Betriebsrat

Definition: Was ist der Betriebsrat?

Ein Betriebsrat besteht aus Angestellten eines Unternehmens und vertritt die Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber. Er bestimmt Regelungen mit, die die Angestellten betreffen. Arbeitgeber und Betriebsrat suchen grundsätzlich eine Einigung, die für beide Seiten passt. Eine Betriebsvereinbarung verhandeln nur der Betriebsrat und der Arbeitgeber.

Das Mitbestimmungsrecht des Rats gilt nicht für Tarifverträge und die Gewerkschaft. Treten Arbeitnehmer mit Beschwerden oder anderen Belangen an den Betriebsrat heran, gibt dieser das Problem weiter und löst es mit dem Arbeitgeber. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt alles rund um den Betriebsrat.

Wie sieht ein Betriebsrat aus?

Ein gewählter Vorsitzender und sein Stellvertreter führen den Rat. Ab neun Mitgliedern gibt es einen Betriebsausschuss, der die laufenden Geschäfte des Rats führt. Ab 100 Arbeitnehmern im Unternehmen darf der Betriebsrat Aufgaben an Arbeitsgruppen außerhalb des Rates abgeben.

Leitende Angestellte dürfen nicht in den Betriebsrat gewählt werden. Gibt es in einem Unternehmen mehrere Betriebsräte, zum Beispiel an verschiedenen Standorten, gründen diese einen Gesamtbetriebsrat. Sind von diesem auf Konzernebene mehrere vorhanden, gründen diese den Konzernbetriebsrat.

Ab 200 Mitarbeitern im Betrieb arbeiten vom Rat gewählte Mitglieder voll für den Betriebsrat und sind von der eigentlichen Beschäftigung freigestellt.

Jugend- und Auszubildendenvertretungen bestehen nicht aus Mitgliedern des Betriebsrates, sondern behandeln ihre Themen eigenständig. Ihre Mitgliederwahl wird vom Betriebsrat organisiert. Es gibt sie also nur, wenn es auch einen Betriebsrat gibt.

Der Arbeitgeber darf die Gründung eines Betriebsrates weder verhindern noch behindern.

Was sind die Aufgaben des Betriebsrates?

Der Betriebsrat vermittelt als Interessenvertreter der Belegschaft mit dem Arbeitgeber. Dabei soll er zum Wohl der Mitarbeiter handeln und Maßnahmen erarbeiten. Über einige Bereiche hat der Rat ein Mitbestimmungsrecht und darf Beschlüsse mehrheitlich fassen. Einmal im Monat besprechen sich Betriebsrat und Arbeitgeber zu Themen, die die Arbeitnehmer und das Unternehmen betreffen.

Das Gesetz legt Arbeitgeber und Betriebsrat auf, die Gleichberechtigung und die persönliche Entwicklung aller Arbeitnehmer zu fördern. Dazu gehört auch die Beschäftigung und Eingliederung von Frauen, älteren Arbeitnehmern, Schwerbehinderter und ausländischer Arbeitnehmer.

In Unternehmen mit Betriebsrat hat dieser Rat ein Mitspracherecht bei Einstellungen, Kündigungen und Überstunden

Der Betriebsrat hat die Aufgabe darauf zu achten, dass Vorschriften im Betrieb vom Arbeitgeber eingehalten werden. Für alle Beschäftigten gibt es eine Sprechstunde, in der sie den Betriebsrat aufsuchen können. Sowohl der Besuch der Sprechstunde als auch die Durchführung vom Betriebsratsmitglied gehören zur Arbeitszeit.

Einigen sich Arbeitgeber und Betriebsrat zu einem Punkt nicht, entscheiden Einigungsstellen. Diese besteht zu gleichen Teilen aus Vertretern des Arbeitgebers und des Betriebsrates sowie einem unparteiischen Vorsitzenden. Kommt durch die Stelle auch keine Einigung zustande, entscheidet das Arbeitsgericht.

