Arbeitszeugnis

Definition: Was ist ein Arbeitszeugnis?

Ein Arbeitszeugnis wird dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ausgestellt. Es beinhaltet mindestens Art und Dauer der Beschäftigung („Einfaches Arbeitszeugnis“), oft auch Angaben zu Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers („Qualifiziertes Arbeitszeugnis“). Die zweite Variante ist eine Bewertung des Mitarbeiters und seiner Fähigkeiten.

Ein elektronisches Zeugnis ist nach § 109 GewO nicht gültig. Stattdessen muss es auf Firmenbriefpapier mit Briefkopf gedruckt sein.

Fast jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Es muss klar, wahr und gleichzeitig wohlwollend sein, deswegen haben sich Codes im Arbeitszeugnis etabliert. Mitarbeiter können aber ein Arbeitszeugnis ändern lassen. Das Referenzschreiben gewinnt als Alternative zum Arbeitszeugnis immer mehr Beachtung.

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Wer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Wird ein dauerndes Dienstverhältnis beendet, so das Gesetz in § 109 GewO, dann hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Zeugnis. Zu Arbeitnehmern zählen alle Angestellten inklusive Teilzeitkräften, Auszubildenden, leitenden Angestellten und Praktikanten. Ein befristeter Vertrag ändert nichts am Anspruch. Im öffentlichen Dienst sind Arbeitszeugnisse durch die Tarifverträge geregelt. Auf Wunsch haben Arbeitnehmer nicht nur Anspruch auf ein einfaches, sondern auch auf ein qualifiziertes Zeugnis.

Es spielt keine Rolle, wie das Beschäftigungsverhältnis beendet wurde beziehungsweise welche Seite die Kündigung ausgesprochen hat. In einem Aufhebungsvertrag können Regelungen zum Arbeitszeugnis aufgenommen werden.

Auszubildende haben nach § 16 BBiG nicht nur einen Anspruch: Hier steht der Arbeitgeber in der Pflicht, eins auszustellen.

Einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis?

Einfaches Arbeitszeugnis

Hier stehen nur die Daten zu Art und Dauer der Beschäftigung drin. Das einfache Arbeitszeugnis gleicht eher einer Bescheinigung über das Arbeitsverhältnis.

Qualifiziertes Arbeitszeugnis

Dieses enthält zusätzlich zu den Daten auch Informationen zu Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers. Typischerweise werden diese Informationen aufgeschlüsselt in Arbeitsleistung und Sozialverhalten. Alle Angaben im qualifizierten Arbeitszeugnis müssen wahr und wohlwollend sein.

Arbeitszeugnis: Was muss rein?

In einem Arbeitszeugnis darf nur die Wahrheit stehen. Gleichzeitig muss es wohlwollend sein. Die Formulierungen müssen klar und verständlich sein.

Das Arbeitszeugnis ist die berufliche Visitenkarte eines Arbeitnehmers, quasi eine Mitarbeiterbewertung. Mit dem Zeugnis werden zum einen Tätigkeiten nachgewiesen, zum anderen können hier (positive) Leistungsbeurteilungen überbracht werden. Ins (qualifizierte) Zeugnis gehören daher folgende Punkte in dieser Reihenfolge:

  • Überschrift
  • Name und Geburtsdatum des Arbeitnehmers
  • Zeitraum und Bezeichnung der Position
  • Beschreibung des Unternehmens
  • Beschreibung der Tätigkeit und der Aufgaben
  • Leistungsbeurteilung: Bereitschaft, Befähigung und Fachkenntnisse, Arbeitsweise, besondere Arbeitserfolge
  • Beurteilung des Sozialverhaltens gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden
  • Aussage zur Beendigung, Schlussformel mit Ausscheidung, Dank, Bedauern und Zukunftswünschen (hierauf besteht kein Anspruch)
  • Datum, Unterschrift, Stempel

Der Arbeitgeber muss im qualifizierten Arbeitszeugnis also eine Beurteilung schreiben. Für Führungskräfte beziehungsweise Manager kommt noch eine Beurteilung des Führungsstiles hinzu und eine Beschreibung seines Teams.

