Arbeitszeitbetrug: Diese Strafen drohen Arbeitnehmern

Das Wichtigste zum Arbeitszeitbetrug in Kürze

  • Arbeitszeitbetrug ist die Verletzung der Arbeitspflicht durch falsche Angaben zur Arbeitszeit.
  • Sie kann Abmahnung oder Kündigung nach sich ziehen.
  • Betrugsarten sind beispielsweise unberechtigte Pausen, falsches Ausstempeln durch Kollegen, Internetnutzung während der Arbeitszeit.
  • Arbeitszeitbetrug ist strafbar; Kündigung muss im Einzelfall geprüft werden.
  • Keine Zeiterfassungsmethode kann vollständig davor schützen, aber korrekte Erfassung kann helfen, Arbeitsverhältnisse transparent zu gestalten.

Arbeitszeitbetrug – ein ernstzunehmendes Vergehen

Arbeitszeitbetrug stellt ein ernsthaftes Problem für Unternehmen dar, da es nicht nur das Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer untergräbt, sondern auch erhebliche finanzielle Folgen haben kann. Von unentschuldigtem Fehlen bis hin zur falschen Angabe von Arbeitszeiten umfassen die Erscheinungsformen des Arbeitszeitbetrugs ein breites Spektrum an Verstößen.  

Es ist entscheidend, dass Unternehmen durch effektive Zeiterfassungssysteme und klare Kommunikation der Arbeitszeitrichtlinien präventive Maßnahmen ergreifen. Zudem ist die Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen und potenzieller Konsequenzen für Arbeitnehmer unerlässlich, um sowohl vorzubeugen als auch angemessen auf Arbeitszeitbetrug reagieren zu können.

Mann schläft während der Arbeitszeit
Auch der kurze Power-Nap während der Arbeitszeit ist Arbeitszeitbetrug.

Definition: Was ist Arbeitszeitbetrug?

Durch den Arbeitsvertrag stehen Angestellte in der Pflicht, am Arbeitsplatz auch zu arbeiten. Die Zeit, die sie vor Ort verbringen, vergütet der Chef. Im Gegenzug erwartet er gemäß dem Arbeitsrecht eine Arbeitsleistung vom Mitarbeiter. Diese gegenseitige Verpflichtung ergibt sich aus § 611a BGB, der sich mit Arbeitsverträgen beschäftigt. Ein Arbeitszeitbetrug im weiteren Sinn ist demnach jede Tätigkeit, die den Arbeitnehmer davon abhält, seine Aufgaben zu erledigen. Es handelt sich um eine Pflichtverletzung vom Arbeitnehmer. Der Toilettengang, eine Tasse Kaffee holen oder ein kurzes Pläuschchen mit dem Kollegen fallen nicht darunter. 

Im Zusammenhang mit einer Zeiterfassung bedeutet Arbeitszeitbetrug, dass der Angestellte laut System arbeitet oder anwesend ist, auch wenn das nicht stimmt. Häufig genannte Fälle sind Raucherpausen, für die Beschäftigte sich nicht ausstempeln, oder Kollegen, die bereits gegangene Mitarbeiter später ausstempeln

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Welche Arten von Arbeitszeitbetrug gibt es?

Es gibt viele verschiedene Formen von Arbeitszeitbetrug. Die Manipulation von Stempeluhren geschieht vorsätzlich und ist Betrug. Surft der Angestellte während der Arbeitszeit privat im Internet oder telefoniert, ist dies ebenfalls ein Arbeitszeitverstoß. Der Arbeitgeber bezahlt ihn für Freizeitaktivitäten, was nicht dem Arbeitsvertrag entspricht. Der Chef hat ein Weisungsrecht, wodurch er dem Mitarbeiter Aufgaben überträgt, die dieser erledigt.  

Ein Arbeitszeitverstoß ist auch häufiges Zuspätkommen, besonders wenn Mitarbeiter viel später kommen. Arbeitnehmer müssen Faktoren wie Berufsverkehr und verspätete Verkehrsmittel bei ihrer Anfahrt berücksichtigen.  

