Wie viel Urlaubsgeld bekommen Vollzeit, Teilzeit und Minijobber?
Zur Veranschaulichung nehmen wir an, ein fiktiver Geschäftsführer namens Michael möchte seinen Mitarbeitern als Zeichen der Wertschätzung ein zusätzliches Urlaubsgeld zahlen. Eine gesetzliche Vorgabe zur Höhe gibt es nicht, sodass er die Summe frei bestimmen kann. Bei seiner Recherche findet Michael heraus, dass der durchschnittliche Betrag für Urlaubsgeld in vielen Branchen etwa 1.300 Euro brutto beträgt. Er wählt diesen Wert als Grundlage für seine Vollzeitmitarbeiter. Michael entscheidet sich, das Urlaubsgeld zusammen mit dem Juni-Gehalt auszuzahlen, passend zur Haupturlaubszeit im Sommer.
Teilzeitmitarbeiter sollen das Urlaubsgeld anteilig erhalten, basierend auf ihrem Beschäftigungsumfang. Ebenso berücksichtigt Michael seine Minijobber, die ebenfalls ein anteiliges Urlaubsgeld erhalten sollen. Wichtig ist dabei, dass der Jahresverdienst einschließlich Urlaubsgeld bei Minijobbern die Grenze von 6.672 Euro (Stand 2025) nicht überschreitet, damit der Status als geringfügig Beschäftigte erhalten bleibt.
Das gezahlte Urlaubsgeld unterliegt sowohl der Lohnsteuer als auch den Sozialversicherungsbeiträgen. Da Michael 1.300 Euro brutto auszahlt, fällt für seine Mitarbeiter – abhängig von Steuerklasse und Gesamteinkommen – ein unterschiedlich hoher Nettobetrag an.
Beispiel Urlaubsgeld Vollzeit
Michael zahlt seinen Vollzeitmitarbeitern ein Urlaubsgeld in Höhe von 1.300 Euro brutto aus. Da es sich um eine Sonderzahlung handelt, wird der Betrag gemeinsam mit dem Juni-Gehalt überwiesen. Dieser Betrag ist steuer- und sozialversicherungspflichtig, sodass der endgültige Betrag, den die Mitarbeiter erhalten, von deren Steuerklasse und individuellen Abzügen abhängt.
Beispiel Urlaubsgeld Teilzeit
Teilzeitmitarbeiter erhalten ihr Urlaubsgeld anteilig, basierend auf ihrem Beschäftigungsgrad. Verdient ein Teilzeitmitarbeiter z. B. 50 % eines Vollzeitgehalts, so erhält er entsprechend 650 Euro Urlaubsgeld.
Beispiel Urlaubsgeld Minijob
Bei Minijobbern wird das Urlaubsgeld ebenfalls anteilig berechnet, angepasst an die geleistete Arbeitszeit. Hierbei ist wichtig, dass die Grenze von 6.672 Euro Gesamtverdienst im Jahr nicht überschritten wird, um den Status als Minijobber zu behalten. Das Urlaubsgeld wird dem regulären Verdienst hinzugerechnet und unterliegt Steuer- und Sozialabgaben, sofern diese Grenze überschritten wird.