In einer Geschäftsordnung werden die Aufgaben der Betriebsratsarbeit festgehalten.

Betriebsrat Aufgaben

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Zur Arbeitszeiterfassung

Welches Mitbestimmungsrecht hat ein Betriebsrat?

Mitbestimmung ist nicht nur Recht, sondern Pflicht des Betriebsrates. Laut § 87 Betriebsverfassungsgesetz hat der Betriebsrat ein Beteiligungsrecht zum Beispiel über

  • Beginn und Ende der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit,
  • grundsätzliche Urlaubsregelungen,
  • Vorbeugung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten,
  • und andere soziale Angelegenheiten.
  • Die Gestaltung der täglichen Arbeit und die des Arbeitsplatzes,
  • wirtschaftliche und personelle Angelegenheiten,
  • der Umweltschutz,
  • die Vereinbarkeit von Beruf und Familie

fallen ebenfalls in den Mitwirkungsbereich. Die Beschlussfassungen im Interesse der Arbeitnehmer hält der Rat in einer Betriebsvereinbarung fest.

Mit dem BAG-Urteil vom 13. September 2022 hat ein Betriebsrat kein Recht mehr, über Arbeitszeiterfassung zu bestimmen. Der Grund: Eine Zeiterfassung ist gesetzlich notwendig und ein Mitspracherecht dazu deswegen obsolet.

Beispiel Rechte eines Betriebsrates

Anna will in ihrem dreißigköpfigen Unternehmen eine Kernarbeitszeit von neun bis 15 Uhr einführen, damit das Kundentelefon ständig besetzt ist. Zusätzlich sollen alle für Besprechungen verfügbar sein. Um eine solche Regelung einzuführen, benötigt sie die Zustimmung des Betriebsrates, den es seit letztem Jahr in der Firma gibt.

Der Betriebsrat prüft, ob eine solche Regelung machbar ist, und stimmt in der nächsten Betriebsratssitzung darüber ab. Er legt fest, dass eine solche Kernarbeitszeit nur für Vollzeitkräfte gelten darf. Die neue Kernarbeitszeit wird in der Betriebsvereinbarung festgehalten und den Mitarbeitern verkündet.

Ein Betriebsrat hat auch bei Arbeitszeitregelungen ein Mitspracherecht.

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Wann arbeitet ein Betriebsrat?

Die Tätigkeit des Betriebsrats findet während der üblichen Zeiten statt. Sie ist ehrenamtlich und wird nicht zusätzlich vergütet. Die Zeit innerhalb der normalen Arbeitszeit vergütet der Arbeitgeber. Überstunden, die durch die Arbeit im Betriebsrat anfallen, sind wie andere Überstunden durch Lohn oder Freizeit auszugleichen, wenn diese aus betrieblichen Gründen erforderlich sind. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Schicht nicht zeitgleich mit einer Sitzung stattfindet.

Ob für Betriebsratsmitglieder die maximale Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz im Rahmen dieser Tätigkeit gilt, ist umstritten. Einerseits sollten ihnen die Ruhephasen zwischen zwei Arbeitstagen nicht entzogen werden und sie sollen nicht künstlich Überstunden aufbauen. Andererseits handeln sie im Betriebsrat ehrenamtlich und nicht weisungsgebunden.

Wer trägt die Kosten für einen Betriebsrat?

Der Arbeitgeber bezahlt Mitglieder des Betriebsrats laut BetrVG weiterhin. Die Durchführung des Amtes gehört zur Arbeitszeit und ist zu vergüten. Alle Kosten des Betriebsrates trägt der Arbeitgeber ebenfalls. Dazu gehören auch die Räumlichkeiten und Materialien sowie Fahrten zu Sitzungen.

Wie hoch ist die Anzahl der Mitglieder im Betriebsrat?

