Nachtarbeit

Definition: Was ist Nachtarbeit?

Unter Nachtarbeit fällt laut § 2 Arbeitszeitgesetz jede Arbeit, die in der Zeit zwischen 23 und 6 Uhr anfällt. Für Bäckereien und Konditoreien verschiebt sich der Zeitraum auf 22 bis 5 Uhr.

Die gesetzlichen Regelungen zur Nachtarbeit sind aber erst dann anwendbar, wenn ein Arbeitnehmer in diesem Zeitraum mehr als zwei Stunden arbeitet. Als Nachtarbeiter mit besonderen Rechten gelten außerdem nur Arbeitnehmer in Wechselschicht mit Nachtarbeit. Ansonsten müssen sie mindestens an 48 Tagen im Jahr Nachtarbeit leisten, um als Nachtarbeiter zu gelten.

Nachtarbeit Zeitraum

Wie ist im Arbeitszeitgesetz Nachtarbeit geregelt?

Das Arbeitszeitgesetz sieht in § 3 genau wie für Tagarbeiter höchstens acht Stunden pro Tag beziehungsweise Schicht vor. Diese darf der Arbeitgeber bei Bedarf auf maximal zehn Arbeitsstunden ausdehnen.

Anders als bei anderen Arbeitnehmern müssen Nachtarbeiter Überstunden innerhalb von vier Wochen oder einem Kalendermonat ausgleichen. Tagarbeiter haben dazu 24 Wochen oder sechs Kalendermonate. Das bedeutet, in dieser Zeit darf der Durchschnitt nur höchstens acht Stunden betragen.

Für Nachtarbeit ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen angemessenen Ausgleich in Lohnzuschlägen oder Freizeit zu gewähren.

Was regeln Tarifverträge bezüglich Nachtarbeit?

In Tarifverträgen dürfen andere Regelungen stehen. Der Ausgleichszeitraum kann hier länger sein, genauso wie die maximale Arbeitszeit pro Tag. Zusätzlich ist eine Verlegung des Zeitraums erlaubt: Die sieben Stunden Nachtarbeit dürfen zwischen 22 und 24 Uhr beginnen. Auch die Höhe des Zuschlags an Lohn oder Freizeit kann hier geregelt sein.

Wie hoch sind die Zuschläge für Nachtarbeit?

Grundsätzlich entscheidet der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag, welchen Zuschlag er gewährt. Dieser muss laut § 6 Arbeitszeitgesetz „angemessen“ sein. Gängig ist ein Satz von 25 Prozent mehr Lohn oder Freizeit für diese Zeit, je nach Branche und Arbeit. In Tarifverträgen ist ein anderer Satz möglich. Bei Dauernachtarbeit haben sich 30 Prozent durchgesetzt.

Eine allgemeine Erhöhung des Lohns ist auch möglich. Allerdings sind Zuschläge nicht steuerfrei, wenn sie nicht nachweislich an bestimmte Arbeitszeiten oder Gelegenheiten gebunden sind. Arbeitgeber sollten Zuschläge deswegen auf der Lohnabrechnung explizit ausweisen.

Nachtzuschlag gibt es nur für die tatsächlich während der Nachtzeit geleistete Arbeit. Liegt ein Teil der Schicht nicht in der Zeitspanne, gibt es für diese Stunden keinen Zuschuss. Außerdem kann der Arbeitgeber stattdessen auch eine angemessene Zahl an freien Tagen gewähren.

Wann ist der Nachtzuschlag steuerfrei?

Lohnzuschläge von bis zu 25 Prozent sind grundsätzlich steuerfrei. Von lohnsteuerfreien Zuschüssen zahlt ein Arbeitnehmer auch keine Sozialversicherungsbeiträge.

Bei Nachtarbeit zwischen 0 und 4 Uhr sind es sogar 40 Prozent, wenn der Arbeitnehmer vor 0 Uhr angefangen hat. Auch dieser Satz ist in dem Fall steuerfrei.

