Wann ist die Lohnabrechnung fällig?
Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Trotzdem brauchen Arbeitnehmer und eventuell Behörden das Dokument über Bruttolohn und Nettolohn rechtzeitig, um die Posten überprüfen zu können.
Die Abrechnung geht einher mit einer Holschuld. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer in der Pflicht steht, das Dokument beim Arbeitgeber abzuholen beziehungsweise zu erfragen, wenn er es nicht automatisch bekommt. Der Arbeitgeber ist nichtsdestotrotz verpflichtet, die Lohnabrechnung zu erstellen, außer, es hat sich zur vorigen Abrechnung nichts geändert.
Mit der Lohnzahlung überweist der Arbeitgeber die abgabepflichtigen Beiträge an die Behörden. Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer gehen ans Finanzamt, die Sozialversicherungsbeiträge für Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung sowie Arbeitslosenversicherung an die Krankenkasse des jeweiligen Mitarbeiters.
Bezieht ein Arbeitnehmer keinen Lohn oder Gehalt vom Arbeitgeber, bekommt er keine Abrechnung. Das ist zum Beispiel in Elternzeit der Fall, denn hier erhält der Arbeitnehmer das Geld vom Staat. Auch beim Bezug von Krankengeld, nachdem der Arbeitgeber bereits sechs Wochen Lohnfortzahlung geleistet hat, erhält der Arbeitnehmer keinen Lohn oder Gehalt mehr.