Nebentätigkeit

Definition: Was fällt unter Nebentätigkeit?

Eine Nebentätigkeit ist eine Beschäftigung neben dem Hauptjob. Beispielsweise arbeiten Angestellte hauptberuflich für einen Arbeitgeber und verdienen nebenbei noch ein wenig bei einem zweiten Arbeitgeber dazu. Dabei handelt es sich häufig um Minijobs, auch bekannt als 538-Euro-Jobs.

Alternativ zur zweiten Anstellung machen sich viele Menschen zusätzlich selbstständig. Auch ein unentgeltliches Ehrenamt zählt dazu. Arbeitet jemand hauptsächlich selbstständig und nebenbei angestellt, ist die Anstellung in diesem Fall der Nebenjob.

Selbstständige Nebentätigkeit: Regeln und Beispiele

Alternativ zur zweiten Anstellung machen sich viele Menschen zusätzlich selbstständig. Auch ein unentgeltliches Ehrenamt zählt dazu. Bei einer freiberuflichen Nebentätigkeit sind einige rechtliche und steuerliche Aspekte zu beachten. Die Anmeldung beim Finanzamt erfolgt durch den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung", und es dürfen keine Einkommensgrenzen überschritten werden, wenn staatliche Leistungen wie BAföG oder Arbeitslosengeld bezogen werden. Außerdem darf die freiberufliche Tätigkeit zeitlich und inhaltlich den Hauptjob nicht überwiegen, um als nebenberuflich zu gelten. Auch die Sozialversicherungspflicht kann variieren – hier sollte im Zweifelsfall eine Absprache mit dem Arbeitgeber oder dem Steuerberater erfolgen, um sich abzusichern.

Darüber hinaus gibt es keine pauschalen Verdienstgrenzen für freiberufliche Nebentätigkeiten, doch sollten steuerliche Freibeträge und mögliche Mehrkosten durch Krankenversicherungsbeiträge beachtet werden.

Beispiele für eine freiberufliche Nebentätigkeit

Eine selbstständige Nebentätigkeit kann in vielen Branchen ausgeübt werden und bietet Flexibilität sowie zusätzliche Einkommensquellen. 

Freiberufliche Tätigkeit als Grafikdesignerin

Eine festangestellte Grafikdesignerin, die tagsüber für ein großes Unternehmen arbeitet, könnte in ihrer Freizeit freiberufliche Aufträge annehmen. Sie gestaltet beispielsweise Logos oder Marketingmaterialien für Start-ups oder lokale Geschäfte. Dies gibt ihr die Möglichkeit, kreativ zu bleiben und ihr Portfolio zu erweitern, während sie zusätzliches Einkommen erzielt.

Softwareentwickler als freiberuflicher App-Entwickler

Ein Vollzeit-Softwareentwickler in einem IT-Unternehmen kann seine Programmierfähigkeiten nutzen, um nebenbei Apps für private Kunden zu entwickeln. Dies ermöglicht ihm, an innovativen Projekten zu arbeiten, die ihm Abwechslung zum Hauptberuf bieten.

Lehrer als freiberuflicher Nachhilfelehrer

Ein Lehrer könnte in seiner Freizeit als privater Nachhilfelehrer arbeiten, indem er Schüler in bestimmten Fächern unterstützt. Dies bietet ihm die Möglichkeit, seine pädagogischen Fähigkeiten in kleineren Gruppen oder im Einzelunterricht anzuwenden und zusätzliches Einkommen zu generieren.

Wichtig: Arbeitnehmer sollten bei einer solchen Selbstständigkeit unbedingt darauf achten, welche Voraussetzungen laut Arbeitsvertrag Ihres Hauptberufes gelten. Viele Arbeitsverträge enthalten das Verbot, eine Nebentätigkeit auszuüben, die in direktem Wettbewerb zum Arbeitgeber steht.