Eine allgemeine Erhöhung des Gehalts, die nicht an bestimmte Arbeitsstunden gebunden ist, ist nicht steuerfrei.

Welche Rechte haben Nachtarbeiter?

§ 6 des Arbeitszeitgesetzes sieht für Nachtarbeiter zusätzliche Recht vor:

  • Laut Gesetz darf ein Arbeitgeber nur Nachtarbeiter beschäftigen, wenn die Arbeit nach gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen menschengerecht möglich ist. Sprechen gesicherte Befunde bei einer bestimmten Tätigkeit gegen Nachtarbeit, ist diese also nicht erlaubt. Nach einer Nachtarbeitsphase sollten beispielsweise mindestens 24 Stunden Ruhephase folgen, besser länger. Außerdem sollten Mitarbeiter sich frühzeitig auf ihre Schichten einstellen können.
  • Arbeitnehmer in Nachtarbeit haben ein Recht auf ärztliche Untersuchungen. Das gilt für eine Untersuchung vor Aufnahme der Tätigkeit sowie eine weitere alle drei Jahre. Hat ein Arbeitnehmer das 50. Lebensjahr vollendet, hat er jedes Jahr Anspruch auf eine Untersuchung. Der Arbeitgeber muss diese Untersuchungen bezahlen. Alternativ darf er beschließen, dass diese von einem Betriebsarzt vorgenommen werden.
  • Ist ein Arbeitnehmer laut Arzt körperlich nicht (mehr) fähig, in Nachtarbeit zu arbeiten, muss der Arbeitgeber ihm einen Tagesplatz anbieten. Das gilt auch für Angestellte, die ein Kind unter 12 Jahren oder einen Pflegebedürftigen betreuen müssen. Hat der Arbeitgeber keinen Tagesplatz zu vergeben, entscheidet der Betriebs- oder Personalrat.
  • Ein Arbeitnehmer, der am Tag arbeitet, darf nicht ohne seine Zustimmung in den Nachtdienst versetzt werden.
  • Nachtarbeitern stehen dieselben Maßnahmen für Weiterbildung und Aufstiegsmöglichkeiten zu wie Tagesarbeitern im selben Unternehmen.
  • Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht über Nachtarbeit und deren Uhrzeit.

Beispiel Nachtarbeit

Markus arbeitet als Tankwart an einer freien Tankstelle. Es herrscht 24-Stunden-Betrieb und Markus macht es nichts aus, häufig in Nachtschicht zu arbeiten. Er kommt schnell über die 48 Schichten in Nachtarbeit.

Seine Nachtschichten beginnen um 22 Uhr und gehen bis sechs Uhr morgens, inklusive einer halben Stunde Pause. Von seinen siebeneinhalb Arbeitsstunden fallen somit sechseinhalb in die Nachtarbeitszeit. Sein Chef Friedemann hat im Arbeitsvertrag mit ihm einen Lohnzuschlag von 25 Prozent vereinbart. Den bekommt Markus in jeder Nachtschicht für die Stunden zwischen 23 und sechs Uhr.

Markus gilt als Nachtarbeiter, denn er arbeitet im Jahr mehr als 48 Schichten in Nachtarbeit, bei denen immer mehr als zwei Stunden in die Nachtarbeitszeit fallen. Dadurch hat er alle drei Jahre einen Anspruch auf ärztliche Untersuchungen, die Friedemann bezahlen muss.

Welche Ausnahmen gibt es?

Jugendlichen ist Nachtarbeit laut § 14 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Genauso schwangeren und stillenden Müttern. Für diese gilt laut § 5 Mutterschutzgesetz sogar ein Verbot ab 20 Uhr, wenn sie nicht freiwillig bis 22 Uhr arbeiten möchten.

Was gilt in Österreich und in der Schweiz für Nachtarbeit?

