Sonntagszuschlag

Definition: Was ist der Sonntagszuschlag?

Arbeitgeber haben die Möglichkeit, Arbeit am Sonntag extra zu honorieren, indem sie einen Sonntagszuschlag zahlen. Der Zuschlag gehört nicht zum Grundlohn, den ein Arbeitnehmer vertraglich bekommt, sondern ist immer zusätzlich. Der Zuschlag beträgt üblicherweise zwischen 25 % und 50 % des regulären Stundenlohns der Arbeitnehmer. Dabei ist er unter bestimmten Voraussetzungen sogar befreit von der Sozialversicherungssteuer.

Mit dem Sonntagszuschlag gleichen Firmen die Nachteile aus, die Mitarbeitern bei Sonntagsarbeit entstehen. Darunter fällt zum Beispiel weniger gemeinsame freie Zeit mit Freunden und Familie.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Arbeitgeber sind nicht gesetzlich verpflichtet, Sonntagszuschläge zu zahlen, außer es ist im Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung festgelegt.
  • Arbeitgeber dürfen den Sonntagszuschlag nicht willkürlich bestimmten Gruppen vorenthalten. Er muss unter vergleichbaren Bedingungen für alle Mitarbeitenden gelten.
  • Zuschläge sind bis zu einem Satz von 50 % des Grundlohns steuerfrei, solange der Stundenlohn 50 Euro nicht überschreitet.
  • Der Sonntagszuschlag ist nur dann auch sozialabgabenfrei, wenn der Grundlohn 25 Euro nicht übersteigt.
  • Sonntagszuschläge können mit Nachtarbeitszuschlägen kombiniert werden, nicht jedoch mit Feiertagszuschlägen.

Wie hoch ist der Sonntagszuschlag üblicherweise?

Die Höhe des Sonntagszuschlags variiert je nach Branche und Arbeitsvertrag. Übliche Zuschläge liegen zwischen 25 % und 100 % des regulären Stundenlohns. Beispielsweise erhalten Arbeitnehmer im Einzelhandel oft einen Zuschlag von 25 % bis 50 %, während im Gastgewerbe und Gesundheitswesen Zuschläge von 50 % bis 100 % üblich sind. Diese Zuschläge dienen dazu, die besondere Belastung der Sonntagsarbeit auszugleichen und werden häufig als steuerfreie Vergütung gewährt, solange sie die gesetzlich festgelegten Höchstgrenzen nicht überschreiten.

Ist der Sonntagszuschlag gesetzliche Pflicht?

Der Lohnzuschlag für Sonntagsarbeit ist nicht gesetzlich geregelt. Deswegen sind Arbeitgeber nicht verpflichtet, Arbeit am Sonntag höher zu bezahlen. Möchte ein Unternehmen die Sonderzahlung anbieten, gibt es keine festgelegte Höhe. Jedoch ist nur ein bestimmter Prozentsatz auch steuerfrei und sozialbeitragsfrei. Der Betriebsrat hat außerdem ein Mitbestimmungsrecht bei Arbeitszeiten und Zuschlagsänderungen (§ 87 BetrVG).

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Im Gegensatz zu Sonntagszuschlägen sind Nachtzuschläge gesetzlich festgehalten, weil Nachtarbeit auch eine körperliche Belastung darstellt.

Wer bekommt einen Sonntagszuschlag?

Weil es keinen gesetzlichen Sonntagszuschlag gibt, müssen andere Voraussetzungen herrschen, um die Zusatzzahlung zu erhalten. Eine Regelung dafür kann sich beispielsweise im individuellen Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung befinden. An dort vereinbarte Zahlungen haben sich Arbeitgeber zu halten. Das bedeutet, es ist auch möglich, die Zahlung mit einem einzelnen Arbeitnehmer zu vereinbaren. Einzelne Mitarbeiter oder Gruppen auszuschließen, ist jedoch nicht erlaubt.

