Sonntagszuschlag

Definition: Was ist der Sonntagszuschlag?

Arbeitgeber haben die Möglichkeit, Arbeit am Sonntag extra zu honorieren, indem sie einen Sonntagszuschlag zahlen. Der Zuschlag gehört nicht zum Grundlohn, den ein Arbeitnehmer vertraglich bekommt, sondern ist immer zusätzlich.

Mit dem Sonntagszuschlag gleichen Firmen die Nachteile aus, die Mitarbeitern bei Sonntagsarbeit entstehen. Darunter fällt zum Beispiel weniger gemeinsame freie Zeit mit Freunden und Familie.

Ist der Sonntagszuschlag gesetzliche Pflicht?

Der Lohnzuschlag für Sonntagsarbeit ist nicht gesetzlich geregelt. Deswegen sind Arbeitgeber nicht verpflichtet, Arbeit am Sonntag höher zu bezahlen. Möchte ein Unternehmen die Sonderzahlung anbieten, gibt es keine festgelegte Höhe. Jedoch ist nur ein bestimmter Prozentsatz auch steuerfrei und sozialbeitragsfrei. Der Betriebsrat hat außerdem ein Mitbestimmungsrecht bei Arbeitszeiten und Zuschlagsänderungen (§ 87 BetrVG).

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Im Gegensatz zu Sonntagszuschlägen sind Nachtzuschläge gesetzlich festgehalten, weil Nachtarbeit auch eine körperliche Belastung darstellt.

Wer bekommt einen Sonntagszuschlag?

Weil es keinen gesetzlichen Sonntagszuschlag gibt, müssen andere Voraussetzungen herrschen, um die Zusatzzahlung zu erhalten. Eine Regelung dafür kann sich beispielsweise im individuellen Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung befinden. An dort vereinbarte Zahlungen haben sich Arbeitgeber zu halten. Das bedeutet, es ist auch möglich, die Zahlung mit einem einzelnen Arbeitnehmer zu vereinbaren. Einzelne Mitarbeiter oder Gruppen auszuschließen, ist jedoch nicht erlaubt.

Auch die betriebliche Übung kann zur Folge haben, dass ein rechtlicher Anspruch auf den Sonntagszuschlag besteht. Zahlt der Arbeitgeber dreimal hintereinander einen Zuschlag, so darf der Mitarbeiter auch weiterhin damit rechnen, wenn es sich nicht ausdrücklich um Ausnahmen oder einmalige Zahlungen handelt.

Grafik Rund um den Sonntagszuschlag

Erhalten Minijobber Zuschläge?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt auch hier. Teilzeitstellen, zu denen auch der Minijob gehört, darf ein Unternehmen nicht anders behandeln als normale Stellen. Somit bekommen auch Minijobber einen Sonntagszuschlag, wenn Vollzeitmitarbeiter ihn erhalten. Achtung: Beim Minijob zählen Zuschläge in den maximalen Verdienst von 450 Euro rein.

Wer darf sonntags arbeiten?

Das Arbeitszeitgesetz verbietet Arbeit an Sonntagen von 0 bis 24 Uhr grundsätzlich. Paragraf 10 ArbZG nennt jedoch einige Ausnahmen, unter die vor allem Branchen fallen, die zur Aufrechterhaltung der Gesellschaft notwendig sind. Es handelt sich dabei beispielsweise um

  • Krankenhäuser,
  • Pflegepersonal,
  • Polizei und Rettungsdienste,
  • den Umgang mit Ware oder Projekten (zum Beispiel in der Forschung), die andernfalls nicht brauchbar wären,
  • Freizeitangebote und Gastronomie,
  • Verkehrsbetriebe,
  • Presse und Rundfunk
  • sowie Unternehmen, für deren Arbeit dies notwendig ist.

Für einen gearbeiteten Sonntag erhalten die Mitarbeiter innerhalb von zwei Wochen einen Ersatzruhetag. Alle Infos zur Sonntagsarbeit finden sich im passenden Lexikonartikel.

Egal ob Werktag oder Sonntag: Die anderen Regelungen aus dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gelten immer. Der Arbeitgeber trägt dafür Sorge, dass seine Angestellten Pausen- und Höchstarbeitszeiten einhalten.

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Ist der Sonntagszuschlag steuerfrei?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Sonntagszuschlag lohnsteuerfrei. Diese legt Paragraf 3b des Einkommensteuergesetzes (EStG) fest:

  • Der Zuschlag beträgt maximal 50 Prozent des Grundlohns.
  • Der Grundlohn wird mit höchstens 50 Euro angesetzt.

