Minijob
Kurz und knapp: Minijob
- Ein Minijob ist ein Arbeitsverhältnis mit einem Einkommen von höchstens 450 Euro im Monat oder einem Zeitraum von höchstens 70 Tagen im Jahr.
- Jeder darf einen Minijob ausüben, auch Personen in Elternzeit und Sozialhilfeempfänger.
- Der Arbeitgeber muss 450-Euro-Jobber wie jede andere Arbeitskraft behandeln.
- Die Aufzeichnung der genauen Arbeitszeiten ist gesetzlich verpflichtend.
Minijob Definition: Was ist ein Minijob?
Ein Minijob ist ein Arbeitsverhältnis, bei dem Angestellte in Deutschland im Monat höchstens 450 Euro verdienen. Er wird auch als Geringfügige Beschäftigung oder 450-Euro-Job bezeichnet. Die Gehaltsgrenze ist in § 8 SGB IV festgelegt. Eine weitere Form des Minijobs im selben Paragraph ist eine Beschäftigung über einen Zeitraum von höchstens 70 Tagen beziehungsweise drei Monaten.
Minijobber gelten gesetzlich als Teilzeitbeschäftigte. Die meisten Belange zu geringfügigen Beschäftigungen werden von der Minijob-Zentrale verwaltet. Dazu gehören zum Beispiel An- und Abmeldung sowie Zahlungsnachweise für geringfügig Beschäftigte.
Was dürfen Minijobber verdienen?
Die Verdienstgrenzen im Minijob sind streng. 450-Euro-Jobber dürfen, wie ihr Name schon sagt, im Monat höchstens 450 Euro verdienen. Im Jahr sind das 5.400 Euro, die nicht überschritten werden dürfen. Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld zählen bereits dazu. Im Gegensatz dazu sind steuerfreie Einnahmen wie Zuschläge nicht mitzurechnen.
Verdient der Minijobber jeden Monat unterschiedlich, müssen alle Beträge zusammengerechnet werden. Der Arbeitgeber muss dann im Voraus schätzen, ob die 5.400 Euro im Jahr realistisch sind. Erhebliche Schwankungen aber sind nicht erlaubt. Beschäftigt der Arbeitgeber eine 450-Euro-Kraft zunächst in Vollzeit, um danach nur noch wenig zu zahlen, ist dies insgesamt kein Minijob. Für den Arbeitsplatz typische Schwankungen hingegen stellen kein Problem dar.
In Ausnahmefällen, wenn ein Mehrverdienst nicht vorhersehbar war, ist das für drei Monate innerhalb von zwölf Monaten in Ordnung.
Bis einschließlich 2012 lag die Grenze für Geringverdiener bei 400 Euro.
Wer darf Minijobs machen?
Grundsätzlich darf jeder einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Das gilt auch für Angestellte, die bereits eine Hauptbeschäftigung für ihren Lebensunterhalt ausüben. Diese dürfen dann aber nur einen Minijob haben, auch wenn bei zweien insgesamt 450 Euro eingehalten werden. Ein dritter Job an sich ist möglich, kann jedoch nicht als Minijob gelten und wird mit dem Haupteinkommen verrechnet und in Steuerklasse 6 versteuert. Insgesamt dürfen Minijobber mit allen Jobs zusammengerechnet nicht die Lohngrenze von 450 Euro beziehungsweise 5.400 Euro überschreiten. Zwei Minijobs bei einem Arbeitgeber gelten als ein einziges Arbeitsverhältnis. Dabei ist es egal, ob die Tätigkeiten völlig unterschiedlich sind.
Auch während einer Elternzeit oder beim Bezug von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld I und II dürfen 450-Euro-Jobs verrichtet werden.
Jugendliche unter 18 Jahren müssen beim Minijob strenger gefasste Arbeitszeiten einhalten. Grundsätzlich dürfen Minderjährige allgemein nach § 8 Jugendarbeitsschutzgesetz höchstens acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten.
Arbeitgeber müssen bei der Einstellung eines Minijobbers nach weiteren Beschäftigungen fragen. Nehmen Minijobber nach der Einstellung einen weiteren Job an, müssen sie den Arbeitgeber darüber informieren. Die schriftlichen Angaben dazu muss der Arbeitgeber aufbewahren. Ein Personalbogen für Minijobs ist dazu gang und gäbe.
