Steuerfreie Überstunden

Mann arbeitet abends am Laptop am Schreibtisch
Aktualisiert am 11. Juli 2025
Kollegin Katharina
Geschrieben von Katharina Primke

Überstunden gehören für viele Beschäftigte zum Alltag – ob durch personelle Engpässe, Projektspitzen oder freiwilliges Mehrengagement. Dabei stellt sich immer wieder die Frage: Müssen Überstunden eigentlich versteuert werden? Und: Gibt es steuerfreie Überstunden? Der folgende Beitrag erklärt, wie die aktuelle Besteuerung funktioniert, was sich durch den Koalitionsvertrag 2025 ändern könnte und was Unternehmen sowie Beschäftigte jetzt wissen sollten.

Definition: Was sind steuerfreie Überstunden?

Steuerfreie Überstunden sind ein Begriff, der häufig in der arbeitsrechtlichen und steuerlichen Diskussion auftaucht – allerdings nicht immer korrekt verwendet wird. Überstunden entstehen immer dann, wenn Beschäftigte über die vertraglich oder tariflich festgelegte Arbeitszeit hinaus arbeiten. Diese zusätzlichen Stunden sind grundsätzlich steuerpflichtig – sie erhöhen das Bruttogehalt und unterliegen der regulären Lohnsteuer sowie den Sozialabgaben.

Was allerdings steuerlich begünstigt werden kann, sind Zuschläge auf Überstunden. Solche Zuschläge – etwa für Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit – sind nach § 3b des Einkommensteuergesetzes (EStG) unter bestimmten Voraussetzungen bereits heute steuerfrei. Eine vergleichbare Regelung für Überstundenzuschläge ist politisch in Planung: Laut Koalitionsvertrag 2025 sollen solche Zuschläge künftig steuerfrei sein – allerdings nur für tariflich vereinbarte Vollzeitarbeit.

Der Begriff „steuerfreie Überstunden“ ist daher aktuell irreführend. Gemeint sind nicht die Überstunden selbst, sondern deren Zuschläge. Eine gesetzliche Regelung steht noch aus, doch Unternehmen und Beschäftigte sollten die Entwicklungen aufmerksam verfolgen – insbesondere mit Blick auf die korrekte Versteuerung von Überstunden.

Aktuelle Rechtslage: Wie werden Überstunden versteuert?

Die Versteuerung von Überstunden richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen des Einkommensteuerrechts. Grundsätzlich gilt: Sobald Überstunden ausbezahlt werden, handelt es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Das bedeutet, dass der zusätzliche Betrag in voller Höhe der Lohnsteuer sowie den üblichen Sozialabgaben (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) unterliegt – genau wie das reguläre Gehalt.

Wer sich also Überstunden auszahlen lässt, muss wissen: Die Auszahlung von Überstunden erhöht das Bruttoeinkommen und kann unter Umständen auch den persönlichen Steuersatz beeinflussen. Gerade wenn größere Überstundenkontingente auf einen Schlag vergütet werden, kann dies zu einem sogenannten Progressionseffekt führen – also einer höheren Besteuerung, weil das Gesamteinkommen vorübergehend steigt.

In der Praxis bedeutet das: Eine Auszahlung lohnt sich finanziell oft weniger als zunächst gedacht. Nur in bestimmten Ausnahmefällen – etwa bei steuerfreien Zuschlägen für Nachtarbeit, Sonntagsarbeit oder Feiertagsarbeit – kann es steuerliche Vorteile geben. Diese Zuschläge müssen allerdings klar ausgewiesen und zusätzlich zum Grundlohn gezahlt werden.

Eine steuerlich neutrale Alternative ist der Zeitausgleich, auch als „Abfeiern“ bekannt. Hierbei werden angesammelte Überstunden in Freizeit umgewandelt. Da keine Auszahlung erfolgt, entsteht kein zu versteuerndes Einkommen – es fallen weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben an. Gerade bei regelmäßig anfallenden Überstunden kann diese Variante für Beschäftigte finanziell attraktiver sein.

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Steuerfreie Überstundenzuschläge: Was die Politik plant

Die Diskussion um steuerfreie Überstunden hat im Jahr 2025 neuen Auftrieb erhalten. Im aktuellen Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung angekündigt, steuerliche Entlastungen für Überstunden einzuführen – allerdings in begrenztem Umfang. Ziel ist es, insbesondere Beschäftigte mit verlässlichen Arbeitszeitmodellen zu entlasten und zugleich Anreize für Mehrarbeit zu schaffen, etwa in Branchen mit Fachkräftemangel oder hoher Auslastung.

Konkret geplant ist, Zuschläge auf Überstunden steuerfrei zu stellen – also nicht den Grundlohn selbst, sondern nur den zusätzlichen Aufschlag, der für Mehrarbeit gezahlt wird. Die Neuerung wäre ein bedeutender Schritt, um Überstunden für Vollzeitbeschäftigte attraktiver zu machen.

