Sonntagszuschlag

Mitarbeiter, die in einer Restaurantküche arbeiten.
Aktualisiert am 04. Juni 2025
Autorin Kati
Geschrieben von Katharina Jaretzke
Rechtsanwalt Prof. Christian Solmecke
Juristisch geprüft von Prof. Christian Solmecke

Der Sonntagszuschlag ist eine zusätzliche Vergütung für Arbeitnehmer, die an Sonntagen arbeiten. Diese Tage gelten in Deutschland grundsätzlich als arbeitsfrei, weshalb Sonntagsarbeit nur in bestimmten Branchen erlaubt ist. Arbeitgeber leisten den Zuschlag als Ausgleich für die Einschränkung der Wochenendfreizeit und zur Anerkennung besonderer Belastungen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie man Zuschläge berechnet, wann der Sonntagszuschlag steuerfrei ist und worauf Sie bei der Berechnung achten sollten.

Definition: Was ist der Sonntagszuschlag?

Arbeitgeber haben die Möglichkeit, Arbeit am Sonntag extra zu honorieren, indem sie einen Sonntagszuschlag zahlen. Dieser Zuschlag wird zusätzlich zum Grundlohn gezahlt und ist meist prozentual an den Stundenlohn gekoppelt. Er ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern ergibt sich aus tariflichen Vereinbarungen, dem Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung

Mit dem Sonntagszuschlag gleichen Firmen die Nachteile aus, die Mitarbeitern bei Sonntagsarbeit entstehen. Darunter fällt zum Beispiel weniger gemeinsame freie Zeit mit Freunden und Familie.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Arbeitgeber sind nicht gesetzlich verpflichtet, Sonntagszuschläge zu zahlen, außer es ist im Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung festgelegt.
  • Arbeitgeber dürfen den Sonntagszuschlag nicht willkürlich bestimmten Gruppen vorenthalten. Er muss unter vergleichbaren Bedingungen für alle Mitarbeitenden gelten.
  • Zuschläge sind bis zu einem Satz von 50 % des Grundlohns steuerfrei, solange der Stundenlohn 50 Euro nicht überschreitet.
  • Der Sonntagszuschlag ist nur dann auch sozialabgabenfrei, wenn der Grundlohn 25 Euro nicht übersteigt.
  • Sonntagszuschläge können mit Nachtarbeitszuschlägen kombiniert werden, nicht jedoch mit Feiertagszuschlägen.

Wie hoch ist der Sonntagszuschlag?

Die Höhe des Sonntagszuschlags variiert je nach Branche und Arbeitsvertrag: 

  • übliche Zuschläge: zwischen 25 % und 100 % des regulären Stundenlohns
  • Einzelhandel: meist ein Zuschlag von 25 % bis 50 %
  • Gastgewerbe und Gesundheitswesen: Zuschläge von 50 % bis 100 % 

Diese Zuschläge dienen dazu, die besondere Belastung der Sonntagsarbeit auszugleichen und werden häufig als steuerfreie Vergütung gewährt, solange sie die gesetzlich festgelegten Höchstgrenzen nicht überschreiten​.

Ist der Sonntagszuschlag gesetzliche Pflicht?

Der Lohnzuschlag für Sonntagsarbeit ist nicht gesetzlich geregelt. Deswegen sind Arbeitgeber nicht verpflichtet, Arbeit am Sonntag höher zu bezahlen. Möchte ein Unternehmen die Sonderzahlung anbieten, gibt es keine festgelegte Höhe. Jedoch ist nur ein bestimmter Prozentsatz auch steuerfrei und sozialbeitragsfrei. Der Betriebsrat hat außerdem ein Mitbestimmungsrecht bei Arbeitszeiten und Zuschlagsänderungen (§ 87 BetrVG).

Bonustipp für Unternehmer

Im Gegensatz zu Sonntagszuschlägen sind Nachtzuschläge gesetzlich festgehalten, weil Nachtarbeit auch eine körperliche Belastung darstellt.

