Ist die Zeiterfassung Pflicht? Das sagt das Gesetz 2025

Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ist eines der zentralen arbeitsrechtlichen Themen der letzten Jahre. Insbesondere das EuGH-Urteil von 2019 und das BAG-Urteil von 2022 haben klargestellt, dass Arbeitgeber die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden vollständig dokumentieren müssen. In Deutschland konkretisiert ein Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums diese Vorgaben.

Doch was bedeutet das für Unternehmen? In diesem Artikel erfahren Sie alles über die aktuellen Regelungen, Hintergründe und Umsetzungsoptionen.

EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Überblick zur Zeiterfassungspflicht: Die aktuelle Gesetzeslage

Urteile

EuGH-Urteil (2019)

Der Europäische Gerichtshof entschied, dass Unternehmen in der EU ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Dokumentation der Arbeitszeit einführen müssen. Ziel ist der Schutz der Arbeitnehmerrechte sowie die Einhaltung von Arbeitszeitvorschriften. Arbeitgeber sollen sicherstellen, dass Ruhezeiten eingehalten und Überstunden dokumentiert werden.

BAG-Urteil (2022)

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) stellte in seinem „Stechuhr-Urteil“ klar, dass diese Pflicht auch im deutschen Recht bereits verankert ist – nämlich im Arbeitsschutzgesetz (§ 3 ArbSchG). Das Urteil präzisiert, dass die Dokumentation der Arbeitszeit ein wichtiger Bestandteil des Gesundheitsschutzes ist und für alle Arbeitgeber gilt. 

Geltende Gesetze

Schon vor den Urteilen gab es gesetzliche Vorgaben zur Zeiterfassung. Laut § 16 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) müssen Arbeitgeber Überstunden sowie Sonn- und Feiertagsarbeit dokumentieren. Mit dem BAG-Urteil wurde jedoch deutlich, dass eine umfassendere Erfassung der Arbeitszeit erforderlich ist. 

Gesetzesentwurf

Der Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums aus 2023 geht noch einen Schritt weiter und sieht vor, dass Arbeitszeiten digital erfasst werden müssen. Die Fristen für die Umsetzung variieren je nach Unternehmensgröße:

  • Ab 250 Mitarbeitenden: Umsetzung innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten.
  • 50 bis 249 Mitarbeitende: Umsetzung innerhalb von zwei Jahren:
  • 10 bis 49 Mitarbeitende: Umsetzung innerhalb von fünf Jahren.

Bei einer Betriebsgröße von 10 oder weniger Mitarbeitern soll das Gesetz bis auf Weiteres noch die Zeiterfassung in Papierform erlauben, hier ist also keine digitale Dokumentation der Arbeitszeit verpflichtend.

Seit der Veröffentlichung des Referentenentwurfs des Bundesarbeitsministeriums im April 2023 und der Anhörung im Bundestag im Oktober 2023 wurden keine wesentlichen Fortschritte bei der gesetzlichen Konkretisierung der digitalen Arbeitszeiterfassungspflicht erzielt. Die politische Diskussion setzte sich 2024 fort, jedoch ohne bedeutende Neuerungen oder gesetzliche Anpassungen. Daher bleibt die genaue Ausgestaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Dokumentation der Arbeitszeit weiterhin unklar.

Alle Informationen zur Pflicht der digitalen Zeiterfassung

Hinweis: Für detaillierte Informationen zur geplanten Pflicht zur digitalen Zeiterfassung, dem aktuellen politischen Status Quo, den Anforderungen und den Vorteilen dieser Systeme, lesen Sie unseren Artikel: „Digitale Zeiterfassung: Für wen wird sie Pflicht?“.

Warum ist die Arbeitszeiterfassung wichtig?

Eine präzise Erfassung der Arbeitszeiten bietet zahlreiche Vorteile – sowohl für den Schutz der Gesundheit der Mitarbeiter als auch für die Wahrung ihrer Rechte.

Schutz der Gesundheit

  • Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung dient nicht nur der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern auch dem Gesundheitsschutz.
  • Stress und Überlastung reduzieren: Übermäßige Überstunden können Stress und gesundheitliche Probleme verursachen. Eine klare Dokumentation hilft, Arbeitszeiten im gesunden Rahmen zu halten.
  • Ruhezeiten sicherstellen: Die Erfassung gewährleistet, dass gesetzliche Ruhezeiten eingehalten werden, auch im Home-Office oder bei flexiblen Arbeitsmodellen.
  • Grenzen im Home-Office setzen: Im Home-Office verschwimmen oft die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit. Kurze E-Mails am Abend, längeres Arbeiten am PC oder ein Blick in den internen Chat nach Feierabend – all das zählt zur Arbeitszeit und muss dokumentiert und vergütet werden.

