Arbeitszeitrechner

Sie möchten schnell und einfach herausfinden, wie lange Sie heute gearbeitet haben? Unser praktischer Clockodo Arbeitszeitrechner nimmt Ihnen die Berechnung ab. 

Online Arbeitszeitrechner von Clockodo

Geben Sie einfach Beginn und Ende Ihrer Arbeitszeit sowie Ihre Pausen ein, und das Tool berechnet Ihre geleistete Arbeitszeit. Die eingegebenen Pausen werden automatisch von der Arbeitszeit abgezogen. Im Ergebnis erhalten Sie dann eine Übersicht mit Bruttoarbeitszeit, Nettoarbeitszeit, Gesamtzeit der Pausen und einer Darstellung des geleisteten Arbeitsumfangs in Dezimalzahlen. Besonders Letzteres muss beim Ausfüllen von Stundenzetteln manuell ausgerechnet werden, was schnell lästig werden kann.











Wie funktioniert der Online Arbeitszeitrechner?

Unser aktueller Arbeitszeitrechner 2025 berechnet auf Grundlage von Beginn- und Endzeit die geleistete Arbeitszeit. Zusätzlich zur manuellen Eingabe der Arbeitszeiten können Pausen eingetragen werden. Die Berechnung findet auf Grundlage der eingegebenen Daten statt. Angepasst an die geltenden gesetzlichen Bestimmungen kann der Arbeitszeitrechner die Pausen auch automatisch abziehen. 

Diese Angaben machen Sie im Arbeitszeitrechner:

  • Beginn der Arbeitszeit
  • Ende der Arbeitszeit
  • Pause
  • ggf. zweite und/oder dritte Pause

Im Ergebnis der Berechnung erhalten Sie eine Übersicht mit folgenden Punkten:

  • Bruttoarbeitszeit
  • Nettoarbeitszeit
  • Pausenzeiten
  • Arbeitszeiten in Dezimalzahlen

Beispiel für die Arbeitszeitberechnung mit Pause und Unterbrechungen

Max arbeitet als Marketingmanager und hat eine reguläre Arbeitszeit von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr mit einer halbstündigen Mittagspause. Zusätzlich muss er an diesem Tag während der Arbeitszeit einen wichtigen privaten Arzttermin wahrnehmen.

Tag im Detail:

  • Arbeitsbeginn: 08:00 Uhr
  • Arzttermin: 10:30 Uhr bis 11:30 Uhr (eine Stunde)
  • Mittagspause: 12:30 Uhr bis 13:00 Uhr (30 Minuten)
  • Arbeitsende: 17:00 Uhr

Berechnung der Bruttoarbeitszeit:

Die Bruttoarbeitszeit umfasst die gesamte Anwesenheitszeit bei der Arbeit – inklusive Pausen und privater Unterbrechungen, wie in diesem Fall der Arztbesuch.

Max war von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr offiziell im Büro, was eine Bruttoarbeitszeit von 9 Stunden betrug. Dabei spielt es keine Rolle, dass Max eine Stunde für seinen Arzttermin und 30 Minuten für die Mittagspause abwesend war. Diese Zeiten werden trotzdem in die Bruttoarbeitszeit eingerechnet.

Ergebnis:

Bruttoarbeitszeit: 9 Stunden

Tatsächliche Arbeitszeit (Nettoarbeitszeit): 9 Stunden minus 1 Stunde Arzttermin und 30 Minuten Mittagspause = 7,5 Stunden tatsächliche Arbeitszeit.

Die Bruttoarbeitszeit umfasst trotz privater Termine und Pausen die gesamte Anwesenheitszeit, während diese beiden Faktoren erst bei der Berechnung der Nettoarbeitszeit berücksichtigt werden.

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Warum kann es sinnvoll sein, die Arbeitszeit in Prozent zu berechnen?

Die Berechnung der Arbeitszeit in Prozent kann in verschiedenen beruflichen Kontexten von Vorteil sein. Besonders in Teilzeitmodellen, bei projektbasierten Arbeiten oder bei flexiblen Arbeitszeitmodellen hilft die prozentuale Darstellung dabei, die Arbeitszeit besser zu verstehen und zu vergleichen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können dadurch nachvollziehen, wie viel Arbeitszeit bereits geleistet wurde oder noch aussteht – insbesondere, wenn eine bestimmte Wochen- oder Monatsarbeitszeit vorgegeben ist.