Scheinselbstständigkeit erkennen: Wann aus einer selbstständigen Nebentätigkeit ein Angestelltenverhältnis wird

Eine Scheinselbstständigkeit kann bei einer freiberuflichen Nebentätigkeit vorliegen, wenn die Tätigkeit den Merkmalen eines Angestelltenverhältnisses entspricht, obwohl sie formal als selbstständig ausgeführt wird. Dies ist häufig der Fall, wenn der Freelancer hauptsächlich für nur einen Auftraggeber arbeitet, weisungsgebunden agiert und keine unternehmerische Entscheidungsfreiheit besitzt. Ein Beispiel: Ein Webentwickler, der dauerhaft für ein Unternehmen arbeitet, dort feste Arbeitszeiten hat und keine weiteren Kunden betreut, könnte als scheinselbstständig gelten. Dies zieht sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen nach sich.

Wer darf einen Nebenjob machen?

Grundsätzlich hat jeder das Recht, seine Freizeit so zu gestalten, wie er es möchte. Artikel 12 Grundgesetz besagt außerdem, dass man Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei wählen darf. Ein Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern erst einmal nicht verbieten, nebenberuflich tätig zu sein. Auch Rentner dürfen eine Nebentätigkeit ausführen. Genauso Empfänger von Arbeitslosengeld, bis zu 15 Stunden pro Woche. In Elternzeit ist die Aufnahme eines Nebenjobs ebenfalls möglich.

Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen Arbeitnehmern eine nebenberufliche Tätigkeit untersagt ist. Beamte sind verpflichtet, sich jede Nebentätigkeit genehmigen zu lassen.

Die Gründe für eine Nebentätigkeit sind vielfältig. Manche Arbeitnehmer benötigen mehr Einkommen, andere machen ihr Hobby zu Geld.

Worauf sollten Arbeitgeber bei einer Nebentätigkeit Ihrer Arbeitnehmer achten?

Arbeitszeiten bei einer Nebentätigkeit

Information und Genehmigung

Nebentätigkeiten generell zu verbieten ist nicht erlaubt. Arbeitgeber haben jedoch die Möglichkeit, vertraglich eine Informationspflicht festzuhalten. Der Arbeitsvertrag eines Mitarbeiters oder ein Tarifvertrag sieht dann vor, dass ein Nebenjob ohne Kenntnis des Chefs verboten ist.

Vereinbarkeit von Nebentätigkeit mit dem Arbeitszeitgesetz

Sind Menschen in zwei Jobs angestellt, zählt § 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) in Deutschland für beide zusammen. Mit beiden Anstellungen ist die in § 3 ArbZG festgelegte Höchstarbeitszeit von insgesamt acht Stunden pro Tag plus maximal zwei Überstunden einzuhalten. Dasselbe gilt auch in einem einzigen Job. Auch die Pflicht zur Zeiterfassung erstreckt sich auf beide Tätigkeiten.

Die gesetzliche Pausenregelung sieht mindestens 30 Minuten Pause bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden insgesamt vor. 15 Minuten zusätzlich beziehungsweise insgesamt 45 sind bei mehr als neun Arbeitsstunden vorgeschrieben.

Die Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen ist ebenfalls festgelegt und beträgt mindestens elf Stunden. Ein Nebenjob bis Mitternacht und der Start der Haupttätigkeit am nächsten Tag um neun vertragen sich vom Arbeitsrecht her nicht.

Ein Ehrenamt stellt zwar eine Nebentätigkeit dar. Es fällt jedoch nicht unter Arbeitszeit und wirkt sich nicht auf die Höchstzeit aus. Das gilt auch für die Arbeit im Betriebsrat, die ein Ehrenamt ist.

Nebenjob ausüben im Urlaub

§ 8 Bundesurlaubsgesetz besagt, dass keine dem Erholungszweck widersprechende Erwerbstätigkeit erlaubt ist. An den Urlaubstagen erholen sich die Mitarbeiter von der Arbeit. In einer solchen Regenerationsphase ist eine Nebentätigkeit – in vielen Fällen – nicht förderlich. Aus diesem Grund sind Nebenjobs nicht für den Urlaub gedacht und haben keinen Einfluss auf den Urlaubsanspruch.