Arbeitszeitbetrug entsteht in vielen Bereichen, wenn diese nicht eindeutig geregelt sind. Die folgende Übersicht listet die häufigsten Betrugsmethoden auf:  

Beispiele für Arbeitszeitbetrug 

1. Manipulation der Zeiterfassung 

  • Manuelles Aufrunden & Überstundenfälschung: Fiktive Mehrarbeit angeben, um zusätzliche Vergütung oder Freizeit zu erhalten.
  • Manipulation von Zeiterfassungssystemen: Falsches Ein- und Ausstempeln ( Zum Beispiel zu Zeiten, die nicht der Realität entsprechen) oder Technische Manipulation oder bewusster Missbrauch des Systems.
  • Buddy Punching: Kollegen stempeln Arbeitszeiten füreinander
  • Außendienstbezogene Falschangaben: Fehlerhafte Zeitangaben oder falsche Fahrtzeiten im Außendienst angeben 

2. Pausenbetrug und unangemeldetes Verlassen 

  • Nicht dokumentierte und fehlerhafte Pausenerfassung: Der Arbeitnehmer erfasst Raucherpausen und verlängerte Mittagspausen nicht oder unvollständig 
  • Unangemeldetes Verlassen der Arbeitsstätte: Der Mitarbeiter entfernt sich ohne Genehmigung oder entsprechende Dokumentation vom Arbeitsplatz
  • Verspäteter Arbeitsbeginn und Vorzeitiges Beenden der Arbeitszeit: Regelmäßiges Zuspätkommen oder vorzeitiges Verlassen ohne entsprechende Meldung 

3. Private Aktivitäten während der Arbeitszeit 

  • Private Erledigungen und Unterbrechungen: Unbezahlte private Besorgungen oder Treffen, die nicht als Pausenzeit erfasst werden wie beispielsweise Einkaufen, Friseurbesuche oder Treffen mit Freunden
  • Ablenkung durch private Kommunikation und Internetnutzung: Längere private Telefonate, Nachrichten, exzessives Surfen in den Sozialen Medien,  Online-Shopping oder Computerspiele
  • Schlafen am Arbeitsplatz: Insbesondere in Nachtschichten oder während Überstunden 

4. Arbeitszeitbetrug im Homeoffice 

  • Vortäuschen von Anwesenheit: Der Arbeitnehmer lässt den Computer eingeschaltet, um Anwesenheit zu simulieren, während er stattdessen private Dinge erledigt wie zum Beispiel den Haushalt
  • Multitasking mit privaten Aufgaben: Erledigung von Hausarbeiten, Einkäufen oder ähnlichen Aufgaben während offiziell erfasster Arbeitszeit
  • Generell unproduktives Arbeiten: Der Arbeitnehmer erbringt trotz Anwesenheit keine Arbeitsleistung   

5. Erschleichen von Krankzeiten 

  • Vortäuschen von Krankheit: Falsche Krankmeldungen, bei denen der Mitarbeiter  Symptome vortäuscht
  • Falschangaben zu Erkrankungen im Familienkreis: Behauptungen über kranke Kinder oder Angehörige, um zu Hause bleiben zu können 

6. Sonstige Auffälligkeiten 

  • Unentschuldigtes Fehlen: Wiederholtes Fehlen ohne formelle Entschuldigung.
  • Nicht erfasste und nicht nachgearbeitete Arbeitszeiten 

Arbeitszeitbetrug durch Arbeitgeber

Auch Arbeitgeber können Arbeitszeitbetrug begehen, etwa durch nicht vergütete Arbeitszeiten oder manipulierte Zeiterfassung. Meldet der Arbeitgeber weniger Arbeitszeit als der Arbeitnehmer tatsächlich geleistet hat, kann dies der Steuerhinterziehung gleichkommen – mit möglichen Nachzahlungen oder sogar einer Freiheitsstrafe. 

