Betriebsvereinbarung

Definition: Was ist eine Betriebsvereinbarung?

Eine Betriebsvereinbarung, abgekürzt BV, regelt Fragen zur Arbeit in einem Betrieb und wird gesetzlich in § 77 Betriebsverfassungsgesetz behandelt. Sie gilt als Instrument des Betriebsrats und ist normativ und zwingend. Einen solchen Vertrag nicht einzuhalten, ist nicht erlaubt. Das gilt auch, wenn der Arbeitnehmer nichts von ihr weiß. Beispiele für den Inhalt sind tägliche Arbeitszeit, Löhne und Urlaub.

Um eine Vereinbarung abzuschließen, müssen sich Arbeitgeber und Betriebsrat einig sein und dies in der Vereinbarung schriftlich festhalten. Betriebsvereinbarungen sind Urkunden, die beide Seiten jeweils unterschreiben. Oft vertreten sie Tarifverträge, wenn es keine gibt. Der Arbeitgeber legt die Vereinbarung für alle sichtbar aus.

Eine Betriebsvereinbarung regelt beispielsweise die Nutzung einer Zeiterfassung. Clockodo bietet einen Überblick über Arbeitszeiten und mehr. Erfahren Sie jetzt mehr über Arbeitszeiterfassung.

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Wer schließt Betriebsvereinbarungen ab?

Für eine Betriebsvereinbarung ist nach der Definition ein Betriebsrat notwendig. Arbeitgeber oder Betriebsrat beginnen, zu verhandeln. Gemeinsam diskutieren sie die genauen Details. Ein einzelner Arbeitnehmer oder eine Gewerkschaft dürfen keine Entscheidung treffen. Auch der Vorsitzende des Betriebsrats darf nicht allein bestimmen.

Einigen sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht, bitten sie eine Einigungsstelle, zu entscheiden. Betriebsvereinbarungen unterliegen einer Billigkeitskontrolle und das Arbeitsgericht darf prüfen, ob sie gültig sind.

Was regelt eine Betriebsvereinbarung?

Der vereinbarte Inhalt betrifft das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern. Er gilt nur für die Firma, deren Arbeitgeber den Vertrag abschließt. Es können Personengruppen feststehen, auf die er anzuwenden ist. Alles, was zu den Aufgaben eines Betriebsrats gehört, kann in der Vereinbarung stehen. Besonders soziale Angelegenheiten finden sich in solchen Urkunden. Folgende Punkte kommen in Vereinbarungen vor:

Die Regelungen dürfen nicht gegen das Gesetz verstoßen. Sie dürfen von den gesetzlichen Vorgaben abweichen, wenn ihre Vorschriften für Arbeitnehmer günstiger sind. Die gesetzliche Mindestzeit an Urlaub ist vorgeschrieben, die Vereinbarung darf sie aber überschreiten.

Das Privatleben der Angestellten bleibt von einer Betriebsvereinbarung unberührt.

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Was gilt: Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag?

Ein Tarifvertrag steht über einer betrieblichen Vereinbarung. Das gilt auch, wenn der Tarifvertrag für Arbeitnehmer schlechter ausfällt. Stehen im Tarifvertrag 28 Urlaubstage und in der Betriebsvereinbarung 30, dann gelten 28 Urlaubstage. Allerdings gelten Tarifverträge grundsätzlich nur für Mitglieder einer Gewerkschaft. Eine Betriebsvereinbarung dagegen ist für alle (in ihr eingeschlossenen) Arbeitnehmer der Firma gültig. Regelungen in Tarifverträgen, die eine Öffnungsklausel beinhalten, sind änderbar. Dann darf der Arbeitgeber andere Bedingungen durchsetzen.

Ein Arbeitsvertrag ordnet sich der Betriebsvereinbarung unter. Stehen im Vertrag 25 Urlaubstage, in der Vereinbarung 30, dann hat der Arbeitnehmer 30 Urlaubstage. Hier gilt aber das Günstigkeitsprinzip. Ist der Arbeitsvertrag für den Mitarbeiter besser, dann gilt dieser. Übrigens ist es egal, wann ein Arbeitsvertrag zustande kam, ob vor oder nach einer Betriebsvereinbarung. So gilt zum Beispiel für alle Mitarbeiter eine vereinbarte Gleitzeit, selbst wenn sie nach der Vereinbarung unterschrieben haben.

