Zeitumstellung und Arbeitszeit: Was Arbeitgeber beachten müssen

Ärztin schaut auf Uhr
Aktualisiert am 22. Oktober 2025
Anna Geisler
Geschrieben von Anna Geisler
Rechtsanwalt Prof. Christian Solmecke
Juristisch geprüft von Prof. Christian Solmecke

Zweimal im Jahr werden in Deutschland die Uhren umgestellt: im Frühjahr auf Sommerzeit, im Herbst zurück auf Normalzeit. Was für viele nur eine Stunde mehr oder weniger Schlaf bedeutet, hat für Unternehmen und Arbeitnehmer auch Auswirkungen auf Arbeitszeit, Schichtplanung und Vergütung. Besonders in Branchen mit Nacht- oder Schichtarbeit kann die Zeitumstellung rechtliche und organisatorische Fragen aufwerfen.

Dieser Ratgeber erklärt, wie sich die Zeitumstellung auf die Arbeitszeit auswirkt, welche Regelungen gelten und worauf Arbeitgeber achten sollten.

Wann wird die Zeit umgestellt?

Die Zeitumstellung erfolgt in Deutschland immer am letzten Wochenende im März und Oktober:

  • Sommerzeitbeginn: Am letzten Sonntag im März wird die Uhr um 2:00 Uhr eine Stunde vorgestellt – auf 3:00 Uhr.
  • Rückkehr zur Normalzeit: Am letzten Sonntag im Oktober wird die Uhr um 3:00 Uhr eine Stunde zurückgestellt – auf 2:00 Uhr.

Welche Auswirkungen hat die Zeitumstellung auf die Arbeitszeit?

Für die meisten Angestellten, die tagsüber arbeiten, hat die Zeitumstellung keine praktischen Folgen. Anders ist es bei Nacht- oder WechselschichtenDas betrifft insbesondere Nachtschicht-Arbeiter, Pflegekräfte, Polizisten, Fluglotsen oder Produktionsmitarbeiter, die in der Nacht arbeiten. Hier verlängert oder verkürzt sich die Schicht automatisch um eine Stunde. 

  • Sommerzeit (Uhr wird vorgestellt): Die Nacht ist eine Stunde kürzer. Beschäftigte, die in dieser Nacht arbeiten, leisten eine Stunde weniger.
  • Normalzeit (Uhr wird zurückgestellt): Die Nacht ist eine Stunde länger. Beschäftigte, die während dieser Zeit arbeiten, arbeiten faktisch eine Stunde mehr.

Arbeitszeit und Zeitumstellung: Das ist der rechtliche Hintergrund

Die Zeitumstellung betrifft das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das die tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit regelt. Arbeitgeber sind verpflichtet, sicherzustellen, dass diese Grenzen auch bei Zeitumstellungen eingehalten werden.

Arbeitszeitgesetz: Keine Sonderregelung für die Zeitumstellung 

Das Arbeitszeitgesetz wird durch die Zeitumstellung nicht außer Kraft gesetzt.
Auch wenn die Nacht im Herbst eine Stunde länger dauert, dürfen Arbeitnehmer nicht länger als zehn Stunden täglich arbeiten (§ 3 ArbZG). Arbeitgeber müssen deshalb sicherstellen, dass Ruhezeiten und Höchstgrenzen eingehalten werden.

Müssen Arbeitgeber die zusätzliche oder entfallene Stunde bezahlen?

Die rechtliche Bewertung hängt von den arbeitsvertraglichen oder tariflichen Regelungen ab. Grundsätzlich gilt:

  • Wird nach Stunden bezahlt, entfällt bei der Sommerzeitumstellung die Vergütung für die nicht geleistete Stunde.
  • Bei der Rückkehr zur Normalzeit entsteht dagegen Mehrarbeit, die zu vergüten oder durch Freizeitausgleich auszugleichen ist.
  • Wer ein Monatsgehalt erhält, ist von der Umstellung in der Regel nicht betroffen und die Vergütung bleibt gleich.

Zeiterfassung und Zeitumstellung: Das sollten Unternehmen beachten

Bei digitaler Zeiterfassung ist es wichtig, dass das System automatisch auf die Zeitumstellung reagiert. Moderne Zeiterfassungssysteme erkennen die Zeitänderung und buchen die Arbeitszeit korrekt.

Tipps für eine korrekte Zeiterfassung

  • Überprüfen Sie vor der Umstellung, ob Ihre Zeiterfassungssoftware die automatische Anpassung unterstützt.
  • Kommunizieren Sie die Umstellung im Vorfeld an alle Mitarbeiter.
  • Kontrollieren Sie nach der Umstellung die Zeitsalden von Mitarbeitern, die in der Nacht gearbeitet haben.
  • Dokumentieren Sie Sonderfälle, falls die Software Anpassungen manuell erfordert.
  • So stellen Sie sicher, dass Arbeitszeiten rechtskonform und transparent erfasst werden.
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Gesundheitliche Aspekte: Belastung durch die Zeitumstellung

Neben der organisatorischen Herausforderung belastet die Zeitumstellung viele Beschäftigte körperlich. Studien zeigen, dass besonders ältere Arbeitnehmer unter Müdigkeit und Schlafstörungen leiden. Arbeitgeber sollten darauf reagieren, etwa durch:

  • flexible Schichtanpassungen in den ersten Tagen nach der Umstellung,
  • Information zu Schlaf- und Erholungstipps,
  • Angebote zum Gesundheitsmanagement.

