Arbeitszeitrechner

Wanduhr in der Lobby
Aktualisiert am 04. Juni 2025
Kollegin Katharina
Geschrieben von Katharina Primke
Rechtsanwalt Prof. Christian Solmecke
Juristisch geprüft von Prof. Christian Solmecke

Sie möchten schnell und einfach herausfinden, wie lange Sie heute gearbeitet haben? Der Clockodo Arbeitszeitrechner hilft Ihnen dabei. Er berücksichtigt automatisch Pausen und zeigt Ihnen die Nettoarbeitszeit in Dezimalzahlen.

Online Arbeitszeitrechner von Clockodo

Geben Sie einfach Beginn und Ende Ihrer Arbeitszeit sowie Ihre Pausen ein, und das Tool berechnet Ihre geleistete Arbeitszeit. Die eingegebenen Pausen werden automatisch von der Arbeitszeit abgezogen. Im Ergebnis erhalten Sie dann eine Übersicht mit Bruttoarbeitszeit, Nettoarbeitszeit, Gesamtzeit der Pausen und einer Darstellung des geleisteten Arbeitsumfangs in Dezimalzahlen. Besonders Letzteres muss beim Ausfüllen von Stundenzetteln manuell ausgerechnet werden, was schnell lästig werden kann.











Wie funktioniert der Online Arbeitszeitrechner?

Der Arbeitszeitrechner 2025 berechnet Ihre Arbeitszeit anhand von Start- und Endzeit. Geben Sie Ihre Pausen ein, und der Rechner zieht diese automatisch ab. Die Berechnung erfolgt auf Basis der eingegebenen Daten und berücksichtigt die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.

Diese Angaben machen Sie im Arbeitszeitrechner:

  • Beginn der Arbeitszeit
  • Ende der Arbeitszeit
  • Pause
  • ggf. zweite und/oder dritte Pause

Im Ergebnis der Berechnung erhalten Sie eine Übersicht mit folgenden Punkten:

  • Bruttoarbeitszeit
  • Nettoarbeitszeit
  • Pausenzeiten
  • Arbeitszeiten in Dezimalzahlen

Beispiel für die Arbeitszeitberechnung mit Pause und Unterbrechungen

Frage: Wie berechne ich die Arbeitszeit mit Pausen und Arztterminen?

Antwort: Max arbeitet von 8:00 bis 17:00 Uhr mit 30 Minuten Mittagspause und einem einstündigen Arzttermin.

  • Arbeitsbeginn: 08:00 Uhr
  • Arzttermin: 10:30 Uhr bis 11:30 Uhr (1 Stunde)
  • Mittagspause: 12:30 Uhr bis 13:00 Uhr (30 Minuten)
  • Arbeitsende: 17:00 Uhr
  • Bruttoarbeitszeit: 9 Stunden (8:00 bis 17:00 Uhr).
  • Nettoarbeitszeit: 7,5 Stunden (9 Stunden – 1 Stunde Arzttermin – 30 Minuten Mittagspause).

Arbeitszeiterfassung war noch nie so einfach! Entdecken Sie die praktische Stempeluhr von Clockodo – auch für unterwegs per App!

Warum kann es sinnvoll sein, die Arbeitszeit in Prozent zu berechnen?

Die Berechnung der Arbeitszeit in Prozent kann in verschiedenen beruflichen Kontexten von Vorteil sein. Tatsächlich zeigt der IAB-Forschungsbericht 16/2023, dass die gewünschte Arbeitszeit von Beschäftigten nicht immer mit der tatsächlichen Arbeitszeit übereinstimmt. Männer geben häufiger als Frauen an, überbeschäftigt zu sein, während Frauen öfter unterbeschäftigt sind. Solche Diskrepanzen können durch eine prozentuale Darstellung der Arbeitszeit besser erkannt und adressiert werden.

Besonders in Teilzeitmodellen, bei projektbasierten Arbeiten oder bei flexiblen Arbeitszeitmodellen hilft die prozentuale Darstellung dabei, die Arbeitszeit besser zu verstehen und zu vergleichen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können dadurch nachvollziehen, wie viel Arbeitszeit bereits geleistet wurde oder noch aussteht – insbesondere, wenn eine bestimmte Wochen- oder Monatsarbeitszeit vorgegeben ist.

