Nebentätigkeit

Definition: Was fällt unter Nebentätigkeit?

Eine Nebentätigkeit ist eine Beschäftigung neben dem Hauptjob. Beispielsweise arbeiten Angestellte hauptberuflich für einen Arbeitgeber und verdienen nebenbei noch ein wenig bei einem zweiten Arbeitgeber dazu. Dabei handelt es sich häufig um Minijobs, auch bekannt als 450-Euro-Jobs.

Alternativ zur zweiten Anstellung machen sich viele Menschen zusätzlich selbstständig. Auch ein unentgeltliches Ehrenamt zählt dazu. Arbeitet jemand hauptsächlich selbstständig und nebenbei angestellt, ist die Anstellung in diesem Fall der Nebenjob.

Wer darf einen Nebenjob machen?

Grundsätzlich hat jeder das Recht, seine Freizeit so zu gestalten, wie er es möchte. Artikel 12 Grundgesetz besagt außerdem, dass man Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei wählen darf. Ein Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern erst einmal nicht verbieten, nebenberuflich tätig zu sein. Auch Rentner dürfen eine Nebentätigkeit ausführen. Genauso Empfänger von Arbeitslosengeld, bis zu 15 Stunden pro Woche. In Elternzeit ist die Aufnahme eines Nebenjobs ebenfalls möglich.

Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen Arbeitnehmern eine nebenberufliche Tätigkeit untersagt ist. Beamte sind verpflichtet, sich jede Nebentätigkeit genehmigen zu lassen.

Die Gründe für eine Nebentätigkeit sind vielfältig. Manche Arbeitnehmer benötigen mehr Einkommen, andere machen ihr Hobby zu Geld.

Worauf sollten Arbeitgeber achten?

Arbeitszeiten bei einer Nebentätigkeit

Information und Genehmigung

Nebentätigkeiten generell zu verbieten ist nicht erlaubt. Arbeitgeber haben jedoch die Möglichkeit, vertraglich eine Informationspflicht festzuhalten. Der Arbeitsvertrag eines Mitarbeiters oder ein Tarifvertrag sieht dann vor, dass ein Nebenjob ohne Kenntnis des Chefs verboten ist.

Das Arbeitszeitgesetz

Sind Menschen in zwei Jobs angestellt, zählt § 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) in Deutschland für beide zusammen. Mit beiden Anstellungen insgesamt ist die Höchstarbeitszeit acht Stunden pro Tag plus maximal zwei Überstunden. Dasselbe gilt auch in einem einzigen Job. Auch die Pflicht zur Zeiterfassung erstreckt sich auf beide Tätigkeiten.

Die gesetzliche Pausenregelung sieht mindestens 30 Minuten Pause bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden insgesamt vor. 15 Minuten zusätzlich beziehungsweise insgesamt 45 sind bei mehr als neun Arbeitsstunden vorgeschrieben.

Die Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen ist ebenfalls festgelegt und beträgt mindestens elf Stunden. Ein Nebenjob bis Mitternacht und der Start der Haupttätigkeit am nächsten Tag um neun vertragen sich vom Arbeitsrecht her nicht.

Ein Ehrenamt stellt zwar eine Nebentätigkeit dar. Es, fällt jedoch nicht unter Arbeitszeit und wirkt sich nicht auf die Höchstzeit aus. Das gilt auch für die Arbeit im Betriebsrat, die ein Ehrenamt ist.

Urlaub

§ 8 Bundesurlaubsgesetz besagt, dass keine dem Erholungszweck widersprechende Erwerbstätigkeit erlaubt ist. An den Urlaubstagen erholen sich die Mitarbeiter von der Arbeit. In einer solchen Regenerationsphase ist eine Nebentätigkeit – in vielen Fällen – nicht förderlich. Aus diesem Grund sind Nebenjobs nicht für den Urlaub gedacht und haben keinen Einfluss auf den Urlaubsanspruch.

Krankmeldung

Hat ein Beschäftigter eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, ist er laut dieser nicht fähig, seinen Job zu machen. Je nachdem, was die Haupt- und was die Nebenbeschäftigung ist, gilt die Krankmeldung auch für die Tätigkeit nebenbei oder nicht. Mit gebrochenem Bein kann ein Mitarbeiter nicht auf die Baustelle. Er ist eventuell trotzdem in der Lage, bei sich zu Hause Klavierunterricht zu geben.

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Wann ist eine Nebentätigkeit nicht erlaubt?