Arbeitszeugnis Formalia

Welche Arten von Arbeitszeugnissen gibt es noch?

Ausbildungszeugnis

Am Ende seiner Ausbildung bekommt ein Mitarbeiter ein Ausbildungszeugnis ausgestellt. Dieses beinhaltet etwas abweichend zum üblichen Zeugnis Folgendes:

  • Die Art der Ausbildung
  • Die Dauer der Beschäftigung in diesem Rahmen
  • Die zu erreichenden Ziele
  • Die erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse

Praktikumszeugnis

Da Praktikanten wie ganz normale Arbeitnehmer behandelt werden, haben auch sie das Recht auf ein Arbeitszeugnis zum Ende ihrer Mitarbeit. Das kann ein einfaches oder ein qualifiziertes Zeugnis sein und beinhaltet dieselben Abschnitte wie andere Zeugnisse auch.

Zwischenzeugnis

Arbeitnehmer können ein Zwischenzeugnis anfordern, wenn sie dafür einen besonderen Grund haben. Solche Gründe können die Suche nach einem neuen Job, ein Betriebsübergang, ein Wechsel des direkten Vorgesetzten oder eine Bewerbung für eine Weiterbildung sein. Per Gesetz besteht allerdings kein Recht auf ein Zwischenzeugnis. Dennoch mussten Arbeitgeber schon in vielen Streitfällen eines ausstellen, wenn der Beschäftigte ein berechtigtes Interesse daran hat. In Tarifverträgen kann es schriftliche Regelungen zu Zwischenzeugnissen geben.

Was ist im Arbeitszeugnis verboten?

  • Angaben, die den Mitarbeiter benachteiligen könnten, dürfen nicht aufgenommen werden. Darunter fallen zum Beispiel Religions- oder Parteizugehörigkeiten sowie eine Gewerkschaftsmitgliedschaft.
  • Auch Aussagen über Krankheiten des Arbeitnehmers sind untersagt.
  • Falsche Behauptungen sind verboten. Deswegen sind auch Zeugnisse, die aus Gefälligkeit sehr positiv geschrieben werden, rechtlich nicht erlaubt.
  • Das Zeugnis bedarf einer klar verständlichen Form. Es darf keinen Wortlaut beinhalten, der das Ziel verfolgt, eine Aussage zu treffen, die aus der Formulierung so nicht ersichtlich ist.
  • Außerdem müssen Zeugnisformulierungen positiv sein, das Gesetz sagt „wohlwollend“.
  • Das Zeugnis beurteilt das Arbeitsverhältnis in der gesamten Zeit. Daher ist es verboten, einzelne Fehler herauszustellen.
  • Zeugnisse müssen individuell angefertigt werden und dürfen nicht für alle Mitarbeiter gleich sein.
  • Rechtschreib- und Grammatikfehler sind zu korrigieren.

Welche Codes gibt es im Arbeitszeugnis?

Ein Zeugnis muss einerseits wahr sein, andererseits darf es nur wohlwollende Formulierungen enthalten. Aufgrund dieser rechtlichen Vorgabe haben sich mit der Zeit Formulierungen eingebürgert, hinter denen sich Codes verstecken. Diese lesen sich auf den ersten Blick positiv, aber es verstecken sich anders gemeinte Botschaften hinter ihnen.

Die einzelnen Codes und sogenannten Geheimsprachen führen zu viel Verwirrung und einer regen Suche im Internet nach den Bedeutungen. Deswegen sollten sich Arbeitgeber im Klaren darüber sein, was sie schreiben. Einen festgelegten, offiziellen Code in dem Sinne gibt es aber nicht.

Arbeitszeugnis-Noten

In den Zeugniscodes stecken Arbeitszeugnis-Noten. Diese gleichen den Schulnoten von „sehr gut“ bis „ausreichend“. Die Formulierungen der einzelnen Noten sehen oft so aus:

  • Sehr gut: Wir bedauern sein Ausscheiden sehr und danken ihm für stets sehr gute Leistungen. Wir wünschen ihm auf dem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
  • Gut: Wir bedauern sein Ausscheiden und danken ihm für die stets guten Leistungen. Wir wünschen ihm auf dem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin Erfolg.
  • Befriedigend: Wir bedauern sein Ausscheiden und danken ihm für die guten Leistungen. Wir wünschen ihm auf dem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und Erfolg.
  • Ausreichend: Wir bedanken uns für seine Mitarbeit. Wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.