Wann gilt eine Betriebsvereinbarung


Ein Arbeitnehmer, der freiwillig auf Besseres verzichtet, braucht die Zustimmung des Betriebsrats.

Eine Ausnahme sind leitende Angestellte. Für sie gelten ihre Verträge.

Regelabsprachen sind im Gegensatz zu schriftlichen Vereinbarungen nicht zwingend. Sie gelten nicht für mehrere Angestellte und sind somit individuell.

Beispiel Betriebsvereinbarung

Lisa arbeitet seit sechs Jahren für Manuela. Vor wenigen Wochen hat sich im Unternehmen ein Betriebsrat gegründet und eine Betriebsvereinbarung erstellt. In dieser ist festgehalten, dass alle Mitarbeiter mit einer Fünftagewoche mindestens 26 Urlaubstage haben.

In Lisas Arbeitsvertrag stehen 30 Tage Urlaub bei einer Fünftagewoche. Laut Betriebsvereinbarung sind es nur 26 Tage, jedoch gilt hier das Günstigkeitsprinzip. Weil Lisas Vertrag für sie günstiger ist, hat er Vorrang vor der Vereinbarung und sie hat 30 Tage Urlaub.

In einer Betriebsvereinbarung können Regelungen zur Arbeitszeit stehen, zum Beispiel Kernarbeitszeit und Rahmenarbeitszeit. Bei ungenauen Aufzeichnungen entstehen leicht Fehler, die gegen das Gesetz verstoßen können.

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Was sind erzwingbare und freiwillige Betriebsvereinbarungen?

Es gibt zwei verschiedene Arten: Die erste sind erzwingbare Vereinbarungen, die greifen, wenn die Einigungsstelle sie „erzwingen“ kann. Darunter fallen die sozialen Angelegenheiten eines Unternehmens wie Urlaub, Lohn, Gleitzeit und Arbeitszeitkonten.

Alle anderen sind freiwillig. Einigen sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht, setzen sie keine Vereinbarung auf.

Wie funktioniert die Einführung einer Betriebsvereinbarung?

Dazu sind folgende Schritte notwendig:

  • Worum geht es? Für wen? Die Details sind am besten vorher zu überlegen.
  • Hat der Betriebsrat ein Mitspracherecht und handelt es sich damit überhaupt um eine BV?
  • Was ist bereits abgedeckt durch Gesetz, Tarifvertrag oder Arbeitsverträge? Je nachdem gelten sie vor einer Vereinbarung.
  • Wie argumentieren gegenüber Betriebsrat / Arbeitgeber?
  • Einigung erzielen. Finden beide Seiten keine gemeinsame Lösung, erbitten sie einen Spruch der Einigungsstelle (Arbeitsgericht).

Wie lang sind Laufzeit und Nachwirkung?

Die Laufzeit einer Betriebsvereinbarung ist in ihr festgehalten, auch unbefristete Vereinbarungen sind möglich. Die Kündigungsfrist beläuft sich auf drei Monate, die Vereinbarung darf sie aber verlängern.

Erzwingbare Vereinbarungen gelten noch, bis neue Einigungen eintreten. Allerdings fällt dann das Günstigkeitsprinzip für diesen Zeitraum aus. Mitarbeiter, die einen für sie schlechteren Arbeitsvertrag haben, halten sich dann an diesen.

Wer ist verantwortlich für die Einhaltung der Einigung?

Für die Einhaltung ist der Arbeitgeber verantwortlich. Der Betriebsrat darf sich nicht dazu einmischen, wie er handelt. Hält der Arbeitgeber sich nicht an seine Pflichten, kann sich der Betriebsrat an ein Gericht wenden.

Ein Betriebsübergang ändert nichts an einer gültigen Betriebsvereinbarung.

Kollegin KathaKatharina Bensch

Katharina Bensch ist die Clockodo-Expertin für Themen rund um den Arbeitsalltag.
Mit zertifiziertem Fachwissen zu rechtlichen Arbeitsthemen und vielfältiger Erfahrung als Redakteurin betreut sie das Clockodo-Info-Portal.

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