Schutz der Arbeitnehmerrechte

  • Eine lückenlose Zeiterfassung schafft Transparenz und stärkt die Rechte der Mitarbeiter.
  • Vergütung von Arbeitszeit sicherstellen: Überstunden müssen entweder vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden – ein Recht, das durch die Dokumentation der Arbeitszeit besser durchgesetzt werden kann.
  • Unbezahlte Mehrarbeit vermeiden: Die genaue Dokumentation schützt Mitarbeiter davor, dass geleistete Stunden unbezahlt bleiben.

Kontrolle und Mindestlohn

  • Die Zeiterfassung stellt sicher, dass Arbeitgeber ihren Verpflichtungen nachkommen. 
  • Einhalten gesetzlicher Vorgaben: Eine lückenlose Erfassung hilft Unternehmen, den Mindestlohn zu garantieren und Überstunden korrekt zu berechnen.
  • Nachweis bei Streitfällen: Die Dokumentation dient als Nachweis für Mitarbeiter und Arbeitgeber, falls es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt.

Seit wann ist die Arbeitszeiterfassung laut Gesetz Pflicht?

2025 ist die Arbeitszeiterfassung Pflicht, da bereits das BAG-Urteil von 2022 rechtlich bindend war. Somit sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Arbeitszeit aller Mitarbeiter zu erfassen. Streng genommen bestand diese Verpflichtung bereits vorher, da sie sich aus § 3 des Arbeitsschutzgesetzes ableitet. Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, bezeichnete die BAG-Rechtsprechung als Grundsatzurteil, das künftig für alle Arbeitsgerichte maßgeblich ist. 

Die tägliche Arbeitszeit – Beginn, Ende und Dauer – soll elektronisch erfasst werden, idealerweise noch am selben Tag. Dies geht aus dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hervor. Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für die Dokumentation der Arbeitszeiten, jedoch können auch andere Personen diese Aufgabe übernehmen.

Wer ist zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet? Gibt es Ausnahmen?

Das EuGH- und das BAG-Urteil verpflichten alle Arbeitgeber zur Arbeitszeiterfassung, ohne spezifische Ausnahmen zu definieren. Allerdings macht das derzeitige Arbeitszeitgesetz Ausnahmen, zum Beispiel für leitende Angestellte (§ 18 Arbeitszeitgesetz). Ob zukünftig ähnliche Ausnahmen für die Zeiterfassung geregelt werden, bleibt abzuwarten. Derzeit existieren offiziell aber keine. 

Arbeitgeber müssen nicht selbst die Arbeitszeiten aller Angestellten erfassen. Diese Aufgabe kann an die Mitarbeiter delegiert werden, sodass jeder Arbeitnehmer seine eigenen Zeiten dokumentiert. Die Verantwortung dafür, dass die maximalen Arbeitszeiten und Pausen eingehalten werden, liegt jedoch weiterhin beim Arbeitgeber. Dieser trägt auch die Risiken, falls die Arbeitszeiterfassung nicht gesetzeskonform erfolgt. Daher sollten Vorgesetzte oder HR-Manager ihre Mitarbeiter unbedingt für die Bedeutung einer präzisen Zeiterfassung sensibilisieren. 

Arbeitszeiterfassung bei Vertrauensarbeitszeit: Geht das zusammen?

Arbeitszeiterfassung und Vertrauensarbeitszeit schließen sich nicht aus. Bei der Vertrauensarbeitszeit erfüllen Angestellte ihre Aufgaben, ohne sich strikt an eine festgelegte Stundenzahl pro Tag zu halten. Diese Flexibilität bleibt erhalten, lediglich die Erfassung von Beginn und Ende der Arbeitszeit kommt hinzu. 

Wenn der Chef bisher damit zufrieden war, dass Mitarbeiter nach fünf Stunden ihre Arbeit beendet haben, wird dies auch mit der minutengenauen Arbeitszeiterfassung der Fall sein. Die Einhaltung der maximalen Stunden pro Tag, wie sie im Arbeitszeitgesetz festgelegt sind, war schon immer Pflicht. Die zusätzliche Dokumentation der Arbeitszeit ändert daran nichts. 

Wie kann ich die Arbeitszeiterfassungspflicht umsetzen?

Das EuGH fordert, dass die Erfassung der Arbeitszeit objektiv, zugänglich und verlässlich sein muss. 

