was ist Akkordarbeit?

Akkordarbeit ist eine Form der Erwerbstätigkeit, bei der ein Arbeitnehmer nicht für seine Anwesenheit oder Arbeitszeit bezahlt wird, sondern für seine tatsächliche Leistung. Je nach Output – beispielsweise produzierte Stückzahl – steigt auch das Gehalt. Dieses wird über den sogenannten Akkordlohn vergütet, der als leistungsbezogener Lohn gilt.

Akkordarbeit eignet sich nicht für jede Tätigkeit. Sie ist vor allem in Bereichen sinnvoll, in denen die Arbeitsleistung exakt messbar ist – etwa in der Industrie oder Produktion. Typisch ist: Je mehr ein Mitarbeiter innerhalb eines bestimmten Zeitraums schafft, desto höher fällt sein Lohn aus.

Was ist Akkordlohn?

Der Akkordlohn ist ein Leistungslohn, der sich direkt an der Arbeitsmenge des Mitarbeiters orientiert. Im Gegensatz zum Zeitlohn, bei dem jede geleistete Stunde gleich vergütet wird, zählt beim Akkordlohn ausschließlich die produzierte Stückzahl oder eine andere messbare Leistung.

Man unterscheidet zwei Hauptarten: den Zeitakkord und den Geldakkord. Beide Varianten haben gemeinsam, dass sie mit einer festen Vorgabezeit oder einer Stückvergütung arbeiten. Der Zeitakkord, auch gemischter Akkordlohn genannt, besteht aus einem Zeitlohn und einem Akkordzuschlag. Der Geldakkord beruht ausschließlich auf leistungsabhängigen Komponenten, beispielsweise pro zusammengeschraubtem Fahrrad, und trägt daher auch die Bezeichnung reiner Akkordlohn.

Grundlage ist stets ein vorher festgelegter Akkordrichtsatz, der den Verdienst pro Leistungseinheit regelt. Die Festlegung erfolgt schriftlich im Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers, in einem Tarifvertrag oder auch in der Betriebsvereinbarung.

Was ist der Mindestlohn bei Akkordarbeit?

Auch bei Akkordarbeit gilt der gesetzliche Mindestlohn. Das bedeutet: Selbst wenn ein Mitarbeiter die geforderte Leistung nicht erbringt, muss sein Lohn mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn entsprechen. In der Praxis wird der Akkordsatz aus dem Mindest- oder Grundlohn und einem Akkordzuschlag zusammengesetzt, der zwischen fünf und 25 Prozent des Mindestlohns liegt.

Der Mindestlohn schafft eine rechtliche Absicherung für Arbeitnehmer und verpflichtet Arbeitgeber zur Anpassung ihrer Akkordvorgaben, um Gesetzeskonformität sicherzustellen.

Zeitakkord

Der Zeitakkord – auch gemischter Akkordlohn – ist die am meisten genutzte Form des Leistungslohns. Er kombiniert den Grundlohn des Arbeitnehmers und einen Akkordzuschlag. Dieser dient als Leistungsanreiz und belohnt eine überdurchschnittliche Arbeitsmenge. Aus beiden Faktoren ergibt sich ein Geldfaktor, wenn man den Grundlohn mit dem Akkordzuschlag multipliziert und dieses Ergebnis durch 60 Minuten teilt. Dieser gibt an, wie viel Geld pro Minute für eine Arbeitsleistung gezahlt wird.

Zusätzlich legt der Arbeitgeber eine Vorgabezeit fest. Dies ist eine festgesetzte Zeit, die der Angestellte laut Arbeitgeber für die Arbeitsleistung einer Mengeneinheit benötigen sollte. Die tatsächliche Arbeitszeit, die ein Mitarbeiter benötigt, spielt für die Lohnberechnung im Akkordsystem keine direkte Rolle – entscheidend ist, wie viele Einheiten gefertigt wurden.

Die geleistete Arbeit wird anhand objektiv messbarer Einheiten bestimmt. Dazu zählen zum Beispiel die Stückzahl eines Produkts, aber auch Maße wie Länge, Gewicht, Volumen oder andere quantifizierbare Kriterien, je nach Branche und Tätigkeit.