Überstunden muss der Arbeitgeber entweder bezahlen oder mit Freizeit ausgleichen. Eine automatische Abgeltung von Überstunden mit dem Gehalt ist nur erlaubt, wenn sie verhältnismäßig und schriftlich festgehalten ist. Verkürzen Arbeitgeber die Zeit der Beschäftigten im Zeiterfassungssystem manuell und manipulieren somit das System, können Mitarbeiter den Betriebsrat einschalten oder Klage beim Arbeitsgericht einreichen. 

Arten von Arbeitszeitbetrug

Arbeitszeitbetrug nachweisen

Damit Konsequenzen für Arbeitszeitbetrug anfallen können, muss der Arbeitgeber den Betrug zunächst zweifelsfrei nachweisen. Den Nachweis zu erbringen, ist aber oftmals schwierig.

Die einfachste Möglichkeit ist es, wenn der Arbeitgeber den Mitarbeiter direkt beim Arbeitszeitbetrug ertappt. Das kann der Fall sein, wenn der Angestellte sich nicht ordnungsgemäß in einer Zeiterfassungssoftware ein- oder ausloggt und der Chef dies sieht. Beispielsweise ist der Mitarbeiter längst nicht mehr im Büro und hat schon Feierabend gemacht, stempelt sich aber wiederholt erst 30 Minuten später aus, wenn er bereits zu Hause ist. In solchen Fällen ist ein Beweis für den Betrug schnell erbracht. Deutlich schwieriger ist dagegen der Nachweis, was der Mitarbeiter inhaltlich an seinem Arbeitsplatz im Büro oder im Home-Office macht.

Rechtliche Konsequenzen für Arbeitszeitbetrug

Arbeitszeitbetrug zieht rechtliche Konsequenzen mit sich. Eine  Abmahnung oder Kündigung kann die Folge sein, wenn Angestellte einen Arbeitszeitverstoß begehen. Selbst eine Verdachtskündigung ist gelegentlich rechtens. Oftmals ist die Schwere und Häufigkeit des Arbeitszeitbetrugs entscheidend. Der entstandene wirtschaftliche Schaden spielt ebenfalls eine Rolle: Wie viel Zeit hat sich der Arbeitnehmer erschlichen? Konnte er seine Arbeitsleistung trotzdem in vollem Umfang erbringen? Eine langjährige Betriebszugehörigkeit schützt den Mitarbeiter dabei nicht. Dennoch ist bei Arbeitszeitbetrug oft eine Abmahnung zunächst das Mittel der Wahl. 

Grundsätzlich sollten Arbeitgeber vor einer Maßnahme mit dem mutmaßlichen Betrüger über den Sachverhalt sprechen. Die Möglichkeit besteht, dass der Angestellte unbewusst gehandelt hat und ein Vertrauensbruch ausgeschlossen ist. Zu einem Gespräch muss der Beschuldigte wissen, um was es geht, und die Möglichkeit haben, einen Beistand mitzunehmen.

Abmahnung wegen Arbeitszeitbetrugs 

Eine Abmahnung dient als Warnung für einen Arbeitnehmer, der einen geringfügigen Arbeitszeitbetrug begangen hat. Sie gibt ihm die Möglichkeit, sein Verhalten zu korrigieren und das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. 

Eine Abmahnung sollte enthalten:

  • Eine genaue Beschreibung des Fehlverhaltens
  • Die Benennung der verletzten Vertragspflichten
  • Einen Hinweis auf mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen
  • Die Aufforderung, das Fehlverhalten zukünftig zu unterlassen 

Tritt der Betrug erneut auf oder ist er besonders schwerwiegend, reicht eine Abmahnung nicht aus, und eine Kündigung wird möglich.

Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs

Verhaltensbedingte Kündigung 

Die verhaltensbedingte Kündigung ist eine Form der ordentlichen Kündigung und beendet das Arbeitsverhältnis mit Einhaltung der Kündigungsfrist. Sie ist gerechtfertigt, wenn: 

  • Ein erheblicher Verstoß wie absichtliche Falschangabe von Arbeitszeiten vorliegt
  • Der Arbeitnehmer trotz vorheriger Abmahnung erneut gegen Regeln verstößt
  • Das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist
  • Mildere Maßnahmen wie eine erneute Abmahnung nicht ausreichen 

Arbeitgeber müssen die Kündigung gut begründen, da Arbeitnehmer sie vor dem Arbeitsgericht anfechten können. Stellt das Gericht fest, dass sie ungerechtfertigt war, kann es eine Wiedereinstellung oder eine Abfindung anordnen. 

Fristlose Kündigung

Eine fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs erfolgt ohne Kündigungsfrist und setzt einen „wichtigen Grund“ nach § 626 BGB voraus. Dies ist der Fall, wenn: 

  • Das Fehlverhalten eine Weiterbeschäftigung unzumutbar macht
  • Der Arbeitszeitbetrug eindeutig nachgewiesen wurde
  • Eine Interessenabwägung ergibt, dass eine Kündigung verhältnismäßig ist
  • Die Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Betrugs erfolgt 

Laut Bundesarbeitsgericht kann vorsätzlich falsches Stempeln sogar als Urkundenfälschung gewertet werden, was strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. 

Strafrechtliche Folgen

Arbeitszeitbetrug kann als Betrug gemäß § 263 StGB strafbar sein, wenn ein Arbeitnehmer absichtlich falsche Angaben macht, um sich finanzielle Vorteile zu verschaffen. Während geringfügige Verstöße meist arbeitsrechtlich geregelt werden, drohen bei systematischem oder erheblichem Betrug Geld- oder Freiheitsstrafen. Zusätzlich kann der Arbeitnehmer zur Rückzahlung unrechtmäßig erhaltenen Gehalts verpflichtet werden. 

Verdachtskündigung

Arbeitgeber können eine Verdachtskündigung schreiben, wenn die Umstände stimmen. Gibt es keine Beweise, doch der Chef hat den dringenden Verdacht, ein Beschäftigter betrügt ihn, ist eine Kündigung auf Verdacht möglich. Erforderlich dazu ist, dass der Arbeitgeber mit dem Mitarbeiter spricht, versucht die Tat aufzuklären und das Vertrauen nachhaltig geschädigt ist. Der Chef sollte sich dazu sicher sein, dass ein Betrug vorliegt, zum Beispiel Arbeitszeitbetrug oder Diebstahl. Objektiv betrachtet muss der Vorwurf sehr wahrscheinlich sein. Das ist oft der Fall, wenn zuvor eine Abmahnung ausgesprochen wurde. 

Prävention: So verhindern Unternehmen Arbeitszeitbetrug

Arbeitgeber können durch gezielte Maßnahmen Arbeitszeitbetrug reduzieren. Wesentliche Faktoren sind klare Regeln, moderne Zeiterfassungssysteme und regelmäßige Schulungen. Folgende Methoden helfen, den Arbeitszeitbetrug zu verhindern:

Einsatz moderner Zeiterfassungssysteme 

  • Automatisierte Systeme minimieren Manipulationsmöglichkeiten und schaffen klare Regeln 
  • Erinnerungsfunktionen helfen Mitarbeitern, das Ein- und Ausstempeln nicht zu vergessen 
  • Cloud-basierte Lösungen ermöglichen eine zuverlässige Zeiterfassung – auch im Homeoffice und Außendienst 
  • Regelmäßige Auswertungen helfen Arbeitgebern, Unregelmäßigkeiten frühzeitig zu erkennen 

