Was ist Elterngeld?
Das Elterngeld erhalten Arbeitnehmer monatlich für die Lebensmonate des Kindes, nicht für die Kalendermonate. Seit der Reform des Gesetzes gibt es das Basiselterngeld und ElterngeldPlus. Das Basiselterngeld bekommen Eltern maximal für 14 Monate. Anders als die Elternzeit gilt der Anspruch auf Elterngeld für beide Elternteile zusammen. Zuständig für alle Belange ist die jeweilige Elterngeldstelle.
Wer hat Anspruch auf Elterngeld?
Einen Anspruch auf das Elterngeld hat, wer in Deutschland wohnt, mit dem Kind in einem Haushalt lebt und dieses selbst betreut und erzieht und dabei keine beziehungsweise keine volle Erwerbstätigkeit ausübt. Hier gelten wie in Elternzeit die 30 Stunden als Obergrenze. Das Gesetz nennt außerdem einige Ausnahmen, bei denen auch Eltern Geld beziehen können, die aus bestimmten Gründen vorübergehend im Ausland arbeiten.
Ehe- oder Lebenspartner, die das Kind des Partners in den eigenen Haushalt aufnehmen, haben ebenfalls Rechtsanspruch auf Elterngeld. Das gilt auch für Adoptiveltern, genauso für Väter, deren Vaterschaftsfeststellung noch nicht abgeschlossen ist. Nehmen Eltern ein Kind an, beispielsweise als Adoptiv- oder Pflegekind, ist der Zeitpunkt der Aufnahme maßgeblich, nicht der Tag der Geburt.
Gehen nicht die Eltern in die Elternzeit, sondern aufgrund eines Härtefalls andere Personen bis zum dritten Verwandtschaftsgrad, so haben diese Anspruch auf Elterngeld.
(§ 1 BEEG)
Höhe des Elterngeldes
Die Höhe des Elterngeldes ist in § 2 BEEG festgelegt. Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des vorigen Einkommens aus nichtselbstständiger Arbeit. Beim Ausgangswert für die Berechnung handelt es sich um den Durchschnitt des Bruttolohns der letzten zwölf Monate, abzüglich Steuern und Sozialabgaben. Grundsätzlich gibt es mindestens 300 Euro (auch für nicht Erwerbstätige) und maximal 1.800 Euro pro Monat. Hatte der Elternteil aufgrund von Mutterschutz, Schwangerschaft, anderem Elterngeld oder Corona in einigen Monaten ein geringeres Entgelt, fällt dies nicht in die Berechnung.
Die 67 Prozent können sich allerdings ändern, wenn der Arbeitnehmer zuvor weniger als 1.000 Euro oder mehr als 1.200 Euro verdient hat. Dann sinken beziehungsweise steigen die Werte um 0,1 Prozent, und zwar für jede 2 Euro, die das Einkommen von den Summen abweicht. Das bedeutet, wenn eine Arbeitnehmerin zuvor 1.300 Euro verdient hat, liegt die Summe 50 mal 2 Euro höher als 1.200. 50 mal 0,1 Prozentpunkte wären 5 Prozent weniger Elterngeld. Da jedoch mindestens 65 Prozent ausgezahlt werden, sinkt die Rate nicht komplett auf 62 Prozent. Für Arbeitnehmer, die weniger als 1.000 Euro verdient haben, kann der Prozentsatz auf bis zu 100 Prozent vergrößert werden.
Arbeiten Mutter oder Vater in der Elternzeit bis zu 30 Stunden pro Woche, haben sie auch Anspruch auf Elterngeld. Das gilt allerdings nur insofern, als dass für die Berechnung der 67 Prozent vom Unterschied zwischen dem Entgelt vor und dem nach der Geburt ausgegangen wird. Höchstens werden jedoch 2.770 Euro als Entgelt vor der Geburt angesetzt. Elterngeld und ElterngeldPlus werden getrennt berechnet.
Einen Geschwisterbonus von zehn Prozent erhalten Eltern, wenn sie insgesamt zwei Kinder unter drei Jahren oder mindestens drei Kinder unter sechs Jahren haben. Dabei erhalten die Eltern immer mindestens 75 Euro Zuschlag, auch wenn die zehn Prozent weniger ausmachen würden. Die Erhöhung endet, wenn die Voraussetzungen in einem Monat nicht mehr bestehen.
Es besteht nur Anspruch auf ein Elterngeld, auch bei Zwillingen, Drillingen oder Mehrlingen (§ 1 BEEG). Dafür erhöht sich das Geld für jedes Kind um 300 Euro.
ElterngeldPlus
Für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gibt es ElterngeldPlus. Dieses erhalten Elternteile, die in der Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Statt für ein Jahr, können Eltern dieses zwei Jahre lang beziehen. Dabei fällt es häufig höher aus als eine Aufteilung des normalen Elterngeldes über zwei Jahre.