Berechnung des Zeitakkords:

Geldfaktor = (Stundenlohn × Akkordzuschlag) / 60

Akkordlohn = Stückzahl × Vorgabezeit × Geldfaktor

Rechenbeispiel

Beispiel Zeitakkord

Patrick arbeitet in einem Produktionsbetrieb und montiert Dreiräder im Endprozess. Er hat einen festgelegten Stundenlohn von 18 Euro und bekommt einen Akkordzuschlag von 25 Prozent. In einer Stunde produziert er drei Dreiräder. Sein Arbeitgeber legt für ihn eine Vorgabezeit von 25 Minuten für ein Dreirad fest.

Berechnung des Geldfaktors:

Stundenlohn × Prozentsatz des Akkordzuschlags / 60

18 € × 1,25 / 60 = 0,375 € / Minute

Berechnung des Zeitakkords:

Erreichte Stückzahl × Vorgabezeit × Geldfaktor

3 Stück × 25 Minuten × 0,375 € / Minute = 28,125 € 

Patrick erhält somit einen Akkordlohn von 28,125 Euro pro Stunde.

Geldakkord

Der Geldakkord, auch als reiner Akkordlohn bezeichnet, ist eine Form der leistungsabhängigen Vergütung, bei der der Arbeitnehmer für jede produzierte Einheit einen festen Geldbetrag erhält. Im Unterschied zum Zeitakkord spielt hier die Vorgabezeit keine direkte Rolle bei der Berechnung des Lohns – stattdessen steht die Menge der gefertigten Einheiten im Mittelpunkt.

Die Grundlage für die Berechnung bildet der sogenannte Stückgeldsatz. Dieser bestimmt, wie viel Euro der Arbeitnehmer für eine einzelne Leistungseinheit – etwa ein Produktstück – erhält. Um diesen Satz zu berechnen, benötigt man drei Faktoren:

  • den Stundenlohn, also den Grundlohn des Arbeitnehmers pro Stunde,
  • den Akkordzuschlag, der ebenfalls als prozentualer Leistungsanreiz zum Grundlohn hinzukommt,
  • die Normalleistung, also die durchschnittlich erwartete Anzahl an Leistungseinheiten, die ein Arbeitnehmer pro Stunde erbringen kann.

Der Stückgeldsatz wird berechnet, indem man den Stundenlohn mit dem Akkordzuschlag multipliziert und das Ergebnis durch die Normalleistung dividiert. Die Normalleistung wird in der Regel durch betriebliche Erfahrungswerte oder durch Zeitstudien ermittelt und stellt eine reproduzierbare Bezugsgröße dar.

Der tatsächliche Akkordlohn ergibt sich anschließend durch die Multiplikation des Stückgeldsatzes mit der Ist-Leistung, also der vom Arbeitnehmer tatsächlich erbrachten Stückzahl. Je mehr Einheiten produziert werden, desto höher fällt das Gehalt aus – was einen direkten Zusammenhang zwischen Leistung und Entlohnung schafft.

Stückgeldsatz = (Stundenlohn × Akkordzuschlag) / Normalleistung

Akkordlohn = Stückgeldsatz × Ist-Leistung

Rechenbeispiel

Beispiel Geldakkord

Patrick erhält nun keinen Zeitakkord mehr, sondern den Geldakkord. Aufgrund der vorgegebenen Zeit von 25 Minuten für ein Dreirad ergibt sich eine Normalleistung von 2,4 Dreirädern pro Stunde (60 Minuten / 25 Minuten). 

Berechnung des Stückgeldsatzes

Stundenlohn x Prozentsatz des Akkordzuschlags / Normalleistung 

18 € × 1,25 / 2,4 = 9,375 €

Berechnung des Geldakkords:

Stückgeldsatz x Ist-Leistung: 

9,375 € × 3 Stück = 28,125 €

Patrick erhält einen Akkordlohn von 28,125 Euro pro Stunde, wenn er drei Dreiräder schafft

Unterschied zwischen Einzelakkord und Gruppenakkord

Zusätzlich unterscheidet man beim Geldakkord zwischen Einzelakkord und Gruppenakkord. Der Einzelakkord berechnet sich nach der individuellen Leistung einer Person – wer mehr schafft, verdient mehr.