Unter bestimmten Voraussetzungen darf der Vorgesetzte Nebenjobs verbieten. Das gilt dann, wenn

  • der Mitarbeiter für die Konkurrenz arbeitet oder ein Konkurrenzunternehmen gründet (§ 60 HGB).
  • der Mitarbeiter in seiner Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist.
  • der Mitarbeiter sich nicht an das Arbeitszeitgesetz hält.
  • der Nebenjob in die Arbeitszeit des ersten Jobs fällt.

Hat der Hauptarbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran, dass sein Mitarbeiter einem bestimmten Nebenjob nicht nachgeht, darf er das untersagen. Arbeitet der Mitarbeiter beispielsweise nebenbei als Nachtwächter, ist er beim Hauptjob dementsprechend müde und leistungsschwach oder schläft gar ein. Dann darf der Chef die Nebentätigkeit aus eigenem berechtigten Interesse verbieten. Handelt ein Mitarbeiter vorsätzlich gegen die Interessen seines Hauptarbeitgebers, kann er eine Kündigung bekommen.

Arbeitnehmer müssen sich für alle Jobs zusammen an die tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit inklusive der vorgeschriebenen Ruhezeit halten.

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Ist die Zustimmung des Arbeitgebers notwendig?

Angestellte sind nicht verpflichtet, eine Genehmigung für eine Nebentätigkeit von ihrem Arbeitgeber einzuholen. Eine solche pauschale Regelung ist in einem normalen Arbeitsvertrag auch nicht erlaubt. Lediglich die Anzeigepflicht darf vertraglich geregelt sein. Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst sind gesondert geregelt. Beamte benötigen eine ausdrückliche Genehmigung und halten sich an die Nebentätigkeitsverordnungen der einzelnen Länder und an das Beamtengesetz. Der öffentliche Dienst hat eine allgemeine Anzeigepflicht. Die Mitarbeiter unterrichten ihren Arbeitgeber immer über einen Nebenjob, auch wenn der Arbeitsvertrag keine solche Klausel beinhaltet.

Gibt es Steuern für Nebenbeschäftigungen?

Wer einen Nebenjob als Ausbilder, Erzieher, Betreuer, Übungsleiter oder etwas Vergleichbares macht, hat eine Steuerfreigrenze von 2.400 Euro (§ 3 EStG). Dieser Fall nennt sich Übungsleiterfreibetrag.

Alle anderen versteuern ihre Nebeneinkünfte in der Regel als Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit. Diese Einkünfte fallen für jeden in die Lohnsteuerklasse 6. Eine Ausnahme ist ein Minijob. Bei einem monatlichen Nebenverdienst von höchstens 450 Euro führt normalerweise der Arbeitgeber eine Pauschalsteuer ab. Der Arbeitnehmer zahlt auf dieses zweite Einkommen keine Steuern. Auch für künstlerische Nebentätigkeiten gibt es Sonderregelungen.

Was gilt für eine selbstständige Nebentätigkeit?

Selbstständige kümmern sich allein um ihre Steuern. Eine selbstständige Nebentätigkeit gehört mit in die Steuererklärung und es fallen Einkommenssteuern an. Für Gewerbe ab einem gewissen Betrag Gewerbesteuern. Bis zu 410 Euro selbstständige Nebeneinkünfte im Jahr sind steuerfrei. Die Ausgaben werden miteingerechnet. Bei einer Selbstständigkeit neben einer Anstellung fallen keine weiteren Sozialversicherungen an. Ist das Verhältnis andersherum und ein Selbstständiger arbeitet nebenbei als Angestellter, ist derjenige in aller Regel schon selbst freiwillig versichert. Als Selbstständiger spielt die Arbeitszeit keine Rolle, da eigenständige Unternehmer nicht weisungsgebunden sind.

Muss man Sozialversicherungen für Nebenjobs zahlen?

Die gesetzlichen Sozialversicherungen richten sich nach dem Hauptjob. Handelt es sich bei der Nebentätigkeit um einen Minijob (450-Euro-Job), ist dieser grundsätzlich sozialversicherungsfrei. Bei mehreren Nebentätigkeiten zählen alle Einkünfte zusammen. Ergeben sich daraus mehr als 450 Euro, ist nur der erste Nebenjob sozialversicherungsfrei.