Die Anzahl der Betriebsratsmitglieder richtet sich laut BetrVG nach der Zahl der Arbeitnehmer im Betrieb. Bis 51 Beschäftigte ist es notwendig, dass diese auch wahlberechtigt sind.

Anzahl Arbeitnehmer: Anzahl Mitglieder im Betriebsrat

  • 5 bis 20 (jeweils wahlberechtigt): 1
  • 21 bis 50 (jeweils wahlberechtigt): 3
  • 51 (wahlberechtigt) bis 100: 5
  • 101 bis 200: 7
  • 201 bis 400: 9
  • 401 bis 700: 11
  • 701 bis 1.000: 13
  • 1.001 bis 1.500: 15
  • 1.501 bis 2.000: 17
  • 2.001 bis 2.500: 19
  • 2.501 bis 3.000: 21
  • 3.001 bis 3.500: 23
  • 3.501 bis 4.000: 25
  • 4.001 bis 4.500: 27
  • 4.501 bis 5.000: 29
  • 5.001 bis 6.000: 31
  • 6.001 bis 7.000: 33
  • 7.001 bis 9.000: 35

Bei mehr als 9.000 Arbeitnehmern erhöht sich die Zahl der Mitglieder um 2 für jede weitere angefangene 3.000 Mitarbeiter. Sind nicht genügend wählbare Mitglieder vorhanden, gilt die niedrigere Stufe.

Wie läuft eine Betriebsrats-Sitzung ab?

Eine Sitzung des Rates ist nicht öffentlich, muss aber schriftlich festgehalten werden. Sie findet in jedem Kalender-Vierteljahr statt, um Informationen weiterzugeben. Der oder die Betriebsratsvorsitzende leitet durch die anfallenden Tagesordnungspunkte. Besteht ein Bedarf für weitere Sitzungen, finden diese außerplanmäßig statt. Betriebsratssitzungen liegen in der Arbeitszeit. Sollte das nicht funktionieren, ist die dort verbrachte Zeit zu vergüten. Das gilt auch für den Weg dorthin, für dessen Fahrtkosten der Arbeitgeber zusätzlich aufkommen muss.

Ein Beschluss im Betriebsrat muss die Mehrheit der Stimmen bekommen. Gleichzeitig muss mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sein.

Was sind die Vorteile einer Betriebsratsmitgliedschaft?

Das Betriebsratsamt bringt Privilegien mit sich. Mitglieder genießen einen besonderen Kündigungsschutz, nach dem sie nicht ordentlich gekündigt werden dürfen. Eine außerordentliche Kündigung ist möglich.

Das Gehalt eines Mitglieds darf nicht niedriger ausfallen als das eines vergleichbaren Kollegen. Der Arbeitgeber darf die Person nach Eintritt in den Betriebsrat nicht versetzen, sodass er weniger wertige oder schlechter bezahlte Tätigkeiten erledigt. Beides gilt für die Amtszeit und ein Jahr darüber hinaus. Durch diese Regelungen soll verhindert werden, dass Mitgliedern des Betriebsrates Nachteile entstehen.

Für Schulungen zur Ausübung des Betriebsrates ist der Betreffende von der Arbeit befreit, ohne Minderung des Arbeitsentgelts. Insgesamt hat jedes Mitglied des Betriebsrates drei Wochen Anspruch auf Weiterbildung für den Rat. Die drei Wochen gelten während der regelmäßigen Amtszeit.

Wie lange ist ein Betriebsrat im Amt?

Durch die regelmäßige Wahl alle vier Jahre beträgt die Amtszeit auch vier Jahre. Die Zeit eines Betriebsrates endet mit der Bekanntgabe des neuen Rates. Bis dahin erledigt er weiterhin alle Aufgaben. Unter Umständen kann außerplanmäßig neu gewählt werden. Einzelne Mitglieder können von der Belegschaft rausgewählt werden. Dazu benötigt der Antrag Unterstützung von einem Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer.

