Arbeitszeitbetrug: Täuschung bei der Zeiterfassung kostet Job

Das Wichtigste zum Arbeitszeitbetrug in Kürze

  • Arbeitszeitbetrug ist die Verletzung der Arbeitspflicht durch falsche Angaben zur Arbeitszeit.
  • Sie kann Abmahnung oder Kündigung nach sich ziehen.
  • Betrugsarten sind beispielsweise unberechtigte Pausen, falsches Ausstempeln durch Kollegen, Internetnutzung während der Arbeitszeit.
  • Arbeitszeitbetrug ist strafbar; Kündigung muss im Einzelfall geprüft werden.
  • Keine Zeiterfassungsmethode kann vollständig davor schützen, aber korrekte Erfassung kann helfen, Arbeitsverhältnisse transparent zu gestalten.

Arbeitszeitbetrug – ein ernstzunehmendes Vergehen

Arbeitszeitbetrug stellt ein ernsthaftes Problem für Unternehmen dar, da es nicht nur das Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer untergräbt, sondern auch erhebliche finanzielle Folgen haben kann. Von unentschuldigtem Fehlen bis hin zur falschen Angabe von Arbeitszeiten umfassen die Erscheinungsformen des Arbeitszeitbetrugs ein breites Spektrum an Verstößen. 

Es ist entscheidend, dass Unternehmen durch effektive Zeiterfassungssysteme und klare Kommunikation der Arbeitszeitrichtlinien präventive Maßnahmen ergreifen. Zudem ist die Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen und potenzieller Konsequenzen für Arbeitnehmer unerlässlich, um sowohl vorzubeugen als auch angemessen auf Arbeitszeitbetrug reagieren zu können. 

Elektronisch, mit Stempelkarten oder in einer einfachen Tabelle – die Möglichkeiten der Zeiterfassung im Unternehmen sind vielfältig. Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts im September 2022 sind alle Unternehmen verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter aufzuzeichnen. Davor galt dies nur für Überstunden, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Minijobs und spezielle Branchen.

 

Aufdeckung von Arbeitszeitbetrug
Arbeitszeitbetrug ist kein Kavaliersdelikt.

Egal, wie Arbeitnehmer ihre Zeiten erfassen, vor einem Arbeitszeitbetrug ist kaum eine Variante sicher. Eine Abmahnung oder Kündigung kann die Folge sein, wenn Angestellte einen Arbeitszeitverstoß begehen. Selbst eine Verdachtskündigung ist gelegentlich rechtens.

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Arbeitszeiterfassung

Wann liegt Arbeitszeitbetrug vor?

Durch den Arbeitsvertrag stehen Angestellte in der Pflicht, am Arbeitsplatz auch zu arbeiten. Die Zeit, die sie vor Ort verbringen, vergütet der Chef. Im Gegenzug erwartet er gemäß dem Arbeitsrecht eine Arbeitsleistung vom Mitarbeiter. Diese gegenseitige Verpflichtung ergibt sich aus § 611a BGB, der sich mit Arbeitsverträgen beschäftigt. Ein Arbeitszeitbetrug im weiteren Sinn ist demnach jede Tätigkeit, die den Arbeitnehmer davon abhält, seine Aufgaben zu erledigen. Es handelt sich um eine Pflichtverletzung vom Arbeitnehmer. Der Toilettengang, eine Tasse Kaffee holen oder ein kurzes Pläuschchen mit dem Kollegen fallen nicht darunter.

Im Zusammenhang mit einer Zeiterfassung bedeutet Arbeitszeitbetrug, dass der Angestellte laut System arbeitet oder anwesend ist, auch wenn das nicht stimmt. Häufig genannte Fälle sind Raucherpausen, für die Beschäftigte sich nicht ausstempeln, oder Kollegen, die bereits gegangene Mitarbeiter später ausstempeln.

Die Manipulation von Stempeluhren geschieht vorsätzlich und ist Betrug. Surft der Angestellte während der Arbeitszeit privat im Internet oder telefoniert, ist dies ebenfalls ein Arbeitszeitverstoß. Der Arbeitgeber bezahlt ihn für Freizeitaktivitäten, was nicht dem Arbeitsvertrag entspricht. Der Chef hat ein Weisungsrecht, wodurch er dem Mitarbeiter Aufgaben überträgt, die dieser erledigt. 