Nachtarbeit in Österreich

Arbeit in der Zeit zwischen 22 und 5 Uhr ist in Österreich Nachtarbeit. Als Nachtarbeitnehmer gilt, wer in dieser Zeit mindestens drei Stunden in mindestens 48 Nächten pro Jahr arbeitet. In Kollektivverträgen können aber andere Regelungen gelten. Auch in Österreich ist ein angemessener Zuschlag für Nachtarbeit vorgesehen. Dieser ist bis zu 360 Euro monatlich steuerfrei. Anspruch auf unentgeltliche Untersuchungen der körperlichen Fähigkeit zur Nachtarbeit besteht vor Aufnahme der Tätigkeit. Darauffolgend darf ein Arbeitnehmer alle zwei Jahre eine Untersuchung vornehmen lassen. Ab 50 Jahren oder nach zehn Jahren Nachtarbeit besteht der Anspruch jedes Jahr. Für den Anspruch gilt eine Nachtarbeitszeit zwischen 22 und 6 Uhr. In dieser Zeit muss ein Arbeitnehmer an 30 Nächten im Kalenderjahr für mindestens drei Stunden arbeiten. Genau wie in Deutschland gilt auch hier: Bei körperlicher Nicht-Eignung oder Betreuung eines Kindes unter zwölf beziehungsweise eines Pflegebedürftigen besteht Anspruch auf Tagesarbeit. Ohne Zustimmung darf kein Tagarbeiter in die Nachtschicht versetzt werden.

Nachtarbeit in der Schweiz

In der Schweiz ist Nachtarbeit im Allgemeinen bewilligungspflichtig. In Ausnahmefällen bedarf es keiner vorherigen Bewilligung, zum Beispiel in Krankenhäusern. Nachtarbeit ist Arbeit zwischen 23 und 6 Uhr. Vorübergehende Nachtarbeit liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer an höchstens 24 Tagen im Jahr nachts arbeitet. Dafür erhält er einen Lohnzuschlag von mindestens 25 Prozent. Bei regelmäßiger Nachtarbeit, ab 25 Nächten pro Jahr, sieht das Gesetz einen Freizeitzuschlag von zehn Prozent vor. Dieser muss innerhalb eines Jahres gewährt werden. Findet pro Schicht immer nur eine Stunde Nachtarbeit statt, kann statt Freizeit auch zehn Prozent Lohnzuschlag gegeben werden. Auch wenn eine durchschnittliche Schicht nicht länger als sieben Stunden dauert, kann es Geld statt Freizeit geben. Das gilt auch für Arbeitnehmer mit einer Vier-Tage-Woche. Gesamtarbeitsverträge können ebenfalls andere Regelungen enthalten.

Gefährdet Nachtarbeit die Gesundheit?

Das Gesetz erlaubt nur menschengerechte Nachtarbeit nach wissenschaftlich gesicherten Erkenntnissen. Dennoch kommt es bei Arbeitnehmern, die ihrer Tätigkeit mindestens teilweise nachts nachgehen, zu Beschwerden. Schlafstörungen, Verdauungsbeschwerden, Stress, Gereiztheit, Herz-Kreislauf-Probleme und soziale Benachteiligung können die Folge sein. Jeder Körper reagiert anders und jüngere Menschen kompensieren ein Schlafdefizit schneller. Dennoch arbeitet jeder Nachtarbeiter entgegen seinem biologischen Rhythmus.

Es empfiehlt sich daher zum Beispiel ein Wechsel von Früh- auf Spät- und dann auf Nachtschicht. Ein Wechsel von Frühschicht zu Nachtschicht und dann zurück zur Spätschicht fordert den Körper noch mehr. Außerdem sind mindestens 24 Stunden Ruhezeit nach einer Folge von Nachtschichten empfohlen, besser 48 Stunden.

Katharina Bensch

Katharina Bensch ist die Clockodo-Expertin für Themen rund um den Arbeitsalltag.
Mit zertifiziertem Fachwissen zu rechtlichen Arbeitsthemen und vielfältiger Erfahrung als Redakteurin betreut sie das Clockodo-Info-Portal.

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