Wer bekommt einen Sonntagszuschlag?

Ein Anspruch auf Sonntagszuschlag besteht nur dann, wenn eine entsprechende Grundlage gegeben ist. Diese kann sich ergeben durch:

  • Individuelle Vereinbarungen im Arbeitsvertrag: Hier kann ausdrücklich geregelt sein, dass für Sonntagsarbeit ein bestimmter Zuschlag gewährt wird.
  • Tarifverträge: Viele Branchen regeln Zuschläge verbindlich über den Tarifvertrag. Diese gelten für alle tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
  • Betriebsvereinbarungen: In Betrieben mit Betriebsrat können Zuschläge über eine allgemeine Regelung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat festgelegt werden.
  • Betriebliche Übung: Wird der Zuschlag regelmäßig (z. B. dreimal hintereinander) gezahlt, ohne dass dies als Ausnahme gekennzeichnet wurde, kann sich daraus ein rechtlicher Anspruch entwickeln.

Wichtig ist dabei der Gleichbehandlungsgrundsatz: Arbeitgeber dürfen Sonntagszuschläge nicht nur ausgewählten Mitarbeitergruppen zahlen, wenn keine sachlich gerechtfertigten Gründe vorliegen. Alle Arbeitnehmer in vergleichbarer Position und unter ähnlichen Bedingungen müssen gleichbehandelt werden. Unzulässig ist beispielsweise, nur Vollzeitkräften den Zuschlag zu zahlen, Teilzeit- oder Minijobbern jedoch nicht.

Eine Ungleichbehandlung ist nur dann zulässig, wenn objektive Kriterien wie unterschiedliche tarifliche Bindungen oder arbeitsvertraglich vereinbarte Sonderregelungen vorliegen. Auch bei freien Mitarbeitern oder Leiharbeitern kann es abweichende Regelungen geben.

Grafik Rund um den Sonntagszuschlag

Wie berechnet man den Sonntagszuschlag?

Der Sonntagszuschlag wird in der Regel als prozentualer Aufschlag auf den regulären Stundenlohn berechnet. Die Höhe des Zuschlags kann je nach Branche, Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag variieren, liegt jedoch häufig zwischen 25 % und 100 % des Grundlohns.

Möchte ein Arbeitgeber einen bestimmten Prozentsatz an Zuschlägen zahlen, berechnet er diesen wie folgt:

  1. Prozentsatz festlegen: 50 Prozent
  2. Grundlohn pro Stunde berücksichtigen, zum Beispiel: 25 Euro
  3. Grundlohn x Prozent = Zuschlag pro Stunde: 25 Euro x 0,5 = 12,50 Euro pro Stunde.
  4. Den Zuschlag pro Stunde multipliziert der Arbeitgeber mit den Arbeitsstunden am Sonntag und erhält die komplette Extrazahlung für den Tag. Alternativ lassen sich für die monatliche Gehaltsabrechnung auch alle Sonntagsstunden eines Monats zusammenrechnen und mit dem Zuschlag pro Stunde multiplizieren.

Es gibt neben dem prozentualen Zuschlag noch weitere Methoden zur Berechnung des Sonntagszuschlags. Unter anderem kann ein fester Betrag pro gearbeiteter Stunde gezahlt werden. Eine weitere Methode ist die Gewährung von Ersatzruhetagen für jede Stunde Sonntagsarbeit. In manchen Fällen werden diese Ansätze kombiniert, um sowohl finanzielle als auch zeitliche Ausgleiche zu schaffen. Welche Methode zum Einsatz kommt, hängt oft von Tarifverträgen oder individuellen Vereinbarungen ab.