Die Berechnung der Arbeitszeit in Prozent ist einfach und basiert auf folgender Formel:

Prozentuale Arbeitszeit = (tatsächlich geleistete Arbeitszeit / vereinbarte Arbeitszeit) × 100

Beispielrechnung zur Berechnung der Arbeitszeit in Prozent

Ein Mitarbeiter hat eine vereinbarte Wochenarbeitszeit von 40 Stunden (Vollzeit). In einer Woche hat er 30 Stunden gearbeitet. Um den Anteil der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit zu berechnen, wird die folgende Rechnung durchgeführt:

(30 / 40) × 100 = 75 %

Das bedeutet, dass der Mitarbeiter in dieser Woche 75 % der vertraglich festgelegten Arbeitszeit gearbeitet hat.

Diese Berechnung kann auf verschiedene Zeiträume (täglich, wöchentlich, monatlich) und auch auf Teilzeitstellen angewendet werden. Wenn jemand zum Beispiel eine 20-Stunden-Woche hat, aber 25 Stunden gearbeitet hat, kann ebenfalls der prozentuale Mehrarbeitsanteil berechnet werden:

(25 / 20) × 100 = 125 %

Das zeigt, dass der Arbeitnehmer in dieser Woche 25 % mehr als seine reguläre Arbeitszeit geleistet hat.

Diese Methode ermöglicht eine präzisere Arbeitszeitauswertung, erleichtert die Personaleinsatzplanung und hilft sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern, einen besseren Überblick über ihre geleistete Arbeitszeit zu erhalten.

Welche rechtlichen Bestimmungen gelten für die Arbeitszeit in Deutschland?

In Deutschland sind die gesetzlichen Regelungen zur zulässigen Arbeitszeit im Arbeitszeitgesetz erfasst. Dieses dient dem Schutz der Arbeitnehmer. Folgende Punkte werden im Arbeitszeitgesetz thematisiert:

  • Begrenzung der täglichen Arbeitszeit: Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie darf auf zehn Stunden erweitert werden, allerdings muss innerhalb von 24 Wochen bzw. 6 Monaten die durchschnittliche Arbeitszeit bei acht Stunden liegen (§ 3 ArbZG).
  • Einhaltung vorgeschriebener Pausen: Ab einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben. Ab einer Arbeitszeit von neun Stunden liegt die vorgeschriebene Ruhezeit bei 45 Minuten (§ 4 ArbZG).
  • Beachtung von Ruhezeiten: Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit ist eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden gesetzlich festgeschrieben, bevor eine neue Arbeitsschicht beginnt (§5 ArbZG). 

Sonderregelungen gibt es bei der Schichtarbeit, beispielsweise in der Pflege und Betreuung von Personen oder bei Arbeitsverhältnissen, die einem Tarifvertrag unterliegen.

Ist die Verpflichtung zur Erfassung der Arbeitszeit im Arbeitszeitgesetz enthalten?

Die Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung ergibt sich aus einem wegweisenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2019. Der EuGH entschied, dass Arbeitgeber in der EU verpflichtet sind, ein System zur Erfassung der Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter einzuführen, um die Einhaltung der Arbeitszeitregelungen sicherzustellen. Diese Pflicht wurde durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) im Jahr 2022 für Deutschland ausdrücklich bestätigt. Obwohl das Arbeitszeitgesetz bislang keine detaillierten Regelungen zur Arbeitszeiterfassung enthält, sind Arbeitgeber dennoch bereits jetzt gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer vollständig zu erfassen.

Was fließt in die Berechnung der Arbeitszeit mit ein?

Die Berechnung der Arbeitszeit umfasst alle Zeiträume, in denen ein Arbeitnehmer seiner beruflichen Tätigkeit nachgeht. Dazu zählen die tatsächlich geleisteten Stunden am Arbeitsplatz oder im Homeoffice, aber auch andere relevante Zeiten wie Überstunden und Bereitschaftsdienste. Entscheidend ist dabei, welche Arbeitszeitmodelle und gesetzlichen Regelungen gelten, insbesondere das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das beispielsweise eine tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden im Durchschnitt vorgibt.

Nicht zur Arbeitszeit im eigentlichen Sinne zählen private Unterbrechungen oder Pausenzeiten. Diese müssen klar von der tatsächlichen Arbeitszeit abgegrenzt werden, um eine korrekte Berechnung zu ermöglichen.

Zählt der Arbeitsweg zur Arbeitszeit? 

