Mutterschutzgesetz & Arbeitszeit einhalten: 5 einfache Beispiele

Schwangeren und stillenden Müttern steht ein besonderer Schutz zu. Sie haben ein Recht darauf, dass ihre Gesundheit und die des Kindes geschont bleibt. Besonders in den Arbeitszeiten gibt es laut Mutterschutzgesetz Einschränkungen.  Sobald Frauen von einer bestehenden Schwangerschaft erfahren, ist es sinnvoll, den Arbeitgeber darüber zu informieren. Dieser muss die Schutzmaßnahmen einleiten, die der Arbeitnehmerin zustehen. Den Zeitpunkt der Verkündung einer Schwangerschaft können Frauen aber frei bestimmen.

eingeschränkte Arbeitszeit im Mutterschutzgesetz
Das Mutterschutzgesetz sieht eingeschränkte Arbeitszeiten für Schwangere und Stillende vor.

Was besagt das Arbeitsrecht in der Schwangerschaft?

Schwangeren und gerade gewordenen Müttern darf ein Arbeitgeber nicht kündigen (§ 17 MuSchG). Nur in Ausnahmefällen mit Genehmigung einer Arbeitsschutzbehörde ist eine solche Kündigung gültig. Eine Kündigung ist ebenfalls ungültig, wenn die Arbeitnehmerin erst im Nachhinein von einer Schwangerschaft zu dem Zeitpunkt erfährt. Nach einer Geburt oder dem Tod eines ungeborenen Kindes besteht weiterhin ein Kündigungsschutz von vier Monaten.

Den Arbeitsplatz hat der Arbeitgeber so zu gestalten, dass keine Gefahr für die Gesundheit von Mutter und Kind besteht. Schwer heben oder Akkordarbeit sind zum Beispiel verboten. Dafür ist eine schriftliche Dokumentation notwendig. Ist der Arbeitsplatz unsicher, bietet das Unternehmen eine andere interne Stelle an. Schwangere brauchen zusätzlich die Möglichkeit, sich zwischendurch hinzusetzen oder hinzulegen. Kann der Arbeitgeber eine Gefährdung nicht ausschließen, darf die Mitarbeiterin nicht weiter arbeiten. (§§ 9ff MuSchG)

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Was steht im Mutterschutzgesetz zur Arbeitszeit? 5 Beispiele

Die höchstzulässige Arbeitszeit für Schwangere und Stillende unterscheidet sich von der regulären maximalen Arbeitszeit. Sie dürfen laut Mutterschutzgesetz grundsätzlich keine Überstunden machen. Dazu ist es sinnvoll, einen Blick in die Arbeitszeiterfassung zu werfen. Die folgenden fünf Beispiele verdeutlichen, welche Einschränkungen in der Arbeitszeit bei Schwangerschaft noch bestehen.

1. Tägliche Arbeitszeit im Mutterschutz

Das Mutterschutzgesetz sieht pro Tag höchstens 8,5 Stunden Arbeitszeit für Schwangere vor (§ 4 MuSchG). Zwischen zwei Tagen ist eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden Pflicht. Das gilt laut Arbeitszeitgesetz übrigens auch für andere Arbeitnehmer. Für die Einhaltung der Regelungen ist der Arbeitgeber verantwortlich.

Beispiel

Eine schwangere Arbeitnehmerin hat laut Arbeitsvertrag einen Neun-Stunden-Tag. Sie arbeitet neun Stunden lang und macht keine Überstunden.

Dennoch überschreitet sie die für sie maximal zulässigen 8,5 Stunden. Ihr Arbeitgeber darf sie am Tag nicht länger beschäftigen als gesetzlich festgelegt. Innerhalb von zwei Wochen darf sie nicht mehr als 90 Stunden arbeiten.

Eine andere Schwangere arbeitet von halb acht bis zwölf Uhr für den ersten Arbeitgeber und von 17 Uhr bis 21 Uhr für den zweiten Arbeitgeber.

Zwar kommt sie auf genau 8,5 Stunden, doch sie hat nur 10,5 Stunden Ruhezeit von einem auf den anderen Tag. Sie muss mindestens elf Stunden lang Zeit haben, sich auszuruhen.

2. Beschäftigungsverbot laut Mutterschutzgesetz

Schwangere Angestellte teilen ihrem Arbeitgeber den voraussichtlichen, vom Arzt ermittelten Geburtstermin mit. Das gesetzliche Beschäftigungsverbot beginnt sechs Wochen davor und endet acht Wochen danach. In besonderen Fällen ist eine zwölfwöchige Phase nach der Entbindung vorgesehen, zum Beispiel bei Früh- und Mehrlingsgeburten. Umgangssprachlich spricht man von der Mutterschutzfrist, die die insgesamt 14 oder 18 Wochen rund um die Geburt meint. (§ 3 MuSchG)

Regelungen der Arbeitszeit im Mutterschutzgesetz
Das Beschäftigungsverbot für Schwangere beginnt sechs Wochen vor dem Geburtstermin.

Beispiel

Ein Arbeitgeber ruft seine Arbeitnehmerin aus dem Beschäftigungsverbot zurück. Sie hat sowieso nur noch zwei Tage und im Betrieb ist ein Kollege krank geworden. Außerdem hat sie eine Woche früher entbunden, also kann sie auch eine Woche früher zurückkehren.

