Altersteilzeit

Definition: Was ist Altersteilzeit?

Ältere Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, in Altersteilzeit zu gehen. Dabei arbeiten sie für den Rest des Arbeitslebens nur noch die Hälfte der Zeit, entweder jeden Tag halbtags oder im Blockmodell mit Freistellungsphase(n). Dieses Arbeitsmodell erleichtert den Beschäftigten den Übergang in die Rente.

Der Arbeitgeber stockt das Gehalt auf und zahlt einen höheren Satz in die Rentenversicherung ein, ebenso der Arbeitnehmer. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit, dennoch sind einige Voraussetzungen notwendig, um die Teilzeitrente zu beantragen. Den Antrag auf Altersteilzeit reichen Mitarbeiter individuell beim Vorgesetzten ein.

Eine Förderung von der Agentur für Arbeit gibt es seit dem 1. Januar 2010 nicht mehr. Rechtlich regelt das Altersteilzeitgesetz alle Fragen.

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Zur Arbeitszeiterfassung

Das Altersteilzeitgesetz: Wer geht in Altersteilzeit?

Nach § 2 AltTZG gibt es Voraussetzungen für die Teilzeitrente. Wer das 55. Lebensjahr vollendet und noch mindestens drei Jahre bis zum Renteneintritt hat, kann einen Antrag stellen. Eine weitere Bedingung ist, dass derjenige in den letzten fünf Jahren mindestens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig gewesen ist. Darunter fallen auch Bezüge von Arbeitslosengeld I und II sowie Krankengeld.

Es besteht kein rechtlicher Anspruch für Altersteilzeit. Lediglich Ansprüche aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Arbeitsvertrag sind einzuhalten. Arbeitgeber sind jedoch nur verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitnehmer die Altersteilzeit zu genehmigen.

Welche Voraussetzungen des Arbeitgebers für die Altersteilzeit gibt es?

Vereinbart eine Führungskraft mit einem Mitarbeiter Altersteilzeit, steht er laut § 3 AltTZG in der Pflicht, als Ausgleich einen Auszubildenden zu übernehmen oder einen Arbeitslosen einzustellen. Lediglich Firmen mit weniger als 50 Angestellten ist es erlaubt, stattdessen einen neuen Azubi einzustellen.

Mitarbeiter, die in Altersteilzeit gehen, erhalten keinen Nachteil gegenüber Kollegen. Eine Kündigung eines Arbeitnehmers wegen eines gestellten Antrags auf Altersteilzeit ist nicht rechtens. Genauso wenig sind Kündigungen erlaubt, wenn sich ein Beschäftigter weigert, in Altersteilzeit zu gehen.

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Wie funktioniert die Teilzeitrente?

Gleichverteilungsmodell

In diesem Modell arbeiten Arbeitnehmer bis zum Ruhestand weiter. Sie kommen jedoch nur noch für die halbe Arbeitszeit. Die gesamte Arbeitszeit, die sie bis zur Rente noch haben, halbieren die Angestellten und verteilen sie gleichmäßig auf die übrigen Tage.

Blockmodell

Im Blockmodell kommt der Beschäfte nicht mehr jeden Tag bis zur Rente. Stattdessen arbeitet er in Blöcken. Eine Möglichkeit ist, die Zeit zur Rente zu halbieren und den ersten Teil weiterhin in Vollzeit zu arbeiten, um danach zu Hause zu bleiben. Ein andere Idee ist, in ungeraden Wochen zu arbeiten und in geraden zuhause zu bleiben. Wie die Halbierung der Zeit stattfindet, vereinbaren Arbeitnehmer und Chef miteinander. Wichtig ist, dass die gesamte Zeit die Hälfte der vorherigen beträgt. Dabei bekommt der Arbeitnehmer jeden Monat bis zur Rente sein (angepasstes) Entgelt für 50 Prozent der Arbeitsstunden, egal wie lange er arbeitet.

Die aktive Altersteilzeit sind die Phasen, in denen Angestellte weiterhin arbeiten. Passive Altersteilzeit, oder Freistellungsphase, beinhaltet keine Arbeitszeit mehr. Dies gilt beispielsweise, wenn sechs fehlende Jahre zur Rente auf zwei Zeiträume mit jeweils drei Jahren aufgeteilt sind. Der Arbeitnehmer arbeitet in der ersten Phase voll, in der zweiten nicht mehr.

Altersteilzeit Modelle

Altersteilzeit: Wie funktioniert die Berechnung der Stunden?

  • Die Arbeitszeit beträgt in Altersteilzeit noch halb so viele Stunden wie zuvor.
  • Die Zeit anders einzuteilen, wie etwa 25 oder 75 Prozent Arbeitszeit, funktioniert nicht.
  • Für die Berechnung gelten die tatsächlich zuvor gearbeiteten Stunden, nicht zwangsläufig die aus einem Vertrag.
  • Dabei zählt höchstens der Durchschnitt der letzten 24 Monate.
  • Mindestens 18 Stunden Altersteilzeitarbeit pro Woche bleiben übrig.
  • Innerhalb von sechs Jahren beträgt die Arbeitszeit im Durchschnitt halb so viel Stunden wie zuvor, egal ob Gleichverteilungs- oder Blockmodell.
  • Die Altersteilzeit reicht mindestens bis zum frühestmöglichen Eintrittstermin in den Ruhestand.
  • Die Dauer der gesamten Altersteilzeit errechnet sich aus dem Beginn und dem Datum, an dem ein Mitarbeiter in Rente geht.
  • Eine geringfügige Beschäftigung zählt nicht als Altersteilzeit.
  • Altersteilzeit und Ruhestand überschneiden sich nicht.
  • Die Regelungen aus der Vereinbarung erlöschen automatisch mit Eintritt in die Rentenzeit.
  • Es ist möglich, für den Zeitpunkt eine automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu vereinbaren.