Der Gruppenakkord hingegen basiert auf der Gesamtleistung eines Teams. Die erzielte Vergütung wird anschließend auf alle Gruppenmitglieder aufgeteilt. Das setzt gute Zusammenarbeit voraus, birgt aber auch Konfliktpotenzial.

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Welche Berufe sind für Akkordarbeit geeignet?

Viele Berufe, die Akkordarbeit nutzen, befinden sich in der Produktion, Logistik oder industriellen Fertigung. In diesem Bereich ist die Leistung eines Angestellten in der Regel sehr gut messbar – was wiederum Voraussetzung für die Leistungsarbeit ist. Häufig ist diese Form der Arbeit auch mit Schichtarbeit verknüpft.

Jobs, die häufig Akkordarbeit nutzen:

  • Produktionsarbeiter in der Verpackungsindustrie (z. B. Kartons falten, befüllen)
  • Montagehelfer in der Elektromontage oder Fahrradherstellung
  • Maschinenbediener in der Automobilproduktion

Berufe, die nicht für Akkordarbeit infrage kommen, sind beispielsweise Pflegeberufe, Berufe bei der Polizei oder Verwaltungsjobs, da hier eine qualitative Arbeitsleistung statt einer quantitativen stattfindet. In kaufmännischen Jobs kann eine gewisse Form von Leistungsarbeit durch eine leistungsorientierte Entlohnung vorkommen. Dies ist beispielsweise im Vertrieb der Fall, da Mitarbeiter Provisionen für ihre Neukundenakquise erhalten. Eine solche leistungsorientierte Entlohnung gilt aber nicht als Akkordarbeit.

Vor- und Nachteile von Akkordarbeit

Für Arbeitgeber und Akkordarbeiter kann die Leistungsarbeit sowohl Vorteile als auch Nachteile bedeuten. Insgesamt überwiegen für viele Arbeitgeber die Nachteile, weshalb sie die Akkordarbeit heutzutage immer weniger nutzen.

Vorteile Akkordarbeit

Vorteile Beschreibung
Leistungsanreiz Mitarbeiter arbeiten schneller und effizienter, da sie für mehr Leistung besser bezahlt werden.
Prozessorientierung Arbeitgeber optimieren kontinuierlich Prozesse, um ungestörte Akkordarbeit zu ermöglichen. Die Vorgabezeiten helfen bei der Planung und Kalkulation.
Planbarkeit Dank Vorgabezeiten lässt sich der Personal- und Kostenaufwand besser kalkulieren.

Nachteile Akkordarbeit

Nachteile Beschreibung
Hoher Leistungsdruck Dauerhafte Höchstleistung kann zu körperlicher oder psychischer Belastung führen.
Mehr Krankmeldungen Mitarbeiter melden sich bei leichter Krankheit eher krank, da sie andernfalls weniger verdienen würden. Lohnfortzahlung wird vorgezogen.
Kein Teamgefühl Gruppenakkord kann zu Spannungen führen, da erfahrene Mitarbeiter sich möglicherweise ausgebremst fühlen, was ihre Entlohnung negativ beeinflussen könnte.
Geringere Produktqualität Mitarbeiter arbeiten eventuell unsorgfältig, um eine hohe Menge zu erreichen, was zu Qualitätsmängeln und zusätzlichen Kosten durch Qualitätskontrollen führt.
Unzufriedenheit durch Vorgabezeiten Die vorgegebene Zeit für die Berechnung des Akkordlohns kann als ungerecht empfunden werden, was Unruhe auslöst.
Verursachung von Störungen Längere Pausen als gesetzlich vorgeschrieben führen zu Gehaltseinbußen – das kann unbewusst oder bewusst zu Störungen im Ablauf führen.

