Rahmenarbeitszeit

Rahmenarbeitszeit Definition: Was ist Rahmenarbeitszeit?

Rahmenarbeitszeit, auch Rahmenzeit genannt, ist die tägliche Zeitspanne, in der Arbeitnehmer arbeiten dürfen. Unternehmen legen mit der Rahmenarbeitszeit fest, wann die Mitarbeiter ihre Arbeit frühestens aufnehmen und spätestens beenden. Üblicherweise ist die Zeitspanne der Rahmenzeit größer als die vereinbarten täglichen Sollstunden, um gleitende Stunden zu ermöglichen.

Wie funktioniert Rahmenarbeitszeit bei Gleitzeit?

Rahmenarbeitszeit beschreibt den Zeitraum, in dem Arbeitnehmer in Gleitzeit arbeiten dürfen. Dadurch entsteht eine flexible Zeiteinteilung für die Mitarbeiter, weil der Zeitrahmen größer ist als die vorgeschriebenen Sollstunden. Wer früher anfängt, macht demnach früher Feierabend. Langschläfer beginnen später und gehen später. Überstunden sind in dem großen Zeitraum ebenfalls möglich.

Arbeitszeitmodelle und die Lage der Arbeitszeit festzulegen fallen unter das Weisungsrecht des Arbeitgebers nach § 106 Gewerbeordnung. Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag können die Lage ebenfalls bestimmen. Ein Betriebsrat hat hier ein Mitbestimmungsrecht, definiert in § 87 (1) BetrVG.

Beispiel Rahmenarbeitszeit bei Gleitzeit

Olivia hat 15 Mitarbeiter, die alle in Gleitzeit arbeiten. Sie hat eine Rahmenarbeitszeit von 7 bis 20 Uhr festgelegt. Die meisten Angestellten beginnen zwischen 8 und 9 Uhr und hören nach acht Arbeitsstunden plus Pause zwischen 16:30 und 17:30 auf. Vereinzelte Mitarbeiter fangen jedoch bereits um 7 Uhr an und machen um 15:30 Feierabend, während andere zwischen 11.30 und 20 Uhr arbeiten. Um alle Zeiten nachzuverfolgen, hat Olivia für jeden ein Arbeitszeitkonto eingerichtet.

Rahmenarbeitszeit Beispiel

Rahmenarbeitszeit nach TVöD

Nach Paragraph 6 Absatz 7 TVöD (Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes) können Betriebs- und Dienstvereinbarungen eine zwölfstündige Rahmenarbeitszeit festlegen. Diese muss zwischen 6 und 20 Uhr liegen. Arbeitszeit, die über die Sollzeit hinausgeht, gleichen die Angestellten aus. Innerhalb der Rahmenarbeitszeit aber gilt Zeit über der Sollarbeitszeit nicht als extra zu vergütende Überstunde. Nach TVöD entsteht durch die Rahmenarbeitszeit nicht automatisch eine Gleitzeitregelung. Arbeitgeber dürfen den festen Arbeitsbeginn und das Arbeitsende vorgeben. Im öffentlichen Dienst war in diesem Zusammenhang schon vor der allgemeinen Zeiterfassungspflicht Arbeitszeitkonten vorgeschrieben. Der Ausgleichszeitraum für Mehrarbeit beträgt hier ein Jahr. Dienstvereinbarungen müssen sich an diese Vorgaben halten.

Behalten Sie Ihre Arbeitszeiten im Blick

Durch flexible Arbeitszeiten kann es für Mitarbeiter schwierig werden, ihre genaue Arbeitszeit zu erfassen. Wer gewohnt ist, von 08.00 bis 16.30 Uhr zu arbeiten, kommt nach einem Arzttermin vielleicht erst um 09.40 Uhr. Dann ist es oft unklar, wann der Arbeitstag endet oder wie viele Stunden gearbeitet wurden. Hier hilft unser kostenloser Arbeitszeitrechner, der als kurzfristige Lösung einen Überblick über die Arbeitszeit gibt. Noch einfacher kann die Arbeitszeit an solchen Tagen mit einer Zeiterfassungssoftware wie Clockodo erfasst werden. 











Mehr zu Modellen wie Gleitzeit mit Rahmenzeit, Teilzeit, Monatsarbeitszeit und Job-Sharing lesen Sie im Ratgeberartikel „Flexible Arbeitszeitmodelle im Überblick”.

Wie stehen Arbeitszeitgesetz und Rahmenarbeitszeit zueinander?