Ein Fehlverhalten und Verstoß gegen das Arbeitsrecht ist auch seitens des Arbeitgebers möglich. Es ist ebenfalls Arbeitszeitbetrug, wenn der Chef den Mitarbeitern nicht die komplette Arbeitszeit vergütet. Für Überstunden ist auch ein Freizeitausgleich möglich. Eine automatische Abgeltung von Überstunden mit dem Gehalt ist nur erlaubt, wenn sie verhältnismäßig und schriftlich festgehalten ist. Verkürzen Arbeitgeber die Zeit der Beschäftigten im System manuell, obwohl noch gearbeitet wird, ist dies verboten. Angestellte wenden sich dann an den Betriebsrat.

Ein Arbeitszeitverstoß ist auch häufiges Zuspätkommen, besonders wenn Mitarbeiter viel später kommen. Arbeitnehmer müssen Faktoren wie Berufsverkehr und verspätete Verkehrsmittel bei ihrer Anfahrt berücksichtigen. 

Arbeitszeitbetrug entsteht in vielen Bereichen, wenn diese nicht eindeutig geregelt sind:

  • Unberechtigte Pausen nehmen oder verlängern
  • Zuspätkommen oder zu früh gehen, ohne die Zeit zu erfassen
  • Arbeitszeiten für nicht geleistete Arbeit aufschreiben
  • Kollegen bitten, die eigene An- oder Abwesenheit falsch zu stempeln
  • Nicht vereinbarte Raucherpausen
  • Internetnutzung zu privaten Zwecken
  • Fehlerhafte Zeiterfassung im Außendienst
Arten von Arbeitszeitbetrug
Diese Bereiche gehören zum Arbeitszeitbetrug dazu.

Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug – ist das rechtens?

Wie eine US-amerikanische Forscherin in Interviews in einer Consultingfirma herausfand, tricksen immer mehr Arbeitnehmer bei der Zeiterfassung. Verständlich, sagen viele Experten angesichts der steigenden Arbeitszeiten. Arbeitszeitbetrug ist viel mehr als ein Kavaliersdelikt, sagen andere. Das bestätigte das Arbeitsgericht Gießen in einem Urteil, indem es die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters nach mehr als 25-jähriger Unternehmenszugehörigkeit bestätigte, weil dieser bei der Zeiterfassung trickste.

Der Fall

Seit mehr als 25 Jahren war der 46-jährige Kläger in einer Großmetzgerei beschäftigt, welche die Zeiterfassung über einen Chip bedient. Der Kläger wurde dabei beobachtet, dass er den Chip in seinem Portemonnaie ließ und dieses zusätzlich abschirmte, damit das Zeiterfassungsgerät sein Verlassen des Produktionsbereiches und das Wiedereintreten nicht registriert. Wie der Arbeitgeber feststellte, hat der Kläger mit diesem Schema in 1,5 Monaten Pausen von insgesamt mehr als 3,5 Stunden gemacht. Da die Zeiterfassung piept, wenn sich ein Mitarbeiter an- oder abmeldet, galt auch ein Versehen des Klägers als ausgeschlossen. Die Gerichte hielten die fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs für gerechtfertigt. Der Vertrauensbruch wiege schwerer als die lange Betriebszugehörigkeit. Das Hessische Landesarbeitsgericht hat die Revision zum Bundesarbeitsgericht (BAG) nicht zugelassen.

(Az.: 16 Sa 1299/13)

In anderen Fällen von Arbeitszeitbetrug ließen die Gerichte eine fristlose Kündigung nicht zu. Ob dieses letzte Mittel vom Arbeitgeber bei Arbeitszeitverstößen anzuwenden ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Eine Einzelfallentscheidung

In jedem Einzelfall muss der Richter entscheiden, ob eine fristlose Kündigung angebracht ist. Dabei geht es um die Beweise des Arbeitgebers beziehungsweise des Klägers. Was häufig zu Buche schlägt, ist das verletzte Vertrauensverhältnis. Besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer sein Verhalten nach einer Abmahnung ändert, ist eine solche schriftliche Mahnung der erste Schritt. Ist das Vertrauen vom Chef in den Mitarbeiter nachhaltig geschädigt und die Wahrscheinlichkeit einer Tatwiederholung groß, kann eine Kündigung rechtens sein. Das Arbeitsverhältnis kann dann nicht beruhigt weitergeführt werden.

