Schichtarbeit

Definition: Was ist Schichtarbeit?

Als Schichtarbeit oder Schichtdienst bezeichnet man ein Arbeitszeitmodell, welches das Arbeiten zu verschiedenen Tageszeiten beinhaltet. Dabei besetzen verschiedene Arbeitnehmer nacheinander in einer zeitlich geregelten Reihenfolge denselben Arbeitsplatz im Laufe von 24 Stunden. Schichtarbeit findet zum Teil über die reguläre Tagesarbeitszeit hinaus statt – mitunter auch nachts.

Welche Arten von Schichtarbeit gibt es?

Arbeitgeber haben die Möglichkeit für Schichtdienst verschiedene Schichtsysteme auszuwählen. Prinzipiell unterscheidet man nach Durchlaufzeit und Anzahl der Schichten:

  • vollkontinuierliches Schichtmodell
  • teilkontinuierliches Schichtmodell
  • teilkontinuierliches Schichtmodell ohne Nachtschicht
  • Zwei-Schichtmodell
  • Drei-Schichtmodell
  • Vier-Schichtmodell

Erfahren Sie in unserem Lexikonartikel Schichtmodelle mehr darüber!

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Wer darf Schichtarbeit ausüben?

Grundsätzlich darf jeder Erwerbsfähige das Arbeitszeitmodell Schichtarbeit ausüben. Für bestimmte Personengruppen ist Schichtdienst laut Gesetzgeber allerdings nur eingeschränkt möglich:

Welche Auswirkungen hat Schichtarbeit auf die Gesundheit?

Schichtarbeit beeinflusst das Leben und die Gesundheit von Schichtarbeitern. Dies bedeutet nicht zwingend, dass Schichtarbeit per se gesundheitsgefährdend ist. Dennoch sind Nachtschichten durchaus belastend für Schichtarbeiter, da diese gegen ihre innere, natürliche Uhr arbeiten. Sie schlafen tagsüber, während sie nachts ihrer Arbeit nachgehen. Allerdings ist der Schlaf tagsüber nicht so erholsam wie der nächtliche, da der Körper am Tag weniger vom Schlafhormon Melatonin ausschüttet. Insofern können sich Nachtarbeiter nicht so gut ausruhen wie Arbeitnehmer, die regulär arbeiten.

Generell kommt der Rhythmus von Schichtarbeitern aufgrund der wechselhaften Arbeitszeiten durcheinander. Dadurch kann es zu negativen Auswirkungen kommen, beispielsweise zu Schlafstörungen, Erschöpfung oder Depressionen.

Grafik Schichtarbeit einführen

Gibt es bei Schichtarbeit Zuschläge?

Gemäß § 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) besteht für Arbeitnehmer nur bei Nachtarbeit ein gesetzlicher Anspruch auf

  • eine angemessene Anzahl freier Tage oder
  • einen angemessenen Zuschlag auf das ihnen hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt.

Steht im Tarifvertrag eine Ausgleichsregelung, gilt diese stattdessen.

Prinzipiell hängt die Höhe der Schichtzuschläge von den Arbeitstagen und Arbeitszeiten ab. Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil vom 9.12.2015 (10 AZR 423/14) entschieden, dass in der Regel ein Nachtzuschlag oder ein Freizeitausgleich in Höhe von 25 Prozent als angemessen gilt. Bei Dauernachtschichten sollen Arbeitnehmern sogar 30 Prozent zustehen.

Gibt es bei Schichtarbeit Zulagen?

Schichtzulagen vereinbaren Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsvertrag, es sei denn, Tarifverträge oder Dienstvereinbarungen regeln diesen Aspekt. Mitarbeiter erhalten Schichtzulagen zusätzlich zu ihrem Arbeitslohn und die Zulagen sind wie dieser auch steuer- und beitragspflichtig.

Was sagt das Arbeitszeitgesetz über Schichtarbeit?

Arbeitszeit

Für Schichtarbeiter gilt grundsätzlich auch das, was für andere Arbeitnehmer gilt: Gemäß § 3 ArbZG dürfen Mitarbeiter eine werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden nicht überschreiten. Sie dürfen sie nur auf zehn Stunden ausweiten, wenn innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen eine durchschnittliche Arbeitszeit von acht Stunden nicht überschritten wird.

Für Nachtarbeiter gilt abweichend dazu § 6 ArbZG: Sie dürfen zwar ebenfalls nur werktäglich acht Stunden arbeiten, darüber hinaus aber nur zwei weitere Stunden Arbeitszeit dranhängen, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb eines Monats acht Stunden täglich nicht überschreitet.

Achtung: Tarifverträge können die werktägliche Arbeitszeit verlängern.

Pausen

Auch die Regelungen für Pausen und Ruhezeiten unterscheiden nicht zwischen Schichtarbeitern und anderen Arbeitnehmern. Laut § 4 ArbZG müssen Arbeitnehmer bei einer Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden mindestens 30 Minuten Pause machen und nach neun Stunden 45 Minuten. Die Pausen dürfen auch als 15-Minuten-Intervalle genommen werden. Dabei sind kürzere Intervalle jedoch nicht erlaubt.

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Sie als Arbeitgeber sind verpflichtet, Ihre Mitarbeiter von jeglichen Arbeitsaufgaben während der Pausenzeit freizustellen, da diese nicht zur Arbeitszeit gehört.