Die Berechnung der Arbeitszeit in Prozent ist einfach und basiert auf folgender Formel:

Prozentuale Arbeitszeit = (tatsächlich geleistete Arbeitszeit / vereinbarte Arbeitszeit) × 100

Beispielrechnung zur Berechnung der Arbeitszeit in Prozent

Ein Mitarbeiter mit einer 40-Stunden-Woche arbeitet 30 Stunden. 

Die Berechnung erfolgt so: (30 / 40) × 100 = 75 %. 

Das bedeutet, der Mitarbeiter hat 75 % seiner vertraglichen Arbeitszeit geleistet.

 

Ein Mitarbeiter mit einer 20-Stunden-Woche arbeitet 25 Stunden:

(25 / 20) × 100 = 125 %. 

Ergebnis: 25 % Mehrarbeit.

 

Diese Methode ermöglicht eine präzise Auswertung, erleichtert die Einsatzplanung und gibt einen besseren Überblick.

Welche rechtlichen Bestimmungen gelten für die Arbeitszeit in Deutschland?

In Deutschland regelt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) die zulässige Arbeitszeit zum Schutz der Arbeitnehmer. 

Die wichtigsten Punkte sind:

  • Tägliche Arbeitszeit: Maximal 8 Stunden, erweiterbar auf 10, wenn innerhalb von 6 Monaten der Durchschnitt 8 Stunden nicht überschreitet (§ 3 ArbZG).
  • Pausen: Mindestens 30 Minuten Pause ab 6 Stunden Arbeitszeit, 45 Minuten ab 9 Stunden (§ 4 ArbZG).
  • Ruhezeiten: Mindestens 11 Stunden Ruhezeit nach Arbeitsende (§ 5 ArbZG).

Sonderregelungen gelten für Schichtarbeit und Tarifverträge.

Ist die Verpflichtung zur Erfassung der Arbeitszeit im Arbeitszeitgesetz enthalten?

Die Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung ergibt sich aus einem wegweisenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2019. Der EuGH entschied, dass Arbeitgeber in der EU verpflichtet sind, ein System zur Erfassung der Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter einzuführen, um die Einhaltung der Arbeitszeitregelungen sicherzustellen. Diese Pflicht wurde durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) im Jahr 2022 für Deutschland ausdrücklich bestätigt. Obwohl das Arbeitszeitgesetz bislang keine detaillierten Regelungen zur Arbeitszeiterfassung enthält, sind Arbeitgeber dennoch bereits jetzt gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer vollständig zu erfassen.

Die Hans-Böckler-Stiftung betont in ihrem Bericht “Zeiterfassung ohne Ausnahme”, dass nur durch eine lückenlose Arbeitszeiterfassung sichergestellt werden kann, dass gesetzliche Vorgaben wie die tägliche Höchstarbeitszeit und Mindestruhezeiten eingehalten werden. Dies dient dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten und ermöglicht es Behörden sowie Betriebsräten, ihre Kontrollfunktionen effektiv auszuüben.

Was fließt in die Berechnung der Arbeitszeit mit ein?

Bei der Arbeitszeitberechnung werden alle Zeiten berücksichtigt, in denen ein Arbeitnehmer arbeitet – ob im Büro oder im Homeoffice. Dazu gehören auch Überstunden und Bereitschaftsdienste. Wichtig sind die geltenden Arbeitszeitmodelle und das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das eine durchschnittliche tägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden vorsieht.

Nicht zur Arbeitszeit zählen Pausen und private Unterbrechungen. Diese müssen separat erfasst werden.

Zählt der Arbeitsweg zur Arbeitszeit? 

Grundsätzlich gilt der Weg zur Arbeit nicht als Arbeitszeit. Das bedeutet, dass die Zeit, die ein Arbeitnehmer benötigt, um von seiner Wohnung zum Arbeitsplatz zu gelangen, nicht in die Berechnung der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit einfließt. Eine Ausnahme gibt es allerdings für Dienstreisen oder Außendienstmitarbeiter: Ist das Reisen Bestandteil der beruflichen Tätigkeit – beispielsweise bei Monteuren oder Außendienstmitarbeitern – kann die Reisezeit als Arbeitszeit gelten. Auch wenn ein Arbeitnehmer von der Firma aus an einen anderen Arbeitsort geschickt wird, kann diese Zeit als Arbeitszeit betrachtet werden. Die genaue Handhabung hängt jedoch von individuellen Arbeitsverträgen und betrieblichen Vereinbarungen ab.