Formel und Beispiel Sonntagszuschlag

Beispiel Rechnung prozentualer Sonntagszuschlag

Julian arbeitet im Februar an drei Sonntagen insgesamt 16 Stunden als Politikjournalist. Da er über aktuelle Ereignisse berichtet, zählt seine Tätigkeit zu den gesetzlich erlaubten Ausnahmen für Sonntagsarbeit. Sein monatlicher Bruttolohn beträgt 3.900 Euro.

Um den korrekten Stundenlohn zu ermitteln, wird zunächst ein durchschnittlicher Wochenlohn berechnet. Dafür multipliziert man den Monatslohn mit drei Monaten und teilt das Ergebnis durch 13 Wochen – denn drei Monate enthalten im Durchschnitt etwa 13 Wochen. Diese Methode gleicht Unterschiede in der Monatslänge aus.

Berechnung:

3.900 Euro x 3 = 11.700 Euro
11.700 Euro / 13 Wochen = 900 Euro Wochenlohn

Laut Arbeitsvertrag arbeitet Julian 40 Stunden pro Woche. Daraus ergibt sich folgender Stundenlohn:
900 Euro / 40 Stunden = 22,50 Euro

Seine Arbeitgeberin Natalia gewährt ihm einen Sonntagszuschlag von 50 %. Der Zuschlag pro Stunde liegt somit bei:
22,50 Euro x 0,5 = 11,25 Euro

Für die 16 Stunden Sonntagsarbeit im Februar ergibt das:
11,25 Euro x 16 Stunden = 180 Euro Sonntagszuschlag

Da Julians Stundenlohn unter 50 Euro liegt, ist dieser Zuschlag steuerfrei. Auch für die Sozialversicherung gilt ein Grenzwert: Nur bis zu einem Stundenlohn von 25 Euro bleibt der Zuschlag beitragsfrei. Da Julians Stundenlohn auch unter dieser Schwelle liegt, ist der komplette Zuschlag zusätzlich sozialabgabenfrei.

Erhalten Minijobber Zuschläge?

Es gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Teilzeitstellen, zu denen auch der Minijob gehört, darf ein Unternehmen nicht anders behandeln als normale Stellen. Somit bekommen auch Minijobber einen Sonntagszuschlag, wenn Vollzeitmitarbeiter ihn erhalten. 

Achtung: Beim Minijob zählen Zuschläge in den maximalen Verdienst von 538 Euro rein.

Beispiel 1:

  • Grundlohn: 510 Euro/Monat
  • Sonntagszuschlag im Juli: 500 Euro
  • Jahresverdienst: 6.620 Euro → Durchschnitt: 551,67 Euro
  • Folge: Sozialversicherungspflichtig

Beispiel 2:

  • Grundlohn: 490 Euro/Monat
  • Sonntagszuschlag im Juli: 400 Euro
  • Jahresverdienst: 6.280 Euro → Durchschnitt: 523,33 Euro
  • Folge: weiterhin Minijob

In beiden Fällen werden die Zuschläge auf das gesamte Jahreseinkommen verteilt, um die Verdienstgrenze von 538 Euro monatlich zu überprüfen.

Ist der Sonntagszuschlag steuerfrei?

Nach § 3b des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind Sonntagszuschläge lohnsteuerfrei, wenn:

  • der Zuschlag maximal 50 % beträgt,
  • der Stundenlohn nicht mehr als 50 Euro beträgt.

Ausschließlich tatsächlich geleistete Arbeitsstunden sind begünstigt. Pauschale Zahlungen z. B. für Rufbereitschaft gelten nicht. Das urteilte der Bundesfinanzhof 2016 (Quelle: NWB Datenbank: BFH Urteil v. 29.11.2016 - VI R 61/14). 

Sozialabgabenfreiheit gilt bis zu einem Stundenlohn von 25 Euro (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV). Zulagen wie die Erschwerniszulage oder Sozialzulagen haben keinen Einfluss auf die Lohnsteuer. Sie sind wie der normale Lohn zu versteuern.