Genauso wie bei derFestlegung des Entgeltes gilt beim Sonntagszuschlag der Gleichbehandlungsgrundsatz. Dieser besagt, dass Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer ohne sachlichen Grund nicht ungleich behandeln dürfen. Im Kontext des Sonntagszuschlags bedeutet dies, dass Arbeitgeber diesen Zuschlag nicht willkürlich nur bestimmten Arbeitnehmergruppen gewähren dürfen, wenn sie unter vergleichbaren Bedingungen arbeiten.

Wenn also ein Unternehmen Sonntagsarbeit durch einen Zuschlag vergütet, muss dieser Zuschlag für alle Mitarbeitenden, die an einem Sonntag arbeiten, gleichermaßen gelten. Eine Ungleichbehandlung wäre nur dann zulässig, wenn es einen sachlichen Grund gibt, wie z.B. unterschiedliche Tarifverträge oder individuelle Vereinbarungen, die unterschiedliche Regelungen rechtfertigen.

Auch die betriebliche Übung kann zur Folge haben, dass ein rechtlicher Anspruch auf den Sonntagszuschlag besteht. Zahlt der Arbeitgeber dreimal hintereinander einen Zuschlag, so darf der Mitarbeiter auch weiterhin damit rechnen, wenn es sich nicht ausdrücklich um Ausnahmen oder einmalige Zahlungen handelt.

Grafik Rund um den Sonntagszuschlag

Erhalten Minijobber Zuschläge?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt auch hier. Teilzeitstellen, zu denen auch der Minijob gehört, darf ein Unternehmen nicht anders behandeln als normale Stellen. Somit bekommen auch Minijobber einen Sonntagszuschlag, wenn Vollzeitmitarbeiter ihn erhalten. Achtung: Beim Minijob zählen Zuschläge in den maximalen Verdienst von 538 Euro rein.

Rechenbeispiele:

  • Ein Minijobber verdient monatlich 510 Euro und erhält im Juli 500 Euro Sonntagszuschläge. Der Jahresverdienst beträgt 6.120 Euro (510 x 12) + 500 Euro = 6.620 Euro. Der monatliche Durchschnitt liegt bei 551,67 Euro, wodurch die Verdienstgrenze überschritten und der Job sozialversicherungspflichtig wird.
  • Ein Minijobber verdient 490 Euro monatlich und erhält im Juli 400 Euro Zuschläge. Der Jahresverdienst beträgt 5.880 Euro + 400 Euro = 6.280 Euro, was einem monatlichen Durchschnitt von 523,33 Euro entspricht. Damit liegt der Verdienst weiterhin unter der Grenze, und es bleibt ein Minijob.

In beiden Fällen werden die Zuschläge auf das gesamte Jahreseinkommen verteilt, um die Verdienstgrenze von 538 Euro monatlich zu überprüfen.

Wenn ein Minijobber die Verdienstgrenze von 538 Euro überschreitet, wird die Tätigkeit sozialversicherungspflichtig. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber den Minijobber bei der zuständigen Krankenkasse anmelden muss. Beide Seiten, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer, müssen dann Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung leisten. Der Arbeitnehmer verliert dadurch den Status eines Minijobbers und erhält stattdessen alle Rechte und Pflichten einer regulären sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, inklusive voller Absicherung, aber auch Pflichtbeiträge.

Ist der Sonntagszuschlag steuerfrei?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Sonntagszuschlag lohnsteuerfrei. Diese legt § 3b des Einkommensteuergesetzes (EStG) fest:

  • Der Zuschlag beträgt maximal 50 Prozent des Grundlohns.
  • Der Grundlohn wird mit höchstens 50 Euro angesetzt.

Dabei sind nur Zahlungen steuerfrei, die ein Mitarbeiter für tatsächlich geleistete Arbeit erhält. Pauschal gezahlte Zuschläge, zum Beispiel für Rufbereitschaft, zählen nicht. Lediglich dokumentierte, echte Arbeitsstunden in einer Rufbereitschaft können steuerfrei sein. Das urteilte der Bundesfinanzhof 2016 (Quelle: NWB Datenbank: BFH Urteil v. 29.11.2016 - VI R 61/14).