Zu einer Rahmenarbeitszeit sagt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) nichts. Es behandelt stattdessen maximale Arbeitszeiten, Pausen, Ausgleich von Mehrarbeit:

  • Pro Tag sind acht Arbeitsstunden erlaubt. Die Arbeitszeit darf bis zu zehn Stunden am Tag betragen, wenn sie innerhalb von sechs Monaten die acht Stunden pro Tag im Schnitt erreicht. Für eine Sechstagewoche stehen demnach 48 Stunden, mit Mehrarbeit 60 Stunden Wochenarbeitszeit fest. Für Mehrarbeit gibt es Freizeitausgleich oder eine Auszahlung.
  • Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden sind 30 Minuten Pause nötig, bei mehr als neun Stunden insgesamt 45 Minuten.
  • Zwischen zwei Arbeitstagen liegt eine Ruhepause von mindestens elf Stunden.

Eine gesetzliche Rahmenarbeitszeit gibt es also nicht und auch eine maximale Rahmenarbeitszeit ist nicht festgelegt. Die Einführung liegt bei den Vorgesetzten. Nur im TVöD ist die Zeitspanne nach § 6 durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung auf höchstens zwölf Stunden begrenzt.

Bonustipp: Rahmenarbeitszeit am Gesetz ausrichten

Die Regeln aus dem Arbeitszeitgesetz haben einen indirekten Einfluss auf die Rahmenarbeitszeit:

  • Für eine Gleitzeitregelung ist es nötig, dass die Rahmenarbeitszeit einen größeren Zeitraum beträgt als die Sollstunden. Bei einer Vollzeitstelle mit acht Stunden und einer Pause von mindestens 30 Minuten muss die Rahmenzeit also größer als 8,5 Stunden sein.
  • Die Rahmenarbeitszeit kann automatisch dafür sorgen, dass Mitarbeiter die Ruhezeit zwischen zwei Tagen einhalten. Fängt niemand vor 7 Uhr an und hört niemand nach 20 auf, sind die elf Stunden vor dem nächsten Tag garantiert. 

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Was ist der Unterschied zwischen Rahmenarbeitszeit und Kernarbeitszeit?

Im Gegensatz zur Rahmenarbeitszeit, bei der die Beschäftigen ihre Arbeitszeit flexibel gestalten, steht die Kernarbeitszeit für Anwesenheitspflicht. Die beiden Modelle sind als Kombination gedacht. Gilt beispielsweise eine Gelitzeitregelung von 7 bis 20 Uhr, ist eine Kernarbeitszeit von etwa 10 bis 15 Uhr möglich. Vor 10 und nach 15 Uhr gilt eine flexible Zeiteinteilung, dazwischen herrscht Arbeitspflicht. Im Gleitzeitrahmen vor und nach der Kernzeit können Mitarbeiter Mehrarbeit sammeln. Verkürzen Angestellte die Gleitzeit, sind die Überstunden mit Minusstunden wieder ausgeglichen.

In der Kernarbeitszeit, auch Kernzeit genannt, müssen alle Mitarbeiter arbeiten. Diese Regel ist gedacht, um etwa die Planung von Terminen zu vereinfachen oder einen Kundenservice zu besetzen.

Zusätzlich zur Kernarbeitszeit gibt es noch die Funktionszeit oder Servicezeit. In dieser Zeit muss eine Abteilung so besetzt sein, dass sie funktioniert. Dazu reichen jedoch oft weniger Mitarbeiter aus, als insgesamt in dem Team arbeiten. Die Teammitglieder sprechen sich dabei ab.

Auch Details zur Kernarbeitszeit und Funktionszeit oder Servicezeit lassen sich im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festlegen.

Was passiert bei Arbeit außerhalb der Rahmenarbeitszeit?

Der Arbeitgeber hat ein Weisungsrecht und bestimmt somit, wann Angestellte arbeiten. Mitarbeiter stehen in der arbeitsvertraglichen Pflicht, solchen Anweisungen nachzukommen. Arbeitet jemand unerlaubt außerhalb der Rahmenarbeitszeit, muss der Arbeitgeber diese Arbeitsleistung nicht annehmen und dementsprechend nicht vergüten.

Kollegin KathaKatharina Bensch

Katharina Bensch ist die Clockodo-Expertin für Themen rund um den Arbeitsalltag.
Mit zertifiziertem Fachwissen zu rechtlichen Arbeitsthemen und vielfältiger Erfahrung als Redakteurin betreut sie das Clockodo-Info-Portal.

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