Dabei sind nur Zahlungen steuerfrei, die ein Mitarbeiter für tatsächlich geleistete Arbeit erhält. Pauschal gezahlte Zuschläge, zum Beispiel für Rufbereitschaft, zählen nicht. Lediglich dokumentierte, echte Arbeitsstunden in einer Rufbereitschaft können steuerfrei sein. Das urteilte der Bundesfinanzhof 2016 (Quelle: NWB Datenbank: BFH Urteil v. 29.11.2016 - VI R 61/14).

Welche weiteren Zuschläge sind steuerfrei? Feiertagszuschläge sind bis 125 Prozent des Grundlohns von der Lohnsteuer befreit. Das gilt auch für Silvester ab 14 Uhr. Besondere Ausnahmen sind Heiligabend ab 14 Uhr sowie beide Weihnachtsfeiertage und der 1. Mai – hier sind jeweils 150 Prozent steuerfrei.

Übrigens: Ostersonntag und Pfingstsonntag sind nur in Brandenburg Feiertage. In allen anderen Bundesländern können Arbeitnehmer mit einem Anspruch nur auf den normalen Sonntagszuschlag pochen. Einen Oster-Feiertagszuschlag gibt es sonst also nur für Karfreitag und Ostermontag.

Die Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen für den Sonntagszuschlag setzt einen Stundengrundlohn von 25 Euro pro Stunde an. Alles darüber ist in der Sozialversicherung nicht beitragsfrei. (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV)

Zulagen wie die Erschwerniszulage oder Sozialzulagen haben keinen Einfluss auf die Lohnsteuer. Sie sind wie der normale Lohn zu versteuern.

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Arbeitgeber achten am besten darauf, jeden Zuschlag auf der Lohnabrechnung explizit auszuweisen. Damit haben die Mitarbeiter für das Finanzamt einen Nachweis darüber, dass es sich um steuerfreie Beträge handelt.

Wie wird der Sonntagszuschlag berechnet?

Die Höhe des Sonntagszuschlags ist die gesamte Auszahlung an den Arbeitnehmer minus den Grundlohn.

Möchte ein Arbeitgeber einen bestimmten Prozentsatz an Zuschlägen zahlen, berechnet er diesen wie folgt:

  • Prozentsatz festlegen: 50 Prozent
  • Grundlohn pro Stunde berücksichtigen, zum Beispiel: 25 Euro
  • Grundlohn mal Prozent gleich Zuschlag pro Stunde: 25 Euro x 0,5 = 12,50 Euro pro Stunde

Den Zuschlag pro Stunde multipliziert der Arbeitgeber mit den Arbeitsstunden am Sonntag und erhält die komplette Extrazahlung für den Tag. Alternativ lassen sich für die monatliche Gehaltsabrechnung auch alle Sonntagsstunden eines Monats zusammenrechnen und mit dem Zuschlag pro Stunde multiplizieren.

Beispiel Rechnung Sonntagszuschlag

Morten arbeitet im Februar an drei Sonntagen als Politikjournalist. Da er über das tagesaktuelle Geschehen berichtet, fällt er unter die Ausnahmen zum Verbot der Sonntagsarbeit. Den ersten Sonntag arbeitet er für drei Stunden, den zweiten für neun und den dritten für vier Stunden. Insgesamt arbeitet er im Februar also 16 Stunden lang an Sonntagen.

Mortens Grundlohn beläuft sich im Monat auf 3.900 Euro. Um den Stundenlohn auszurechnen, nimmt seine Arbeitgeberin Natalia seinen monatlichen Verdienst mal 3 Monate und teilt diese Zahl durch 13 Wochen. Auf diese Weise lässt sich bereinigen, dass ein Monat unterschiedlich viele Tage hat, denn im Quartal (3 Monate) sind häufig 13 Wochen enthalten. So erhält Natalia Mortens wöchentlichen Arbeitslohn:

3.900 Euro x 3 / 13 = 900 Euro pro Woche

In der Woche arbeitet Morten laut Arbeitsvertrag 40 Stunden.