Superlative weisen immer auf ein sehr gutes Arbeitszeugnis hin: stets einwandfrei, zu unserer vollsten Zufriedenheit, mit äußerster Sorgfalt, in kürzester Zeit, deutlich überdurchschnittliche Leistung.

Dagegen sprechen Formulierungen ohne nähere Beschreibung für eine schlechte Bewertung. „Sie erledigte ihre Aufgaben“ weist darauf hin, dass sie dies zwar tat, aber nicht erfolgreich.

Die Notenskala findet auch in den letzten Sätzen zum Dank und den Zukunftswünschen Anwendung. Diese fasst das Zeugnis insgesamt zusammen und ist somit ein deutlicher Hinweis auf die Leistung des Arbeitnehmers. Egal, was vorher geschrieben steht:

  • Sehr gut: Wir bedauern sein Ausscheiden sehr und danken ihm für stets sehr gute Leistungen. Wir wünschen ihm auf dem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
  • Gut: Wir bedauern sein Ausscheiden und danken ihm für die stets guten Leistungen. Wir wünschen ihm auf dem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin Erfolg.
  • Befriedigend: Wir bedauern sein Ausscheiden und danken ihm für die guten Leistungen. Wir wünschen ihm auf dem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und Erfolg.
  • Ausreichend: Wir bedanken uns für seine Mitarbeit. Wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.

Hinweise auf negative Bewertungen

Fehlende Wird im Arbeitszeugnis etwas weggelassen, deutet das auf negative Beurteilungen hin. Da das Zeugnis wohlwollend sein muss, kann man aus nicht vorhandenen Sätzen schließen, dass diese negativ ausgefallen sind und deswegen nicht mitaufgenommen wurden. Dies erregt aber bei typischen Bausteinen, die erwartet werden, Aufmerksamkeit und kann negativ bewertet werden. Das wiederum ist dann nicht erlaubt.

Ausdrücke, die nichts mit den Leistungen und Fähigkeiten oder dem Verhalten zu tun haben, weisen oft auf etwas Negatives hin. Eine erfrischende Art deutet auf einen lästigen Kollegen hin. Wer seine Meinung vertritt, nimmt keine Kritik an. Geselligkeit und Verbesserung des Betriebsklimas sind ein Code für Alkoholkonsum während der Arbeit. Und Kontaktfreude deutet noch lange nicht auf einen Erfolg dabei hin. Auf solche Codes sollten Arbeitgeber möglichst verzichten. Durch das Internet sind sie weitläufig bekannt und führen so zu Streitigkeiten. Zudem zeugen sie nicht unbedingt von der Seriosität des Unternehmens und widersprechen unter Umständen der Vorgabe der Klarheit.

Selbstverständliche Dinge wie Pünktlichkeit werden hervorgehoben, wenn es ansonsten nichts Positives zu berichten gibt.

Müssen Arbeitgeber Arbeitszeugnisse auf Wunsch ändern?

Arbeitnehmer können sich an den Arbeitgeber wenden, wenn sie Änderungen in ihrem Zeugnis wünschen. Dabei muss der Arbeitgeber mindestens ein durchschnittliches Arbeitszeugnis ausstellen (Befriedigend), wenn er nichts anderes beweisen kann, und unerlaubte Formulierungen streichen.

Eventuell hat ein Arbeitgeber einen bestimmten Satz auch unabsichtlich so formuliert, dass er auffällt. Dies kann in einer Berichtigung korrigiert werden.