Häufige Formen von Minijobs sind Aushilfsjobs oder Ferienjobs für Schüler und Studenten. Ein Minijob als Rentner kommt auch oft vor, weiterhin auch ein Nebenjob am Wochenende für Vollzeitarbeiter. 2019 waren laut Statista insgesamt 7,72 Millionen Menschen geringfügig beschäftigt, mehr als die Hälfte davon weiblich.
Worauf müssen Arbeitgeber bei Minijobs achten?
Was muss der Arbeitgeber zahlen?
Die Abgaben richten sich nach dem vereinbarten Monatsverdienst.
Stellt sich heraus, dass ein Arbeitsverhältnis kein Minijob ist, wird die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig.
Was passiert bei Krankheit im Minijob?
Auch bei Krankheit haben Geringverdiener einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Ebenso verhält es sich bei einer Mutterschaft. Eltern haben auch Anspruch auf eine Fortzahlung, wenn ihr Kind krank ist und betreut werden muss. Dazu ist eine Bescheinigung des Arztes notwendig. Wie bei Vollzeitkräften kann diese Regelung im (Tarif-)Vertrag oder durch eine Vereinbarung außer Kraft gesetzt werden.
Bei Krankenkassen besteht nicht unbedingt ein Anspruch auf Krankengeld, wenn die Krankheit länger als sechs Wochen dauert. Dann sind weder Arbeitgeber noch Krankenkasse verpflichtet, zu zahlen.
Was ist der Unterschied zwischen kurzfristiger Beschäftigung und Minijob?
Während einer kurzfristigen Beschäftigung eines Minijobbers darf die Arbeitszeit höchstens 70 Tage oder drei Monate pro Jahr betragen. Es kommt bei dieser Form des Minijobs nicht auf das Gehalt an, sondern auf die Zeitspanne. Diese gilt für das Kalenderjahr. Mehrere kurzfristige Beschäftigungen müssen zusammengezählt werden.
Sichert der Angestellte mit dem Job seinen Lebensunterhalt, ist er kein Minijobber. Er arbeitet „berufsmäßig“ beziehungsweise gilt als erwerbstätige Person. Verdient ein Minijobber mehr als 450 Euro im Monat, was er in einer kurzfristigen Beschäftigung auch darf, muss eine Berufsmäßigkeit geprüft werden. Das fällt dem Arbeitgeber zu.
Als grundsätzlich nicht berufsmäßig gelten Minijobs, die nebenbei verrichtet werden. Denn diese dienen nicht vorrangig dem Lebensunterhalt.
Für kurzfristig Beschäftigte zahlt der Arbeitgeber Umlagen zum Ausgleich der Anwendungen für Krankheit und Mutterschaft. Hinzu kommen eine Insolvenzgeldumlage und Steuern sowie die Unfallversicherung. Beiträge für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung fallen weg.
Ist der kurzfristig Beschäftigte im Privathaushalt angestellt, muss auch keine Insolvenzgeldumlage gezahlt werden.
Steuern können Arbeitgeber entweder nach der jeweiligen Steuerklasse des Minijobbers oder pauschal mit 25 Prozent zahlen. Letzteres gilt nur, wenn der Minijobber nur gelegentlich oder nicht länger als 18 zusammenhängende Arbeitstage da ist. Zusätzlich darf er pro Tag nicht mehr als 120 Euro verdienen.
Wie funktionieren Minijobs im Privathaushalt?
Sind 450-Euro-Kräfte in einem privaten Haushalt angestellt, fallen laut Minijobzentrale 2020 geringere Abgaben an:
- (gesetzliche) Krankenversicherung 5 Prozent
- Rentenversicherung 5 Prozent
- Umlage Aufwendungen Krankheit 0,9 Prozent
- Umlage Aufwendungen Mutterschaft 0,24 Prozent
- Gesetzliche Unfallversicherung 1,6 Prozent
- Lohnsteuer 2 Prozent
Die Insolvenzgeldumlage entfällt.
Auch Minijobber im Privathaushalt zahlen Rentenversicherung, wenn sie sich nicht davon befreien lassen.