Krankmeldung

Hat ein Beschäftigter eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, ist er laut dieser nicht fähig, seinen Job zu machen. Je nachdem, was die Haupt- und was die Nebenbeschäftigung ist, gilt die Krankmeldung auch für die Tätigkeit nebenbei oder nicht. Mit gebrochenem Bein kann ein Mitarbeiter nicht auf die Baustelle. Er ist eventuell trotzdem in der Lage, bei sich zu Hause Klavierunterricht zu geben.

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Wann ist eine Nebentätigkeit nicht erlaubt?

Unter bestimmten Voraussetzungen darf der Vorgesetzte Nebenjobs verbieten. Das gilt dann, wenn

  • der Mitarbeiter für die Konkurrenz arbeitet oder ein Konkurrenzunternehmen gründet (§ 60 HGB).
  • der Mitarbeiter in seiner Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist.
  • der Mitarbeiter sich nicht an das Arbeitszeitgesetz hält.
  • der Nebenjob in die Arbeitszeit des ersten Jobs fällt.

Hat der Hauptarbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran, dass sein Mitarbeiter einem bestimmten Nebenjob nicht nachgeht, darf er das untersagen. Arbeitet der Mitarbeiter beispielsweise nebenbei als Nachtwächter, ist er beim Hauptjob dementsprechend müde und leistungsschwach oder schläft gar ein. Dann darf der Chef die Nebentätigkeit aus eigenem berechtigten Interesse verbieten. Handelt ein Mitarbeiter vorsätzlich gegen die Interessen seines Hauptarbeitgebers, kann er eine Kündigung bekommen.

Arbeitnehmer müssen sich für alle Jobs zusammen an die tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit inklusive der vorgeschriebenen Ruhezeit halten.

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Ist für eine Nebentätigkeit die Zustimmung des Arbeitgebers notwendig?

Angestellte sind nicht verpflichtet, eine Genehmigung für eine Nebentätigkeit von ihrem Arbeitgeber einzuholen. Eine solche pauschale Regelung ist in einem normalen Arbeitsvertrag auch nicht erlaubt. Lediglich die Anzeigepflicht darf vertraglich geregelt sein. Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst sind gesondert geregelt. Beamte benötigen eine ausdrückliche Genehmigung und halten sich an die Nebentätigkeitsverordnungen der einzelnen Länder und an das Beamtengesetz. Der öffentliche Dienst hat eine allgemeine Anzeigepflicht. Die Mitarbeiter unterrichten ihren Arbeitgeber immer über einen Nebenjob, auch wenn der Arbeitsvertrag keine solche Klausel beinhaltet

Nebentätigkeit in bestimmten Gruppen

Nebentätigkeiten unterliegen je nach persönlicher Situation und Berufsgruppe unterschiedlichen Regelungen. Bestimmte Personengruppen müssen spezielle gesetzliche Vorgaben beachten, wenn sie neben ihrer Hauptbeschäftigung einer zusätzlichen Tätigkeit nachgehen möchten. Im Folgenden werden die Besonderheiten für Arbeitslose, Beamte, Eltern in Elternzeit und Auszubildende näher beleuchtet.

Nebentätigkeit in der Arbeitslosigkeit

Arbeitslose Personen dürfen grundsätzlich einer Nebentätigkeit nachgehen, jedoch gelten hierbei besondere Vorschriften:

  • Arbeitszeitbeschränkung: Die Nebentätigkeit darf maximal 15 Stunden pro Woche umfassen, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht zu gefährden.
  • Anrechnung auf das Arbeitslosengeld: Einkünfte über einem Freibetrag von 165 Euro monatlich werden auf das Arbeitslosengeld angerechnet.
  • Meldepflicht: Jede Aufnahme einer Nebentätigkeit muss der Agentur für Arbeit unverzüglich mitgeteilt werden.
  • Sozialversicherung: Bei Überschreitung der 15-Stunden-Grenze entfällt die Versicherungspflicht als Arbeitsloser und es können zusätzliche Beiträge anfallen.

Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst

Für Beamte gelten strenge Regelungen hinsichtlich der Ausübung von Nebentätigkeiten. Folgende Vorgaben bezüglich Genehmigung, Höchstgrenzen in der Nebentätigkeit und mehr sind gemäß dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) einzuhalten:

  • Genehmigungspflicht: Jede Nebentätigkeit muss vor Beginn beim Dienstherrn beantragt und genehmigt werden.
  • Dienstliche Interessen: Die Nebentätigkeit darf keine Beeinträchtigung der dienstlichen Pflichten oder der Neutralität des Beamten verursachen.
  • Zeitliche Begrenzung: In der Regel ist die Nebentätigkeit zeitlich begrenzt, oft auf acht Stunden pro Woche.
  • Unzulässige Tätigkeiten: Tätigkeiten, die im Konflikt mit dem Amt stehen oder dem Ansehen der Behörde schaden könnten, sind untersagt.
  • Höchstgrenze: Bei einer Nebentätigkeit als Beamter darf das Einkommen aus dieser nicht die zulässige Höchstgrenze überschreiten. Wo diese Grenze liegt, unterscheidet sich je nach Bundesland und in einigen Ländern auch je nach Besoldungsgruppe. 

Nebentätigkeit in Elternzeit ausüben

Eltern in Elternzeit haben die Möglichkeit, einer Nebentätigkeit nachzugehen, müssen dabei jedoch bestimmte Bedingungen erfüllen:

  • Arbeitszeitlimit: Die gesamte Erwerbstätigkeit darf 30 Stunden pro Woche nicht überschreiten.
  • AnzeigepflichtgegenüberdemArbeitgeber: Der Hauptarbeitgeber muss über die geplante Nebentätigkeit informiert werden – seine Zustimmung ist erforderlich.
  • Elterngeld: Zusätzliche Einkünfte können das Elterngeld mindern, eine genaue Berechnung ist notwendig.

Nebentätigkeit parallel zur Ausbildung

Auszubildende dürfen neben ihrer Ausbildung eine Nebentätigkeit ausüben, sollten dabei aber folgende Aspekte berücksichtigen:

  • Priorität der Ausbildung: Die Nebentätigkeit darf den Ausbildungserfolg nicht gefährden oder zu Leistungseinbußen führen.
  • Arbeitszeitgesetze: Gesetzliche Höchstarbeitszeiten müssen eingehalten werden, insbesondere bei minderjährigen Auszubildenden.
  • Erholungsphasen: Ausreichende Ruhezeiten zwischen den Arbeitsphasen sind gesetzlich vorgeschrieben.
  • Information des Ausbildungsbetriebs: Es ist empfehlenswert, den Ausbildungsbetrieb über die Nebentätigkeit zu informieren, um Transparenz zu schaffen und eventuelle Konflikte zu vermeiden.

Wie wird eine Nebentätigkeit besteuert?

Wer einen Nebenjob als Ausbilder, Erzieher, Betreuer, Übungsleiter oder etwas Vergleichbares macht, hat eine Steuerfreigrenze von 3.000 Euro (§ 3 EStG). Dieser Fall nennt sich Übungsleiterfreibetrag.

Alle anderen versteuern ihre Nebeneinkünfte in der Regel als Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit. Diese Einkünfte fallen für jeden in die Lohnsteuerklasse 6. Eine Ausnahme ist ein Minijob. Bei einem monatlichen Nebenverdienst von höchstens 538 Euro führt normalerweise der Arbeitgeber eine Pauschalsteuer ab. Der Arbeitnehmer zahlt auf dieses zweite Einkommen keine Steuern. Auch für künstlerische Nebentätigkeiten gibt es Sonderregelungen.

Was gilt für eine selbstständige Nebentätigkeit?