Gesetzliche Vorgaben zur Akkordarbeit

Grafik Voraussetzungen für Akkordarbeit

Damit Akkordarbeit zulässig ist, muss die Arbeitsleistung direkt beeinflussbar sein. Externe Faktoren wie Maschinentakt oder fremdbestimmte Abläufe dürfen den Output nicht steuern. Der Arbeitsprozess muss fließend, wiederholbar und die Vorgabezeit pro Stück vollständig reproduzierbar sein. Arbeit, die aufgrund dieser Voraussetzungen nicht als Akkordarbeit gelten darf, ist beispielsweise Fließbandarbeit. Hier ist die produzierte Stückzahl nicht vom Mitarbeiter beeinflussbar. Um Akkordarbeit nutzen zu können, muss also eine quantitative Arbeitsleistung vorhanden sein.

Akkordarbeit unterliegt gewissen gesetzlichen Vorschriften. Diese Form der Erwerbstätigkeit ist nur unter Einhaltung des Arbeitsschutzes und verschärften Schutzmaßnahmen (zum Beispiel bei Jugendlichen) erlaubt. Dies soll Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Folgeschäden schützen. Daher ist es in vielen Berufen gar nicht möglich, im Akkord zu arbeiten.

Ein Akkordarbeitsvertrag ist ein Dienstvertrag nach §§ 611 ff. BGB. Die hier festgehalten Regelungen findet der Arbeitnehmer in der Regel auch in der Betriebsvereinbarung oder dem Tarifvertrag. Alle Vereinbarungen zum Akkordlohn muss der Arbeitgeber schriftlich festhalten (§ 2 Abs. 1 Nr. 6 NachwG).

Wann ist Akkordarbeit verboten?

Arbeiten im Akkord ist gesetzlich für Schwangere, Jugendliche und Fahrpersonal verboten, da der hohe Leistungsdruck und das gesteigerte Arbeitstempo gesundheitliche Risiken und Unfallgefahr erhöhen können (§ 11 MuSchG, § 23 JArbSchG, § 3 FPersG). Ausnahmen sind für Schwangere und auszubildende Jugendliche unter bestimmten Voraussetzungen und mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde möglich.

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Akkordarbeit für Schwangere und Stillende

Gemäß § 11 Abs. 6 Nr. 1 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) ist es untersagt, Schwangere oder Stillende mit Tätigkeiten zu beschäftigen, bei denen durch erhöhtes Arbeitstempo ein höheres Einkommen erzielt wird. Dieses Verbot dient dem Schutz vor Überbeanspruchung und gesundheitlichen Risiken für Mutter und Kind. In Ausnahmefällen kann die zuständige Aufsichtsbehörde gemäß § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 8 MuSchG eine Ausnahme bewilligen, wenn die Art der Arbeit und das Arbeitstempo eine Beeinträchtigung der Gesundheit von Frau und Kind nicht befürchten lassen. 

Akkordarbeit für Jugendliche

Nach § 23 des Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) dürfen Jugendliche grundsätzlich keine Akkordarbeit ausüben – es sei denn, sie absolvieren eine Ausbildung, in deren Rahmen Akkordarbeit notwendig ist, und stehen unter fachkundiger Aufsicht. Dieses Verbot soll Jugendliche vor Überlastung und den damit verbundenen gesundheitlichen Gefahren schützen. Ausnahmen sind möglich, wenn die Akkordarbeit für die Ausbildung des Jugendlichen erforderlich ist und eine qualifizierte Aufsichtsperson anwesend ist.

Gibt es eine Altersgrenze bei Akkordarbeit?

In Deutschland ist Akkordarbeit für Jugendliche unter 18 Jahren  – mit einigen Ausnahmeregelungen – verboten, da der hohe Leistungsdruck und das gesteigerte Arbeitstempo gesundheitliche Risiken bergen. Ausnahmen bestehen für Jugendliche, die eine Berufsausbildung in diesem Bereich absolvieren; hierbei muss jedoch ein Fachkundiger den Schutz des jugendlichen Arbeitnehmers gewährleisten. Für ältere Arbeitnehmer gibt es keine gesetzlich festgelegte Altersgrenze für Akkordarbeit. Allerdings sollten Arbeitgeber die individuelle Leistungsfähigkeit und Gesundheit älterer Mitarbeiter berücksichtigen und gegebenenfalls Schonregelungen anwenden, um Überlastungen zu vermeiden.