Unterschied zwischen Brutto- und Nettoarbeitszeit 

Bei der Arbeitszeitberechnung wird zwischen Brutto- und Nettoarbeitszeit unterschieden.

  • Bruttoarbeitszeit: Die gesamte Zeitspanne zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende, ohne Abzüge. Dazu zählen also auch Pausen und eventuelle Wartezeiten, in denen der Arbeitnehmer zwar vor Ort ist, aber nicht aktiv arbeitet.
  • Nettoarbeitszeit: Die tatsächlich geleistete Arbeitszeit, also die Bruttoarbeitszeit abzüglich aller Pausen und nicht produktiven Zeiten.

Beispiel – Bruttoarbeitszeit vs. Nettoarbeitszeit

Ein Arbeitnehmer beginnt um 8:00 Uhr mit der Arbeit, hat eine Mittagspause von 30 Minuten und endet seinen Arbeitstag um 16:30 Uhr.

  • Bruttoarbeitszeit: 8:00 bis 16:30 Uhr = 8,5 Stunden
  • Nettoarbeitszeit: 8,5 Stunden - 0,5 Stunden Pause = 8 Stunden

Diese Unterscheidung ist besonders wichtig für die Lohnabrechnung und die Dokumentation der Arbeitszeiten gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Wer seine Arbeitszeit korrekt erfassen will, sollte daher immer zwischen Brutto- und Nettozeiten differenzieren.

Welche Besonderheiten und Sonderfälle gibt es bei der Arbeitszeitberechnung?

Die Berechnung der Arbeitszeit kann je nach Branche, Arbeitszeitmodell und individuellen Vereinbarungen variieren. Neben der klassischen 40-Stunden-Woche gibt es zahlreiche Sonderfälle, die bei der Arbeitszeiterfassung berücksichtigt werden müssen.

Gleitzeit und flexible Arbeitszeitmodelle

In Unternehmen mit Gleitzeitregelungen haben Mitarbeiter oft einen gewissen Spielraum, wann sie ihre Arbeitszeit beginnen und beenden. Hierbei ist es wichtig, dass Kernarbeitszeiten eingehalten werden und die Gesamtarbeitszeit korrekt dokumentiert wird. Auch Homeoffice-Zeiten müssen erfasst werden, um eine transparente Zeiterfassung sicherzustellen.

Schichtarbeit und Nachtarbeit

Bei Schichtarbeit kann es zu unterschiedlichen Arbeitszeiten kommen, die über den regulären Acht-Stunden-Tag hinausgehen. Nachtarbeit – also Arbeit zwischen 23:00 Uhr und 6:00 Uhr (gemäß Arbeitszeitgesetz) – unterliegt besonderen Regelungen. Arbeitnehmer haben oft Anspruch auf Zuschläge oder zusätzliche Ruhezeiten, die in die Berechnung der Gesamtarbeitszeit einfließen müssen.

Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft

Nicht jede Zeit, in der sich ein Arbeitnehmer für den Arbeitgeber bereithält, gilt automatisch als Arbeitszeit.

  • Bereitschaftsdienst: Der Arbeitnehmer hält sich an einem festgelegten Ort auf und kann jederzeit zur Arbeit gerufen werden. Diese Zeit wird in der Regel als Arbeitszeit gewertet.
  • Rufbereitschaft: Der Arbeitnehmer muss nur bei Bedarf erreichbar sein, darf sich aber an einem Ort seiner Wahl aufhalten. Hier zählt nur die tatsächliche Einsatzzeit als Arbeitszeit.

Mehrarbeit und Überstunden

Wenn Arbeitnehmer über ihre vertraglich festgelegte Arbeitszeit hinaus arbeiten, spricht man von Mehrarbeit oder Überstunden. Diese müssen je nach Tarifvertrag oder individueller Vereinbarung vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden. In Deutschland darf die tägliche Arbeitszeit nur in Ausnahmefällen über acht Stunden hinausgehen, sofern innerhalb eines bestimmten Zeitraums ein Ausgleich erfolgt.