Auch die Schwere und Häufigkeit des Arbeitszeitbetrugs ist entscheidend. Der entstandene wirtschaftliche Schaden spielt ebenfalls eine Rolle: Wie viel Zeit hat sich der Arbeitnehmer erschlichen? Konnte er seine Arbeitsleistung trotzdem in vollem Umfang erbringen? Eine langjährige Betriebszugehörigkeit schützt den Mitarbeiter dabei nicht. Dennoch ist bei Arbeitszeitbetrug oft eine Abmahnung zunächst das Mittel der Wahl.

Grundsätzlich sollten Arbeitgeber vor einer Maßnahme mit dem mutmaßlichen Betrüger über den Sachverhalt sprechen. Die Möglichkeit besteht, dass der Angestellte unbewusst gehandelt hat und ein Vertrauensbruch ausgeschlossen ist. Zu einem Gespräch muss der Beschuldigte wissen, um was es geht, und die Möglichkeit haben, einen Beistand mitzunehmen. Auf eine oder mehrere Abmahnungen wegen Arbeitszeitbetrug folgt dann die fristlose Kündigung.

Eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung ist auch denkbar. Es handelt sich um ein Fehlverhalten des Beschäftigten, das eine fristgerechte oder außerordentliche Kündigung zur Folge haben kann.

Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund muss der Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen nach Tatbestand aussprechen.

Sie denken über Stundenkonten nach? Lesen Sie alle Informationen rund um die Erfassung von Arbeitszeit in unserem Lexikonbeitrag zu dem Thema Arbeitszeitkonto!

Bonustipp für Unternehmer

Arbeitgeber können eine Verdachtskündigung schreiben, wenn die Umstände stimmen. Gibt es keine Beweise, doch der Chef hat den dringenden Verdacht, ein Beschäftigter betrügt ihn, ist eine Kündigung auf Verdacht möglich. Erforderlich dazu ist, dass der Arbeitgeber mit dem Mitarbeiter spricht, versucht die Tat aufzuklären und das Vertrauen nachhaltig geschädigt ist. Der Chef sollte sich dazu sicher sein, dass ein Betrug vorliegt, zum Beispiel Arbeitszeitbetrug oder Diebstahl. Objektiv betrachtet muss der Vorwurf sehr wahrscheinlich sein. Das ist oft der Fall, wenn zuvor eine Abmahnung ausgesprochen wurde.

Keine Zeiterfassung ist immun gegen Arbeitszeitbetrug

Stempelkarten an den Kollegen weitergeben, sich zu Hause bereits einloggen oder während der Arbeitszeit Pause machen: Die Möglichkeiten eines Arbeitszeitverstoßes sind gegeben. Falsche Angaben sind schnell eingetragen und die Nutzung der Stempeluhr wird missbraucht. Doch auch Arbeitnehmer, die sich gewissenhaft ein- und ausstempeln, sind nicht acht Stunden am Tag produktiv und träumen auch mal vor sich hin. Eine private, häufige und eigentlich nicht erlaubte Internetnutzung oder ständiges Nachrichten Versenden können jedoch Kündigungsgründe darstellen.

Eine Arbeitszeiterfassung ist nicht betrugssicher. Doch sie nimmt die Zeiten der Mitarbeiter auf und Chefs können sich abweichende Muster genauer anschauen. Auch für Arbeitnehmer hat eine Zeiterfassung Vorteile: Geleistete Überstunden fließen automatisch auf ihr Stundenkonto und jede Minute, die sie arbeiten, wird auch tatsächlich vergütet. Ein transparentes Arbeitsverhältnis kann so gewährleistet sein. Eine Zeiterfassung gilt für beide Seiten als Beweis vor Gericht, sollten Streitigkeiten entstehen. 

Kollegin KathaKatharina Bensch

Katharina Bensch ist die Clockodo-Expertin für Themen rund um den Arbeitsalltag.
Mit zertifiziertem Fachwissen zu rechtlichen Arbeitsthemen und vielfältiger Erfahrung als Redakteurin betreut sie das Clockodo-Info-Portal.

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