Bonustipp für Unternehmer

Arbeitgeber achten am besten darauf, jeden Zuschlag auf der Lohnabrechnung explizit auszuweisen. Damit haben die Mitarbeiter für das Finanzamt einen Nachweis darüber, dass es sich um steuerfreie Beträge handelt.

Lässt sich der Sonntagszuschlag mit anderen Zuschlägen kombinieren?

Sonntags- und Feiertagszuschlag lassen sich nicht kombinieren. Fällt also ein Feiertag auf einen Sonntag, haben Arbeitnehmer nur auf einen Zuschlag Anspruch durch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder betriebliche Übung. Hier können Arbeitgeber aus Kulanz den Feiertagszuschlag zahlen, dessen maximal steuerfreier Betrag höher liegt.

Ein Nachtzuschlag lässt sich jedoch mit anderen Zuschlägen kombinieren. Für Nachtarbeit am Sonntag oder während der Feiertagsarbeit erhalten berechtigte Mitarbeiter beide Zuschläge.

Übrigens: Ostersonntag und Pfingstsonntag sind nur in Brandenburg Feiertage. In allen anderen Bundesländern können Arbeitnehmer mit einem Anspruch nur auf den normalen Sonntagszuschlag pochen. Einen Oster-Feiertagszuschlag gibt es somit nur für Karfreitag und Ostermontag. 

Was gilt für Wochenendarbeit und Samstagsarbeit?

Samstagsarbeit vergüten Unternehmen meist nicht extra. Lohnzuschläge zu zahlen ist aber nicht verboten, einige Tarifverträge sehen diese auch vor. Das Gesetz beinhaltet jedoch keine Steuerbegünstigung für Samstagszuschläge.

Bei Wochenendarbeit gilt es demnach zu unterscheiden, um welchen Wochentag es sich handelt: Für Arbeit von Samstag, 21 Uhr, bis Sonntag, 3 Uhr, können Arbeitgeber beispielsweise einen bestimmten Zuschlag für die drei Stunden am Samstag und die drei Stunden am Sonntag zahlen. Jedoch haben nur die Sonntagsstunden steuerliche Begünstigungen. Der Nachtarbeitszuschlag ist Pflicht und kommt obendrauf.

Wie lange gilt der Sonntagszuschlag?

Sonntagsarbeit ist im § 9 Arbeitszeitgesetz definiert als Arbeit an einem Sonntag zwischen 0 und 24 Uhr. Wer einen rechtskräftigen Anspruch auf den Sonntagszuschlag hat, bekommt ihn nach § 3b EStG auch darüber hinaus montags von 0 bis 4 Uhr.

Sonntagsarbeit lückenlos nachweisen

Zuschläge gibt es nur für tatsächlich geleistete Arbeit. Wie viele Stunden haben Ihre Mitarbeiter am Sonntag gearbeitet? Mit der Zeiterfassung Clockodo lässt sich dies leicht festhalten und überprüfen.

Jetzt mehr erfahren

Testen Sie Clockodo 14 Tage kostenlos & unverbindlich

Gibt es Sonntagszuschläge bei Kurzarbeit?

Zuschläge gehören zum Soll-Entgelt. Für die Berechnung des Kurzarbeiterentgelts vom Arbeitgeber sowie von den Behörden fallen Sonntagszuschläge also ins Gewicht und bilden gemeinsam mit dem Grundlohn die 100 Prozent, von denen auszugehen ist. Hierbei ist es wichtig, dass die Zuschläge vertraglich festgelegt worden sind, sprich, dass die Arbeitszeit an Sonntagen üblich ist und keine Ausnahme darstellt.

Wer darf sonntags arbeiten?

