Sonntagsarbeit

Was ist Sonntagsarbeit?

Sonntagsarbeit bezeichnet jegliche berufliche Tätigkeit, die an einem Sonntag ausgeführt wird. Gemäß § 9 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) ist die Arbeit an Sonntagen grundsätzlich verboten. Dies dient dem Schutz der Erholungszeiten der Arbeitnehmer. Ausnahmen von diesem Verbot gelten nur in bestimmten Branchen oder bei speziellen Notlagen. Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer sonntags zwischen 0 und 24 Uhr nicht arbeiten, um den arbeitsfreien Sonntag zu gewährleisten. Verstöße gegen diese Regelung können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Sonntagsarbeit ist grundsätzlich verboten, mit Ausnahmen für bestimmte Branchen (§ 9 ArbZG).
  • Erlaubte Branchen: Gesundheitswesen, Rettungsdienste, Gastronomie und mehr (§ 10 ArbZG).
  • Ersatzruhetage: Anspruch auf freien Ausgleichstag innerhalb von 2 Wochen; mindestens 15 freie Sonntage pro Jahr.
  • Strafen: Bußgelder bis zu 30.000 Euro bei Verstößen.
  • Steuerliche Zuschläge: Bis zu 50 % des Grundlohns steuerfrei.

Wer darf an Sonn- und Feiertagen arbeiten?

Das grundsätzliche Verbot der Sonntagsarbeit wird durch § 10 ArbZG für bestimmte Branchen aufgehoben. Dies betrifft vor allem Bereiche, in denen die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit, Gesundheit oder Versorgung erforderlich ist. Dazu gehören das Gesundheitswesen, Rettungsdienste sowie Pflegeeinrichtungen, in denen die Versorgung rund um die Uhr gewährleistet sein muss. Ein Beispiel für Sonntagsarbeit ist die Versorgung eines Notfallpatienten, welche nicht aufschiebbar ist. Dagegen könnte eine planbare OP problemlos an einem Werktag erfolgen.

Auch in der Gastronomie und Hotellerie darf an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden, da diese Dienstleistungen besonders stark an Wochenenden nachgefragt werden. Weitere Branchen mit Sonderregelungen sind die Presse und Medien, die tagesaktuelle Ereignisse berichten oder für am Montag erscheinende Ausgaben produzieren müssen. Ein Live-Bericht zu einem Sportereignis am Sonntag wäre unverzichtbar, während ein Interview auch unter der Woche geführt werden könnte.

Verkehrsbetriebe und der Transport verderblicher Waren sind ebenfalls ausgenommen, z. B. muss der Transport von frischen Lebensmitteln auch am Sonntag erfolgen, während Reparaturen an Zügen oft unter der Woche durchgeführt werden könnten.

In kulturellen Einrichtungen wie Theatern, Museen oder im Sportbereich ist Sonntagsarbeit erlaubt, da Veranstaltungen oft an Wochenenden stattfinden. Ein Fußballspiel am Sonntag wäre ein Beispiel für eine zwingende Ausnahme, während Museumsrestaurierungen auch an Wochentagen erledigt werden können. Diese Tätigkeiten sind an Sonntagen nur dann erlaubt, wenn sie nicht auf Werktage verlagert werden können.

Auch in diesen Branchen gilt: Arbeitnehmer, die an einem Sonntag arbeiten, haben Anspruch auf einen Ersatzruhetag, der innerhalb von zwei Wochen nach der Sonntagsarbeit gewährt werden muss.

Regelungen für Ersatzruhetage

Wer an einem Sonntag arbeiten muss, hat laut Arbeitszeitgesetz Anspruch auf einen freien Ausgleichstag. Dieser sogenannte Ersatzruhetag muss innerhalb von zwei Wochen vor oder nach der Sonntagsarbeit gewährt werden, um die Erholung der Arbeitnehmer sicherzustellen. Zusätzlich sieht das Gesetz vor, dass jedem Arbeitnehmer im Jahr mindestens 15 Sonntage beschäftigungsfrei bleiben. Diese Regelungen gelten unabhängig von der Branche und müssen von den Arbeitgebern eingehalten werden, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten zu schützen.

Unterschiede zwischen Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit

Grafik Vergleich Sonn- und Feiertagsarbeit

Sonntagsarbeit bezieht sich auf Tätigkeiten, die an einem Sonntag zwischen 0 und 24 Uhr verrichtet werden, während Feiertagsarbeit an einem gesetzlichen Feiertag in derselben Zeitspanne erfolgt. Sonntage sind bundesweit gleich geregelt, während Feiertage je nach Bundesland variieren können. Für beide Formen gelten ähnliche gesetzliche Bestimmungen, wie das Verbot der Arbeit, es sei denn, eine Ausnahme besteht. 

