Kernarbeitszeit

Definition: Was ist Kernarbeitszeit?

Die Kernarbeitszeit, auch Kernzeit genannt, ist eine im Unternehmen definierte Zeitspanne pro Tag, in der die Mitarbeiter arbeiten müssen. Dieses Arbeitszeitmodell geht einher mit der Gleitzeit, die sich vor und nach der Kernzeit befindet. Angestellte können zu beliebigen Zeiten kommen und gehen, solange sie in der Kernarbeitszeit arbeiten und ihre vorgegebenen Sollstunden erfüllen. Die Kernarbeitszeit dient dem reibungslosen Betriebsablauf und bietet einen Zeitraum, in dem Termine gemacht und Absprachen getroffen werden können.

(Quelle: Gabler Wirtschaftslexikon)

Unternehmen legen die Kernarbeitszeit in der Betriebsvereinbarung oder in Arbeitsverträgen fest. Dienstanweisungen beinhalten ebenfalls oft solche Vorgaben. Die Kernarbeitszeit hat nichts mit Schichtarbeit zu tun und ist auch nicht gesetzlich geregelt. Eine komplett festgelegte Arbeitszeit für den ganzen Tag ist keine Kernarbeitszeit von acht Stunden, sondern definierte Arbeitszeit.

Wer legt Kernarbeitszeiten fest?

Grundsätzlich gibt der Arbeitgeber Kernarbeitszeiten vor, denn es besteht kein Gesetz dazu. Er hat aber ein Weisungsrecht nach § 106 GewO, wodurch er Inhalt, Ort und Zeit der Arbeit bestimmen kann. Um jedoch die Interessen des Unternehmens und die der Mitarbeiter in Einklang zu bringen, spricht er sich sinnvollerweise mit den Arbeitnehmern oder Teamleitungen ab. Diese wissen meist am besten, zu welchen Uhrzeiten ein besonders hohes Arbeitsaufkommen ist oder wann Termine stattfinden sollten. Daran orientiert sich der Vorgesetzte beim Festlegen der Kernarbeitszeit.

Wie lang ist Kernarbeitszeit?

Grafik Beispiel Arbeitstag mit Kernarbeitszeit

Da vor und nach der Kernarbeitszeit eine Gleitzeitregelung besteht, kann die Kernzeit nicht die gesamte tägliche Arbeitszeit einnehmen. Die maximale Kernarbeitszeit ergibt also nur Sinn bis zu sechs Stunden, um davor und danach noch eine Stunde Gleitzeit zu ermöglichen.

Unternehmen entscheiden selbst, für wie viele Stunden eine Kernarbeitszeit gilt. Dabei können sie das Arbeitsaufkommen, die Anzahl der täglichen Meetings und die Wünsche der Mitarbeiter beachten. Arbeitgeber haben zum Beispiel die Möglichkeit, zu überlegen, wann der letzte Mitarbeiter kommt und der erste geht. Die Summe sollte trotzdem groß genug sein, um ausreichend Austausch unter den Kollegen zu ermöglichen. Meetings außerhalb der Kernarbeitszeit sind grundsätzlich natürlich auch möglich. Die Phase vor der Kernarbeitszeit heißt auch Eingleitzeit, die nach der Kernzeit nennt man Ausgleitzeit.

Aufgepasst: Meistens fällt die Mittagspause in diese Zeitspanne. Eine Pause von 30 Minuten ist ab mehr als sechs Arbeitsstunden insgesamt vorgeschrieben und sollte in den Überlegungen berücksichtigt werden. (§ 4 ArbZG)

Die Kernarbeitszeit muss nicht für alle Abteilungen und Teams gleich sein. Je nachdem, wie diese arbeiten, ergeben unterschiedliche Zeiten Sinn. Dabei kann es jedoch zu Missmut führen, wenn Mitarbeiter die Kernzeiten anderer Teams für besser befinden als ihre eigene.

Da Kernarbeitszeit dazu gedacht ist, Betriebsabläufe reibungslos zu gestalten, gilt diese mindestens auf Teamebene. Einzelne Mitarbeiter haben keine eigene Kernzeit im Arbeitsvertrag, denn in dieser Zeit soll der Austausch stattfinden.

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Damit alle Bescheid wissen und auch die Terminfindung immer funktioniert, tragen Arbeitgeber die Kernarbeitszeit am besten direkt in den übergreifenden Kalender ein.