Das Arbeitszeitgesetz verbietet grundsätzlich Arbeit an Sonntagen von 0 bis 24 Uhr . Paragraf 10 ArbZG nennt jedoch einige Ausnahmen, unter die vor allem Branchen fallen, die zur Aufrechterhaltung der Gesellschaft notwendig sind. Es handelt sich dabei beispielsweise um

  • Krankenhäuser,
  • Pflegepersonal,
  • Polizei und Rettungsdienste,
  • den Umgang mit verderblicher Ware oder Projektmitteln (zum Beispiel in der Forschung), die andernfalls nicht brauchbar wären,
  • Freizeitangebote und Gastronomie,
  • Verkehrsbetriebe,
  • Presse und Rundfunk
  • sowie Unternehmen, für deren Arbeit dies notwendig ist.

Für einen gearbeiteten Sonntag erhalten die Mitarbeiter innerhalb von zwei Wochen einen Ersatzruhetag. 

Egal ob Werktag oder Sonntag: Die anderen Regelungen aus dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gelten immer. Der Arbeitgeber trägt dafür Sorge, dass seine Angestellten Pausen- und Höchstarbeitszeiten einhalten.

Sonntagsarbeit erlaubte Branchen

Im Alltag passieren schnell Fehler rund um das Arbeitszeitgesetz. Lesen Sie jetzt im Ratgeber über 5 häufige Fehler, die bei der maximalen Arbeitszeit geschehen!

Fazit: Sonntagszuschlag lohnt sich – für beide Seiten

Der Sonntagszuschlag stellt nicht nur eine finanzielle Entschädigung für die Arbeit an arbeitsfreien Tagen dar, sondern ist auch ein Ausdruck der Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitenden. Er steigert die Motivation, sorgt für finanzielle Anreize und kann steuerlich begünstigt gewährt werden. Unternehmen profitieren von zufriedeneren Mitarbeitenden, Arbeitnehmer von einem fairen Ausgleich. Durch die transparente Berechnung und den steuerfreien Anteil ist der Zuschlag sowohl für Vollzeitkräfte als auch für Minijobber attraktiv.

Autorin Kati
Geschrieben von Katharina Jaretzke

Katharina Jaretzke ist unsere Expertin für Unternehmertum sowie für Gründer-, Startup- und HR-Themen. Ihr Fachwissen zieht sie aus ihrem Studium der Medienwissenschaft sowie ihrer langjährigen Erfahrung als Redaktionsleitung und Portalmanagerin eines der größten deutschen Gründermagazine und ihrer Mitwirkung an der HR- und Recruiting-Konferenz DRX. Als Senior Content Marketing Managerin betreut sie bei Clockodo das Info-Portal mit redaktionellem Know-how und strategischem Blick – mit Fokus auf SEO, die Weiterentwicklung von Features und Layouts, Social Media und dem Kooperationsmanagement. 

Rechtsanwalt Prof. Christian Solmecke
Juristisch geprüft von Prof. Christian Solmecke

Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WBS.LEGAL auf die Beratung der Internet und IT-Branche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web 2.0 Plattformen und App-Entwickler. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Christian Solmecke vielfacher Buchautor und als Gründer der cloudbasierten Kanzleisoftware Legalvisio.de auch erfolgreicher LegalTech Unternehmer. Er ist an der Kölner International Business School (CBS) als Honorarprofessor für Recht lehrend tätig. 

Das könnte Sie auch interessieren

stripes illustration
Jetzt mit Clockodo starten und die Zeiterfassung 14 Tage kostenlos testen.
Test endet automatisch! Keine Kündigung notwendig.
Alle Funktionen 14 Tage kostenlos testen
Mit dem Absenden des Formulars akzeptieren Sie unsere AGB und unsere Datenschutz­erklärung und bestätigen, dass Sie Clockodo als Unternehmer nutzen.

Nutzen Sie die Erfahrungen von 10.000 weiteren Unternehmen:

Bechtle Mannheim LogoBechtlePeerigon LogoPeerigon GmbH
Phoenix Logistik LogoPhoenix LogistikFieda LogoFidea