Welche weiteren Zuschläge sind steuerfrei? Feiertagszuschläge sind bis 125 Prozent des Grundlohns von der Lohnsteuer befreit. Das gilt auch für Silvester ab 14 Uhr. Besondere Ausnahmen sind Heiligabend ab 14 Uhr sowie beide Weihnachtsfeiertage und der 1. Mai – hier sind jeweils 150 Prozent steuerfrei.

Übrigens: Ostersonntag und Pfingstsonntag sind nur in Brandenburg Feiertage. In allen anderen Bundesländern können Arbeitnehmer mit einem Anspruch nur auf den normalen Sonntagszuschlag pochen. Einen extra Zuschuss an den Ostertagen gibt es somit nur für Karfreitag und Ostermontag. In unserem Lexikoneintrag Feiertagszuschlag erfahren Sie mehr zu der genauen Bezahlung und der Gesetzeslage an Feiertagen.

Die Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen für den Sonntagszuschlag setzt einen Stundengrundlohn von 25 Euro pro Stunde an. Alles darüber ist in der Sozialversicherung nicht beitragsfrei. (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV)

Zulagen wie die Erschwerniszulage oder Sozialzulagen haben keinen Einfluss auf die Lohnsteuer. Sie sind wie der normale Lohn zu versteuern.

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Arbeitgeber achten am besten darauf, jeden Zuschlag auf der Lohnabrechnung explizit auszuweisen. Damit haben die Mitarbeiter für das Finanzamt einen Nachweis darüber, dass es sich um steuerfreie Beträge handelt.

Wie wird der Sonntagszuschlag berechnet?

Der Sonntagszuschlag wird in der Regel als prozentualer Aufschlag auf den regulären Stundenlohn berechnet. Die Höhe des Zuschlags kann je nach Branche, Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag variieren, liegt jedoch häufig zwischen 25 % und 100 % des Grundlohns.

Möchte ein Arbeitgeber einen bestimmten Prozentsatz an Zuschlägen zahlen, berechnet er diesen wie folgt:

  1. Prozentsatz festlegen: 50 Prozent
  2. Grundlohn pro Stunde berücksichtigen, zum Beispiel: 15 Euro
  3. Grundlohn mal Prozent gleich Zuschlag pro Stunde: 15 Euro x 0,5 = 7,50 Euro Sonntagszuschlag pro Stunde.
  4. Den Zuschlag pro Stunde multipliziert der Arbeitgeber mit den Arbeitsstunden am Sonntag und erhält die komplette Extrazahlung für den Tag. Alternativ lassen sich für die monatliche Gehaltsabrechnung auch alle Sonntagsstunden eines Monats zusammenrechnen und mit dem Zuschlag pro Stunde multiplizieren.

Es gibt neben dem prozentualen Zuschlag noch weitere Methoden zur Berechnung des Sonntagszuschlags. Unter anderem kann ein fester Betrag pro gearbeiteter Stunde gezahlt werden. Eine weitere Methode ist die Gewährung von Ersatzruhetagen für jede Stunde Sonntagsarbeit. In manchen Fällen werden diese Ansätze kombiniert, um sowohl finanzielle als auch zeitliche Ausgleiche zu schaffen. Welche Methode zum Einsatz kommt, hängt oft von Tarifverträgen oder individuellen Vereinbarungen ab.

Formel und Beispiel Sonntagszuschlag

Beispiel Rechnung prozentualer Sonntagszuschlag

Julian arbeitet im Februar an drei Sonntagen als Politikjournalist. Da er über das tagesaktuelle Geschehen berichtet, fällt er unter die Ausnahmen zum Verbot der Sonntagsarbeit. Den ersten Sonntag arbeitet er für drei Stunden, den zweiten für neun und den dritten für vier Stunden. Insgesamt arbeitet er im Februar also 16 Stunden lang an Sonntagen.

Julians Grundlohn beläuft sich im Monat auf 3.900 Euro. Um den Stundenlohn auszurechnen, nimmt seine Arbeitgeberin Natalia seinen monatlichen Verdienst mal 3 Monate und teilt diese Zahl durch 13 Wochen. Auf diese Weise lässt sich bereinigen, dass ein Monat unterschiedlich viele Tage hat, denn im Quartal (3 Monate) sind häufig 13 Wochen enthalten. So erhält Natalia Julians wöchentlichen Arbeitslohn:

3.900 Euro x 3 / 13 = 900 Euro pro Woche

In der Woche arbeitet Morten laut Arbeitsvertrag 40 Stunden.

