Überblick zur Zeiterfassungspflicht: Die aktuelle Gesetzeslage
Urteile
EuGH-Urteil (2019)
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied in seinem „Stechuhr-Urteil“, dass Unternehmen in der EU ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Dokumentation der Arbeitszeit einführen müssen. Ziel ist der Schutz der Arbeitnehmerrechte sowie die Einhaltung von Arbeitszeitvorschriften. Arbeitgeber sollen sicherstellen, dass Ruhezeiten eingehalten und Überstunden dokumentiert werden.
BAG-Urteil (2022)
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) stellte klar, dass diese Pflicht auch im deutschen Recht bereits verankert ist – nämlich im Arbeitsschutzgesetz (§ 3 ArbSchG). Das Urteil präzisiert, dass die Dokumentation der Arbeitszeit ein wichtiger Bestandteil des Gesundheitsschutzes ist und für alle Arbeitgeber gilt.
Geltende Gesetze
Schon vor den Urteilen gab es gesetzliche Vorgaben zur Zeiterfassung. Laut § 16 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) müssen Arbeitgeber Überstunden sowie Sonn- und Feiertagsarbeit dokumentieren. Mit dem BAG-Urteil wurde jedoch deutlich, dass eine umfassendere Erfassung der Arbeitszeit erforderlich ist.
Gesetzesentwurf
Der Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums aus 2023 geht noch einen Schritt weiter und sieht vor, dass Arbeitszeiten digital erfasst werden müssen. Die Fristen für die Umsetzung variieren je nach Unternehmensgröße:
- Ab 250 Mitarbeitern: Umsetzung innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten.
- 50 bis 249 Mitarbeiter: Umsetzung innerhalb von zwei Jahren:
- 10 bis 49 Mitarbeiter: Umsetzung innerhalb von fünf Jahren.
Bei einer Betriebsgröße von 10 oder weniger Mitarbeitern soll das Gesetz bis auf Weiteres noch die Zeiterfassung in Papierform erlauben, hier ist also keine digitale Dokumentation der Arbeitszeit verpflichtend.
Seit Veröffentlichung des Entwurfs im April 2023 und der Anhörung im Bundestag im Oktober 2023 blieb eine gesetzliche Konkretisierung aus. Die Diskussion zog sich durch das Jahr 2024, ohne klare Fortschritte.