Welche Rechnungsarten gibt es?
Neben der typischen Ausgangsrechnung, mit der Sie Ihren Kunden erbrachte Leistungen oder gekaufte Produkte verrechnen, gibt es noch weitere Rechnungsarten, die für Sie interessant ein könnten:
Eingangsrechnung
Eine Eingangsrechnung erhalten Sie, wenn Sie eine Lieferung oder Dienstleistung eines anderen Unternehmens in Anspruch nehmen. Ihre Eingangsrechnung ist somit die Ausgangsrechnung Ihres Geschäftspartners. Überprüfen Sie alle Eingangsrechnungen auf die oben angeführten steuerrelevanten Pflichtangaben, damit es nicht zu Unstimmigkeiten mit dem Finanzamt kommt. Als Unternehmer müssen Sie Ihre Eingangsrechnungen archivieren und zehn Jahre lang aufheben.
Gutschrift
Auch die Gutschrift ist im Grunde genommen eine Rechnung, allerdings in besonderer Form. Laut UStG muss zwingend der Begriff „Gutschrift“ auf der Rechnung auftauchen und der Rechnungsbetrag als positiver Betrag erscheinen.
Kleinbetragsrechnung
Für Rechnungsbeträge bis zu brutto € 250,-- gilt eine Sonderregelung. Die Pflichtangaben für sogenannte Kleinbetragsrechnungen sind vereinfacht. Es kann auf Name und Anschrift des Rechnungsempfängers, Steuernummer, Rechnungsnummer und Nettobetrag verzichtet werden. Erforderliche Angaben sind:
- Vollständiger Name und Anschrift Ihres Unternehmens
- Rechnungsdatum
- Menge und Art der Ware oder der Dienstleistung
- Rechnungsbruttobetrag
- Steuersatz oder Hinweis auf Steuerbefreiung
Barverkauf oder Quittung
Bei einem Barverkauf bezahlen Sie die Ware unverzüglich, und Leistung bzw. Gegenleistung werden sofort erfüllt. Hier reicht zur Dokumentation des Zahlungsvorgangs in der Regel eine Quittung. Die steuerrelevanten Vorgaben entsprechen denen der Kleinbetragsrechnung. Nur wenn ein Kassenbon die gesetzlichen Bedingungen erfüllt, kann die Quittung als Buchungsbeleg verwendet werden.