Was ist der Unterschied zwischen Rahmenarbeitszeit und Kernarbeitszeit?
Im Gegensatz zur Rahmenarbeitszeit, bei der die Beschäftigen ihre Arbeitszeit flexibel gestalten, steht die Kernarbeitszeit für Anwesenheitspflicht. Die beiden Modelle sind als Kombination gedacht. Gilt beispielsweise eine Gelitzeitregelung von 7 bis 20 Uhr, ist eine Kernarbeitszeit von etwa 10 bis 15 Uhr möglich. Vor 10 und nach 15 Uhr gilt eine flexible Zeiteinteilung, dazwischen herrscht Arbeitspflicht. Im Gleitzeitrahmen vor und nach der Kernzeit können Mitarbeiter Mehrarbeit sammeln. Verkürzen Angestellte die Gleitzeit, sind die Überstunden mit Minusstunden wieder ausgeglichen.
In der Kernarbeitszeit, auch Kernzeit genannt, müssen alle Mitarbeiter arbeiten. Diese Regel ist gedacht, um etwa die Planung von Terminen zu vereinfachen oder einen Kundenservice zu besetzen.
Zusätzlich zur Kernarbeitszeit gibt es noch die Funktionszeit oder Servicezeit. In dieser Zeit muss eine Abteilung so besetzt sein, dass sie funktioniert. Dazu reichen jedoch oft weniger Mitarbeiter aus, als insgesamt in dem Team arbeiten. Die Teammitglieder sprechen sich dabei ab.
Auch Details zur Kernarbeitszeit und Funktionszeit oder Servicezeit lassen sich im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festlegen.