Rahmenarbeitszeit

Zusätzlich zur Kernzeit lässt sich auch die Rahmenarbeitszeit festlegen. Das bedeutet, dass Arbeitgeber im Gleitzeitmodell den frühestmöglichen Arbeitsbeginn und das frühestmögliche Arbeitsende des Arbeitstages bestimmen. Beispielsweise startet die Eingleitzeit um 7 Uhr und geht bis 9 Uhr. Von 9 Uhr bis 15 Uhr gilt für alle die Anwesenheitspflicht durch eine Kernarbeitszeit. Danach fängt die Ausgleitzeit an und endet um 19 Uhr. Das heißt, Mitarbeiter können zwischen 7 Uhr und 9 Uhr kommen und zwischen 15 Uhr und 19 Uhr gehen.

Funktionszeit

Die Kernarbeitszeit lässt sich um eine Funktionszeit erweitern oder ersetzen. Innerhalb einer solchen Zeit gilt die Regelung, dass eine bestimmte Abteilung mit mindestens einem Mitarbeiter besetzt sein muss. Das ergibt zum Beispiel Sinn, wenn jemand ans Telefon gehen muss. In dieser Zeit können die anderen Arbeitnehmer aber abwesend sein. Hier eignet es sich, tage- oder wochenweise abzuwechseln, wer für die Funktionen zur Verfügung steht. Solche Absprachen treffen Teams in der Regel für sich. Entweder herrscht allgemein nur eine Funktionszeit oder die Kernarbeitszeit wird vor und nach den festgelegten Uhrzeiten zusätzlich um diese ergänzt.

(Quelle: Haufe)

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Zur einfachen Zeiterfassung

Wie funktioniert Kernarbeitszeit bei Teilzeit?

Teilzeitmitarbeiter haben unterschiedliche Regelungen für ihre Zeitverteilung. Kommen sie an wenigen Tagen die vollen acht Stunden, dann gilt für sie dieselbe Kernarbeitszeit wie für Vollzeitmitarbeiter.

Häufig jedoch arbeiten Angestellte in Teilzeit, weil sie nachmittags andere Verpflichtungen haben, zum Beispiel die Kinderbetreuung. Für diese Mitarbeiter sollten Arbeitgeber eine eigene Regelung zum Umgang mit der Kernzeit festlegen. Entweder bekommen sie ihre eigenen Anwesenheitspflichten oder dürfen nach den vereinbarten täglichen Stunden trotz Kernarbeitszeit gehen. Hier kommt es auch darauf an, welche Position die Teilzeitstelle einnimmt und wofür Kollegen den Mitarbeiter brauchen könnten.

Für wen eignet sich eine Kernarbeitszeit?

Das Gleitzeitmodell mit Kernarbeitszeit ist sinnvoll für Unternehmen beziehungsweise Teams, die teils selbstständig, teils miteinander arbeiten. Auf einer Baustelle zum Beispiel arbeiten die Mitarbeiter meist miteinander und würden aufeinander warten, käme einer später. Müssen sich Teammitglieder gar nicht absprechen oder können auf eine Antwort per E-Mail warten, ergibt es für sie keinen Sinn, täglich zeitlich aneinander gebunden zu sein. Aus diesen Gründen findet sich eine Kernarbeitszeit häufig im Büro, in dem jeder eigene Aufgaben für seine Abteilung erledigt.

Wer sollte eine Kernarbeitszeit einführen?

Wer mit dem Gedanken spielt, eine Kernarbeitszeit einzuführen, sollte sich folgende Fragen stellen:

Wenn zuvor feste Arbeitszeiten herrschten:

  • Möchte ich meinen Angestellten mehr Flexibilität ermöglichen?
  • Kommen oft spontan Urlaubsanträge für private Termine und Arztbesuche rein?
  • Haben sich Bewerber wegen starrer Zeiten für einen anderen Job entschieden?
  • Sind meine Mitarbeiter unzufrieden?
  • Funktioniert vielleicht Vertrauensarbeitszeit ohne Vorgaben oder muss es Kernarbeitszeit sein?

Wenn zuvor Vertrauensarbeitszeit und Gleitzeit herrtschen:

  • Gibt es Zeiten mit hohem Arbeitsaufkommen, das mehrere Mitarbeiter gemeinsam stemmen sollten?
  • Gibt es Zeiten, in denen ein Telefon besetzt sein muss?
  • Brauchen Teammitglieder untereinander immer direkten Austausch?
  • Fallen viele Meetings an, häufig täglich?
  • Werden unnötig viele E-Mails mit Einzelfragen verschickt?
  • Warten Mitarbeiter manchmal über einen Tag auf Rückmeldung anderer?
  • Gibt es Leerlauf, weil Aufgaben nicht klar sind?
  • Reicht eine Funktionszeit oder muss es Kernarbeitszeit sein?