Selbstständige kümmern sich allein um ihre Steuern. Eine selbstständige Nebentätigkeit gehört mit in die Steuererklärung und es fallen Einkommenssteuern an. Für Gewerbe ab einem gewissen Betrag Gewerbesteuern. Bis zu 410 Euro selbstständige Nebeneinkünfte im Jahr sind steuerfrei. Die Ausgaben werden mit eingerechnet. Bei einer Selbstständigkeit neben einer Anstellung fallen keine weiteren Sozialversicherungen an. Ist das Verhältnis andersherum und ein Selbstständiger arbeitet nebenbei als Angestellter, ist derjenige in aller Regel schon selbst freiwillig versichert. Als Selbstständiger spielt die Arbeitszeit keine Rolle, da eigenständige Unternehmer nicht weisungsgebunden sind.

Muss man Sozialversicherungen für Nebenjobs zahlen?

Die gesetzlichen Sozialversicherungen richten sich nach dem Hauptjob. Handelt es sich bei der Nebentätigkeit um einen Minijob (538-Euro-Job), ist dieser grundsätzlich sozialversicherungsfrei. Bei mehreren Nebentätigkeiten zählen alle Einkünfte zusammen. Ergeben sich daraus mehr als 538 Euro, ist nur der erste Nebenjob sozialversicherungsfrei.

Beispiel Nebentätigkeit

Ina arbeitet hauptberuflich in einer Personalabteilung. Um mehr Zeit für ihre Hobbys zu haben, hat sie ihre Stunden von 40 auf 30 reduziert. So kann sie nebenbei von Montag bis Samstag eine Stunde in einem Fitnessstudio als Yogalehrerin auf 538-Euro-Basis arbeiten. Zusätzlich dazu gibt sie sonntags freiberuflich Kurse als Personal Trainerin.

Nele, ihre Chefin in ihrer Hauptbeschäftigung in der Personalabteilung, hat mit ihr vertraglich festgehalten, dass Ina einen Nebenjob bei ihr schriftlich anmelden muss. Das macht Ina und da sich ihre Arbeit im Personalbüro nicht mit Yogastunden überschneidet, ist das kein Problem.

Ihre Chefin Anna aus dem Fitnessstudio ist verpflichtet, sie zu fragen, ob sie noch einen anderen Hauptjob hat. Mit den 30 Stunden, die Ina in der Personalabteilung verbringt, hat sie aber noch genügend Arbeitsstunden zur Verfügung, bevor sie über die maximale Arbeitszeit pro Tag und Woche kommt.

Ina muss jedoch aufpassen: Der tägliche Yogakurs im Fitnessstudio geht bis 21 Uhr. Um die gesetzliche Ruhezeit von elf Stunden zwischen zwei Arbeitstagen einzuhalten, darf sie am nächsten Tag frühestens um acht Uhr morgens beginnen. Da sie sonntags selbstständig arbeitet und nicht weisungsgebunden ist, fallen die Zeiten nicht ins Gewicht. 

Der Sport beeinträchtigt Ina in ihrer Arbeit für Nele nicht. Im Gegenteil ist sie körperlich fitter und konzentrierter.

Die Einnahmen aus dem Nebenjob in Annas Fitnessstudio muss Ina nicht versteuern, denn es handelt sich um einen Minijob. Der Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet.

Nebentätigkeit im Arbeitsvertrag

Im Arbeitsvertrag ist es erlaubt, eine Anzeigepflicht für Nebentätigkeiten eines Mitarbeiters aufzunehmen. Zwar ist eine pauschale Genehmigungspflicht nicht erlaubt. Durch eine allgemeine Pflicht zur Mitteilung hat der Arbeitgeber jedoch die Möglichkeit zu überprüfen, ob seine Interessen betroffen sind. Die Formulierung kann so aussehen:

§ (Nummer des Paragraphen) Nebentätigkeit

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, den Arbeitgeber im Vorfeld schriftlich zu informieren, wenn er eine entgeltliche oder das Arbeitsverhältnis beeinträchtigende Nebentätigkeit aufnimmt.

