Rechnung schreiben – Wie geht das?

Ein Gastbeitrag von FastBill

Wollen Sie gerade Ihre erste Rechnung schreiben und sind etwas unsicher, was Sie dabei alles beachten müssen? Damit sind Sie nicht allein. Selbstständige und Freelancer stellen sich gerade zu Beginn häufig diese Frage. Wir erklären Ihnen, wie Sie eine Rechnung richtig schreiben und worauf Sie achten müssen.

Rechnungen schreiben mit Clockodo und FastBill

Was ist eine Rechnung?

Eine Ausgangsrechnung ist ein Schriftstück, mit dem Sie Ihre Kunden über das fällige Entgelt für ein verkauftes Produkt oder eine erbrachte Dienstleistung informieren. Bei einem B2B-Geschäft beträgt die Frist zur Rechnungslegung sechs Monate. Rechnung schreiben als Privatperson ist auch möglich. Gegenüber anderen Privatpersonen besteht allerdings keine gesetzliche Pflicht zur Rechnungsstellung. Um die Übersicht über Ein- und Ausgaben zu behalten, empfiehlt es sich dennoch. Eine Rechnung muss alle wichtigen Angaben zum Verkäufer, Kunden sowie zur Leistung und zur Zahlung enthalten. Dabei gilt: eine elektronische Rechnung muss die gleichen Pflichtangaben erfüllen wie eine Rechnung in Papierform.

Pflichtangaben einer Rechnung

Das Umsatzsteuergesetz regelt die Bestandteile, die auf einer Rechnung erscheinen müssen.
§ 14 UStG definiert die Pflichtangaben für Selbstständige und Kleinunternehmer. Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Vollständiger Name und Anschrift Ihres Unternehmens
  • Vollständiger Name und Adresse des Rechnungsempfängers
  • Ihre Steuernummer oder Umsatz-ID
  • Rechnungsdatum
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Menge und Art der Ware und/oder Dienstleistung
  • Zeitpunkt der Lieferung oder der Dienstleistung
  • Rechnungsbetrag (gegliedert in Nettobetrag, Umsatzsteuer, Umsatzsteuersatz und Bruttobetrag)

Wollen Sie Ihren Kunden einen Rabatt oder ein Skonto anbieten, müssen Sie dies ebenfalls auf der Rechnung vermerken. Neben den Pflichtangaben, die Ihre Rechnung enthalten muss, sollten Sie noch weitere – freiwillige – Angaben machen. Zu diesen zählen:

  • Ihre Bankverbindung
  • Weitere Kontaktdaten, wie E-Mail-Adresse oder Telefonnummer
  • Ein genaues Zahlungsziel
  • Kundennummer
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Welche Rechnungsarten gibt es?

Neben der typischen Ausgangsrechnung, mit der Sie Ihren Kunden erbrachte Leistungen oder gekaufte Produkte verrechnen, gibt es noch weitere Rechnungsarten, die für Sie interessant ein könnten:

Eingangsrechnung

Eine Eingangsrechnung erhalten Sie, wenn Sie eine Lieferung oder Dienstleistung eines anderen Unternehmens in Anspruch nehmen. Ihre Eingangsrechnung ist somit die Ausgangsrechnung Ihres Geschäftspartners. Überprüfen Sie alle Eingangsrechnungen auf die oben angeführten steuerrelevanten Pflichtangaben, damit es nicht zu Unstimmigkeiten mit dem Finanzamt kommt. Als Unternehmer müssen Sie Ihre Eingangsrechnungen archivieren und zehn Jahre lang aufheben.

Gutschrift

Auch die Gutschrift ist im Grunde genommen eine Rechnung, allerdings in besonderer Form. Laut UStG muss zwingend der Begriff „Gutschrift“ auf der Rechnung auftauchen und der Rechnungsbetrag als positiver Betrag erscheinen.

Kleinbetragsrechnung

Für Rechnungsbeträge bis zu brutto € 250,-- gilt eine Sonderregelung. Die Pflichtangaben für sogenannte Kleinbetragsrechnungen sind vereinfacht. Es kann auf Name und Anschrift des Rechnungsempfängers, Steuernummer, Rechnungsnummer und Nettobetrag verzichtet werden. Erforderliche Angaben sind:

  1. Vollständiger Name und Anschrift Ihres Unternehmens
  2. Rechnungsdatum
  3. Menge und Art der Ware oder der Dienstleistung
  4. Rechnungsbruttobetrag
  5. Steuersatz oder Hinweis auf Steuerbefreiung

Barverkauf oder Quittung 

Bei einem Barverkauf bezahlen Sie die Ware unverzüglich, und Leistung bzw. Gegenleistung werden sofort erfüllt. Hier reicht zur Dokumentation des Zahlungsvorgangs in der Regel eine Quittung. Die steuerrelevanten Vorgaben entsprechen denen der Kleinbetragsrechnung. Nur wenn ein Kassenbon die gesetzlichen Bedingungen erfüllt, kann die Quittung als Buchungsbeleg verwendet werden.

Besonderheit: Rechnung als Kleinunternehmer

Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Daher stellen sie ihren Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnung und können auch keine Vorsteuer geltend machen. Um die Kleinunternehmerregelung beanspruchen zu können, darf Ihr Jahresumsatz im ersten Jahr nicht mehr als € 22.000,-- und in den Folgejahren nicht mehr als € 50.000,-- betragen.