Wie können Mitarbeiter einen Betriebsrat gründen?

Nach dem BetrVG können ab fünf Mitarbeitern im Betrieb diese einen Betriebsrat gründen, vorausgesetzt, dass drei von den fünf Arbeitnehmern wählbar sind. Wählbar bedeutet, derjenige ist seit mindestens sechs Monaten im Betrieb beziehungsweise Konzern. Besteht das Unternehmen noch nicht so lange, dürfen alle wählen, die bei Wahl-Einleitung beschäftigt sind. Die Tätigkeit ist dabei unerheblich. Der Arbeitgeber darf eine Gründung des Betriebsrats nicht verhindern.

Voraussetzung für das Wahlrecht ist, dass ein Arbeitnehmer mindestens 18 Jahre alt und seit drei Monaten im Unternehmen ist. Auch an den Betrieb ausgeliehene Arbeitnehmer dürfen wählen, wenn sie mehr als drei Monate dort sind. Mitarbeiter eines anderen Betriebsteils fernab des Hauptsitzes stimmen formlos ab, ob sie an der Wahl zur Betriebsratsgründung teilnehmen möchten.

Wann und wie wird ein Betriebsrat gewählt?

Das BetrVG regelt die Wahl eines Betriebsrates genau.

Betriebsratswahlen finden unternehmensunabhängig zwischen März und Mai statt. Alle vier Jahre wird neu gewählt. Ausnahmen für eine außerplanmäßige Wahl sind der Rücktritt eines Betriebsrates, eine erste Gründung oder nach erfolgreicher Anfechtung einer Wahl. Außerdem, wenn sich die Mitarbeiteranzahl nach zwei Jahren um mindestens 50 verändert oder die Anzahl der Betriebsratsmitglieder nach Einspringen der Ersatzmitglieder kleiner wird als vorgesehen. Nach einer außerplanmäßigen Wahl findet eine neue wieder im Zeitraum März bis Mai statt, frühestens aber nach einem Jahr.

Mitglieder für den Betriebsrat sind geheim und unmittelbar zu wählen. Zur Wahl stehen vorgeschlagene Mitarbeiter, die von Arbeitnehmern und Gewerkschaften vorgeschlagen werden. Ein Wahlvorschlag von Arbeitnehmern muss von einem Zwanzigstel der Arbeitnehmer unterstützt, mindestens aber von drei Wahlberechtigten unterzeichnet sein. In Betrieben mit höchstens zwanzig Wahlberechtigten genügen zwei Unterzeichnungen. Vorschlägen von Gewerkschaften müssen zwei Beauftragte zustimmen.

Es handelt sich um eine Verhältniswahl, bei der die meisten Stimmen zählen. Bei nur einem Vorschlag für ein Betriebsratsmitglied gilt die Mehrheit. Laut Gesetz muss das Geschlecht, das im Unternehmen die Minderheit hat, im Betriebsrat anteilmäßig vertreten sein. Das gilt ab drei Betriebsratsmitgliedern. 

Für Kleinbetriebe mit fünf bis 50 Mitarbeitern gibt es ein vereinfachtes Verfahren, das über einen Wahlvorstand stattfindet. Unternehmen mit 51 bis 100 Arbeitnehmern dürfen dieses Verfahren auch vereinbaren. Der Wahlvorstand besteht aus einer ungeraden Anzahl von Wählern und ab drei Mitgliedern anteilig aus beiden Geschlechtern, wenn diese im Unternehmen vertreten sind. Der bestehende Betriebsrat wählt den Wahlvorstand, ohne bestehenden Rat eine Betriebsversammlung.

Katharina Bensch

Katharina Bensch ist die Clockodo-Expertin für Themen rund um den Arbeitsalltag.
Mit zertifiziertem Fachwissen zu rechtlichen Arbeitsthemen und vielfältiger Erfahrung als Redakteurin betreut sie das Clockodo-Info-Portal.

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