Die vorgeschlagene Steuerfreiheit ist jedoch an klare Bedingungen geknüpft:

  • Die Steuerfreiheit soll ausschließlich für Überstundenzuschläge gelten, nicht für den Grundlohn.
  • Begünstigt werden nur Beschäftigte, die in tariflich geregelter Vollzeitarbeit tätig sind (z. B. 38- bis 40-Stunden-Woche).
  • Die Umsetzung erfordert ein entsprechendes Gesetz – aktuell (Stand: Mitte 2025) befindet sich die Regelung noch in der politischen Abstimmung.

Welche Zuschläge sind heute bereits steuerfrei?

Schon heute sieht das Einkommensteuergesetz Steuerbefreiungen für bestimmte Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Regelarbeitszeit vor. Diese gelten allerdings nur unter klar definierten Voraussetzungen – insbesondere müssen die Zuschläge zusätzlich zum Grundlohn gezahlt werden und innerhalb bestimmter prozentualer Höchstgrenzen bleiben.

Zu den heute steuerfreien Zuschlägen gehören:

Diese Zuschläge sind steuerfrei, sofern sie ordnungsgemäß dokumentiert und separat ausgewiesen werden. Eine vergleichbare Regelung für Überstundenzuschläge ist bislang nicht gesetzlich verankert – könnte jedoch künftig eine ähnliche steuerliche Entlastung bringen und damit ein gezielter Anreiz für freiwillige oder betriebsbedingte Mehrarbeit sein.

Auszahlung oder Zeitausgleich: Was ist steuerlich günstiger?

Ob Beschäftigte ihre Überstunden ausbezahlt bekommen oder lieber in Freizeit umwandeln, hat direkte steuerliche Auswirkungen – und kann sich spürbar auf das Nettogehalt auswirken.

  • Bei der Auszahlung von Überstunden fällt regulär Lohnsteuer an – das kann unter Umständen sogar zu einem höheren Steuersatz führen, wenn dadurch eine höhere Einkommensstufe erreicht wird.
  • Beim Zeitausgleich hingegen erfolgt keine Auszahlung – stattdessen werden die geleisteten Überstunden als zusätzliche freie Zeit gewährt. Da kein Geld fließt, entsteht auch kein steuerpflichtiger Arbeitslohn. 

Wer flexibel planen kann, profitiert oft vom Zeitausgleich – insbesondere, wenn die geplanten Steuererleichterungen noch nicht gelten.

Praxisbeispiel – Überstunden clever genutzt

Tobias (41) arbeitet im Vertrieb eines mittelständischen Unternehmens und erlebt regelmäßig intensive Projektphasen mit Kundenterminen außerhalb der regulären Arbeitszeit. Im Schnitt sammelt er pro Quartal rund 20 Überstunden an. Früher ließ er sich diese am Quartalsende auszahlen – ein willkommenes Extra auf dem Konto, das jedoch auch mit einem spürbaren Anstieg seiner Lohnsteuerlast verbunden war. Das zusätzliche Einkommen wurde voll versteuert und erhöhte zeitweise sogar seinen persönlichen Steuersatz.

Inzwischen verfolgt Tobias eine andere Strategie: Er entscheidet sich bewusst für Zeitausgleich. So kann er alle paar Wochen einen zusätzlichen freien Freitag nehmen – ideal, um private Termine zu erledigen oder einfach mal durchzuatmen. Gleichzeitig bleibt sein Nettogehalt stabil, da er keine zusätzliche Steuerlast trägt.

Sollte die angekündigte Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge künftig umgesetzt werden, könnte Tobias flexibel entscheiden: Für besonders intensive Monate wäre dann auch eine teilweise Auszahlung der Zuschläge steuerbegünstigt denkbar – vorausgesetzt, die Bedingungen (z. B. tariflich geregelte Vollzeitarbeit) sind erfüllt. So kombiniert er Zeitsouveränität mit einem möglichen finanziellen Vorteil – und profitiert doppelt von einem bewussten Umgang mit Überstunden.

Steuerfreie Überstunden: Auswirkungen auf die betriebliche Praxis

Die geplante Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge kann sich in mehrfacher Hinsicht auf Unternehmen auswirken – sowohl positiv als auch mit Blick auf neue Anforderungen. Wer Mehrarbeit effizient und rechtssicher organisieren möchte, sollte sich frühzeitig mit den möglichen Veränderungen auseinandersetzen.

