Welche rechtlichen Bestimmungen gelten für die Arbeitszeit in Deutschland?
In Deutschland sind die gesetzlichen Regelungen zur zulässigen Arbeitszeit im Arbeitszeitgesetz erfasst. Dieses dient dem Schutz der Arbeitnehmer. Folgende Punkte werden im Arbeitszeitgesetz thematisiert:
Begrenzung der täglichen Arbeitszeit: Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie darf auf zehn Stunden erweitert werden, allerdings muss innerhalb von 24 Wochen bzw. 6 Monaten die durchschnittliche Arbeitszeit bei acht Stunden liegen (§ 3 ArbZG).
Einhaltung vorgeschriebener Pausen: Ab einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben. Ab einer Arbeitszeit von neun Stunden liegt die vorgeschriebene Ruhezeit bei 45 Minuten (§ 4 ArbZG).
Beachtung von Ruhezeiten: Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit ist eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden gesetzlich festgeschrieben, bevor eine neue Arbeitsschicht beginnt (§5 ArbZG).
Sonderregelungen gibt es bei der Schichtarbeit, beispielsweise in der Pflege und Betreuung von Personen oder bei Arbeitsverhältnissen, die einem Tarifvertrag unterliegen.
Ist die Verpflichtung zur Erfassung der Arbeitszeit im Arbeitszeitgesetz enthalten?
Die Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung ergibt sich aus einem wegweisenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2019. Der EuGH entschied, dass Arbeitgeber in der EU verpflichtet sind, ein System zur Erfassung der Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter einzuführen, um die Einhaltung der Arbeitszeitregelungen sicherzustellen. Diese Pflicht wurde durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) im Jahr 2022 für Deutschland ausdrücklich bestätigt. Obwohl das Arbeitszeitgesetz bislang keine detaillierten Regelungen zur Arbeitszeiterfassung enthält, sind Arbeitgeber dennoch bereits jetzt gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer vollständig zu erfassen.