Mitarbeiter in Teilzeit müssen sich und ihre Zeit sinnvoll organisieren, um alle Aufgaben zu meistern.

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Welchen Aufstockungsbetrag für Altersteilzeit zahlt der Arbeitgeber?

Für die Altersteilzeit-Aufstockung sind nach § 4 AltTZG mindestens 20 Prozent vorgesehen. Diese schlägt der Arbeitgeber zuvor auf das Regelarbeitsentgelt auf. Die zusätzlichen Zahlungen dürfen vermögenswirksame Leistungen oder Zulagen umfassen. Sie gilt nur in der Phase der Altersteilzeit und nicht mehr für den Ruhestand.

In die Rentenversicherung zahlt der Arbeitgeber mindestens 80 Prozent des Beitrages, der bei Vollzeit galt. Der Höchstbetrag liegt bei 90 Prozent der jährlich angepassten Bemessungsgrundlage. Das Unternehmen übernimmt hier die Anteile des Beschäftigten. Der höhere Rentenversicherungsbeitrag gilt nur für die Phase der Altersteilzeit, nicht in der Rente.

Der Arbeitgeber sichert sich dagegen ab, im Falle einer Insolvenz nicht mehr zahlen zu können. Er steht in der Pflicht, den Arbeitnehmer halbjährlich über den Stand der Dinge zu informieren. Ausnahmen sind Bund, Länder und Gemeinden sowie juristische Personen, für die diese die Zahlungsfähigkeit sichern.

Das Entgelt abzüglich der Aufstockung ist steuer- und sozialabgabenpflichtig, die Zuzahlung darüber hinaus nicht. Das Finanzamt rechnet die Aufstockung jedoch beim Steuersatz mit an.

Beispiel Altersteilzeit

Manfred möchte in Altersteilzeit gehen. Er hat gerade seinen 56. Geburtstag gefeiert und muss noch sechs Jahre bis zur Rente arbeiten. Für die Altersteilzeit stellt er sich das Blockmodell vor, damit er in den freien Phasen mehr Reisen kann: er möchte im zweiwöchigen Wechsel arbeiten und frei haben.

Sein Arbeitgeber Gregor hat Glück: Er möchte sowieso einen Azubi übernehmen, der sich die Arbeit mit Manfred teilt. Er muss Manfred zwar mindestens 20 Prozent Aufschlag auf das halbe Gehalt geben, aber diese spart er beim Berufseinsteiger.

Was bringt Altersteilzeit dem Arbeitgeber?

Zunächst erscheint ein Arbeitnehmer in Altersteilzeit wie ein Nachteil. Das Unternehmen erhöht das Gehalt pro Stunde, zahlt höhere Beiträge und verliert den Arbeitnehmer für die Hälfte der Zeit.

Sie gewinnen den Arbeitnehmer jedoch auch, bevor er einen früheren Eintritt in die Altersrente für sich beschließt. Das Wissen bleibt im Unternehmen und der Mitarbeiter arbeitet neues Personal ein. Besonders für kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten gibt es einen finanziellen Vorteil. Statt einen Arbeitslosen einzustellen oder einen Azubi zu übernehmen, reicht es, wenn sie einen neuen Azubi einstellen. Die Personalkosten für diesen sind wesentlich geringer und gleichen die verhältnismäßig höheren Kosten für den Altersteilzeitler aus.

Ist eine Nebentätigkeit in Altersteilzeit erlaubt?

In der Altersteilzeit ist es dem Arbeitnehmer erlaubt, in der Freistellungsphase einen Nebenjob auszuüben. Eventuell gibt es eine vertragliche geregelte Einschränkung auf einen Minijob. Insgesamt gilt für den Arbeitnehmer das Arbeitszeitgesetz mit acht Arbeitsstunden pro Tag und höchstens zwei Überstunden. Das gilt auch bei mehreren Arbeitgebern.

Was passiert bei Krankheit in der Altersteilzeit?

In einer passiven Phase der Teilzeitrente, in der der Angestellte nicht arbeitet, zahlt der Arbeitgeber das Entgelt unabhängig von einer Krankheit. Erkrankt ein Mitarbeiter während einer aktiven Arbeitsphase, greift für sechs Wochen die gesetzliche Lohnfortzahlung durch das Unternehmen. Nach sechs Wochen zahlt die Krankenkasse Krankengeld, allerdings berechnet am Entgelt ohne die Zuzahlung des Arbeitgebers. Bei langer Krankheit in der aktiven Phase sind Einbußen im Lebensunterhalt wahrscheinlich.

Katharina Bensch

Katharina Bensch ist die Clockodo-Expertin für Themen rund um den Arbeitsalltag.
Mit zertifiziertem Fachwissen zu rechtlichen Arbeitsthemen und vielfältiger Erfahrung als Redakteurin betreut sie das Clockodo-Info-Portal.

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