Julian arbeitet im Februar an drei Sonntagen insgesamt 16 Stunden als Politikjournalist. Da er über aktuelle Ereignisse berichtet, zählt seine Tätigkeit zu den gesetzlich erlaubten Ausnahmen für Sonntagsarbeit. Sein monatlicher Bruttolohn beträgt 3.900 Euro.
Um den korrekten Stundenlohn zu ermitteln, wird zunächst ein durchschnittlicher Wochenlohn berechnet. Dafür multipliziert man den Monatslohn mit drei Monaten und teilt das Ergebnis durch 13 Wochen – denn drei Monate enthalten im Durchschnitt etwa 13 Wochen. Diese Methode gleicht Unterschiede in der Monatslänge aus.
Berechnung:
3.900 Euro x 3 = 11.700 Euro
11.700 Euro / 13 Wochen = 900 Euro Wochenlohn
Laut Arbeitsvertrag arbeitet Julian 40 Stunden pro Woche. Daraus ergibt sich folgender Stundenlohn:
900 Euro / 40 Stunden = 22,50 Euro
Seine Arbeitgeberin Natalia gewährt ihm einen Sonntagszuschlag von 50 %. Der Zuschlag pro Stunde liegt somit bei:
22,50 Euro x 0,5 = 11,25 Euro
Für die 16 Stunden Sonntagsarbeit im Februar ergibt das:
11,25 Euro x 16 Stunden = 180 Euro Sonntagszuschlag
Da Julians Stundenlohn unter 50 Euro liegt, ist dieser Zuschlag steuerfrei. Auch für die Sozialversicherung gilt ein Grenzwert: Nur bis zu einem Stundenlohn von 25 Euro bleibt der Zuschlag beitragsfrei. Da Julians Stundenlohn auch unter dieser Schwelle liegt, ist der komplette Zuschlag zusätzlich sozialabgabenfrei.