900 Euro geteilt durch 40 Stunden ergeben einen Stundenlohn von 22,50 Euro: 900 Euro / 40 = 22,50 Euro

Der Sonntagszuschlag ist keine Pflicht, doch Natalia gewährt einen von 50 Prozent. Diesen rechnet sie auf Mortens Arbeitsstunden am Sonntag an:

50 Prozent von 22,50 Euro: 22,50 Euro/Stunde x 0,5 = 11,25 Euro Sonntagszuschlag pro Stunde

Zuschlag pro Stunde mal die Arbeitsstunden: 11,25 Euro x 16 = 180 Euro

Morten erhält für den Februar einen Sonntagszuschlag von 180 Euro, den Natalia explizit in seiner Lohnabrechnung ausweist. Da der Zuschlag 50 Prozent nicht übersteigt und auch der Grundlohn unter 50 Euro pro Stunde liegt, fallen keine Steuern auf diesen an. Der Bruttolohn liegt ebenfalls unter 25 Euro und somit ist der Lohnzuschlag zusätzlich komplett frei von Sozialabgaben.

Sind Prozente oder Stundengrundlohn höher, so berechnet man den abgabenfreien Zuschlag mit den genannten Maximalwerten:

Verdient Morten in der Stunde 52 Euro, so bekommt er bei 16 Stunden einen Sonntagszuschlag von 52 Euro mal 16 Stunden gleich 832 Euro. Er liegt jedoch 2 Euro über dem maximal anzusetzenden Wert pro Stunde. 2 Euro mal 16 Stunden gleich 32 Euro – diesen Betrag gilt es zu versteuern. Die übrigen 800 Euro sind steuerfrei.

Für die Sozialabgaben sind nur 25 Euro Grundlohn als beitragsfrei anzusetzen. 25 Euro mal 16 Stunden gleich 400 Euro sind also sozialabgabenfrei. Die übrigen 27 Euro Grundlohn mal die 16 Stunden ergeben 432 Euro. Für diese herrscht Beitragspflicht. Die 25-Euro-Grenze gilt auch bei Zuschlägen für Feiertagsarbeit.

Wie lange gibt es den Sonntagszuschlag?

Sonntagsarbeit ist im § 9 Arbeitszeitgesetz definiert als Arbeit an einem Sonntag zwischen 0 und 24 Uhr. Wer einen rechtskräftigen Anspruch auf den Sonntagszuschlag hat, bekommt ihn nach § 3b EStG auch darüber hinaus montags von 0 bis 4 Uhr.

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Lässt sich der Sonntagszuschlag mit anderen Zuschlägen kombinieren?

Sonntags- und Feiertagszuschlag lassen sich nicht kombinieren. Fällt also ein Feiertag auf einen Sonntag, haben Arbeitnehmer nur auf einen Zuschlag Anspruch durch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder betriebliche Übung. Hier können Arbeitgeber aus Kulanz den Feiertagszuschlag zahlen, dessen maximal steuerfreier Betrag höher liegt.

Nachtzuschlag lässt sich mit anderen Zuschlägen kombinieren. Für Nachtarbeit am Sonntag oder während Feiertagsarbeit erhalten berechtigte Mitarbeiter beides. Alles rund um die Arbeit bei Nacht findet sich im zugehörigen Lexikonbeitrag Nachtarbeit.

Gibt es Sonntagszuschläge bei Kurzarbeit?

Zuschläge gehören zum Soll-Entgelt. Für die Berechnung des Kurzarbeiterentgelts vom Arbeitgeber sowie von den Behörden fallen Sonntagszuschläge also ins Gewicht und bilden gemeinsam mit dem Grundlohn die 100 Prozent, von denen auszugehen ist. Hierbei ist es wichtig, dass die Zuschläge vertraglich festgelegt worden sind, sprich, dass die Arbeitszeit an Sonntagen üblich ist und keine Ausnahme darstellt.

Was gilt für Wochenendarbeit und Samstagsarbeit?

Samstagsarbeit vergüten Unternehmen meist nicht extra. Lohnzuschläge zu zahlen ist aber nicht verboten, einige Tarifverträge sehen diese auch vor. Das Gesetz beinhaltet jedoch keine Steuerbegünstig für Samstagszuschläge.

Bei Wochenendarbeit gilt es demnach zu unterscheiden, um welchen Wochentag es sich handelt: Für Arbeit von Samstag, 21 Uhr, bis Sonntag, 3 Uhr, beispielsweise können Arbeitgeber einen bestimmten Zuschlag für die drei Stunden am Samstag und die drei Stunden am Sonntag zahlen. Jedoch haben nur die Sonntagsstunden steuerliche Begünstigungen. Der Nachtarbeitszuschlag ist Pflicht und kommt obendrauf.

Katharina Bensch

Katharina Bensch ist die Clockodo-Expertin für Themen rund um den Arbeitsalltag.
Mit zertifiziertem Fachwissen zu rechtlichen Arbeitsthemen und vielfältiger Erfahrung als Redakteurin betreut sie das Clockodo-Info-Portal.

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