Klare Richtlinien und regelmäßige Schulungen 

  • Eindeutige Regeln zu Pausen, Überstunden und Zeiterfassung schaffen Transparenz 
  • Schulungen sensibilisieren Mitarbeiter für die Bedeutung korrekter Zeiterfassung und für mögliche Konsequenzen bei Verstößen 
  • Offene Kommunikation und Raum für Fragen reduzieren Unsicherheiten und Missverständnisse bei den Mitarbeitern  

Interne Meldesysteme und Schutz für Hinweisgeber 

  • Anonyme Meldesysteme ermöglichen es Mitarbeitern, Verstöße sicher zu melden 
  • Unternehmen müssen sicherstellen, dass Hinweisgeber vor Benachteiligungen geschützt sind 
  • Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt zusätzlich die Rechte von Mitarbeitern, die auf Missstände hinweisen 

Durch diese Maßnahmen können Unternehmen Arbeitszeitbetrug vorbeugen und eine faire, transparente Arbeitskultur etablieren. 

Mit Clockodo Transparenz schaffen und Arbeitszeitbetrug reduzieren

Das Zeiterfassungssystem Clockodo bietet eine digitale Lösung, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vor Arbeitszeitbetrug schützt. Im Gegensatz zu handschriftlichen Aufzeichnungen oder Excel-Tabellen nimmt Clockodo Arbeitszeiten in Echtzeit auf und erfasst automatisch Unter- und Überstunden sowie festgelegte Pausenzeiten. Arbeitgeber erkennen dadurch sofort Unregelmäßigkeiten und können frühzeitig eingreifen. Auf diese Weise können sie auch Arbeitszeitbetrug im Home-Office nachweisen. Manipulationen wie nachträgliche Änderungen oder das Fälschen von Einträgen sind nahezu ausgeschlossen. Auch „Buddy-Punching“ ist mit Clockodo nicht möglich. 

Ein weiterer Vorteil von Clockodo liegt in der Transparenz. Arbeitnehmer profitieren davon, dass jede geleistete Minute exakt erfasst wird und automatisch auf ihr Stundenkonto fließt. So gehen keine Überstunden verloren, und Missverständnisse bei der Vergütung lassen sich vermeiden. Sollte es zu arbeitsrechtlichen Streitigkeiten kommen, dient die digitale Zeiterfassung als verlässlicher Nachweis vor Gericht

Seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts im September 2022 sind Unternehmen verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu dokumentieren. Während herkömmliche Systeme fehleranfällig und schwer überprüfbar sind, schafft Clockodo eine fälschungssichere und transparente Lösung. Unternehmen sparen Verwaltungsaufwand, minimieren Risiken und sorgen für eine gerechte und nachvollziehbare Arbeitszeiterfassung

FAQ: Alle Fragen rund um Arbeitszeitbetrug

Arbeitszeitbetrug kann als Straftat nach § 263 StGB (Betrug) gewertet werden, wenn ein Arbeitnehmer vorsätzlich falsche Angaben zu seinen Arbeitszeiten macht, um sich finanzielle Vorteile zu verschaffen. Besonders schwerwiegend ist der Betrug, wenn er systematisch oder in großem Umfang erfolgt. 
Ein Beispiel hierfür ist das vorsätzliche falsche Stempeln, welches das Bundesarbeitsgericht sogar als Urkundenfälschung einstuft. In solchen Fällen kann neben arbeitsrechtlichen Konsequenzen auch eine strafrechtliche Verfolgung drohen. 
Geringfügige Verstöße, wie gelegentliches privates Surfen während der Arbeitszeit, haben in der Regel keine strafrechtlichen Folgen, sondern werden durch arbeitsrechtliche Maßnahmen wie eine Abmahnung oder Kündigung geahndet. 

Anna GeislerAnna Geisler

Anna Geisler ist unsere Expertin für Themen rund um einen entspannten Arbeitsalltag und modernes Zeitmanagement. Mit ihrer vielfältigen Erfahrung als Online-Redakteurin und ihrem akademischen Hintergrund betreut sie das Clockodo-Info-Portal.

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