Kurzarbeit und Sonderregelungen in Krisenzeiten

Während wirtschaftlicher Krisen oder bei betrieblichen Engpässen kann Kurzarbeit eingeführt werden. In diesem Fall reduziert sich die Arbeitszeit vorübergehend, und Arbeitnehmer erhalten Kurzarbeitergeld. Die genaue Berechnung der verbleibenden Arbeitszeit erfolgt dabei individuell nach den Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit.

Arbeiten an Sonn- und Feiertagen

Grundsätzlich ist Sonn- und Feiertagsarbeit in vielen Branchen untersagt, allerdings gibt es Ausnahmen, z. B. in der Gastronomie, im Gesundheitswesen oder in der Energieversorgung. Wer an diesen Tagen arbeitet, hat meist Anspruch auf Ersatzruhetage oder Zuschläge.

Diese Sonderfälle zeigen, dass die Arbeitszeitberechnung nicht immer einfach ist. Um eine korrekte Erfassung sicherzustellen, sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber ihre individuellen Arbeitszeitregelungen kennen und die gesetzlichen Bestimmungen beachten.

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Wo kommt der Online Arbeitszeitrechner an seine Grenzen?

Der Online Arbeitszeitrechner ist ideal für schnelle Berechnungen einzelner Tage. Für den täglichen Gebrauch gibt es jedoch bessere Lösungen, da die manuelle Eingabe zeitaufwendig ist. Zudem fehlen Funktionen wie Berichtsexporte, Überstundenkontrolle und Projektzeiterfassung. Auch Urlaubsplanung und Krankheitsdokumentation sind nicht möglich.

Eine intelligente Software zur Arbeitszeiterfassung bietet hier deutliche Vorteile.

Bye, bye Stundenzettel – das praktische Komplettpaket für Ihr Unternehmen

Das Zeiterfassungssystem von Clockodo bietet mehr als nur einen einfachen Arbeitszeitrechner. Nutzen Sie die digitale Stempeluhr, um Arbeitszeiten automatisch zu erfassen. Die Software bietet:

  • Soll- und Ist-Wert-Vergleich: Vergleichen Sie geplante und geleistete Arbeitszeiten.
  • Urlaubsverwaltung: Mitarbeiter können Urlaubsanträge stellen und den Urlaubskalender einsehen.
  • Projektzeiterfassung: Erfassen Sie Arbeitszeiten für Kunden und Projekte.
  • Berichte: Erstellen Sie detaillierte Berichte zur Arbeitszeit.
  • App: Nutzen Sie die Stempeluhr und alle Funktionen mobil.

Clockodo vereinfacht die Zeiterfassung und steigert die Effizienz.

Kollegin Katharina
Geschrieben von Katharina Primke

Katharina Primke ist unsere Expertin für Themen rund um den modernen Arbeitsalltag, Zeitmanagement und effiziente Arbeitsorganisation. Mit ihrer umfangreichen Erfahrung als Redakteurin und ihrem akademischen Abschluss in Germanistik betreut sie das Clockodo-Info-Portal. Dort bereitet sie komplexe Fragestellungen verständlich auf, bezieht aktuelle Entwicklungen wie gesetzliche Neuerungen zur Arbeitszeiterfassung ein und liefert praxisnahe Inhalte für Unternehmer und Personalverantwortliche. Darüber hinaus sammelt sie Tipps und Hintergründe, die den Berufsalltag digitaler und strukturierter machen.

Rechtsanwalt Prof. Christian Solmecke
Juristisch geprüft von Prof. Christian Solmecke

Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WBS.LEGAL auf die Beratung der Internet und IT-Branche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web 2.0 Plattformen und App-Entwickler. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Christian Solmecke vielfacher Buchautor und als Gründer der cloudbasierten Kanzleisoftware Legalvisio.de auch erfolgreicher LegalTech Unternehmer. Er ist an der Kölner International Business School (CBS) als Honorarprofessor für Recht lehrend tätig. 

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