900 Euro geteilt durch 40 Stunden ergeben einen Stundenlohn von 22,50 Euro: 900 Euro / 40 = 22,50 Euro

Der Sonntagszuschlag ist keine Pflicht, doch Natalia gewährt einen von 50 Prozent. Diesen rechnet sie auf Julians Arbeitsstunden am Sonntag an:

50 Prozent von 22,50 Euro: 22,50 Euro/Stunde x 0,5 = 11,25 Euro Sonntagszuschlag pro Stunde

Zuschlag pro Stunde mal die Arbeitsstunden: 11,25 Euro x 16 = 180 Euro

Julian erhält für den Februar einen Sonntagszuschlag von 180 Euro, den Natalia explizit in seiner Lohnabrechnung ausweist. Da der Zuschlag 50 Prozent nicht übersteigt und auch der Grundlohn unter 50 Euro pro Stunde liegt, fallen keine Steuern auf diesen an. Der Bruttolohn liegt ebenfalls unter 25 Euro und somit ist der Lohnzuschlag zusätzlich komplett frei von Sozialabgaben.

Sind Prozente oder Stundengrundlohn höher, so berechnet man den abgabenfreien Zuschlag mit den genannten Maximalwerten:

Nehmen wir nun also einmal an, Julians Grundlohn wäre etwas höher, sodass er inklusive der Zuschläge pro Stunde 52 Euro verdient. So bekommt er für 16 Stunden einen Sonntagszuschlag von 832 Euro (52 Euro x 16 = 832 Euro). Mit dem Stundenlohn von 52 Euro liegt er jedoch 2 Euro über dem maximal anzusetzenden Wert pro Stunde, der noch steuerfrei wäre. Die 2 Euro pro Stunde sind also steuerpflichtig. Bei einer Sonntagsarbeitszeit im Monat von 16 Stunden ergibt dies 32 Euro. iesen Betrag gilt es zu versteuern. Die übrigen 800 Euro sind steuerfrei.

Für die Sozialabgaben sind hingegen nur 25 Euro Grundlohn als beitragsfrei anzusetzen. In Julians Fall sind 400 Euro sozialabgabefrei (25 Euro x 16 = 400 Euro) . Die übrigen 27 Euro Grundlohn mal die 16 Stunden ergeben 432 Euro. Für diese herrscht Beitragspflicht und es müssen Sozialabgaben gezahlt werden. Die 25-Euro-Grenze gilt auch bei Zuschlägen für Feiertagsarbeit.

Wie lange gilt der Sonntagszuschlag?

Sonntagsarbeit ist im § 9 Arbeitszeitgesetz definiert als Arbeit an einem Sonntag zwischen 0 und 24 Uhr. Wer einen rechtskräftigen Anspruch auf den Sonntagszuschlag hat, bekommt ihn nach § 3b EStG auch darüber hinaus montags von 0 bis 4 Uhr.

Zuschläge gibt es nur für tatsächlich geleistete Arbeit. Wie viele Stunden haben Ihre Mitarbeiter am Sonntag gearbeitet? Mit der Zeiterfassung Clockodo lässt sich dies leicht festhalten und überprüfen.

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Lässt sich der Sonntagszuschlag mit anderen Zuschlägen kombinieren?

Sonntags- und Feiertagszuschlag lassen sich nicht kombinieren. Fällt also ein Feiertag auf einen Sonntag, haben Arbeitnehmer nur auf einen Zuschlag Anspruch durch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder betriebliche Übung. Hier können Arbeitgeber aus Kulanz den Feiertagszuschlag zahlen, dessen maximal steuerfreier Betrag höher liegt.

Ein Nachtzuschlag lässt sich jedoch mit anderen Zuschlägen kombinieren. Für Nachtarbeit am Sonntag oder während der Feiertagsarbeit erhalten berechtigte Mitarbeiter beide Zuschläge.