Wer die meisten Fragen positiv beantwortet, sollte über eine Kernarbeitszeit nachdenken.

Wer die meisten Fragen positiv beantwortet, sollte über eine Kernarbeitszeit nachdenken. Achtung: Bei der Einführung einer solchen hat der Betriebsrat nach § 87 BetrVG ein Mitspracherecht.

Wie führt man eine Kernarbeitszeit ein?

Für die Einführung beachten Arbeitgeber folgende Punkte:

  • Mit Mitarbeitern und Teamleitungen geeignete Uhrzeiten absprechen
  • Den Betriebsrat befragen
  • Zeiten festlegen, für alle einheitlich oder unterschiedlich für einzelne Teams
  • Regelungen für Teilzeit festlegen
  • Umgang mit notwendigen Abwesenheiten zur Kernzeit bestimmen, etwa einen Antrag zur Verfügung stellen
  • Arbeitszeiterfassung organisieren
  • Kernarbeitszeit kommunizieren und mögliche Kommen- und Gehen-Zeiten erläutern
  • Die neue Kernzeit in der Betriebsvereinbarung oder anderweitig schriftlich und zugänglich festhalten

(Quelle: betriebsrat.com)

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Für einen Überstundenabbau sind feste Vorgaben ebenfalls sinnvoll. Dabei gilt es, zu beschließen, ob dieser während der Kernarbeitszeit stattfinden darf oder nicht, wenn beispielsweise nur ein halber Tag abgebaut wird.

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Beispiel Kernarbeitszeit

Florentine leitet eine Design-Agentur mit 23 Mitarbeitern. Bisher galten feste Arbeitszeiten von 8:30 Uhr bis 17:30 Uhr inklusive einer Stunde Mittagspause. In letzter Zeit häuften sich spontane Urlaubsanträge für private Termine und Arztbesuche. Außerdem hat Florentine in einer Befragung ihrer Angestellten herausgefunden, dass einige lieber einen späteren Arbeitsbeginn hätten. Florentine möchte ihnen durch Gleitzeit mit Kernarbeitszeit entgegenkommen und die Belegschaft so motivieren, an sich binden und Loyalität fördern.

Es gibt keinen Betriebsrat, mit dem sie ihr Vorhaben besprechen müsste. Deswegen unterhält sie sich nur mit ihren drei Dienstältesten und findet heraus, dass die meisten Kundentermine zwischen 10 Uhr und 15 Uhr stattfinden. Auch Meetings fallen häufig in diese Zeit, weil sich die Mitarbeiter in ihrer Gesamtheit dann am aufmerksamsten fühlen. Deswegen legt Florentine diese Zeit als Kernarbeitszeit fest und verzichtet auf eine komplette Vertrauensarbeitszeit. Die Rahmenzeit möchte sie besonders kulant gestalten und gibt die Spanne von 6 Uhr bis 20 Uhr vor.

Ihren zwei Teilzeitmitarbeitern, die beide um 12 Uhr gehen, um die Kinder vom Kindergarten abzuholen, gibt sie die Kernarbeitszeit von 10 Uhr bis 12 Uhr vor. Sie weist die anderen Kollegen darauf hin, dass Termine mit diesen beiden möglichst in dieser Zeitspanne stattfinden sollen.

Für Ausnahmen hat Florentine ein offenes Ohr. Sie stellt die Regel auf, dass jeder Mitarbeiter innerhalb von 14 Tagen einmal die Kernzeit mit Ankündigung am Vortag verletzen darf, wenn kein Termin ansteht.

Vor- und Nachteile: Warum eine Kernarbeitszeit?

Da sich die Arbeitswelt wandelt und die Arbeitnehmer immer mehr Wert auf Flexibilität und ihre Work-Life-Balance legen, ergibt diese Regelung Sinn. Die Mitarbeiter bestimmen selbst, wann sie innerhalb der Gleitzeit kommen und gehen.

Die Kernarbeitszeit hält dabei alle Kollegen zusammen und unterstützt die Struktur und Ordnung. Sie ist der Kompromiss zwischen Unternehmens- und Mitarbeiterinteressen und funktioniert vor Ort genauso wie im Home-Office.

(Quelle: impulse)

Die Vertrauensarbeitszeit als noch flexibleres Modell gibt nur eine Gleitzeit ohne Kernarbeitszeit vor. Hier sind Beschäftigte noch freier in ihrer Zeiteinteilung. Absprachen und Termine hingegen gestalten sich schwieriger.