Die Mitarbeiterin darf noch nicht arbeiten. Einzige Ausnahme sind Auszubildende und Studentinnen, die auf eigenen Wunsch früher zurückkehren dürfen. Findet die Entbindung früher als geplant statt, zählen die verlorenen Tage mit Beschäftigungsverbot vor der Geburt zur Zeit nach der Geburt. Diese Arbeitnehmerin hat demnach nicht zwei Tage übrig, sondern im Gegenteil noch eine zusätzliche Woche.

3. Stillpausen

Stillende Mütter genießen zusätzliche Pausen zum Stillen, die zur Arbeitszeit dazugehören (§ 7 MuSchG).

Beispiel

Eine stillende Mutter möchte ihr Baby zweimal täglich auf der Arbeit stillen. Der Arbeitgeber setzt ihr dazu jeweils ein Limit von 20 Minuten.

Zum Stillen kalkuliert das Gesetz viel mehr Zeit ein. Pro Tag sind es zweimal 30 Minuten oder einmal eine Stunde. Arbeitet die Mutter pro Tag über acht Stunden, stehen ihr zweimal 45 Minuten zu. Das gilt allerdings nur, wenn ihre Pause unter zwei Stunden beträgt. Muss die Frau zum Stillen nach Hause fahren, weil sich am Arbeitsplatz kein Ort eignet, hat sie dazu einmal am Tag 90 Minuten Zeit. 

4. Mutterschutzgesetz und Nachtarbeit

Nachtarbeit ist Schwangeren und Stillenden verboten (§ 5 MuSchG).

Beispiel

Da ein großes Meeting ansteht, trifft ein Unternehmen noch bis 22:00 Uhr Vorbereitungen. Eine Schwangere Mitarbeiterin hilft dabei.

In Deutschland ist Nachtarbeit allgemein die Zeit zwischen 23 Uhr und sechs Uhr. Das Mutterschutzgesetz sieht ein Arbeitsverbot für werdende und gerade gewordene Mütter von 20 Uhr bis sechs Uhr vor. In der Zeit von 20 Uhr bis 22 Uhr dürfen die Frauen auf eigenen Wunsch arbeiten, wenn keine Gefährdung besteht. Dazu ist eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde notwendig. Ist diese erteilt, darf die Angestellte in diesem Fall helfen.

5. Freiwilliges Arbeiten zurückziehen

Schwangere und Stillende sind berechtigt, ihren Wunsch, trotz Verbot zu arbeiten, jederzeit zurückzuziehen (§ 3 MuSchG).

Beispiel

Eine Auszubildende erklärt sich bereit, eine Woche länger zu arbeiten und nur fünf Wochen vor der Entbindung zu Hause zu bleiben. Der Grund sind wichtige Lerninhalte. Nach zwei Tagen stellt sie fest, dass ihr die Arbeit körperlich zu anstrengend wird. Sie zieht ihre Bereitschaft für die Woche zurück.

Dieses Beispiel ist kein Problem. Schwangere und stillende Auszubildende oder Studentinnen dürfen auf eigenen Wunsch im Beschäftigungsverbot arbeiten. Gleichzeitig ist es ihnen erlaubt, diese Regelung jederzeit wieder zurückzuziehen

Arbeitszeiten im Mutterschutz
Arbeitszeit im Mutterschutz

Welche Regelungen sind während des Mutterschutzes zu beachten?

Neben der Arbeitszeit und der Sicherheit sowie Gesundheit regelt das Mutterschutzgesetz, auch MuSchG, weitere Belange. Schwangere und Stillende Mütter haben ein gesetzliches Recht auf Entgeltfortzahlung. Für Untersuchungen in der Schwangerschaft stellt der Arbeitgeber sie frei. Bei ihrer Rückkehr aus dem Beschäftigungsverbot haben sie Anspruch auf denselben Arbeitsplatz wie im Arbeitsvertrag zuvor geregelt war.

Für den Mutterschutz spielt es keine Rolle, in was für einem Arbeitsverhältnis Schwangere und Arbeitgeber stehen. Auszubildende, Teilzeitkräfte, befristete Kräfte und 520-Euro-Kräfte haben alle dieselben Rechte. Seit dem 1. Januar 2018 gehören auch alle Frauen dazu, die in einem Rechtsverhältnis zu einem Unternehmen stehen. Das sind beispielsweise Entwicklungshelferinnen.

Viele weitere Regelungen und Informationen rund um den Mutterschutz finden Sie im passenden Lexikonbeitrag „Mutterschutz“. Jetzt lesen!

Bonustipp für Unternehmer: Urlaubsanspruch

Der Mutterschutz hat keinerlei Auswirkung auf den Urlaubsanspruch. Dies besagt § 24 Mutterschutzgesetz. Selbst wenn die betreffende Frau noch nicht allen Urlaub genommen hat und während Ihrer Abwesenheit ein Jahreswechsel stattfindet, darf sie die verbliebenen Urlaubstage bei ihrer Rückkehr noch nehmen.

Wie lange arbeiten meine Mitarbeiter?

Woher weiß ich, ob meine schwangere Angestellte Überstunden leistet? Mit einer Arbeitszeiterfassung haben Sie den kompletten Überblick über die Zeiten Ihrer Mitarbeiter. Clockodo bietet simple Funktionen, mit denen sich die Arbeitnehmer einloggen und ihre Plus- und Minusstunden zählen lassen. Das gibt Gewissheit für beide Seiten.

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Kollegin KathaKatharina Bensch

Katharina Bensch ist die Clockodo-Expertin für Themen rund um den Arbeitsalltag.
Mit zertifiziertem Fachwissen zu rechtlichen Arbeitsthemen und vielfältiger Erfahrung als Redakteurin betreut sie das Clockodo-Info-Portal.

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