Solche Maßnahmen fördern nicht nur das Wohlbefinden, sondern auch die Produktivität und Zufriedenheit der Mitarbeiter.

 

Quelle Kernaussage Jahr
DAK-Forsa-Umfrage 25 % der Deutschen berichten von gesundheitlichen Beschwerden nach der Zeitumstellung 2024
Techniker Krankenkasse – Gesundheitsreport Schlafstörungen und Müdigkeit steigen kurzzeitig nach der Umstellung an 2023
Bundestag – Wissenschaftlicher Dienst (WD 9 – 044/14) Kurzzeitige Beeinträchtigungen der Konzentration und Schlafqualität nachgewiesen, aber keine langfristigen Schäden 2014
AOK Gesundheitsmagazin Müdigkeit und Leistungsabfall am Folgetag der Umstellung möglich 2023

Wird die Zeitumstellung abgeschafft?

Ob die Zeitumstellung bald Geschichte ist, bleibt unklar. Zwar hat die EU-Kommission bereits 2019 beschlossen, sie abzuschaffen, doch eine Umsetzung scheitert bisher an der fehlenden Einigung der Mitgliedsstaaten.

Deutschland hat sich bislang nicht festgelegt, ob dauerhaft die Sommer- oder Winterzeit gelten soll.
Bis dahin bleibt die aktuelle Regelung bestehen – inklusive ihrer arbeitsrechtlichen Konsequenzen.

Mit Clockodo bei der Zeitumstellung auf der sicheren Seite

Mit der digitalen Zeiterfassung von Clockodo sind Sie bei der Zeitumstellung bestens gerüstet. Das System passt sich automatisch an die geänderte Uhrzeit an, ganz ohne manuelle Eingriffe oder Nachbearbeitung. Ob Sommer- oder Normalzeit, Nacht- oder Schichtarbeit: Clockodo erfasst alle Arbeitszeiten korrekt, transparent und gesetzeskonform. So behalten Sie stets den Überblick über Stunden, Zuschläge und Abwesenheiten und Ihre Mitarbeiter können sich auf das Wesentliche konzentrieren. Clockodo sorgt dafür, dass die Zeitumstellung keine Herausforderung mehr ist, sondern einfach nur ein weiterer Tag im Arbeitsalltag.

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Fazit: Gut vorbereitet durch die Zeitumstellung

Die Zeitumstellung bringt jedes Jahr organisatorische Herausforderungen mit sich – besonders für Unternehmen mit Schichtarbeit. Doch mit einer guten Planung, klaren Regelungen und einer zuverlässigen digitalen Zeiterfassung behalten Sie jederzeit den Überblick.

Clockodo unterstützt Sie dabei, Arbeitszeiten automatisch, rechtssicher und transparent zu erfassen, auch in der Nacht der Zeitumstellung. So sparen Sie Zeit, vermeiden Fehler und sorgen für faire Vergütung und zufriedene Mitarbeiter.

FAQ – Häufige Fragen zur Arbeitszeit bei Zeitumstellung

Ja, in der Nacht der Rückstellung arbeiten Nachtschichtkräfte real eine Stunde länger – diese Stunde ist zu vergüten oder auszugleichen.

Anna Geisler
Geschrieben von Anna Geisler

Anna Geisler ist unsere Expertin für Themen rund um einen entspannten Arbeitsalltag, modernes Zeitmanagement und HR-Themen. Ihr Fachwissen zieht sie aus ihrem Management-Studium mit dem Schwerpunkt Marketing und HR sowie aus ihrer langjährigen Erfahrung als Online-Redakteurin mit Fokus auf digitale Arbeitswelten. Bereits seit 2020 gehört Anna zum Team von Clockodo. Als Online-Redakteurin betreut sie das Info-Portal mit redaktionellem Know-how und Fokus auf Aktualität und Relevanz für Unternehmen. Ein besonderes Highlight ihrer bisherigen Arbeit bei Clockodo war ihre Mitwirkung am umfassenden Relaunch der Marke.

Rechtsanwalt Prof. Christian Solmecke
Juristisch geprüft von Prof. Christian Solmecke

Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WBS.LEGAL auf die Beratung der Internet und IT-Branche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web 2.0 Plattformen und App-Entwickler. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Christian Solmecke vielfacher Buchautor und als Gründer der cloudbasierten Kanzleisoftware Legalvisio.de auch erfolgreicher LegalTech Unternehmer. Er ist an der Kölner International Business School (CBS) als Honorarprofessor für Recht lehrend tätig. 

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