Akkordarbeit für Fahrpersonal

Für Fahrpersonal, wie beispielsweise LKW-Fahrer, ist Akkordarbeit gemäß § 3 des Fahrpersonalgesetzes (FPersG) verboten. Dieses Verbot soll verhindern, dass durch den Leistungsdruck die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird. Eine Entlohnung, die an die Fahrleistung gekoppelt ist, könnte Fahrer dazu verleiten, schneller zu fahren oder Pausen zu verkürzen, was das Unfallrisiko erhöht.
 

Ist für Akkordarbeit eine Zustimmung vom Betriebsrat notwendig?

Die Einführung von Akkordarbeit unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats gemäß § 87 BetrVG. Der Betriebsrat prüft u. a.:

  • Messbarkeit der Leistung
  • Angemessenheit der Vorgabezeiten
  • Beteiligung der Beschäftigten an der Festlegung

Ohne Zustimmung darf Akkordarbeit nicht eingeführt werden.

Fazit: Für wen lohnt sich Akkordarbeit?

Akkordarbeit bietet sowohl Chancen als auch Herausforderungen – für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer. Sie eignet sich besonders für Tätigkeiten mit klar messbarer Leistung, etwa in der Produktion oder Montage. Durch den direkten Zusammenhang zwischen Arbeitsmenge und Verdienst entsteht ein starker Leistungsanreiz, der Effizienz fördern kann. Gleichzeitig birgt das Modell Risiken wie erhöhten Leistungsdruck, gesundheitliche Belastungen und Qualitätsprobleme, wenn der Fokus zu sehr auf Quantität liegt.

Unternehmen sollten Akkordarbeit daher nur dann einsetzen, wenn die Arbeitsbedingungen stabil, wiederholbar und durchführbar sind – und gesetzliche Vorgaben wie der Mindestlohn, das Arbeitszeitgesetz sowie Schutzbestimmungen eingehalten werden. Eine sorgfältige Planung, transparente Kommunikation und die Beteiligung des Betriebsrats sind dabei unerlässlich.

Häufige Fragen zur Akkordarbeit

Die zwei Hauptarten sind Zeitakkord (mit Vorgabezeit pro Stück) und Geldakkord (fester Betrag pro Stück). Zusätzlich gibt es den Einzelakkord und Gruppenakkord, je nach Art der Leistungserbringung.

Anna Geisler
Geschrieben von Anna Geisler

Anna Geisler ist unsere Expertin für Themen rund um einen entspannten Arbeitsalltag, modernes Zeitmanagement und HR-Themen. Ihr Fachwissen zieht sie aus ihrem Management-Studium mit dem Schwerpunkt Marketing und HR sowie aus ihrer langjährigen Erfahrung als Online-Redakteurin mit Fokus auf digitale Arbeitswelten. Bereits seit 2020 gehört Anna zum Team von Clockodo. Als Online-Redakteurin betreut sie das Info-Portal mit redaktionellem Know-how und Fokus auf Aktualität und Relevanz für Unternehmen. Ein besonderes Highlight ihrer bisherigen Arbeit bei Clockodo war ihre Mitwirkung am umfassenden Relaunch der Marke.

Rechtsanwalt Prof. Christian Solmecke
Juristisch geprüft von Prof. Christian Solmecke

Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WBS.LEGAL auf die Beratung der Internet und IT-Branche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web 2.0 Plattformen und App-Entwickler. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Christian Solmecke vielfacher Buchautor und als Gründer der cloudbasierten Kanzleisoftware Legalvisio.de auch erfolgreicher LegalTech Unternehmer. Er ist an der Kölner International Business School (CBS) als Honorarprofessor für Recht lehrend tätig. 

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