Grundsätzlich gilt der Weg zur Arbeit nicht als Arbeitszeit. Das bedeutet, dass die Zeit, die ein Arbeitnehmer benötigt, um von seiner Wohnung zum Arbeitsplatz zu gelangen, nicht in die Berechnung der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit einfließt. Eine Ausnahme gibt es allerdings für Dienstreisen oder Außendienstmitarbeiter: Ist das Reisen Bestandteil der beruflichen Tätigkeit – beispielsweise bei Monteuren oder Außendienstmitarbeitern – kann die Reisezeit als Arbeitszeit gelten. Auch wenn ein Arbeitnehmer von der Firma aus an einen anderen Arbeitsort geschickt wird, kann diese Zeit als Arbeitszeit betrachtet werden. Die genaue Handhabung hängt jedoch von individuellen Arbeitsverträgen und betrieblichen Vereinbarungen ab.

Unterschied zwischen Brutto- und Nettoarbeitszeit 

Bei der Arbeitszeitberechnung wird zwischen Brutto- und Nettoarbeitszeit unterschieden.

  • Bruttoarbeitszeit: Die gesamte Zeitspanne zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende, ohne Abzüge. Dazu zählen also auch Pausen und eventuelle Wartezeiten, in denen der Arbeitnehmer zwar vor Ort ist, aber nicht aktiv arbeitet.
  • Nettoarbeitszeit: Die tatsächlich geleistete Arbeitszeit, also die Bruttoarbeitszeit abzüglich aller Pausen und nicht produktiven Zeiten.

Beispiel – Bruttoarbeitszeit vs. Nettoarbeitszeit

Ein Arbeitnehmer beginnt um 8:00 Uhr mit der Arbeit, hat eine Mittagspause von 30 Minuten und endet seinen Arbeitstag um 16:30 Uhr.

  • Bruttoarbeitszeit: 8:00 bis 16:30 Uhr = 8,5 Stunden
  • Nettoarbeitszeit: 8,5 Stunden - 0,5 Stunden Pause = 8 Stunden

Diese Unterscheidung ist besonders wichtig für die Lohnabrechnung und die Dokumentation der Arbeitszeiten gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Wer seine Arbeitszeit korrekt erfassen will, sollte daher immer zwischen Brutto- und Nettozeiten differenzieren.

Welche Besonderheiten und Sonderfälle gibt es bei der Arbeitszeitberechnung?

Die Berechnung der Arbeitszeit kann je nach Branche, Arbeitszeitmodell und individuellen Vereinbarungen variieren. Neben der klassischen 40-Stunden-Woche gibt es zahlreiche Sonderfälle, die bei der Arbeitszeiterfassung berücksichtigt werden müssen.

Gleitzeit und flexible Arbeitszeitmodelle

In Unternehmen mit Gleitzeitregelungen haben Mitarbeiter oft einen gewissen Spielraum, wann sie ihre Arbeitszeit beginnen und beenden. Hierbei ist es wichtig, dass Kernarbeitszeiten eingehalten werden und die Gesamtarbeitszeit korrekt dokumentiert wird. Auch Homeoffice-Zeiten müssen erfasst werden, um eine transparente Zeiterfassung sicherzustellen.

Schichtarbeit und Nachtarbeit

Bei Schichtarbeit kann es zu unterschiedlichen Arbeitszeiten kommen, die über den regulären Acht-Stunden-Tag hinausgehen. Nachtarbeit – also Arbeit zwischen 23:00 Uhr und 6:00 Uhr (gemäß Arbeitszeitgesetz) – unterliegt besonderen Regelungen. Arbeitnehmer haben oft Anspruch auf Zuschläge oder zusätzliche Ruhezeiten, die in die Berechnung der Gesamtarbeitszeit einfließen müssen.

Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft

Nicht jede Zeit, in der sich ein Arbeitnehmer für den Arbeitgeber bereithält, gilt automatisch als Arbeitszeit.

  • Bereitschaftsdienst: Der Arbeitnehmer hält sich an einem festgelegten Ort auf und kann jederzeit zur Arbeit gerufen werden. Diese Zeit wird in der Regel als Arbeitszeit gewertet.
  • Rufbereitschaft: Der Arbeitnehmer muss nur bei Bedarf erreichbar sein, darf sich aber an einem Ort seiner Wahl aufhalten. Hier zählt nur die tatsächliche Einsatzzeit als Arbeitszeit.

Mehrarbeit und Überstunden

Wenn Arbeitnehmer über ihre vertraglich festgelegte Arbeitszeit hinaus arbeiten, spricht man von Mehrarbeit oder Überstunden. Diese müssen je nach Tarifvertrag oder individueller Vereinbarung vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden. In Deutschland darf die tägliche Arbeitszeit nur in Ausnahmefällen über acht Stunden hinausgehen, sofern innerhalb eines bestimmten Zeitraums ein Ausgleich erfolgt.

