Welche Rechnungsarten gibt es?
Neben der typischen Ausgangsrechnung, mit der Sie Ihren Kunden erbrachte Leistungen oder gekaufte Produkte verrechnen, gibt es noch weitere Rechnungsarten, die für Sie interessant ein könnten:
Eingangsrechnung
Sie erhalten eine Eingangsrechnung, wenn Sie beispielsweise eine Lieferung oder Dienstleistung eines anderen Unternehmers in Anspruch nehmen. Ihre Eingangsrechnung ist somit die Ausgangsrechnung Ihres Geschäftspartners. Überprüfen Sie daher alle Eingangsrechnungen auf die oben angeführten steuerrelevanten Pflichtangaben, damit es nicht zu Unstimmigkeiten mit dem Finanzamt kommt. Als Unternehmer müssen Sie Ihre Eingangsrechnungen archivieren und 10 Jahre lang aufheben.
Gutschrift
Ja, auch die Gutschrift ist im Grunde genommen eine Rechnung, wenn auch eine besondere Form derselben. Laut UStG. muss zwingend der Begriff „Gutschrift“ auf der Rechnung erscheinen und der Rechnungsbetrag als positiver Betrag aufscheinen.
Kleinbetragsrechnung
Für Rechnungsbeträge bis zu brutto € 250,-- gilt eine Sonderregelung. Die Pflichtangaben der sogenannten Kleinbetragsrechnungen sind etwas vereinfacht. Auf Name und Anschrift des Rechnungsempfängers und Steuernummer kann ebenso verzichtet werden wie auf die Rechnungsnummer oder den Nettorechnungsbetrag. Auf Kleinbetragsrechnungen müssen folgende Angaben angeführt werden:
- Vollständiger Name und Anschrift Ihres Unternehmens
- Rechnungsdatum
- Menge und Art der Ware oder der Dienstleistung
- Rechnungsbruttobetrag
- Steuersatz oder Hinweis auf Steuerbefreiung
Barverkauf oder Quittung
Da bei einem Barverkauf die Ware unverzüglich bezahlt wird und Leistung bzw. Gegenleistung somit sofort erfüllt werden, reicht hier zur Dokumentation des Zahlungsvorganges in der Regel die Erstellung einer Quittung. Die steuerrelevanten Vorgaben sind wie bei der Kleinbetragsrechnung. Nur wenn ein Kassenbon die gesetzlichen Bedingungen erfüllt, kann die Quittung als Buchungsbeleg verwendet werden.