Feiertage haben außerdem oft eine besondere symbolische Bedeutung und die Zuschläge für Arbeit an diesen Tagen sind in der Regel höher und steuerfrei, im Vergleich zu den Zuschlägen für Sonntagsarbeit.

Voraussetzungen für die Genehmigung von Sonntagsarbeit

In bestimmten Fällen kann Sonntagsarbeit durch eine behördliche Genehmigung erlaubt werden. Eine behördliche Genehmigung ist nur dann erforderlich, wenn es um außergewöhnliche Umstände wie Notfälle oder wirtschaftliche Notwendigkeiten geht, die nicht durch reguläre Ausnahmen abgedeckt sind. Gemäß § 13 ArbZG sind folgende Voraussetzungen für eine Genehmigung erforderlich:

  • Betriebsnotwendigkeit: Die Arbeit muss aus technischen, biologischen oder ununterbrochenen Produktionsprozessen nötig sein.
  • UnverhältnismäßigerSchaden: Notfälle oder besondere Umstände, wie drohender wirtschaftlicher Schaden, können eine Ausnahme rechtfertigen.
  • Konkurrenzfähigkeit: Um internationalen Wettbewerbsnachteilen entgegenzuwirken, kann Sonntagsarbeit genehmigt werden, wenn längere Betriebszeiten im Ausland üblich sind.

Die Genehmigung muss bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beantragt werden. In Deutschland sind dies in der Regel die Gewerbeaufsichtsämter oder Arbeitsschutzbehörden des jeweiligen Bundeslands.

Strafen bei Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz

Unerlaubte Sonntagsarbeit stellt einen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz dar und kann für Arbeitgeber ernste Konsequenzen haben. Wenn die gesetzlichen Vorgaben missachtet werden, drohen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro. In besonders schweren Fällen, bei wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen, kann sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verhängt werden. Die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften erfolgt durch die zuständigen Arbeitsschutzbehörden, die im Rahmen von Kontrollen Verstöße feststellen können.

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Sind Zuschläge für Sonntagsarbeit steuerfrei?

Sonntagszuschläge können unter bestimmten Bedingungen steuerfrei sein. Grundsätzlich sind diese Zuschläge bis zu einem Satz von 50 % des Grundlohns steuerfrei, wenn die Arbeit an einem Sonntag zwischen 0:00 und 24:00 Uhr geleistet wird. Die Steuerbefreiung gilt nur für den Anteil, der den festgelegten Grundlohn von maximal 50 Euro pro Stunde nicht überschreitet. Wird dieser Betrag überschritten, sind die darüber hinausgehenden Zuschläge steuerpflichtig. Im Sozialversicherungsrecht gilt jedoch eine abweichende Regelung: Hier bleibt der Grundlohn nur bis zu einer Grenze von 25 Euro pro Stunde beitragsfrei. Alles, was über diesen Betrag hinausgeht, unterliegt der Beitragspflicht in der Sozialversicherung. In unserem Lexikoneintrag “Sonntagszuschlag” finden Sie weitere Informationen zur richtigen Bezahlung und Besteuerung an Sonntagen.

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Sonntagsarbeit – häufige Fragen

Arbeitnehmer dürfen Sonntagsarbeit verweigern, wenn sie nicht unter die gesetzlichen Ausnahmen fallen oder keine entsprechende Genehmigung vorliegt. Zudem darf Sonntagsarbeit nicht ohne Zustimmung des Arbeitnehmers erfolgen, wenn es im Arbeitsvertrag keine entsprechende Regelung gibt. In Fällen, in denen ein Arbeitnehmer aus gesundheitlichen oder familiären Gründen keine Sonntagsarbeit leisten kann, ist eine Verweigerung ebenfalls möglich. Arbeitgeber müssen in jedem Fall die gesetzlichen Vorgaben einhalten und den Schutz der Arbeitnehmerrechte gewährleisten.

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Kollegin KathaKatharina Bensch

Katharina Bensch ist die Clockodo-Expertin für Themen rund um den Arbeitsalltag.
Mit zertifiziertem Fachwissen zu rechtlichen Arbeitsthemen und vielfältiger Erfahrung als Redakteurin betreut sie das Clockodo-Info-Portal.

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