Lesen Sie jetzt noch mehr zu Modellen für die Arbeitszeit in unserem Ratgeberartikel: Flexible Arbeitszeitmodelle im Überblick

Vorteile Kernarbeitszeit

Für das Unternehmen

  • Grundlage für Meetings und Austausch
  • Attraktivität als Arbeitgeber
  • Mitarbeiterzufriedenheit für mehr Produktivität
  • Weniger spontane Abwesenheitsanträge
  • Ausreichend Mitarbeiter zu Stoßzeiten

Für die Mitarbeiter

  • Flexibilität und Work-Life-Balance
  • Wir-Gefühl im Team
  • Möglichkeit zum Austausch

Vorsicht: Bei aller Flexibilität gilt trotzdem das Arbeitszeitgesetz. Nach diesem müssen zwischen zwei Arbeitstagen mindestens elf Stunden Ruhezeit liegen.

Nachteile Kernarbeitszeit

Für das Unternehmen

  • Höherer Verwaltungsaufwand
  • Kontrolle der Einhaltung von Kernarbeitszeiten
  • Stellen ausreichender Arbeitsplätze für alle gleichzeitig
  • Detaillierte Arbeitszeitregelungen sind schwieriger verständlich

Für die Mitarbeiter

  • Weniger Freiheit als bei Vertrauensarbeitszeit
  • Weniger Absprachemöglichkeiten als bei festen Zeiten

Was passiert bei Verletzung der Kernarbeitszeit?

Die Gleitzeiten vor und nach der Kernzeit dürfen Mitarbeiter beliebig nutzen, wenn sie insgesamt auf ihre Stunden pro Woche kommen. In der Kernarbeitszeit aber herrscht Anwesenheitspflicht. Kommt jemand zu spät oder geht eher, ist das ein Pflichtverstoß gegen die Nebenpflicht „Pünktlichkeit“, die im Arbeitsverhältnis immer existiert.

Bei einer Missachtung der festgelegten Zeiten können Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen. Durch diese drücken sie aus, dass sie einen solchen Verstoß nicht dulden und im Wiederholungsfall handeln. Kommt der Mitarbeiter wieder zu spät, haben Unternehmen die Möglichkeit, ihm zu kündigen. Dafür reicht rein rechtlich bereits eine Abmahnung.

Es kommt jedoch darauf an, wie sehr sich jemand verspätet, wie kulant der Vorgesetzte ist und was der Grund war. Meldet sich ein Angestellter zum Beispiel morgens per Telefon, dass sein Auto nicht anspringt und er mit dem Bus nun später kommt, ist das kein abmahnungswürdiges Verhalten. Die Situation war unverschuldet. Gibt es jedoch einen angekündigten Bahnstreik oder die Wettervorhersage spricht von Glatteis am Morgen, ist das keine Ausrede. Hier steht der Mitarbeiter in der Pflicht, sich einen zumutbaren Weg zur Arbeit zu organisieren.

Die Kernarbeitszeit dient dem reibungslosen Betriebsablauf und Kollegen können eventuell nicht arbeiten, bis alle da sind. Wer eine Störung des Betriebs durch fahrlässiges Zuspätkommen hervorruft, muss im schlimmsten Fall mit Vertragsstrafen rechnen oder Schadensersatz leisten.

Die Erfüllung der täglichen Arbeitszeit hat nichts mit der Kernarbeitszeit zu tun. Wer diese nicht einhält, macht die Pflichtverletzung nicht wieder gut, indem er davor oder danach trotzdem seine Sollstunden in der gleitenden Arbeitszeit erfüllt oder Überstunden leistet.

(Quelle: Deutsche Anwaltauskunft)

Wie kann man Kernarbeitszeiten überprüfen?

Die Kontrolle von Zeiten lässt sich schnell vereinfachen: Mit einer Zeiterfassung haben Arbeitgeber den Überblick, ob alle Mitarbeiter zur Kernarbeitszeit da sind oder an einem bestimmten Datum da waren. Ein solches Tool hilft Chef und Arbeitnehmer mit einem Arbeitszeitkonto bei der Einhaltung. Zusätzlich zur Kernarbeitszeit sehen alle Beteiligten, ob in der Gleitzeit Mehrarbeit oder Minusstunden angefallen sind. Überstunden lassen sich direkt in dem Programm für einen Abbau verzeichnen, um diese auszugleichen.

Kollegin KathaKatharina Bensch

Katharina Bensch ist die Clockodo-Expertin für Themen rund um den Arbeitsalltag.
Mit zertifiziertem Fachwissen zu rechtlichen Arbeitsthemen und vielfältiger Erfahrung als Redakteurin betreut sie das Clockodo-Info-Portal.

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