Gibt es Sonntagszuschläge bei Kurzarbeit?

Zuschläge gehören zum Soll-Entgelt. Für die Berechnung des Kurzarbeiterentgelts vom Arbeitgeber sowie von den Behörden fallen Sonntagszuschläge also ins Gewicht und bilden gemeinsam mit dem Grundlohn die 100 Prozent, von denen auszugehen ist. Hierbei ist es wichtig, dass die Zuschläge vertraglich festgelegt worden sind, sprich, dass die Arbeitszeit an Sonntagen üblich ist und keine Ausnahme darstellt.

Was gilt für Wochenendarbeit und Samstagsarbeit?

Samstagsarbeit vergüten Unternehmen meist nicht extra. Lohnzuschläge zu zahlen ist aber nicht verboten, einige Tarifverträge sehen diese auch vor. Das Gesetz beinhaltet jedoch keine Steuerbegünstigung für Samstagszuschläge.


Bei Wochenendarbeit gilt es demnach zu unterscheiden, um welchen Wochentag es sich handelt: Für Arbeit von Samstag, 21 Uhr, bis Sonntag, 3 Uhr, können Arbeitgeber beispielsweise einen bestimmten Zuschlag für die drei Stunden am Samstag und die drei Stunden am Sonntag zahlen. Jedoch haben nur die Sonntagsstunden steuerliche Begünstigungen. Der Nachtarbeitszuschlag ist Pflicht und kommt obendrauf.

Wer darf sonntags arbeiten?

Das Arbeitszeitgesetz verbietet Arbeit an Sonntagen von 0 bis 24 Uhr grundsätzlich. Paragraf 10 ArbZG nennt jedoch einige Ausnahmen, unter die vor allem Branchen fallen, die zur Aufrechterhaltung der Gesellschaft notwendig sind. Es handelt sich dabei beispielsweise um

  • Krankenhäuser,
  • Pflegepersonal,
  • Polizei und Rettungsdienste,
  • den Umgang mit verderblicher Ware oder Projektmitteln (zum Beispiel in der Forschung), die andernfalls nicht brauchbar wären,
  • Freizeitangebote und Gastronomie,
  • Verkehrsbetriebe,
  • Presse und Rundfunk
  • sowie Unternehmen, für deren Arbeit dies notwendig ist.

Für einen gearbeiteten Sonntag erhalten die Mitarbeiter innerhalb von zwei Wochen einen Ersatzruhetag. 

Egal ob Werktag oder Sonntag: Die anderen Regelungen aus dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gelten immer. Der Arbeitgeber trägt dafür Sorge, dass seine Angestellten Pausen- und Höchstarbeitszeiten einhalten.

Sonntagsarbeit erlaubte Branchen

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Fazit: Sonntagszuschlag

Der Sonntagszuschlag stellt nicht nur eine finanzielle Entschädigung für die Arbeit an arbeitsfreien Tagen dar, sondern ist auch ein Ausdruck der Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitenden. Gerade in Branchen wie dem Gesundheitswesen, der Gastronomie oder dem Einzelhandel, in denen Sonntagsarbeit oft unvermeidlich ist, dienen diese Zuschläge als Anreiz und Anerkennung für die Bereitschaft, an besonderen Tagen zu arbeiten​. Neben der finanziellen Kompensation wird der Sonntagszuschlag auch häufig als steuerfreie Leistung gewährt, was den Nettoverdienst der Mitarbeitenden weiter steigert​. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die Motivation der Mitarbeiter zu erhöhen und sicherzustellen, dass die besondere Belastung durch Sonntagsarbeit angemessen gewürdigt wird.

Autorin KatiKatharina Jaretzke

Katharina Jaretzke ist unsere Expertin für Unternehmertum sowie für Gründer-, Startups- und HR-Themen. Ihr Fachwissen zieht sie aus ihrer langjährigen Erfahrung als Redaktionsleitung und Portalmanagerin für eines der größten deutschen Gründermagazine und der Mitarbeit an der HR- und Recruiting Konferenz DRX. Als Senior Content Marketing Managerin betreut sie mit ihrem redaktionellen Fachwissen das Clockodo-Info-Portal.

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