Beispiel Arbeitszeugnis

Jonas hat gekündigt und seine Chefin Lara ist in Wahrheit froh darüber. Er hat nie richtig mitgearbeitet und immer gegen seine Vorgesetzten gewettert. In seinem Arbeitszeugnis schreibt Lara deswegen, dass sie sein Ausscheiden bedauert und ihm für die guten Leistungen dankt – sie bewertet ihn also mit „befriedigend“. Zusätzlich möchte sie Jonas' zukünftige Arbeitgeber vor seiner aufmüpfigen Art warnen, denn sie hatte sehr mit ihm zu kämpfen. Sie schreibt „Mit seiner anderen Art lernt man irgendwann umzugehen.“

Aber eine solche Formulierung lässt sich Jonas nicht gefallen. Lara hat zwar nicht direkt geschrieben, was sie stört, aber der Satz ist trotzdem negativ auszulegen. Einen wohlwollenden Hintergedanken kann man hier nicht erkennen. Lara muss auf Jonas' Wunsch hin das Zeugnis ändern und darauf verzichten, ihren wahren Eindruck direkt zu äußern.

Wer muss das Arbeitszeugnis schreiben?

Der Arbeitgeber muss das Zeugnis schreiben. Dabei muss es sich um einen Vorgesetzten des Mitarbeiters handeln. Dieser sollte den Mitarbeiter kennen und einschätzen können.

„Können Sie das Arbeitszeugnis für sich selbst formulieren?“
Da der Arbeitgeber in der Pflicht steht, das Zeugnis auszustellen, ist er auch für den Inhalt verantwortlich. Schreibt ein Mitarbeiter also über sich selbst unwahre Dinge, so bestätigt der Arbeitgeber diese mit seiner Unterschrift.

Gehen Mitarbeiter, müssen häufig neue für ihre Positionen eingestellt werden. Aber wie findet man die richtigen Kandidaten?

Lesen Sie im Ratgeber Tipps rund ums Personalrecruiting: 11 Verstecke für wichtige Soft Skills

Referenzschreiben: Ist es eine Alternative zum Arbeitszeugnis?

Das Referenzschreiben ist ein Empfehlungsschreiben des Arbeitgebers für den Mitarbeiter. Es wird freiwillig ausgestellt und unterliegt keinen festgelegten Regeln. Deswegen kommt eine Referenz bei einem potentiellen neuen Arbeitgeber gut an. Wenn jemand ein solches Schreiben von seinem Chef bekommen hat, war dieser Chef höchstwahrscheinlich mit den Leistungen des Angestellten zufrieden.

In einem Referenzschreiben sollten die Namen beider Parteien erwähnt sein sowie das Arbeitsverhältnis der beiden. Weiterhin enthält das Schreiben dann die positiven Leistungen des Arbeitnehmers sowie eine (positive) Beschreibung der Persönlichkeit. Datum und Unterschrift nicht vergessen.

Da ein Arbeitszeugnis wohlwollend sein muss, ist das Referenzschreiben eine interessante Alternative ohne Vorgaben. Kann ein Angestellter ein positives Referenzschreiben bekommen, ist der neue potentielle Arbeitgeber sicher, dass es wirklich ernst gemeint ist.

Auch telefonisch können Vorgesetzte eine Referenz über jemanden abgeben. Ein potentieller neuer Arbeitgeber ruft unter Umständen schon einmal den aktuellen Chef des Bewerbers an.

Wie ist die Arbeitszeugnis-Definition in Österreich?

Hier heißt das Arbeitszeugnis Dienstzeugnis. Am Ende des Arbeitsverhältnisses muss der Mitarbeiter dieses verlangen, dann muss er es auch ausgestellt bekommen. Dabei handelt es sich allerdings nur um ein einfaches Zeugnis. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis kann der Arbeitgeber freiwillig ausstellen. Ein Zwischenzeugnis kann ohne Grund, aber auf eigene Kosten verlangt werden.

Was gilt für das Arbeitszeugnis in der Schweiz?

In der Schweiz hat jeder Arbeitnehmer jederzeit das Recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis inklusive der Beurteilung von Leistung und Sozialverhalten. Er kann jedoch auch wünschen, nur ein einfaches Zeugnis zu bekommen.

Katharina Bensch

Katharina Bensch ist die Clockodo-Expertin für Themen rund um den Arbeitsalltag.
Mit zertifiziertem Fachwissen zu rechtlichen Arbeitsthemen und vielfältiger Erfahrung als Redakteurin betreut sie das Clockodo-Info-Portal.

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