Chancen für Unternehmen Herausforderungen bei der Umsetzung
Mitarbeiterbindung stärken: Steuerfreie Zuschläge können die Attraktivität des Arbeitsplatzes erhöhen – vor allem für qualifizierte Fachkräfte in Schicht- oder Projektarbeit. Tarifbindung und Definition von Vollzeit: Nur Unternehmen, die tarifgebundene Arbeitszeitmodelle umsetzen, könnten von der neuen Regelung profitieren – was viele kleinere oder nicht tarifgebundene Betriebe ausschließt.
Flexiblere Personalplanung: In Zeiten hoher Auslastung lassen sich Überstunden gezielter als kurzfristige Ressource einsetzen, wenn sie steuerlich attraktiver vergütet werden können. Klärungsbedarf in der Lohnabrechnung: Die Einführung neuer steuerlicher Regelungen erfordert Anpassungen in Abrechnungssoftware, internen Prozessen und möglicherweise Schulungen der Personalabteilung.
Kosteneffizienz bei gezieltem Einsatz: Durch steuerbegünstigte Zuschläge kann Mehrarbeit günstiger vergütet werden als über reguläre Lohnerhöhungen. Ungleichbehandlung vermeiden: Teilzeitkräfte oder tariflich nicht erfasste Mitarbeiter könnten sich benachteiligt fühlen – hier ist eine transparente Kommunikation entscheidend.

Nur Unternehmen, die ihre Arbeitszeitmodelle rechtzeitig überprüfen, tarifliche Voraussetzungen klären und digitale Zeiterfassungssysteme einsetzen, können die vollen Vorteile einer möglichen Steuerfreiheit ausschöpfen – und gleichzeitig rechtssicher agieren.

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Kritik und Diskussion zur geplanten Steuerfreiheit

Die geplante Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge wird nicht nur positiv gesehen. Gewerkschaften wie der DGB warnen davor, dass steuerliche Anreize für Mehrarbeit falsche Signale setzen könnten – etwa längere Arbeitszeiten zu fördern, anstatt strukturelle Entlastung zu schaffen. Auch die mögliche Benachteiligung von Teilzeitkräften sorgt für Kritik: Wer nicht in einer tariflich geregelten Vollzeit arbeitet, bliebe von der Entlastung ausgeschlossen – das betrifft vor allem Frauen in Teilzeit.

Zudem bestehen rechtliche und praktische Unsicherheiten: Was genau unter „tariflich geregelter Vollzeit“ zu verstehen ist, bleibt bislang unklar. Auch ist fraglich, ob Unternehmen ohne Tarifbindung die Regelung anwenden dürfen und wie eine korrekte Umsetzung kontrolliert werden kann.

Die Diskussion macht deutlich: Steuerfreie Überstunden werfen nicht nur steuerrechtliche Fragen auf, sondern berühren auch Grundsatzthemen wie Fairness, Arbeitsbelastung und Chancengleichheit.

Fazit: Steuerfreie Überstunden – 2025 wird zum Prüfstein

Derzeit gilt: Überstunden sind in Deutschland grundsätzlich steuerpflichtig. Nur bestimmte Zuschläge – etwa für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit – sind steuerfrei, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Die im Koalitionsvertrag 2025 angekündigte Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge könnte hier eine wichtige Ergänzung darstellen. Sie wäre vor allem für tariflich beschäftigte Vollzeitkräfte ein spürbarer finanzieller Vorteil – allerdings nur, wenn die Regelung tatsächlich gesetzlich umgesetzt wird.

Noch ist unklar, wann und in welcher Form die geplanten Änderungen in Kraft treten. Umso wichtiger ist es für Unternehmen und Beschäftigte, die Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen. Wer bereits jetzt seine internen Prozesse prüft, schafft die Grundlage für eine spätere Umsetzung: Dazu gehören eine präzise Arbeitszeiterfassung, eine transparente Zuschlagsdokumentation und gegebenenfalls eine Anpassung der Abrechnungssysteme.

Unabhängig vom politischen Ausgang zeigt die Diskussion: Überstunden und deren Vergütung bleiben ein zentrales Thema – nicht nur aus steuerlicher Sicht, sondern auch mit Blick auf Fairness, Arbeitsbelastung und moderne Arbeitszeitmodelle. Wer vorausschauend plant, profitiert im besten Fall doppelt – durch mehr Planungssicherheit und potenzielle steuerliche Vorteile.

FAQ zu steuerfreien Überstunden

Noch nicht. Aktuell (Stand: Mitte 2025) ist lediglich geplant, bestimmte Zuschläge für Überstunden steuerfrei zu stellen. Die entsprechende Regelung befindet sich noch im politischen Abstimmungsprozess und ist nicht in Kraft.

Kollegin Katharina
Geschrieben von Katharina Primke

Katharina Primke ist unsere Expertin für Themen rund um den modernen Arbeitsalltag, Zeitmanagement und effiziente Arbeitsorganisation. Mit ihrer umfangreichen Erfahrung als Redakteurin und ihrem akademischen Abschluss in Germanistik betreut sie das Clockodo-Info-Portal. Dort bereitet sie komplexe Fragestellungen verständlich auf, bezieht aktuelle Entwicklungen wie gesetzliche Neuerungen zur Arbeitszeiterfassung ein und liefert praxisnahe Inhalte für Unternehmer und Personalverantwortliche. Darüber hinaus sammelt sie Tipps und Hintergründe, die den Berufsalltag digitaler und strukturierter machen.

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