Auf den Rechnungen von Inhabern eines Kleingewerbes muss ein Hinweis auf § 19 (1) UStG zur Umsatzsteuerbefreiung enthalten sein.

Pflichtangaben für Rechnungsarten im Überblick

  Standard-Rechnung Kleinunternehmer-Rechnung Kleinbetrags-Rechnung
Name und Anschrift des Leistungserbringers
Name und Anschrift des Leistungsempfängers
Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID
Fortlaufende Rechnungsnummer
Ausstellungsdatum
Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Umfang und Art der erbrachten Leistungen
Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung
Entgelt (Netto-Betrag)
Steuersatz und Steuerbetrag ✖ (Hinweis auf USt-Befreiung erforderlich) ✖ (Hinweis auf USt-Befreiung, falls Kleinunternehmer)
Gesamtbetrag (Brutto-Betrag)
Rechnungsbetrag (inkl. USt) darf 250 Euro nicht überschreiten

Um die Prüfkriterien stets griffbereit zu haben, bieten wir Ihnen eine übersichtliche Checkliste mit allen Pflichtangaben.

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Rechnung schreiben für Freiberufler

Als Freiberufler Rechnungen zu schreiben, unterscheidet sich in einigen Punkten von der Ausstellung einer Standard-Rechnung durch Unternehmen. Ein markanter Unterschied liegt oft in der Ausweisung der Mehrwertsteuer: Viele Freiberufler unterliegen der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG und weisen daher keine Umsatzsteuer aus. Zudem kann die Zahlungsweise flexibler gehandhabt werden, da Freiberufler oft direkt mit ihren Kunden über individuelle Zahlungsziele und -modalitäten verhandeln. Ein weiterer Unterschied betrifft die Berufsbezeichnung, die auf der Rechnung klar ersichtlich sein sollte, um die freiberufliche Tätigkeit zu kennzeichnen und sich von gewerblichen Anbietern abzugrenzen.

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Rechnung schreiben: Vorlage

Verwenden Sie gerne die Rechnungsvorlage im Word- oder Excel-Format von Clockodo, um Ihre Standard-Rechnungen zu erstellen und sicherzugehen, dass alle relevanten Informationen vorhanden sind:

Rechnung schreiben Vorlage (Word) 

Rechnung schreiben Vorlage (Excel)

Aufbewahrungsfrist von Rechnungen

Unabhängig davon, ob Sie Rechnungen elektronisch oder im Papierformat erstellen, beträgt die Aufbewahrungsfrist zehn Jahre. Dabei gilt: Sie müssen die Rechnungen im Originalformat archivieren. Von Rechnungen auf Thermopapier müssen Sie zudem Kopien anfertigen und aufbewahren, um die Lesbarkeit über die gesamte Aufbewahrungsfrist zu gewährleisten.

Rechnung übermitteln

Sie können Ihre Rechnung elektronisch oder in Papierform erstellen und übermitteln. Beide Formen müssen jedoch die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Die Rechnung online zu schreiben, gewinnt zunehmend an Bedeutung, nicht nur aus umwelttechnischen Gründen. Sie ermöglicht eine sofortige Zustellung und spart Versand- und Papierkosten. 

Mit dem Clockodo-Partner FastBill lassen sich in wenigen Sekunden professionelle sowie rechtskonforme Rechnungen erstellen und sicher an Ihre Kunden übermitteln.

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Rechnung schreiben ohne Gewerbe

Es ist grundsätzlich möglich, auch ohne ein angemeldetes Gewerbe oder als Privatperson eine Rechnung zu schreiben. Dabei gibt es jedoch einige wichtige Punkte zu beachten: 

  1. Freiberufler: Wenn die Tätigkeit, für die die Rechnung geschrieben wird, unter die freiberuflichen Tätigkeiten fällt, ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich. Zu den freien Berufen gehören z.B. Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Künstler, Autoren und Wissenschaftler. 
  2. Kleinunternehmerregelung: Wenn die Umsätze eine bestimmte Grenze nicht überschreiten (22.000 Euro im Vorjahr und 50.000 Euro im laufenden Jahr), kann man von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen und muss keine Umsatzsteuer ausweisen. 
  3. Inhalt der Rechnung: Die Rechnung muss alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben enthalten. 
  4. Privatrechnungen: Das Schreiben von Rechnungen als Privatperson ist möglich, solange die Tätigkeit nicht gewerblich ist und nicht regelmäßig ausgeübt wird. Gewinne aus solchen privaten Transaktionen bleiben steuerfrei, sofern sie weniger als 600 Euro im Jahr betragen.
Hendrik von FastBillHendrik Kehres

Hendrik ist spezialisiert auf Finanzen, Buchhaltung und Gründung für Selbstständige.
Bei FastBill teilt er sein Wissen und gibt wertvolle Ratschläge für alle, die sich mit den Grundlagen der Finanzplanung und -verwaltung vertraut machen möchten.

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FAQ – Alles zum Thema Rechnung schreiben

Um eine Rechnung zu schreiben, verwenden Sie eine klare Struktur. Achten Sie darauf, alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Nutzen Sie idealerweise ein Rechnungsprogramm oder eine Vorlage, um Fehler zu vermeiden und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Angaben enthalten sind.

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