Ruhezeit

Gerade im Schichtdienst müssen sowohl Arbeitgeber als auch Schichtarbeiter besonders auf die Ruhezeiten zwischen den Schichten achten. Diese beträgt gemäß § 5 ArbZG elf Stunden. Das bedeutet, dass der Chef den Schichtplan von Wechselschichten so organisieren muss, dass er die Ruhezeit nicht verkürzt. Auf eine Spätschicht kann entsprechend am nächsten Tag keine Frühschicht folgen.

Auch hier kann es in Tarifverträgen abweichende Regelungen geben.

Schutzrecht

Ein Arbeitnehmer, der im Schichtdienst Nachtarbeit leistet, ist berechtigt, vor Beginn seiner Beschäftigung und anschließend in regelmäßigen Abständen von nicht weniger als drei Jahren arbeitsmedizinisch untersucht zu werden. Ab einem Alter von 50 Jahren steht dem Nachtarbeiter eine arbeitsmedizinische Untersuchung jedes Jahr zu. Der Arbeitgeber muss die Kosten hierfür tragen.

Darüber hinaus haben Schichtarbeiter den Anspruch, unter folgenden Bedingungen von der Nachschicht zu einem dauerhaften Tagesarbeitsplatz versetzt zu werden,

  • wenn die arbeitsmedizinische Untersuchung ergeben hat, dass die Nachtarbeit die Gesundheit des Mitarbeiters gefährdet.
  • wenn im Haushalt des Schichtarbeiters ein Kind unter zwölf Jahren lebt, das nicht von einer anderen im Haushalt lebenden Person beaufsichtigt werden kann.
  • wenn der Arbeitnehmer einen schwerpflegebedürftigen Angehörigen hat, den kein anderer aus dem Haushalt pflegen kann.

(Quelle: § 6 Abs. 3 ArbZG)

Über die gesetzlichen arbeitsmedizinischen Untersuchungen für Nachtarbeiter hinaus haben Sie als Arbeitgeber weitere Aspekte bezüglich Ihrer Mitarbeiter zu verantworten. Erfahren Sie jetzt in unserem Ratgeber mehr über den Umfang Ihres Verantwortungsbereiches: Fürsorgepflicht der Arbeitgeber!

Welche Vorteile und Nachteile birgt Schichtarbeit?

Arbeitgeber

Vorteile von Schichtarbeit

  • ausgedehnte Arbeitszeiten im Betrieb
  • arbeitseffizienter Einsatz von Arbeitskräften
  • besserer Service (zum Beispiel im Callcenter)
  • hohe Flexibilität bei schwankender Auftragslage
  • effektivere Nutzung von Maschinen und dadurch Reduzierung der Stückkosten

Nachteile von Schichtarbeit

  • höhere Kosten durch Zuschläge
  • mehr Krankheitstage durch hohe Belastung der Belegschaft
  • geringere Attraktivität als Arbeitgeber
  • hoher Koordinationsaufwand

Arbeitnehmer

Vorteile von Schichtarbeit

  • Schichtzulagen
  • freie Vor- oder Nachmittage
  • freie Tage unter der Woche

Nachteile von Schichtarbeit

  • unübliche Arbeitszeiten
  • Schlafstörungen bei Nachtarbeit
  • gesundheitliche Beschwerden
  • schlechte Work-Life-Balance

Welchen Einfluss hat der Betriebsrat bei Schichtarbeit?

Das Mitbestimmungsrecht eines Betriebsrates, sofern einer im Unternehmen existiert, greift auch in Bezug auf Schichtarbeit (§ 87 Betriebsverfassungsgesetz). Unter anderem kann der Betriebsrat in folgenden Belangen die Interessen der Belegschaft vertreten:

  • ob Schichtarbeit im Unternehmen eingeführt werden soll
  • welches Schichtmodell eingesetzt wird
  • welche Belegschaftsgruppen Schichtarbeit leisten sollen
  • wie die Arbeitszeit für die Schichtarbeit gestaltet wird

Alle Regelungen, die Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam entscheiden, sind Teil der Betriebsvereinbarung. Diese stellt einen rechtlich bindenden Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat dar.

Beispiel Schichtarbeit

Thomai ist Geschäftsführerin eines produzierenden Unternehmens. Ihr Betrieb hat sich in den letzten Jahren stark vergrößert – sowohl hinsichtlich der Mitarbeiteranzahl als auch in Bezug auf die eingehenden Aufträge. Sie plant nun, Schichtarbeit in ihrem Betrieb einzuführen. Da es allerdings einen Betriebsrat gibt, muss sie sich mit diesem zusammensetzen und ihre Ideen besprechen. Bevor sie ihm Schichtpläne und Arbeitszeiten vorstellt, möchte sie in einem ersten Termin abklären, wie das Thema Schichtarbeit überhaupt bei der Belegschaft ankommt.

Katharina Bensch

Katharina Bensch ist die Clockodo-Expertin für Themen rund um den Arbeitsalltag.
Mit zertifiziertem Fachwissen zu rechtlichen Arbeitsthemen und vielfältiger Erfahrung als Redakteurin betreut sie das Clockodo-Info-Portal.

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