Welche Codes gibt es im Arbeitszeugnis?
Ein Zeugnis muss einerseits wahr sein, andererseits darf es nur wohlwollende Formulierungen enthalten. Aufgrund dieser rechtlichen Vorgaben haben sich mit der Zeit Formulierungen eingebürgert, hinter denen sich Codes verstecken. Diese lesen sich auf den ersten Blick positiv, aber es verstecken sich anders gemeinte Botschaften hinter ihnen.
Die Verwendung von spezifischen Codes und sogenannten Geheimsprachen sorgt häufig für Verwirrung und treibt viele Menschen dazu, im Internet nach deren Bedeutung zu suchen. Arbeitgeber sollten sich daher genau überlegen, wie sie formulieren. Einen einheitlich festgelegten, offiziellen Code gibt es jedoch nicht.
Arbeitszeugnis-Noten
In den Zeugniscodes stecken Arbeitszeugnis-Noten. Diese gleichen den Schulnoten von „sehr gut“ bis „ausreichend“. Die Formulierungen der einzelnen Noten sehen oft so aus:
- Sehr gut: Wir bedauern sein Ausscheiden sehr und danken ihm für stets sehr gute Leistungen. Wir wünschen ihm auf dem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
- Gut: Wir bedauern sein Ausscheiden und danken ihm für die stets guten Leistungen. Wir wünschen ihm auf dem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin Erfolg.
- Befriedigend: Wir bedauern sein Ausscheiden und danken ihm für die guten Leistungen. Wir wünschen ihm auf dem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und Erfolg.
- Ausreichend: Wir bedanken uns für seine Mitarbeit. Wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.
Superlative weisen immer auf ein sehr gutes Arbeitszeugnis hin: stets einwandfrei, zu unserer vollsten Zufriedenheit, mit äußerster Sorgfalt, in kürzester Zeit, deutlich überdurchschnittliche Leistung.
Dagegen sprechen Formulierungen ohne nähere Beschreibung für eine schlechte Bewertung. „Sie erledigte ihre Aufgaben“ weist darauf hin, dass sie dies zwar tat, aber nicht erfolgreich.
Die Notenskala findet auch in den letzten Sätzen zum Dank und den Zukunftswünschen Anwendung. Diese fasst das Zeugnis insgesamt zusammen und ist somit ein deutlicher Hinweis auf die Leistung des Arbeitnehmers. Egal, was vorher geschrieben steht:
- Sehr gut: Wir bedauern sein Ausscheiden sehr und danken ihm für stets sehr gute Leistungen. Wir wünschen ihm auf dem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
- Gut: Wir bedauern sein Ausscheiden und danken ihm für die stets guten Leistungen. Wir wünschen ihm auf dem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin Erfolg.
- Befriedigend: Wir bedauern sein Ausscheiden und danken ihm für die guten Leistungen. Wir wünschen ihm auf dem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und Erfolg.
- Ausreichend: Wir bedanken uns für seine Mitarbeit. Wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.
Hinweise auf negative Bewertungen
Wird im Arbeitszeugnis etwas weggelassen, deutet das auf negative Beurteilungen hin. Da das Zeugnis wohlwollend sein muss, kann man aus nicht vorhandenen Sätzen schließen, dass diese negativ ausgefallen sind und deswegen nicht mit aufgenommen wurden. Dies erregt aber bei typischen Bausteinen, die erwartet werden, Aufmerksamkeit und kann negativ bewertet werden. Das wiederum ist dann nicht erlaubt.
Ausdrücke, die nichts mit den Leistungen und Fähigkeiten oder dem Verhalten zu tun haben, weisen oft auf etwas Negatives hin. „Eine erfrischende Art" deutet auf einen lästigen Kollegen hin. „Wer seine Meinung vertritt", nimmt keine Kritik an. „Geselligkeit und Verbesserung des Betriebsklimas" sind ein Code für Alkoholkonsum während der Arbeit. Und „Kontaktfreude" deutet noch lange nicht auf einen Erfolg dabei hin. Auf solche Codes sollten Arbeitgeber möglichst verzichten. Durch das Internet sind sie weitläufig bekannt und führen so zu Streitigkeiten. Zudem zeugen sie nicht unbedingt von der Seriosität des Unternehmens und widersprechen unter Umständen der Vorgabe der Klarheit.
Selbstverständliche Dinge wie Pünktlichkeit werden hervorgehoben, wenn es ansonsten nichts Positives zu berichten gibt.