Beispiel Nebentätigkeit

Irini arbeitet hauptberuflich in einer Personalabteilung. Um mehr Zeit für ihre Hobbys zu haben, hat sie ihre Stunden von 40 auf 30 reduziert. So kann sie nebenbei von Montag bis Samstag eine Stunde in einem Fitnessstudio als Yogalehrerin auf 450-Euro-Basis arbeiten. Zusätzlich dazu gibt sie sonntags freiberuflich Kurse als Personal Trainerin.

Nerea, ihre Chefin in der Personalabteilung, hat mit ihr vertraglich festgehalten, dass Irini einen Nebenjob bei ihr schriftlich anmelden muss. Das macht Irini und da sich ihre Arbeit im Personalbüro nicht mit Yogastunden überschneidet, ist das kein Problem.

Ihre Chefin Anna aus dem Fitnessstudio ist verpflichtet, sie zu fragen, ob sie noch einen anderen Hauptjob hat. Mit den 30 Stunden, die Irini in der Personalabteilung verbringt, hat sie aber noch genügend Arbeitsstunden zur Verfügung, bevor sie über die maximale Arbeitszeit pro Tag und Woche kommt.

Irini muss jedoch aufpassen: Der tägliche Yogakurs im Fitnessstudio geht bis 21 Uhr. Um die gesetzliche Ruhezeit von elf Stunden zwischen zwei Arbeitstagen einzuhalten, darf sie am nächsten Tag frühestens um acht Uhr morgens beginnen. Da sie sonntags selbstständig arbeitet und nicht weisungsgebunden ist, fallen die Zeiten nicht ins Gewicht. 

Der Sport beeinträchtigt Irini in ihrer Arbeit für Nerea nicht. Im Gegenteil ist sie körperlich fitter und konzentrierter.

Die Einnahmen aus Anna Fitnessstudio muss Irini nicht versteuern, denn es handelt sich um einen Minijob. Der Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet.

Vorlage Nebentätigkeit im Arbeitsvertrag

Im Arbeitsvertrag ist es erlaubt, eine Anzeigepflicht für Nebentätigkeiten eines Mitarbeiters aufzunehmen. Zwar ist eine pauschale Genehmigungspflicht nicht erlaubt. Durch eine allgemeine Pflicht zur Mitteilung hat der Arbeitgeber jedoch die Möglichkeit zu überprüfen, ob seine Interessen betroffen sind. Die Formulierung kann so aussehen:

§ (Nummer des Paragraphen) Nebentätigkeit

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, den Arbeitgeber im Vorfeld schriftlich zu informieren, wenn er eine entgeltliche oder das Arbeitsverhältnis beeinträchtigende Nebentätigkeit aufnimmt.

Muster Information über Nebentätigkeit

Möchte oder soll ein Mitarbeiter den Arbeitgeber über eine Nebentätigkeit informieren, gehören folgende Punkte in das Schreiben:

  • Name und Anschrift des Mitarbeiters und des Arbeitgebers
  • Datum
  • Bezeichnung der Tätigkeit
  • Beginn und gegebenenfalls Ende der Nebentätigkeit
  • Umfang der Arbeitszeit im Nebenjob
  • Ort und Datum sowie Unterschrift beider Parteien

Ist ein Arbeitnehmer verpflichtet, einen Nebenjob beim Chef anzuzeigen, kann die Anzeige so aussehen:

Barbara Beispiel
Schlossallee 1
98765 Traumstadt

Musterfirma GmbH
Turmstraße 99
98765 Traumstadt

(TT.MM.JJJJ)

Nebentätigkeitsvereinbarung

Hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich ab dem (TT.MM.JJJJ) eine Nebentätigkeit als (Jobbezeichnung) bei (Name des Unternehmens) ausübe.
Der wöchentliche Zeitaufwand dafür beträgt im Schnitt (Anzahl der Wochenstunden) Wochenstunden.
Ich versichere hiermit, dass ich inklusive Nebentätigkeit die gesetzlichen maximalen Arbeitszeiten, Ruhepausen und Ruhetage einhalten werde.
Die Vereinbarungen aus dem Arbeitsvertrag vom (TT.MM.JJJJ) bleiben bestehen.

Mit freundlichen Grüßen

_________________________________________________________
Ort, Datum, Unterschrift Mitarbeiter

_________________________________________________________
Ort, Datum, Unterschrift Arbeitgeber

Katharina Bensch

Katharina Bensch ist die Clockodo-Expertin für Themen rund um den Arbeitsalltag.
Mit zertifiziertem Fachwissen zu rechtlichen Arbeitsthemen und vielfältiger Erfahrung als Redakteurin betreut sie das Clockodo-Info-Portal.

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