Kurzarbeit und Sonderregelungen in Krisenzeiten

Während wirtschaftlicher Krisen oder bei betrieblichen Engpässen kann Kurzarbeit eingeführt werden. In diesem Fall reduziert sich die Arbeitszeit vorübergehend, und Arbeitnehmer erhalten Kurzarbeitergeld. Die genaue Berechnung der verbleibenden Arbeitszeit erfolgt dabei individuell nach den Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit.

Arbeiten an Sonn- und Feiertagen

Grundsätzlich ist Sonn- und Feiertagsarbeit in vielen Branchen untersagt, allerdings gibt es Ausnahmen, z. B. in der Gastronomie, im Gesundheitswesen oder in der Energieversorgung. Wer an diesen Tagen arbeitet, hat meist Anspruch auf Ersatzruhetage oder Zuschläge.

Diese Sonderfälle zeigen, dass die Arbeitszeitberechnung nicht immer einfach ist. Um eine korrekte Erfassung sicherzustellen, sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber ihre individuellen Arbeitszeitregelungen kennen und die gesetzlichen Bestimmungen beachten.

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Wo kommt der Online Arbeitszeitrechner an seine Grenzen?

Der Online Arbeitszeitrechner ist ein praktisches Tool, um die Arbeitszeit einzelner Tage schnell zu berechnen. Für den alltäglichen Gebrauch gibt es jedoch deutlich benutzerfreundlichere Alternativen. Schließlich muss die Arbeitszeit online jeden Tag manuell eingegeben und die Ergebnisse anschließend in eine separate Tabelle oder auf einen physischen Stundenzettel übertragen werden. Mit einem einfachen Arbeitszeitrechner können weder Berichte exportiert, Überstunden kontrolliert noch Arbeitszeiten auf verschiedene Projekte getrackt werden. Zusätzlich fallen bei der Verwaltung von Arbeitszeiten auch Aufgaben an, wie die Urlaubsorganisation oder die Dokumentation von Krankheitstagen, bei denen ein Arbeitszeitrechner wenig hilfreich ist.

Eine intelligente Software zur Arbeitszeiterfassung ersetzt den manuellen Online Arbeitszeitrechner und vereinfacht den Prozess erheblich.

Bye, bye Stundenzettel – das praktische Komplettpaket für Ihr Unternehmen

Das Zeiterfassungssystem von Clockodo bietet weitaus mehr als ein einfacher Online Arbeitszeitrechner. Statt Arbeitszeiten manuell einzugeben, nutzen Sie die digitale Stempeluhr: Hiermit stempeln Sie sich bei Arbeitsbeginn ein und bei Arbeitsende aus. Die Zeiten werden automatisch gespeichert.

Die Software bietet außerdem viele weitere nützliche Funktionen: 

  • Soll- und Ist-Wert-Vergleich: Definieren Sie für jeden Mitarbeiter individuelle Soll-Arbeitszeiten und vergleichen diese mit den tatsächlich geleisteten Stunden.
  • Urlaubsverwaltung: Clockodo ist eine praktische All-In-One-Lösung. Neben der Zeiterfassung können Mitarbeiter Urlaubsanträge stellen und den Urlaubskalender einsehen.
  • Projektzeiterfassung: Buchen Sie einfach einzelne Zeiten auf unterschiedliche Kunden oder Projekte. So behalten Sie den Überblick über die geleisteten Arbeitsstunden und rechnen Projekte leichter ab.
  • Berichte: Erstellen Sie mit Clockodo detaillierte Berichte, beispielsweise zu den Arbeitszeiten der Mitarbeiter oder zu einzelnen Projekten. Auf diese Weise treffen Sie fundierte Entscheidungen.
  • App: Mit der Clockodo-App haben Sie die Stempeluhr und alle Funktionen immer griffbereit – egal, wo Sie gerade sind.

Clockodo erleichtert nicht nur die Zeiterfassung, sondern steigert langfristig die Effizienz in Ihrem Unternehmen.

Kollegin KatharinaKatharina Primke

Katharina Primke ist unsere Expertin für Themen rund um den modernen Arbeitsalltag und effiziente Arbeitsorganisation. Mit ihrer umfangreichen Erfahrung als Redakteurin und ihrem akademischen Abschluss in Germanistik betreut sie das Clockodo-Info-Portal. 

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