Nebentätigkeit beim Arbeitgeber melden Vorlage

Möchte oder soll ein Mitarbeiter den Arbeitgeber über eine Nebentätigkeit informieren, gehören folgende Punkte in das Schreiben:

  • Name und Anschrift des Mitarbeiters und des Arbeitgebers
  • Datum
  • Bezeichnung der Tätigkeit
  • Beginn und gegebenenfalls Ende der Nebentätigkeit
  • Umfang der Arbeitszeit im Nebenjob
  • Ort und Datum sowie Unterschrift beider Parteien

Ist ein Arbeitnehmer verpflichtet, einen Nebenjob beim Chef anzuzeigen, kann die Anzeige so aussehen:

Barbara Beispiel
Schlossallee 1
98765 Traumstadt

Musterfirma GmbH
Turmstraße 99
98765 Traumstadt

(TT.MM.JJJJ)

Nebentätigkeitsvereinbarung

Hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich ab dem (TT.MM.JJJJ) eine Nebentätigkeit als (Jobbezeichnung) bei (Name des Unternehmens) ausübe.
Der wöchentliche Zeitaufwand dafür beträgt im Schnitt (Anzahl der Wochenstunden) Wochenstunden.
Ich versichere hiermit, dass ich inklusive Nebentätigkeit die gesetzlichen maximalen Arbeitszeiten, Ruhepausen und Ruhetage einhalten werde.
Die Vereinbarungen aus dem Arbeitsvertrag vom (TT.MM.JJJJ) bleiben bestehen.

Mit freundlichen Grüßen

_________________________________________________________
Ort, Datum, Unterschrift Mitarbeiter

_________________________________________________________
Ort, Datum, Unterschrift Arbeitgeber

Zustimmung des Arbeitgebers zur Nebentätigkeit – Muster

Grundsätzlich bedarf die Aufnahme und Ausübung einer Nebentätigkeit nicht der Zustimmung durch den (Haupt-)Arbeitgeber, sofern keine vertraglichen Einschränkungen bestehen. Ausnahmen gelten für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, die stets die Genehmigung ihres Dienstherrn benötigen. Der Arbeitgeber kann jedoch auf eine Anzeigepflicht bestehen, insbesondere wenn die Nebentätigkeit Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigen könnte (z. B. durch Konkurrenztätigkeit oder Überschreitung der Arbeitszeit). Ein Beispiel für eine Nebentätigkeitsgenehmigung kann zum Beispiel so aussehen:

Musterfirma GmbH
Turmstraße 99
98765 Traumstadt

Barbara Beispiel
Schlossallee 1
98765 Traumstadt

(TT.MM.JJJJ)

Nebentätigkeitsvereinbarung

Sehr geehrte Frau Beispiel,

hiermit bestätigen wir, dass Sie die Genehmigung erhalten, ab dem [Datum] eine Nebentätigkeit als [Art der Nebentätigkeit] bei [Nebentätigkeits-Arbeitgeber] auszuüben. Die Nebentätigkeit darf Ihre regulären Arbeitszeiten sowie Ihre Arbeitsleistung bei uns nicht beeinträchtigen und muss den geltenden gesetzlichen und arbeitsvertraglich geregelten Vorgaben entsprechen. Sollte dies nicht gewährleistet sein, behalten wir uns vor, die Genehmigung zu widerrufen.

Mit freundlichen Grüßen,

[Name des Arbeitgebers]

_________________________________________________________

Ort, Datum, Unterschrift Arbeitgeber

Autorin KatiKatharina Jaretzke

Katharina Jaretzke ist unsere Expertin für Unternehmertum sowie für Gründer-, Startups- und HR-Themen. Ihr Fachwissen zieht sie aus ihrer langjährigen Erfahrung als Redaktionsleitung und Portalmanagerin für eines der größten deutschen Gründermagazine und der Mitarbeit an der HR- und Recruiting Konferenz DRX. Als Senior Content Marketing Managerin betreut sie mit ihrem redaktionellen Fachwissen das Clockodo-Info-Portal.

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