Eine Zeiterfassungssoftware erfüllt diese Vorgaben des Urteils besser als traditionelle Methoden wie Stift und Papier. Dabei müssen Start, Ende und Pausen der Arbeitszeit erfasst werden, um die genauen Arbeitsstunden für einen Tag zu berechnen.

 

Arbeitszeiterfassung Vorteile

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Alle Arbeitszeitdaten werden objektiv und verlässlich in der Cloud gespeichert, mit Zugriff nur für diejenigen, die ihn benötigen. Clockodo ist gesetzeskonform und datenschutzsicher, wodurch unnötiger Bürokram entfällt. Die Arbeitszeiterfassung erfolgt einheitlich im gesamten Unternehmen und ist für jedes Arbeitszeitmodell geeignet. Bei Bedarf nutzen Sie auch die Projektzeiterfassung von Clockodo.

 

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Welche Strafen drohen, wenn ich die Arbeitszeit nicht dokumentiere?

Unternehmen, die die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter nicht ordnungsgemäß protokollieren, setzen sich erheblichen Risiken aus. Das BAG-Urteil hat klargestellt, dass die Erfassung der Arbeitsstunden gesetzlich vorgeschrieben und verpflichtend ist. Arbeitgeber, die dieser Pflicht nicht nachkommen, müssen mit Sanktionen rechnen. 

Auch eine unzureichende Arbeitszeiterfassung birgt erhebliche Gefahren. Die aufgezeichneten Daten dienen als Nachweis, sei es für Prüfbehörden oder vor Gericht, sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Unzuverlässige Systeme, unleserliche Aufzeichnungen oder gar verlorene Dokumente sind daher inakzeptabel. 

Die Gefahr von Betrug bei der Arbeitszeiterfassung ist gering. Im Gegenteil: Ohne eine präzise Stundenerfassung ist es schwierig zu überprüfen, ob Mitarbeiter regelmäßig ein paar Minuten später kommen oder früher gehen. Eine lückenlose Zeiterfassung bietet somit mehr Sicherheit für alle Beteiligten.

Das ArbSch-Gesetz als Basis der Arbeitszeiterfassung – das muss HR jetzt wissen

Das BAG-Urteil stützt sich auf Paragraph 3 des Arbeitsschutzgesetzes, der Arbeitgeber verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Angestellten zu ergreifen. Seit dem Urteil gehört die Aufzeichnung der Arbeitszeiten eindeutig dazu.

Vor dem Urteil betraf eine Erfassung der Arbeitszeit laut Gesetz die Überstunden und Sonn- und Feiertagsarbeit (§ 16 (2) Arbeitszeitgesetz) sowie Minijobber und Branchen aus dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (§ 17 (1) Mindestlohngesetz). Das galt auch für mobile Beschäftigte, etwa Paketdienstboten. Arbeitgeber waren dort bereits verpflichtet, darauf zu achten, dass dies geschieht. Eine Maßgabe für das Zeiterfassungssystem existiert hier nicht. Die Entscheidungen des EuGH und BAG haben zur Folge, dass sich der deutsche Gesetzgeber nun detailliert mit den Anforderungen an die Arbeitszeiterfassung auseinandersetzen muss.

Fazit: Fakten-Check zur Arbeitszeiterfassung

  • Pflicht: Arbeitszeiterfassung ist für alle Unternehmen verpflichtend.
  • Rechtsgrundlage: Die Pflicht ergibt sich aus § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
  • Ziel: Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer durch Einhaltung von Arbeits- und Ruhezeiten.
  • Anforderung: Das Gesetz fordert ein objektives, verlässliches System zur Dokumentation der Arbeitszeit – dies kann elektronisch oder digital sein.
  • Vertrauensarbeitszeit: Bleibt weiterhin möglich, solange Beginn, Ende und Pausenzeiten dokumentiert werden.
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FAQ - Häufige Fragen rund um die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

Arbeitgeber sind bereits seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BAG) im Jahr 2022 dazu verpflichtet, die Arbeitszeit aller Mitarbeiter zu erfassen. Hierzu gehören Anfang, Ende und die Pausenzeiten des Arbeitstages.

Kollegin KatharinaKatharina Primke

Katharina Primke ist unsere Expertin für Themen rund um den modernen Arbeitsalltag und effiziente Arbeitsorganisation. Mit ihrer umfangreichen Erfahrung als Redakteurin und ihrem akademischen Abschluss in Germanistik betreut sie das Clockodo-Info-Portal. 

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